Ausgabe 
13.2.1883
 
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bis 2.20, Ochsenfleisch per Pfd. 6670 Pf., Kuh⸗ und

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Handel und Verkehr.

Friedberg, 10. Febr. Wochenmarkt. Butter kostete per Pfd. M. 0.95 1.00, Eier 1 St. 6 Pf., 2 St. gr. 00 Pf.

S. Friedberg, 7. Februar. Auf dem heutigen Schweinemarkt waren 1108 Stück aufgetrieben und war der Handel bei steigenden Preisen sehr lebhaft. Der nächste Markt findet am 14. März d. J. statt.

Gießen, 10. Febr. Wochenmarkt. Auf dem heutigen Markt kostete: Butter per Pfd. M. 1.00 1.08, Eier per St. 56 Pf., Käse per Stück 49 Pf., Tauben das Paar M. 1 1.20, Hühner pr. St. M. 1.70 2.50, Hahnen per St. M. 1.30 2.00, Enten per St. M. 2.00

Rindfleisch 5660 Pf., Kalbfleisch 54 56 Pf., Schweine⸗ fleisch 6264 Pf., Hammelfleisch 66 70 Pf., Kartoffeln per 100 Kilo M. 8.009, Zwiebeln per Ctr. M. 7.008. Frankfurt, 10. Febr. Wochenmarkt. Blumenkohl

(kleine Häupter) 45 50 Pf., Weißkraut das Stück 10

bis 15 Pf., Rothkraut 12 20 Pf., Blaukraut 46 Pf.,

Wirsing 58 Pf., Kohlrabi 3 4 Pf., Erdkohlrabi 5 bis

8 Pf., Rosenkohl per Mahlzeit 2535 Pf., Endivlen und Escarol per St. 6 10 Pf., Häuptersalat 15 Pf., Schmalzkraut per Theil 612 Pf., rothe Rüben 4 bis 6 Pf., Zwiebeln per Ctr. M. 3.50 4.50, per Gescheid 15 Pf. Butter: Engrospreis per Ctr. M. 95, per Pfd. M. 1.20 1.30. Eier: italienische per Hundert M. 7.50, per Stück 8 Pf., Wetterauer per Hundert M. 5.50, einzelne 6 Pf., Kalkeier per Hundert M. 4.80, einzelne

5 Pf., Kartoffeln per Ctr. M. 4.25, per Gescheid 16 bis 17 Pf., Salatkartoffeln per Ctr. M. 4.25, Mäus⸗ chen M. 8.50, per Gescheid 30 Pf. Hühner M. 1.50 bis 2.25, Hähne M. 1.502, Taube 70 Pf., Capaun M. 3.50, Poularde M. 2.50, Ente M. 2. Haas M. 3.50, Rehkeule M. 78, Ziemer M. 8.12. Rind⸗ fleisch per Pfd. 55 Pf., Lenden(ohne Zugabe) M. 1.20, Hammelfleisch 60 Pf., Kalbfleisch 55 Pf., Schweinefleisch

80 Pf., Ochsenfleisch 60 70 Pf. Heu- und Stro h- markt: Die Zufuhr bestand annähernd in 60 Wagen 11 f 105 e 9 unverkauft. Es wurde um esetzt je nach Qual. der Doppelee7 Stroh M. 3.80 4.20.

Mainz, 9. Febr. Markt⸗Preise. Kartoffeln pe 100 Kilo M. 11.00- 00, Heu per Ctr. M. 4. Stroh p. Etr. M. 2.25 2.50, Butter ½ K. M. 0.95 bis 1.05, Butter in Parthien 7580 Pf. Eier ½ Hundert M. 1.25 1.45, Handkäse 46 Pf., Rothkraut 2025 Pf., Weißkraut 67 Pf., Blumenkohl 25-30 Pf., Wirsing 23 Pf., Zwiebel ½ Kilo 45 Pf., 1 Ente M. 2.50 bis 2.75, 1 Hahn M. 1.50 1.75, 1 Huhn M. 1.25 1.50, 1 junge Taube 45 Pf., 1 Feldhuhn M. 1.25 1.50, 1 Hase M. 3.00 3.25. Frucht⸗-Markt. Watzen hiesiger und fremder M. 1719.70, ungar. M. 2 22 Roggen hiesiger M. 15.25 15.60, franz. M. 16 16.30, Gerste pfälzer M. 13.50 14.50, Franken M. 13.6014, ungar. M. 19.00 20.25, Hafer M. 12.00 14.00, Reps M. 34.00 34.50, Rüböl eff. ohne Faß M. 39. 39.25, per Mal mit dito M. 38.75 39.00.

Repertoir⸗Entwurf der vereinigten Stadt⸗Theater in Frankfurt. Opernhaus.

Dienstag den 13. Febr. Alona.

Mittwoch den 14. Febr. Volksvorstellung bei ermäßigten Preisen. Fidelio. Außer Abonn.

Donnerstag den 15. Febr. Cosi fan tutte.

Der Schauspieldirector.

Freitag den 16. Febr. geschlossen.

Hierauf:

Samstag den 17. Febr. Walküre.. Sonntag den 18. Febr. Rigoletto. Hierauf: Ballet. Schauspielhaus.

Dienstag den 13. Febr. Die Maler(neu einstudirt). Mittwoch den 14. Febr. Zum ersten Male wiederholt:

Die Aufrichtigen. Hierauf: Die Memoiren des Teufels, Donnerstag den 15. Febr. geschlossen. Freitag den 16. Febr. Valentine. Samstag den 17. Febr. Ein Lustspiel. Sonntag den 18. Febr. Neu einstudirt: Dora. Montag den 19. Febr. Die Wittwe des Agis.

Für die Ueberschwemmten in Hessen

sind bei uns weiter eingegangen: durch Bürgermeister Seriba von einem Sühneversuch 1 M.; durch Aeeessist Seriba von Oekonom Koch auf Hof Haselheck und Ritt meister Langsdorff in Bad-Nauheim an Zeugengebühren 3 M.; Gauterin(2. Gabe) 5 M. Die Expedition.

Pfennig ⸗Sparkasse.

Sammelstellen. Einlagen. Betrag. M. Pf.

Bestand am 1. Juni 1882 sammt Zinsen 16388 Ot Uebertrag vom 3. Febr. 1883 20993 13662 68 1. C. Bindernagel. 90 57 35 2. W. Bernbeck 186 118 55 3. Ph. Billau k. 153 109 75 4. H. Flaschenträger. 90 59 50 5. H. Flaschenträger. 122 81 75 21634[30477 59

Uebertrag am 1. Junt 1882 Einleger 978. Uebertrag vom 3. Febr. neue Einleger 211. Neue Einleger eee 4 Gesammt⸗Einleger 1197. Friedberg den 9. Februar 1883. Haupt⸗Sammelstelle: Vorschuß- und Credit-Verein, e. G.

Bekanntmachung.

518 Emilie Theobald, welche in Friedberg unter der FirmaL. C. Trapp Nachfolger eine Weinhandlung betrieben, hat dieses Geschäft mit sämmtlichen Activen und Passiven auf ihre Söhne Ludwig Theobald und Friedrich Theobald übertragen. Dieselben setzen das Geschäft unter der seitherigen Firma fort und ist jeder Theilhaber zur Firmenzeichnung, sowie zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Der Eintrag ins Firmenregister ist erfolgt.

Friedberg am 8. Februar 1883. Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Herzberger.

Hohenstein, Hülfsgerichtsschreiber.

Aufforderung.

Die Martin Werner Zweiter Eheleute von Ober⸗ Mörlen haben nach Testament vom 6. August 1880 ihre beiden Kinder, Heinrich Werner den Ersten zu Ober⸗ Mörlen und Martin Werner in Amerika, als Erben zu gleichen Theilen eingesetzt, dabei aber bestimmt, daß der Erstere zur Gleichstellung mit dem Letzteren und weil er seinen Eltern beigestanden und sie unterstützt habe, 1151 Mark 79 Pf. erhalte und daß das Längstlebende den lebenslänglichen Abnutzen des Vermögens und das freie Verfügungsrecht über dasselbe haben soll. Der unbekannt wo? in Amerika sich aufhaltende Erbe Martin Werner wird hiermit aufgefordert, das Testament binnen 90 Tagen, vom Tage des ersten Erscheinens in der Oeffentlichkeit an gerechnet, anzufechten, als, dasselbe sonst für rechtsgültig erachtet und nach Inhalt desselben verfahren wird.

Bad⸗Nauheim am 2. Dezember 1882.

Großherzogliches Amtsgericht Bad⸗Nauhelm. Allwohn.

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Bekanntmachung.

554 Von der unterm 6. l. Mts. im Revier Bainhards abgehaltenen Holzversteigerung ist das Brennholz ge nehmigt und der erste Fahrtag auf Donnerstag den 15. l. Mts. festgesetzt.

Das Stammholz erhält die Genehmigung nicht und wird einer nochmaligen Versteigerung demnächst aus⸗ esetzt.

5 Wicstabt den 10. Februar 1883. Der Gräfliche Revierförster Habich.

Edictalladung. Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in einem Theil der Flur J. in der Gemarkung

Ober⸗Mörlen. Nachdem auf Antrag des Gemeinderaths von Ober Mörlen die Zusammenlegung der Grundstücke in der

Gemarkung Ober-Mörlen bezüglich eines Theiles der Flur J. in Gemäßheit des Gesetzes vom 18. August 1871 beschlossen worden ist, werden auf Grund des Art. 14 dieses Gesetzes unter Vorbestimmung einer zerstörlichen Frist von drei Monaten, vom ersten Erscheinen in der Oeffentlichkeit an gerechnet, hiermit aufgefordert:

niß noch nicht erwirkt haben, um die Errichtung und Ingrossation ihrer Erwerbtitel, oder die Be⸗ richtigung frriger Einträge zu erwirken; Diejenigen, welche zwar im Grundbuch stehen, aber, weil sie schon vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 eingetragen waren, ohne Beifügung des Erwerbtitels, um letzteren nach Art. 28 vorstehenden Gesetzes eintragen zu lassen, indem sonst demnächst nur eine Bescheinigung des Besitzstandes statt einer Eigenthumsurkunde aus gestellt werden wird; Diejenigen, welche an ein auf fremdem Namen im Grundbuch eingetragenes Grundstück einen Vindieations-, oder An- und Rückfalls⸗Anspruch wegen eines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1852 vertragsmäßig gemachten Eigen⸗ thumsvorbehalts, oder wegen einer bei der Ver äußerung beigefügten auflösenden Bedingung, eines Endtermins oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen Anspruch durch den Vermerk streitig oderbeschränkt im Grundbuch gesichert zu haben, sowie Diejenigen, welche unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen die Vormerkung gehemmt wollen eintragen lassen, um ihren An⸗ spruch unter Vorlage der betreffenden Urkunden im Grundbuch, resp. Mutations-Verzeichniß wahren zu lassen, oder, im Falle des Widerspruchs des Gegners, die Anstellung der entsprechenden Klage durch Bescheinigung nachzuweisen und eine geeignete Bemerkung bezüglich des Prozesses in dem vom Gerichte aufzustellenden Verzeichnisse bei dem be treffenden Grundstücke zu beantragen; Obereigenthümer und Fideieommißberechtigte, welche ihre Heimfalls- und Sueeessionsrechte nicht durch Eintrag des Lehens⸗, Erb- oder Landsiedel⸗, Leih⸗ oder Fideicommiß⸗Qualität eines Grundstückes im Grundbuch haben wahren lassen, um ihre Rechte, soweit dies nach Art. 37 und 38 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 noch zulässig ist, im Grundbuch eintragen zu lassen; Diejenigen, welche Pfandrechte, Eigenthumsvor behalte, Revocations-, Resolutions- oder Nichtig keits-, Separations- oder andere Sicherheitsrechte, die weder im Hypotheken- noch im Grundbuch ge wahrt sind, an zur Zusammenlegung bestimmten Grundstücken geltend machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und genauer Bezeichnung der Forderung und derjenigen Grund stücke, welche zur Sicherheit dienen, die Einträge in die öffentlichen Bücher zu erwirken, bezw. die Aufzeichnung der Grundstücke zum Zwecke der Con⸗ stituirung eines dieselbe Sicherheit bietenden Surro gats bei der Zusammenlegung in dem vom Ge richte zu errichtenden Verzeichnisse zu beantragen; Diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei der Consolidation vorzunehmende neue Weg⸗ und Wässerungs⸗Regulirung erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen sind, ferner Die⸗ jenigen, welche solche Grundstücke zur lebensläng⸗ lichen Nutznießung, zur Benutzung als Brautgabe bis zur geschwisterlichen Theilung, zur Sicherung einer lebenslänglichen Leibzuchts oder Auszugs⸗ berechtigung anzusprechen haben, um ihre Ansprüche unter Vorlage der bekreffenden Urkunden, genauer Bezeichnung ihres Anspruchs und der betreffenden Grundstücke, oder im Falle des Widerspruchs des Gegners die Anstellung der entsprechenden Klage,

1. Diejenigen, welche Grundstücke im Zusammen⸗ legungsbezirk erworben, aber ihren Einkrag im Grundbuch, beziehungsweise im Mutgtionsverzeich

unter Beibringung einer Bescheinigung über solche,

in dem vom Gerichte aufzustellenden Verzeichnisse wahren zu lassen;

7. Diejenigen, auf deren Grundstücke in den öffent- lichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für erloschen halten, aber noch nicht haben löschen lassen, um diese Löschung unter Vorlage der nöthigen Beweise hierzu zu erwirken:

Alles unter dem Rechtsnachtheil, daß auf Rechte dieser Art, welche bis zum Ablauf der vorbestimmten Frist weder in den öffentlichen Grund- und Hypothekenbüchern, beziehungsweise den zu den Flurbüchern gehörigen Muta⸗ tions⸗Verzeichnissen, noch in den in Gemäßheit der An⸗ meldungen aufzustellenden Verzeichnissen gewahrt sind, bei der stattfindenden Zusammenlegung unberücksichtigt bleiben, sowie daß erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als fortbestehend be handelt werden würden. Bad-⸗Nauheim am 10. Januar 1883. Großherzogliches Amtsgericht Bad-Nauheim.

Holzversteigerung in den Gräflich Solms-Nödelheim⸗ schen Waldungen.

530 Mittwoch den 14. l. M., Morgens 9 Uhr, sollen im Revier Wickstadt in den Distrikten Ziegenberg, Abts wald und Ameisenkopf versteigert werden:

37 Raummeter Buchen Scheitholz,

557

38 Eichen⸗ 6 5 Eichen-Rund⸗Werkscheitholz, 49 7 Buchen- und Eichen-Prügelholz, 16 6 Nadel⸗Prügelholz, 21 7 Buchen-Stockholz, 63 5 Eichen⸗ 10 58 Buchen⸗Astreis holz, 126 0 Eichen⸗ 55 1100 Wellen Eichen-Astreisholz, 1900 Nadel⸗ 5 56 Stück Eichenstämme von 2246 Centim. Durch⸗

messer und 4 13 Meter Länge mit 29 Cubik⸗ meter Inhalt. Zausammenkunft Distrikt Ziegenberg Sternbacher Kirche. Wickstadt den 8. Februar 1883. Der Gräfliche Revierförster: Habich.

Immobiliar⸗Versteigerung.

Freitag den 16. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, sollen im Rathhause zu Nieder-Wöllstadt die zur Concurs⸗ masse des Johannes Rahn von Nieder- Wöllstadt gehörigen Immobilien, worunter eine Mühle mit Back⸗ ofen versteigert werden. Bemerkt wird, daß die Muhle, sowie die übrigen Gebäude vor einigen Jahren erst neu erbaut sind und in gutem Zustand sich befinden.

Friedberg den 12. Februar 1888.

Philipp Schmidt,

564 Concursverwalter.

s bis 10,000 Mar

S bis 10,000 Mark werden im Ganzen, auch getrennl, zu leihen gesucht. Offerten nebst Angabe des Zinsfußes wolle man an unterzeichnete Stelle senden.

Nieder-Florstadt den 12. Februar 1883.

Großherzogliche Vürgermeisterei Nieder-Florstadt. Alles. empfiehlt zu sehr billigen Preisen

123 K. Friedrich.

zunächst der

922

Corsetten