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Dienstag den 13. März.

Oberhessischer Anzeige

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Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Areis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzelle wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

Amtlicher Theil.

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist,

werden stets per Post nachgenommen.

Belehrung über die Schafräude, verfaßt von dem Landesthierarzt von Elsaß-Lothringen im Auftrag der Landesverwaltung.

Unter den Schafheerden des Landes, namentlich Lothringens, zeigt sich seit einiger Zeit die Räude häufiger und in größerer Ausdehnung. Sie wird nicht selten, von einer neuangekauften Heerd eausgehend, verschleppt und es ist der Pollzeibehörde nicht immer möglich, dem Weiterumsichgreifen dieses im Verborgenen schleichenden und so ansteckenden Uebels zeitig Grenze zu setzen. Darum erscheint es nöͤthig, die Schafbesitzer und Ortsbehörden über die Natur und Behandlung der Räude zu be lehren und zu den nöthigen Vorsichtsmaßregeln anzuspornen. Leider suchen häufig die Schafhalter das einmal vorhandene Uebel aus schlecht verstandener Scheu vor Kosten und polizeilichen Einschränkungen zu verheimlichen, obschon jeder gesetzlich zur Anzeige dieser Seuche verpflichtet ist,(§. 9 des Reichsgesetzes vom 23. Junt 1880) und bei Unterlassung der Anzeige sich einer Geldstrafe von 10 bis 150 Mark oder einer Haftstrafe nicht unter einer Woche(§. 65 des erwähnten Gesetzes), aussetzt; dadurch wird das einfache Hautleiden für den Schafbesitzer und andere Herden zu einem wahren Uebel gesteigert. Die Räude des Schafes entsteht nur durch Ansteck ung und wird durch eine Milbe(dermatocoptes) verursacht, welche sich auf der Haut der Schafe fortpflanzt und entwickelt. Die Räudemilben sind Thierchen mit rund lichem Leibe und acht Füßen, welche in Saugenäpfe endigen, während am Kopfe zwei scheerenartige, zum Beißen dienende Kiefern sind; sie ernähren sich von Blut saugen und Befressen der jüngeren Oberhautzellen. Schon 14 bis 16 Tage nach der Uebertragung einer trächtigen Milbe sind junge vorhanden und nach weiteren vierzehn Tagen, also nach Monatsfrist, ist schon eine zweite Generation dleser Schmarotzer vorhanden. Nimmt man nun mit Gerlach an, daß ein Milbenweibchen 15 Junge bringt, was gewiß nicht zu hoch angeschlagen ist, und daß unter diesen 15 zwei Dritttheile Weibchen sind, so gestaltet sich die Vervielfältigung folgender Welse:

1. Generation nach 15 Tagen. 10 Weibchen und. 5 Männchen, 2. 1 30 17 100 7 1 50 1 3. 90 1 1000 5 i 4. b 6 10000 8 5000 1 5 15 e ee 100000 0 5 50000 1 6. 5 1000000 500000 1 also nach 3 Monaten Million Nachkömmlinge; darum erklärt sich die schnelle

Verbreitung der Krankheit und daß ein einziges räudiges Schaf die ganze Heerde anstecken kann. Die Schafräude gewinnt bet der Lebensweise der Schafe in groͤßeren Heerden und bei der schwierigen Erkennung der ersten Spuren unter dem Wollen pelze gewöhnlich eine größere Ausbreitung. Aber nicht nur durch das Zusammen leben entsteht die Ansteckung, sondern auch in den Schäfereien selbst, wo im alten Holze, in der Streu, im Miste, die Milben lange leben können und dann wieder auf gesunde Schafe übergehen. Weil man früher nicht verstand die Räude zu heilen, namentlich nicht aus ganzen Heerden zu vertreiben, so wurde die Schafräude für erblich und unheilbar gehalten; sie wurde als eine Schärfe des Blutes angesehen, als eine Krankheit, welche man nicht schnell heilen soll. Durch die verschiedenen Schmierkuren, deren jeder Schäfer irgend ein Rezept besitzt, wird heute noch die Räude im Allgemeinen niedergehalten, und darum sind viele Heerden, wo sie keine zu große Verbreitung gefunden hat; wenn sie aber auf den einzelnen Individuen vertrieben wird, so steckt sie doch noch in der Heerde und ein jedes Schaf dieser Heerde kann wieder anstecken. Es kommt dies ganz besonders in Lothringen vor; die Händler kaufen in der Rheinprovinz oder in sonstigen Gegenden Schafe, welche durch Schmierkuren geheilt worden sind. Sie bringen sie nach Haus und stellen sie

für einige Monate in die Gemeindeheerde, wo sie mit dem Schäfer oder mit Ein⸗ wohnern in's Halbe stehen(en cheptel). Bald darauf bricht die Räude aus, wo⸗ gegen der Schäfer wieder Schmierkuren unternimmt, welche oft mehr schaden als helfen. Man kann mit Salben, mit öligen Flüssigkeiten, selbst mit Tabackbrühe nicht alle Milben berühren und tödten. Das einzige sichere Mittel, die Räude in kurzer Zeit zu heilen, ist: die Schafe zu scheeren und sie dann in einem entsprechen⸗ den Bade tüchtig zu waschen. Letder handelt es sich bei der Räude fast immer um Gemeindeheerden, wo die Schafe zahlreichen Besitzern angehören, welche sich wenig um die Thiere kümmern und sie in allen möglichsten und verschiedenartigsten Ge mächern logtren. Dort wo die Schafzucht mit Interesse und Intelligenz getrieben wird, wo größere Heerden dem gleichen Besitzer angehören, ist die Räude eine Selten heit geworden, ja sie kommt gar nicht mehr vor. Es wäre zeitgemäß, daß der Krebsschaden, den die Räudemilben in Elsaß Lothringen anstellen, energisch angegrlffen werde, und ich erachte, daß das Reichsviehseuchengesetz vom 23. Juni 1880 uns die Mittel dazu gibt.

Laut§. 52 des erwähnten Gesetzes kann der Besitzer, wenn er nicht die Tödtung der räudekranken Thiere vorzieht, angehalten werden, dieselben sofort dem Heilverfahren eines approbirten Thierarztes zu unterwerfen.

Laut F. 120 der Instruetion zum Viehseuchengesetz gelten alle Schafe der Heerde, in welcher sich die Räude gezeigt bat, als verdächtig und sind dem erwähnten Heilverfahren zu unterwerfen. Bei der allgemeinen Verbreitung, welche die Räude gefunden hat, ist nach§. 123 das Heilverfahren thunlichst gleichzeitig bei allen kranken Heerden auszuführen.

§. 122 gestattet eine längere Frist für diese Ausführung zu gewähren, und um einen sicheren therapeutischen Erfolg zu haben, so ist die wärmere Früh⸗ jahrswitterung abzuwarten, wo dann die Thiere geschoren sind und im Freien können gebadet werden. Betreffend die Schur und den Verkauf der Wolle ist dann der§. 128 der Instruetion im Auge zu behalten.

Als Heilverfahren empsiehlt sich wie gesagt das Waschen der Schafe in einem Bade nach der Schur. Am besten empfiehlt sich das von mir mehr wissenschaftlich componirte Walz'sche Bad, wo keine Gefahr von Vergiftung vorkommt, welches nicht viel kostet und in allen zahlreichen Gegenden, wo es probirt wurde, sich am besten bewährt hat. Es besteht aus: roher Carbolsäure 1500 gr, Aetzkalk 1000 Sodasalz 3000 gr, Schmierseife 3000 gr in 260 Liter heißem Wasser aufgelöst. Diese Quantität ist für 100 Schafe berechnet, welche mit einer Wurzelbürste an einem großen Kübel gewaschen werden. Ein zweites solches Bad ist bet sehr räu⸗ digen Schafen nach 4 bis 5 Tagen nöthig, weil das erste Bad dann nicht immer die Milbeneier getödtet hat.

§. 121 der Instruetlon ordnet die Desinfeetion der Stallungen an und es ist dies auch eine dringend nothwendige Operation. Um sie zu ermöglichen, müssen die Schafe nach dem Bade 6 Wochen lang nicht in die Ställe gelassen werden, Tag und Nacht im Freien bleiben. Der Dung aus den Stallungen muß entfernt wer den und die Wände, wenn nicht verbrannt, mit Kalkmilch übertüncht.

Wenn es nun mittelst dieser Behandlung und Desinfeetion gelungen ist eine Heerde von reinen Schafen wieder herzustellen, so wird es von ganz besonderer Wichtigkeit, zu hüten und zu sorgen, daß dieses mühevolle Werk durch den Ankauf von neuen wieder nur durch Schmierkur geheilten Schafen nicht gleich wieder zer stört werde.

Anhang zu vorstehender Belehrung, verfaßt von dem veterinärärztlichen Mitglied der Großherzoglichen Ministerialabtheilung für öffentliche Gesundheitspflege.

Es ist nur weniges, was dieserBelehrung über die Schafräude hinzuzu fügen wäre, und doch ist es vielleicht von Wichtigkeit, auf die Tragweite der ganzen Angelegenheit nochmals hinzuweisen, und insbesondere auch auf diejenigen Nachtheile aufmerksam zu machen, welche ein Nichtentgegenkommen der Schasbesitzer bei der für diesen Sommer in Aussicht genommenen Tilgung der Schafräude zur Folge haben kann, ferner aber auch die Schafbesitzer vor einem voreilgen Abschaffen ibrer Schmier schase und dem Ersatz derselben durch Ankauf von sogenanntem Reinvieh zu warnen. Bisher ist im Großherzogthum Hessen fast nur sogenanntes Schmiervieh gehalten worden. Dasselbe ist der Fall in den meisten Nachbarländern und selbst in vielen Theilen Preußens, wo bereits seit 1875 die Tilgung der Schafräude gesetzlich geboten ist. Das Schmtervich ist Schafvieh, welches vom Schäfer wegen des bei ihm vorkom menden Grindes einer beständigen Schmierkur unterworfen ist. Dieser Grind aber ist nicht, wie man vor Alters häufig angenommen und wie vielleicht heute noch von manchen nicht sachkundigen und am Alten hängenden Leuten geglaubt wird, durch klimatische Verhältnisse bedingt oder gar einer besonderen Schafrasse eigen, sondern einzig und allein nur die Folge der Räudemilben. Es steht allerdings richtig, daß im Großherzogthum Hessen die Schafräude nur ganz selten eine größere Ausdehnung in einzelnen Heerden genommen hat und daß ihre Nachtheile hier zu Lande eigentlich seit Menschengedenken nicht laut geworden sind, vielleicht ein Verdienst der inländi schen Schäfer, mit die ihrer Sckmierkur die Räude immer fleißig niedergehalten haben. Nicht Wunder kann es nehmen, wenn von Seiten der Schafbesitzer, welchen jetzt auf einmal zugemuthet wird, entweder ihre Sckmierschafe heilen zu lossen oder sie abzuschaffen, gegen diese Anordnung, in welcher sie durchaus keine Wohlthat, sondern nur eine Last erblicken, vielfach geeifert wind. Unnütz wäre es vielleicht, die Schasbesitzer mit der Vorspiegelung trösten zu wollen, daß ihnen aus der Reinigung ihrer Sckmierheerden ein Vortheil erwochse, weil sie nicht gut zu überzeugen sein werden, daß sie aus dem Halten des Schmierviehs Nachthelle gebabt hätten. Mag ihr Trost vielmehr einfach darin bestehen, daß durch das Reichsviehseuchengesetz die vollständige Unterdrückung der Schafräude geboten ist, daß dieses Gebot, so ein⸗ greifend desselbe auch sein mag, ein ganz allgemeines ist und daß, arch die Durch⸗ führung desselben eine ganz allgemeine sein soll. Nicht leugnen läßt sich nun, daß von Seiten der Schafhalter, insbesondere eigentlich der Schäfer, ein nicht geringer

Theil dazu beigetragen werden kann, daß mit der in diesem Sommer vorzunehmen den Kur die Räude unter den einheimischen Schafen auch wirklich getilgt wird. Um gekehrt aber kann es bei einem absichtlichen Entgegenwirken auch dahin kommen, daß noch Jahre vergehen, bis dite Calamtität endlich gänzlich aufhört. Die immer wieder zu wiederholenden allgemeinen Kuren werden dann fast jedes Jahr wiederkehren und jedes Jahr von Neuem Kosten verursachen. Es liegt deßhalb im Interesse eines jeden Schafhalters, daß die diesjährige Tilgung der Räude auch überall eine wirklich vollständige werde.

Die von dem Landesthierarzte von Elsaß-Lothringen, Aug. Zündel, als be währt befundene und empfohlene Behandlung der Schafräude besteht in der Anwen dung eines Bades, dessen Zusammensetzung aus den billig zu beschaffenden Heilmitteln, wie sie in der erwähnten Belehrung angeführt sind, besteht. Für 100 Schafe kosten dieselben etwa 3 Mk. Die Hauptausgabe bei der Kur ist allerdings der Arbeitslohn. Der Gang der Behandlung ist etwa folgender: Die vorher geschorenen Schafe werden vor dem Baden in einen Perch zusammengetrieben und in einiger Entfernung hiervon wird ein aus gut gereinigten Horden bestehender Perch für die gebadeten Schase aufgeschlagen. Mitten zwischen beiden Pferchen werden 2 Bütten aufgestellt, welche so groß sein müssen, daß ein Schaf darin stehen kann und von denen die eine mindestens so tief ist, daß in der darin enthaltenen Flüssigkeit ein Schaf voll ständig eingetaucht werden kann. Nun wird ein Schaf nach dem andern gefangen, an den Füßen gebunden und in die das lauwarme Bad enthaltende Bütte gehoben, wo es an den Ohren gefaßt, 4 Minuten lang soweit untergetaucht gehalten wird, daß nur Augen, Maul und Nase aus der Badeflüssigkeit hervorsehen. Alsdann wird es, nachdem es an den Füßen losgebunden ist, in die andere Bütte gestellt, wo es mit Wurzelbürsten bearbeitet wird. Die hier von ihm abtriefende Bade flüssigkeit kann alsdann wieder in die erste Bütte gegossen werden. Auf diese Weise kann unter Mitwirkung einer genügenden Anzahl geübter Arbeiter schon in verhältniß mäßig kurzer Zeit eine ziemlich große Heerde gereinigt werden. Dem Bade vor⸗ ausgehen muß ein sorgfältiges Abkratzen aller bemerkbaren Grinde und Krusten bei sämmtlichen Schafen, welche Manipulation am besten vom Schäfer vorgenommen wird. Nach beendigter Badekur thut der Schäfer gut, wenn er beim Pferchen wie auch beim Ruhen(Unnern) solche Plätze meidet, an welchen die Schafe in der letzten

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