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Donnerstag den 13. September.
(H. 6% Wird hier und
Oberhessischer Anzeiger.
in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Areis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bel Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Ta bellen⸗ aben),
Annoncen von auswärtigen Einsendern(sowelt Letztere nicht Jahresconto bei uns 0
oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
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Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der 4. u Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an Nachstehend theilen
Wohnbach 1 M. 4 Pf., Reichelsheim 75 Pf.
Von der 4. Perlode: (Mark) 21 Pf., Groß⸗Karben 2 M. 24 Pf.,
42 Pf., Gambach 63 Pf., Griedel 10 M. 20 Pf., Nieder⸗Weisel
98 Pf., Stammheim 56 Pf., Trais-Münzenberg[Mark) 15 Pf., Vilbel 4 M. 2 Pf.
Unter Zustimmung des Kreis- Ausschusses und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz werden in Anwendung des Art. 78 des Gesetzes vom 12. Juni 1874, die innere Verwaltung ꝛc. der Kreise und Provinzen betreffend, zwecks Aufrecht— haltung der Ordnung und Verhütung von Unglückssällen bei der am 21. September laufenden Jahres vor Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser ꝛc. ꝛc. zwischen den Orten: Ober-Erlenbach, Nieder Erlenbach und Nieder-Esch bach stattfindenden großen Parade, sowie bei dem am 22. September laufenden Jahres in dem Raume Ober⸗Ursel— Bonames —Massenheim und Seulberg statifindenden Manöver des XI. Armee— Corps nachstehende Polizei Vorschriften erlassen:
Art. 1. Am 21. September 1883 sind die nachbezeichneten Straßen und Wege von Morgens 7 Uhr ab bis zur Beendigung der Parade für den Durchgangs verkehr geschlessen und zwar:(. die Straße(ver—⸗ steinter Weg) ven Nieder⸗Eschbach nach Nieder Erlenbach; 2. die Straße (Kreisstraße) von Nieder⸗Eschbach nach Ober-Erlenbach; 3. die Stein⸗ straße(Feldweg) von Kloppenheim nach Nieder-Eschbach; 4. der die Steinstraße schneidende Feldweg von Nieder Erlenbach nach Ober-Eschbach.
Diese sämmtlichen Straßen dürfen zu der angegebenen Zeit nur
Bekanntmachung. it wird andurch bekannt gemacht, daß zwischen den ährigen großen Herbstübungen des IX.
Im Anschluß an vorstehendes Polizei-Reglemen das Königreich Preußen ernannten Civil-Con missären bei den diesj vereinbart worden ist, nämlich:
„Zum Zwecke der besseren übung des IX. Armee⸗Corps, gebiet berühren werden, ertheilen sich von der einen und der anderen Seite zur mäßigen Function auf dem anderseitigen, zum M chenden Function generell beauftragt werden sollen. — staatliche oder Gemeinde-Polizeibeamte, einschlie anderen Staates ausgedehnt seiun.
Friedberg den 7. September 1883.
die von den beiderseitigen
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeisterei
Vorstehendes Polizei-Reglement und vorsteh
Betreffend: Die Aufstellung der Voranschläge der Gemeinden des Krei
Das Großherzogliche Kreisamt spriedberg an die
September 1881— Oberhessischer Anzeiger Nr.
Unter Verweisung auf unser Ausschreiben vom 10. der Aufstellung der Voranschläͤge alsbald zu beginnen und dieselben Wir erwarten, daß Sie die Bestimmungen der Inst vorderen Voranschlägen gemachten Revisionsbemerkungen. dere Mittheilung zugehen; vorläufig wollen Sie jedoch d schlägen, können wie seither, be
Betreffend: Die Aufstellung der
Unter Bezugnohme auf Antikel 20 der Verordnung vom 6.
weise auf§. 20 der Justruction für die Schulvorstände vom 21.
in der nächsten Budgetperiode in vorgeschriebener Weise und unter Very Fur Anforderung der Mittel f
Schullocalitäten wellen die Schulvorstände gleichzeitig besorgt 6 Bekanntmachung. Die in dem Stalle des Johannes Diehl I. zu Münzenberg ausgebrochene Maul—
Bürger meistern alsbald zu stellen.
geordneten Sperrmaßregeln wieder aufgehoben. Friedberg den 7. September 1883.
5 6. Peilode 1882/83. die Großherzoglichen Bürgermeistereien des
wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinde
Antheile an Holzwerth und Schadensersatz unter dem Auftrage mit, Einnahme Dr. Braden.
Von der 6. Periode: Büdeshei
Heldenbergen 1 M. 68 Pf.,
22 Pf., Ober Erlenbach 90 Pf., Ober⸗Florstadt 70 Pf., Ober-Mörlen 4 M. 87 Pf.,
Polizei„Reglement.
Aufrechthaltung der Ordnung auf dem Parade- und Manöverfelde 1
welche im Monat September stattfinden und Civil Commissären vertretenen Regierungen gegenseitig die Zusicherung, daß die
Dienstleistung heranzuziehenden anöverterrain gehörigen Landesgebiet zugelassen
Die gleiche Zulassung beziehungsweise Beauftragung sol ßlich der Forstschutzbeamten— des einen der bet
en des Kreises und das Gr.
ende Bekanntmachung wollen Sie in Ihrer Gemeinde ortsüblich veröffentlichen lassen. Dr. Braden.
ses Friedberg für 1884/85.
spätestens bis zum 15. November laufenden
ruction vom 20. October 1874 Ueber die als Beitrag zur Kreiskasse vorzusehende ie pro 1883/84 zu zahlenden Beträge vorsehen.
iunserem Bureaugehülfen Kreuder bezogen werden. dberg pro 1884/85.
n die Kirchen- und Schulvorstände des Kreises. Juni 1832, die Verwaltung des Kirchenvermögens betreffend, beziehungs—
Voranschläge der Gemeinden des Kreises Frie
Das Großherzogliche Kreiè amt Friedberg a
September 1874 beauftragen wir Sie, die Anf
ür rückständige Anschaffungen von
Frledberg den 7. September 188g. Kreises.
u von der 4. und 6. Periode 1882/83 zukommenden Forststrafen resp. decretur zu ertheilen und fuͤr ordnungsmaͤßige Controlirung zu sorgen.
m 1 M. 96 Pf., Burg Gräfenrode 1 M. 83 Pf., Butzbach Kirch Göns 28 Pf., Klein-Karben 84 Pf., Nieder⸗Florstadt a Ober⸗Rosbach 28 Pf., Rodheim 1 M. 70 Pf., Soͤdel
zum Gehen und Fahren bis an das Paradefeld und zurück, beziehungs— weise bis zu den auf diesen Straßen angebrachten Warnungstafeln hin benutzt werden.
Art. 2. Die zum Ausmarsch der Truppen ꝛc. nach dem Parade— felde besonders angelegten und bestimmten Colonnenwege dürfen von dem Publikum in keiner Weise benutzt werden.
Art. 3. Am 22. September laufenden Jahres sind die nachbe— nannten Straßen und Wege, nämlich: 1. die Straße(Kreisstraße) von Ober⸗Erlenbach nach Ober-Eschbach; 2. die Straße(Staatsstraße) von Ober⸗Eschbach über Nieder-Eschbach nach Bonames bis zur Landes— grenze; 3. die Straße(Kreisstraße) von Nieder-Eschbach nach Ober⸗ Erlenbach; 4. die Straße(versteinter Weg) von Nieder-Eschbach nach f Nieder-Erlenbach von Vormittags 10 Uhr an bis zum Schlusse des Manövers für den Wagenverkehr geschlossen. 9
Art. 4. Uebertretungen dieser Polizei-Vorschristen werden mit 5 einer Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft. 1
Friedberg den 6. September 1883.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
für das Großherzogthum Hessen und Armee-Corps folgende Bestimmung
während der diesjährigen großen Herbst⸗ sowohl Großherzoglich Hessisches wie Königlich Preußisches Staats⸗
Gendarmen für die ganze Dauer der Manöverzeit zur instructions⸗ und beziehungsweise beiderseits zur entspre⸗ lauch auf andere Polizeibeamte heiligten Staaten auf dem Territorium des
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Polizeicommissariat Wickstadt.
Friedberg den 10. September 1883. Großherzoglichen Bürgermeiste reien des Kreises.
109— beauftragen wir Sie, mit
Jahres an uns einzusenden.
genau beachten und empfehlen Verücksichtigung der zu den
Summe wird Ihnen noch beson—
Die Formularien zu den Voran⸗— Dr. Braden.
Friedberg den 10. September 1883.
forderungen an die Gemeinden
wendung der dafuͤr vorhandenen Formularien bei den betreffenden Turngeräthen und für den Anstrich der Dr. Braden.
und Klauenseuche ist erloschen und sind die an—
Großherogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.


