Ausgabe 
11.10.1883
 
Einzelbild herunterladen

777. pppd ̃ ñ rr

und Freigebung des Besitzes zwischen Laokai und Honghoa liegenden Gebietes.

Italien. Rom, 8. Oct. Der Papst empfing gesteru in der vaticanischen Basilika die Pilger⸗ schaft der italienischen Laien, bestehend aus 8000 Personen, worunter viele Römer. Der Papst wurde bei seinem Erscheinen mit lebhaften Zu rufen begrüßt.

Mailand, 8. Oct. Das deutsche Kronprinzen paar ist hier eingetroffen und hat sich heute zum Besuche des italienischen Königspaares nach Monza begeben, woselbst die Herrschaften auch diniren werden.

Türkei. Constantinopel, 8. Oct. Die Pforte hat heute die Ratificationsurkunde be treffs der Donauconventlon versandt.

9. Oct. Lord Dufferin verlangte und erhielt das Exequatur Baring's als Consul von Egypten.

Serbien. Belgrad, 8. Oct. Pirotschanatz ist dem Vernehmen nach zum Gesandten in Wien und Migatowitsch zum Gesandten in London designirt.

9. Oct. Nächsten Freitag wird der Minister des Aeußeren, Bogicevic, nach Wien reisen, um sein Abberufungsschreiben zu über reichen und gleichzeitig die Convention der

Conférence à quatre zu ratificiren.

Bulgarien. Sofia, 9 October. Die Sobranje nahm mit großer Majorität die Con ventionen wegen der Entschädigung an Rußland und betreffs des Eisenbahn-Anschlusses an und vertagte sich bis zum 27. November, um dem Ministerium Zeit zur Vorbereitung des Budgets zu gewähren. Der Entwurf bezüglich Abänder ungen der Verfassung von Tirnowa wird nach Wiederaufnahme der Sitzungen berathen und sodann der großen Nationalversammlung unter breitet werden.

Aus Stadt und Land.

W. Ober-Mörlen, 9. Oct. Bet der gestern statt gehabten Bürgermeisterwahl stimmten sämmtliche hier an wesende Stimmberechtigten ab, ein Faktum, welches bei uns bis jetzt noch nicht vorkam. Die schon tagelang vorher sich demerklich machende Aufregung der Gemüthen erreigte ihren Höhepunkt um die Stunde der Verkündig ung des Wablresultats. Den Sieg trug die Partei des seitherigen Bürgermeisters Jeckel davon, indem derselbe mit 221 Stimmen wieder gewählt wurde, während sein Gegencandidat, Anton König XVI., nur 147 Stimmen erhielt.

l. Okarben. Bei der am 6. Oetober stattgehabten Bürgermeisterwahl wurde der seitherige Bürgermeister K. Fauerbach III. mit 66 von 74 abgegebenen Stimmen wieder gewählt.

Allerlei.

Dresden. Bezüglich des in den Voranschlägen für das Niederwald Denkmal unterschätzten Aufwandes, wo durch der Erbauer des Denkmals kaum vor unmittel barem Schaden bewahrt wurde, theilt der Reichsanzeiger mit, der Kaiser habe im Hinblick hierauf und in Wür digung der Größe und Bedeutung des Meisterwerks dem Professor Schilling neben einer Ordens auszeichnung noch eine besondere Anerkennung in Gestalt einer Ehrengabe von 30,000 M. zugewendet und den Künstler am Ein weihungstage davon durch ein huldreiches Handschreiben in Kenntniß gesetzt.

Paris, 8. Okt. Der Expreßzug Paris-Bern ist heute früh bei Pontarlier entgleist. Gerichtssaal.

Friedberg, 9. Oct. In heutiger Schöffengerichts sitzung kamen folgende Fälle zur Verhandlung: 1) die Strafsache gegen Ludwig Dickel von Ober-Ohmen, wegen Diebstahls und Widerstands, sowie Verübung groben Unfugs und Ruhestörung. Angeklagter wurde in eine Gefängnißstrafe von 2 Monat und in eine Haftstrafe von 5 Tagen, unter Aufrechnung der seit dem 27. v. M. erlittenen Untersuchungshaft, verurthetlt; 2) die Straf sache gegen Joh. Friedrich Mörschel und Joh. Wilhelm Mörschel von Nieder Florstadt, wegen Widerstands, Be leidigung und Verübung groben Unfugs; der Erstere wurde in eine Gefängnißstrafe von 5 Tagen und eine Haftstrafe von 1 Tag und der Letztere in eine Gefäng nißstrafe von 1 Woche und in eine Haftstrafe von 1 Tag genommen; 3) die Strafsache gegen Wilh. Beck, Wilh. Schmidt, Ph. Beck, Adam Stroh und Heinr. Sommer- lad von Nieder-Wöllstadt, wegen Körperverletzung; die vier letzteren wurden freigesprochen und Ersterer in eine Geldstrafe von 25 M. condemnirt; 4) die Privatklage sache der Wilhelm Kost Ehefrau von Burg-Gräfenrode gegen Jakob Becker Ehefrau von da, wegen Beleidigung; die Angeklagte wurde in eine Geldstrafe von 15 Mark verurtheilt, der Anklägerin auch die Befugniß zuerkannt, den Urtheilstenor einmal im Oberhessischen Anzeiger auf Kosten der Angeklagten zu veröffentlichen; 5) die Privat-

klagesache der Martin Petruv Ehefrau in Leidhecken gegen Joh. Görtler von da; Angeklagter wurde wegen Be leidigung in eine Geldstrafe von 5 Mark genommen; 6) die Strafsache gegen Heinrich Stauf von Dauern beim, wegen Widerstands und Verübung groben Unfugs; die Hauptverhandlung mußte vertagt und gegen den aus gebliebenen Angeklagten Haftbefehl erlassen werden.

Butzbach, 5. Oet. Das beutige Schöffengericht erkannte: 1) gegen Balthasar Wissig von Bodenrod, wegen Beleidigung, auf 10 M. Strafe und Tragung der Kosten; 2) gegen H. Müllers Eheleute von Eschen⸗ rod, wegen Diebstahls, Unterschlagung und Hehlerel, gegen Muͤller auf 2 Monate, dessen Ehefrau, geb. Weiß⸗ beck, auf 3 Monate und Tragung der Kosten; 3) Joh. Brücks VIII. Ehefrau von Bodenrod, angeklagt wegen Hnusfriedensbruchs, Beleidigung und Körperverletzung, wurde freigesprochen, dagegen die Joh. Hofmann VIII. Wwe., wegen dieser nicht begründeten Klagestellung zur Tragung sämmtlicher in dieser Sache entstandenen Kosten verurtheilt. 4) die Sache, Beleldigungsklage des Jacob Süß von Espa gegen Karl Jung von der Oes, kam nicht zur Hauptverhandlung, sondern wurde durch Ver⸗ gleich erledigt. 5) die Strafsache gegen Adam Hock von Holzheim, betr. Hausfriedensbruch, Körperverletzung ꝛe. mußte vertagt werden, da der Angeklagte nicht erschienen war. Es wurde gegen denselben Haftbefehl erlassen.

Altenstadt. In der Donnerstag den 4. Oetober dahier stattgehabten Schöffengerichts Sitzung wurde in folgenden Sachen erkannt: 1) in der Strafsache gegen Konrad Bonrad und Jakob Würz von Langen Bergheim, wegen Diebstahls, wurde jeder in eine zehntägige Ge fängnißstrafe, sowie beide zur Tragung der Kosten und in Ansehung der Auslagen unter Gesammthaftbarkett ver urtheilt; 2) in der Strafsache gegen Georg Hofmann von Lindheim, wegen Thterquälerei, erfolgte Freisprech ung des Angeklagten von Strafe und Kosten; 3) in der Strafsache gegen Johann Adam Hornung von Rommel hausen, wegen Beleidigung, erhielt Angeklagter eine Geldstrafe von 15 M., eventuell 3 Tage Gefängniß und die Kosten; 4) in der Privatklagesache der Gg. Walther Wittwe von Langen-Bergheim gegen Adam Kraft II. Ehefrau von da, wegen Beleidigung, erfolgte Freisprech ung der Angeklagten und Verurtheilung der Privat⸗ klägerin in die Kosten; 5) in der Strafsache gegen Ph. Berg von Rodenbach, wegen Pfandveräußerung, wurde Angeklagter in eine Gefängnißstrafe von 7 Tagen, sowie zur Kostentragung verurtheilt; 6) in der Strafsache gegen Heinrich Wenzel Wittwe von Rommelhausen, wegen Be leidigung, wurde Vertagung der Haupt- Verhandlung beschlossen.

Luther in Worms. Oratiorium in 2 Theilen. Dichtung von W. Roßmann. Musik von L. Meinardus.

Das Oratorium hat im Verlauf seiner geschichtlichen Entwickelung aus dem Dienst kirchlicher Liturgie sich völlig losgerungen und mehr und mehr das Wesen eines ideel vorgestellten musikalischen Drama's angenommen. Die sittlich- religiöse Seite des Inhaltes auf Grund christlichen Vekenntnisses ist dadurch keineswegs ausge schlossen. Aber ein Stoff wie der vorliegende, der aus der Geschichte der deutschen Neformation geschöpft tst und in lebendiger Erinnerung der Nation fortwirkende Per sönlichkeiten wie Luther, Kaiser Karl V., Ulrich von Hutten u. A. m. in die Mitleidenschaft der dramatischen Vorgänge hineinzieht, ein solcher Stoff konnte sich wohl äußerlich an die überlieferten Satzformen des Oratoriums anschließen, doch durften diese dem Bestreben nicht hin derlich werden, den musikalischen Ausdruck mit allen vorhandenen Mitteln, die sich zweckmäßig erwiesen, zu gleichsam anschaubarer realer Wahrheit auszugestalten.

Im Sinne eines solchen ideellen Dramas will der an die Spitze gestellteeinleitende Chor die Stimmung der deutschen Nation vergegenwärtigen, welche dem kühnen Unternehmen Luthers zur nothwendigen Grundlage diente. Unter dem allgemein empfundenen Druck der Hierarchie, bei der um sich greifenden Sittenverderbniß seufzte man nach einer rettenden That.

Nach diesem Chor beginnt die eigentliche dramattische Entwickelung mit Luthers Fahrt nach Worms. Ein Zug von Pilgern und Freunden Luthers, unter ihnen Justus Jonas, ein feuriger, junger Theolog etwa in der Mitte der zwanziger Jahre, zieht langsam des Weges daher. (Die Bewegung des Zuges sucht sich in der Weise an schaulich zu machen, daß man den Gesang des Pilger liedes anfangs nur von einzelnen Stimmen gleichsam aus der Ferne vernimmt.) Der Zug hat sich seinem Ziel, der Stadt Worms, bis auf Sehweite genähert. Angesichts der drohenden Gefahr ruft Justus Jonas und seine Begleitung Gott an um Errettung von der Hand der fremden Irrlehrer.

Aus einem Nonnenkloster ertönt(in ritueller Weise der römischen Kirche) ein Miserere. Die darauf folgende Scene vergegenwärtigt die Thatsache, welche zur Zeit der Reformatlon sich öfter vollzog, daß die neue Lehre Mönche und Nonnen ermuthigte, die Klöster zu verlassen. Katharina und ihre Klosterschwestern schließen sich eben falls dem Zuge der Anhänger Luthers an.

Luther bereitet sich indessen an abgeschiedener Stelle durch Gebet auf die ihm nahenden Kämpfe vor. Diese treten zunächst an ibn heran in der Form von Versuch ungen, denen er Festigkeit entgegensetzt. Glapio, ein Abgesandter der päpstlich-kaiserlichen Widersacher, sucht ihn zur Untreue an der Wahrheit vergebens zu bestimmen durch die Vorspiegelung hoher kirchlicher Ehren, nament

lich des Bischofstabes. Ulrich von Hutten mit einem Aufgebot von Reichsrittern bemüht sich mit nicht glück⸗ licherem Erfolg, Luther vor der drohenden Reichs Acht zu warnen und erbietet sich, die Herrschaft Roms mit dem Schwerte aus deutschen Landen zu vertreiben. Luther lehnt das Anerbieten im Vertrauen auf die Macht gött⸗ lichen Wortes ab, und führt den Zug nach Worms, dessen Nähe nunmehr durch Hornsignale der Thürmer angedeutet wird. Unter dem Gesang des Pilgerliedes erreicht der Zug die Stadt.

Den zweiten Theil des Oratoriums eröffnet der feier⸗ liche Einzug des Kaisers Karl V. in den Stitzungssaal des Reichstags unter dem Zujauchzen der Volksmenge. In seiner(geschichtlich beglaubigten) Thronrede verkündigt der 21 Jahre zählende Katser die wesentlichsten Grund sätze seiner erst vor Kurzem angetretenen Regierung. Die römische Kirche nimmt durch ihren Vertreter, Glapio, den Arm des Kaisers zunächst in Anspruch gegen den vom Bannstral des Papstes bereits getroffenen deutschen Mönch, den sie der Verwirrung der Christenheit und der öffentlichen Verhöhnung heiliger Satzungen beschuldigt. Glapio fordert die Vernichtung desselben. Der Kaiser beruft sich auf das sichere Geleit, das er dem Witten berger Mönche gegeben und ordnet dessen Verhörnahme vor dem Reichstage an Herolde tragen den kaiserlichen Befehl weiter. Nach schwerem innerlichen Kampf(der durch Mittel reiner Instrumental-Musik angedeutet ist) begibt sich Luther nach dem Sitzungssaal, am Eingang mit Georg von Frundsbergs und der Seinen Muthzu sprüchen begrüßt.

In dem nun folgenden Gericht, dessen Wortführer nach patriarchalischer Weise der Katser in Person dar stellt, treten die Parteien als Doppelchöre einander gegen über, nachdem Luther, der die beängstigende Last der schweren Verantwortlichkeit allmählich überwunden hat, mit Kraft aber im Gefühl demüthigen Vertrauens auf die Hülfe dessen, der ihn zum Vorkämpfer einer gerechten Sache erkoren, erklärt hat, daß er seine Lehre nicht anders widerrufen dürfe, als wenn man ihn auf Grund der Schrift mit bellen, klaren Gründen eines Besseren überführt haben werde. Nachdem der durch diese Ent scheidung hervorgerufene Tumult des Volkes sich gelegt, interpretirt eine Stimme(Martha: Alt) die Gesinnung der Freunde Luthers. Friedrich der Weise, Kurfürst von Sachsen, bemüht sich vergebens, den Strelt gütlich zu schlichten und den Kaiser für das reformatorische Werk zu gewinnen. Der Kaiser entscheidet sich für Rom, lehnt das Gericht über die Glaubensfrage zwar ab, verhängt aber als weltlicher Richter über Luther die Reichs Acht, jedoch unter nochmaliger Zusicherung freien Geleites. Unter dem Protest der Päpstlichen, die denVermale⸗ deiten sofort dem Feuertode zu überliefern fordern, stoßen sie ihn aus der Gemeinschaft der Kirche aus mit den rituellen Flüchen der sogenannten großen Exeommu cation. Luther setzt denselben die Aechtung buchstaben gläubigen Werkdienstes entgegen und wird von dem Zu⸗ ruf eines Weibes aus dem Volke(Martha) begrüßt, der sich auf einen historischen Bericht gründet. Glapio spricht die vollendete Kirchenspaltung aus, deren Ver antwortung Luther ablehnt und mit Beziehung auf eine Verheißung des Evangeliums deren einstige Heilung pro phetisch verkündigt. Für die Noth während der Kämpfe tröstet er die Seinen mit dem Hinweis auf die gerechte Sache, die Gott selber richten werde, und stärkt sich und seine Freunde mit dem reformatortschen Kriegsliede:Ein feste Burg ist unser Gott. Luther stimmt dasselbe allein an, als der Anfänger der neuen Zeit, und indem mehr und mehr Stimmen sich anschließen, soll die Ausbreitung seiner Lehre und die Gründung der evangelischen Kirche symbolisch vergegenwärtigt werden.

Handel und Verkehr.

Friedberg, 10. Oet. Wochenmarkt. Butter kostete er Pfd. M. 1.10 1.20, Eier 1 St. 8, 2 St. 15 Pf.

Friedberg, 9. Oet. Fruchtbericht. Watzen M. 20., Rorn M. 16.50, Gerste M. 16.18., Hafer M. 13. 14. Alle Peeise verstehen sich auf 100 Kilo= 200 Zollpfund.

Grünberg, 6. Oct. Fruchtpreise. Welzen M. 20.30, Korn M. 18.10, Gerste M. 15.00, Hafer M. 14.20. Erbsen M. 19.60.

Gießen, 9. Oet. Auf dem heutigen Markt kostete Butter per Pfd. M. 1.050.00, Eier 1 St. 67 Pf., Käse per St. 58 Pf., Tauben per Paar M. 0.65 0.80, Hühner per Stück M. 1.00 1.50, Hahnen per Stück M. 0.60 1.30, Enten per Stück M. 1.40 1.60, Ochsen⸗ fleisch per Pfd. 7072 Pf., Kuh- und Rindfletsch 56 bis 60 Pf., Kalbfleisch 50 51 Pf., Schweinefleisch 62 bis 64 Pf., Hammelfleisch 6270 Pf., Kartoffeln per 100 Kilo M. 3.00 4.00, Gänse per Pfd. 5560 Pf., Zwiebeln per Centner M. 8.00- 9.50.

Frankfurt, 9. Okt. Heu⸗ und Strohmarkt. Es standen am Platze 51 Wagen und wurde bezahlt je nach Qualität per Ctr. für Heu M. 2.80 3.70, für Stroh M. 3 3.30.

Frankfurt, 8. October. Frankfurter Produkten⸗ börse.(Offieielle Notirungen.) Weizen still, eff. hiesiger und Wetterauer M. 20.25, fremder M. 19.50 bis 20.50, per diesen Monat M. 20.00. Roggen still, eff. hiesiger M. 17, fremder M. 16.75 17.25, per diesen Monat M. 16.75. Gerste eff. hiesige und Wetterauer M. 17 18.00, fremde M. 18 20. eff. hiesiger M. 14.2550, fremder M. 14.25 15, per diesen Monat M. 14.50. Rüböl still, effeetiv ohne Faß hiesiges in Parthien von 50 Ctr. M. 39. Brannt⸗ wein still, effeetiv ohne Faß M. 46. Mehl Nr. 1 M. 39, Nr. 2 M. 37, Nr 3 M. 32, M Nr. 5 M. 24. Roggenmehl%(Berl. Marke) M. 23.00 bis 23.50, J.(Berl. Marke) M. 21 21.50, II. do. M. 18.

Hafer stlll,