Zeit vor der Kur gelegen hatten, da dorten lebende Milben abgestretft worden sein können, welche dann möglicherweise wieder auf die Schafe übergehen. Sollten sich trotz des sorgfältig angewendeten Bades und allen Meidens neuer Ansteckungen nach einsger Zeit wieder Spuren von Grind zeigen, so ist es rathsam, dieselben nicht durch Schmieren zurückzuhalten, sondern alsbald und so lange es dle warme Jahres⸗ zeit erlaubt, zu veranlassen, daß das Bad wiederholt wird. Es steht ja allerdings richtig, daß es der Schäfer wohl vermag, derartige Neuausbrüche durch sorgfältiges Schmieren zu verheimlichen, so daß der Kreisveterinärarzt dieselben nicht constatiren kann, und gerade hierin besteht das Nichtentgegenkommen der Schafbesitzer und Schäfer. Nur offene und rechtzeitige Anzeige der Wiederausbrüche der Räude und Wiederholung der Radiealkur ermöglichen der Seuche Herr zu werden. Schweigt der Schäfer aber still und treibt seine Schmierkur weiter zur Niederhaltung der Krankheit, so wird dieselbe trotz allen sorgfältigen Schmierens nach und nach wieder auf alle Schafe der Heerde übergehen, auch andere Heerden werden angesteckt
Zum Schlusse dürfte noch anzuführen sein, daß unter den kleinen Schaf⸗ besitzern, wie schon oben angedeutet worden, nicht wenig die Meinung verbreitet ist, das sogenannte Reinvieh bestehe in einer ganz anderen Schafrasse. Vielleicht ist dieser Glaube dem Speeculationsgeist mancher Hindler entsprungen, welche den gegenwärtigen Zeitpunkt benützen, das Schmiervieh billig zu erwerben und dafür Reinvieh für hohe Preise anzubringen. Sei dem wie ihm wolle; sicherlich aber wird ein derartiger Tauschhandel den Schafhalter mehr kosten, als die anzuwendende Kur, ganz abgesehen davon, daß derjenige, welcher das angebliche Reinvieh kauft, gar keine Garantie dafür hat, daß dasselbe auch wirklich rein von Räude ist, ja unter den gegenwärtigen Verhältnissen auch dann, wenn das vermeintliche Reinvieh nach einiger Zeit sich räudig zeigt, nicht einm al auszumachen im Stande ist, ob dasselbe die Räude mitgebracht hat oder ob es erst bei ihm oder auf dem Trans⸗ porte angesteckt worden ist. Für den gegenwärtigen Zeitpunkt möge also ernstlich vor dem Ankauf von sogenanntem Reinvieh gewarnt sein.
werden und die Folge wird sein, daß das folgende Jahr wieder von Neuem be⸗ Dr. Lorenz.
gonnen werden kann. Lege also der Schäfer nach beendigter Kur sein Gußhorn bei Seite und spare sich für jetzt und später die Arbeit des Schmierens.
Betreffend: Die Tilgung der Schafräude. Friedberg den 8. März 1883.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
Unter Beziehung auf unsere Ausschreiben vom 14. Dezember 1881(Oberhessischer Anzeiger Nr. 149), vom 19. April 1882(Ober⸗ hessischer Anzeiger Nr. 47), vom 6. Mai 1882(Oberhessischer Anzeiger Nr. 54), vom 29. Juni 1882(Oberhessischer Anzeiger Nr. 77), vom 31. Januar 1883(Oberhessischer Anzeiger Nr. 14) bringen wir zu Ihrer Kenntniß, daß nunmehr Anordnung dahin getroffen worden ist, daß alle verseuchten Schafheerden in den deutschen Bundesstaaten westlich der Elbe gleich nach der Schafschur und spätestens bis zum 15. Juni dieses Jabres dem Heilverfahren unterzogen werden müssen. 1
I. Mit Rücksicht auf die große Verbreitung der Räude unter den Schafheerden des Großherzogthums hat daher bis spätestens den 20. März dieses Jahres eine sachverständige Revision derjenigen Schafheerden zu erfolgen, von welchen behauptet wird, daß sie raͤudefrei seien. In dieser Beziehung kommen in Betracht die Schafheerden in Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Geiedel, Hoch⸗Weisel, Kirch⸗ Göns, Laugenhain mit Ziegenberg, Maibach, Münster, Münzenberg, Nieder-Mörlen, Nieder-Weisel, Ober-Mörlen, Oppershofen, Pohl⸗Göns, Rockenberg, Södel, Trais-Münzeuberg, Vilbel, Wölfersheim und Wohnbach. Die Revision der Heerden findet durch Großherzogliches Kreis— veterinäramt unter Zuziehung von zwei Vertrauensmännern statt. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien dieser Orte werden dafür besorgt sein, daß beim Eintreffen des Großherzoglichen Kreisveterinäramts in Ihrer Gemeinde, von dessen Zeitpunkt Ihnen diese Behörde directe Nach— richt geben wird, derselben zwei von Ihnen zu ernennende Verkrauensmänner zur Verfügung stehen.
II. In Gemeinden, in welchen seither Schmiervieh gehalten wurde, und als solche kommen in Betracht Assenheim, Bad-Nauheim, Bauernheim, Büdesheim, Dorheim, Dorn-Assenheim, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Heldenbergen, Holzhausen, Ilbenstadt, Nieder-Rosbach, Nieder— Wöllstadt, Ober-Rosbach, Ockstadt mit Straßheim, Reichelsheim, Rodheim, Schwalheim, Weckes heim, wollen sich die Großherzoglichen Bürger— meistereien mit den Gemeinderäthen darüber schlüssig machen, ob sie es den einzelnen Schafbesitzern überlassen wollen, sich bezüglich der vor— zunehmenden Kur mit einem approbirten Thierarzte zu einigen, oder ob sie ihre Heerden der Behandlung durch den Kreisveterinärarzt oder einen anderen approbirten Thierarzt auf Gemeindekosten unterzogen wissen wollen. Hierbei ist zu erwägen, daß durch entsprechendes Zusammen— bringen der Heerden mehrerer Gemeinden nach einem gemeinschaftlichen Badeplatze und unter gleichzeitiger Anwendung mehrerer Badevorricht— ungen eine nicht unbedeutende Ersparniß an Zeit und Geld ermöglicht werden kann. Entsprechende Vorlage ist uns seitens der zu Il genannten Großherzoglichen Bürgermeistereien aleichfalls bis zum 20. dieses Monats zu machen und derselben ein Verzeichniß sämmtlicher Schafbesitzer, sowie ein solches der in Betracht kommenden Stallungen beizufügen. Schon jetzt machen wir übrigens darauf aufmerksam, daß uns nach Beendigung des Heilverfahrens von dieser Beendigung Anzeige zu machen sein wird und daß wir alsdann eine Nachrevision durch Großher— zogliches Kreisveterinäramt veranlassen werden. Ebenso sind die Stallungen, in welchen räudekranke Schafe gestanden haben, nach der Ent— fernung der Schafe, sei es, daß solche durch Reinvieh ersetzt oder dem Heilverfahren unterworfen werden sollen, nach Angabe des Großherzog— lichen Kreisveterinäramts zu desinficiren. Seitens dieser Behörde werden wir demnächst Bescheinigung über die ordnungsmäßig erfolgte Des— infektion requiriren. Diejenigen Schafbesitzer, hinsichtlich welcher uns nicht bis zum 15. Juni dieses Jahres eine Bescheinigung des Großher— zoglichen Kreisveterinäramtes dahin vorliegt, daß das Heilverfahren mit gutem Erfolge vollendet ist, haben energische Maßregeln unsererseits insbesondere Anordnung der Stallsperre zu gewärtigen. Diejenigen Großherzoglichen Bürgermeistereien, deren Gemeinden in vorstehendem Ausschreiben nicht genannt sind und in deren Gemarkungen nunmehr Schafe gehalten werden, wollen solches anzeigen und gleich zeitig angeben, ob solche räudig oder räudefrei sind. Dr. Braden.
Betreffend: Die Fahrbarmachung der Kreisstraßen bei Schneefall. Friedberg den 12. März 1883.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Sie werden hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß die Fahrbarmachung der Kreisstraßen bei starkem Schneefall Verpflichtung der einzelnen Gemeinden ist. Die Kreisstraßenwarte sind angewiesen, Ihnen dabei Hülfe zu leisten. Dr. Braden.
Bekanntmachung. Es wird hiermit in Gemäßheit des F. 58 der Reichsinstruction zu dem Reichsgesetz über die Abwehr und Unterdrückung von Vieh— seuchen zur öffentlichen Kenntuiß gebracht, daß in den Stallungen des Anton Thönges, Heinrich Thönges, J. G. Thönges, Muller Schudt, Pachter Schultheis, Pachter Reif, Pachter Schudt, Pachter Leonhardt sämmtlich zu Steinfurth die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist.
Friedberg den 10. März 1883. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden. Steckbrief.
Hoy, Georg, von Arnstadt, wohnhaft in Wehrheim, Zimmermann, geboren am 1. September 1852, seither an der hiesigen Zuckerfabrik beschäftigt, hält sich verborgen und ist wegen Betrugs in das Gefängniß zu Friedberg einzultefern.
Friedberg den 9. März 1883.
Ausschreiben.
Um Mittheilung des jetzigen Aufenthaltsorts des Kaspar Sames von Trais— Münzenberg, seither Dienstknecht in Groß⸗Karben, wird ersucht.
Friedberg den 7. März 1883.
Ausschreiben.
Klein VII., Johannes, Korbmacher von Ilbenstadt, welcher in hiesiger Gegend herumzieht, ist Großherzoglichem Amtsgericht Friedberg zwecks Zustellung eines Straf— befehls gelegentlich zu sistiren.
Friedberg den 8. März 1883.
Aus Stadt und vand.
I. Friedberg. Am 19. März findet die Abgangs— prüfung an unserer Ackerbauschule statt. Der Unterricht
Der Großherzogliche Amtsanwalt. Lorenz.
Tonnen die dritte Stelle ein. Eine weitere Ursache des Ausfalls im Güterverkehr liegt in der stattgehabten Ver⸗ staatlichung der Köln⸗Mindener und Rheinischen Bahn,
mit geeigneten Ansprachen abwechseln. Der Gesangverein „Liederkranz“ hat seine thätige Mitwirkung zugesagt. Die Geburtstagsfeier für unseren deuischen Helden-Kaiser
wurde im Winterhalbjahre 1882 83 ectheilt von dem Director, einem Hauptlehrer und 8 Hülfslehrern. Be— sucht war die Anstalt von 24 Schülern und zwar aus dem Kreis Friedberg 17, Büdingen 2, Gleßen 1, Schotten 9 Hanau 1 und Frankfurt 1.
b. Friedberg. In unserer Stadt will man den Geburtstag unseres glorreichen deutschen Kaisers auch diesmal nicht ohne berzliche und festliche Feier vorüber⸗ gehen lassen; nur daß dieselbe dem Wunsche des Katsers gemäß schon am 17. d. Mts. stattfindet. Der Verlauf unserer Festesfeier wird folgender sein: fünf Uhr Fest⸗ tafel im Hotel Trapp, Abends acht Uhr Banquet im Steinhäußer'schen Saale, veranstaltet vom Krieger- und Militärverein, wozu alle hiesigen Vereine eingeladen sind. Dabei werden Instrumentalmusik- und Gesanges vorträge
wird auch diesmal Zeugniß davon ablegen, daß wir in der hohen Verehrung und Liebe zu ihm Alle einig sind.
Gießen. Nach dem Bericht über die Betriebser— gebnisse der Oberhessischen Bahnen in 1882 lieferte der Personenverkehr eine Einnahme von 405,700 M. und nimmt bezüglich der Frequenz die hiesige Station mit 224,880 Personen oder 16,993 mehr wie in 1880-81 die erste, Grünberg mit 57,289 Personen die zweite Stelle ein. Der Guͤterverkehr, 197,460 Tonnen, er— brachte einschließlich der Nebenerträge 476,885 Mark. Hauptgegenstände des Transports waren: Eisensteine 40,922 Tonnen, Steinkohlen und Coaks 37,181 Tonnen, Bau-, Werk⸗ und Nutzholz 21,116 Tonnen, und nahm Gießen mit 26,056 Tonnen Güter auch hier die erste, Grünberg mit 25,139 die zweite und Hungen mit 18,160
wodurch den Oberhessischen Bahnen der Transitverkehr zwischen den Stationen genannter Bahnen mit der Linie Frankfurt-Bebra fast gänzlich entzogen wurde. Dabei handelt es sich vorwiegend um Rohelsentransporte. Worms. Der hiesige evang. Kirchenvorstand be— schloß, Luther's 400 jährigen Geburtstag, ähnlich wie dies in den anderen„Lutherstädten“(Wittenberg) ge⸗ schieht, also in einer für weitere Kreise berechneten Weise, zu feiern. Es wird deßhalb ein Comitè gebildet und in dessen Schooß das Einzelne der Festfeier berathen werden.
Allerlei. Hanau, 8. März. In dem hiesigen Gefän gniß sind die Blattern ausgebrochen. Coblenz. Am 2. d. M. verurtheilte das hiesige
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