aha 1883. Nonnerstag den 11. October. M 119. ts. N enz 0 0 ch e. lte dteran 7 K 9 8 dle 1 beg wan 3 blusen 18, Pfarre + 5. = NI.„ Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und; 3. 5 i 5 0 numme Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. e ee e Ae n ergr. 8 nicht nau aufen un Ste einspaltige Petitzelle wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bel größerem Tabellen- oder Ziffersat mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 2 Pf.
aufgelegt. werden stets per Post nachgenommen.
Annoncen von aus wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns
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Amtlicher Theil.
haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist,
Köstlin, nit ˖ inisteri Otlober zu 60 Ju. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat durch Verfügung vom 29. September d. J. zu Nr. M. J. 22,894 dem 1 8 welt e Vorstande der Gewerbehalle zu Worms, die Erlaubniß zu einer im Laufe des Monats Dezember d. J. auf Grund des vorgelegten Verloosungs— 1 Bindernagel. 3 e el 6 von en ae unter der Bedingung ertheilt, daß hoͤchstens 11,500 Loose à 1 Mark ausgegeben 0 a werden und der Wer er Gewinngegenstände mindestens 80% des Bnuuttoerlöses Verk der Loos trägt. Der Vertrieb en⸗Vrein unse im Gioßherzegthum ist gestattet. st 70 ittoerlöses aus dem Verkauf der Loose beträgt. Der Vertrieb der
Betreffend: Die Ausführung des Reichsgesetzes über die Krankenversicherung der Arbeiter. Friedberg am 9. October 1883.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
Die Bestimmungen des Reichsgesetzes über die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni d. J.(Reichsgesetzblatt Nr. 9 bon 1883) verden, soweit es sich um die Beschlußfassung über die statutarische Einfuͤhrung des Versicherungszwanges, sowie um die Herstellung des zur Durchführung des Versicherungszwanges erforderlichen Einrichtungen handelt, mit dem 1. Dezember 1883, im Uebrigen mit dem 1. Dezember 1884, in Kraft treten. Zur Ausführung dieser Bestimmungen, mit welchen Sie sich zunächst genau bekannt machen wollen, hat Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz die Anstellung von Erhebungen über die Zahl der Personen, welche dem unbedingten Versicherungs— zwange(F. 1 des Reichs gesctzes) unterworfen sind und denjenigen Personen, auf welche(nach§. 2 des Reichsgesetzes) der Versicherungszwang durch besondere statutarische Bestimmung ausgedehnt werden kann, angeordnet. Die nämlichen Erhebungen sollen auch Material zur zweckmäßigen Bildung der Orts⸗ und Betriebskrankenkassen(F. 16 ff. sowie§. 59 ff. des Gesetzes) liefern. Sie wollen nunmehr alsbald diejenigen in Ihrer Gemeinde beschäftigten Personen, welche unter§. 1 und diejenigen, welche unter§. 2 des Gesetzes zu rechnen sein werden in getrennten Verzeichnissen(mit Unterscheidung von Männern und Frauen) aufzeichnen. Bei dieser Ermittelung dürfte in größeren Gemeinden geeignet sein, wenn Sie die bei Aufstellung der allgemeinen Berufsstatistik seiner Zeit thätige Commission um ihre Mitwirkung ersuchen, deren Mitglieder wohl im allgemeinen Interesse sich hierzu freiwillig bereit finden werden. Das Resultat der Erhebungen wollen Sie sodann in ein Hauptver⸗ zeichniß, das nach Maßgabe des Ihnen mit nächster Post zugehenden Formulars aufgestellt sein muß, eintragen und solches bis zum 1. November d J anher einsenden. Im Falle Bedürfuiß dazu vorliegt, steht Nichts im Wege, die einzelnen Nummern des Verzeichnisses, wie solche im Formular bezeichnet sind und den Nummern 1— 3 des F. 1 des Reichsgesetzes sowie den Nummern 1-6 des F. 2 ejusd. ent— sprechend,(durch Querstriche) in Unterabtheilungen, in welche die in den einzelnen Nummern der§F. enthaltenen Kategorien von Arbeitern gesondert eingetragen worden, zu trennen, auch ist bei solcher Einrichtung nicht nothwendig, daß die im Formular vorgemerkte Spalte 4 zu F. 1 des Reichsgesetzes ausgefüllt wird. Schließlich bemerken wir noch, daß fur jede Gemeinde und für jede selbstständige Gemarkung ein Ver— zeichniß aufzustellen ist. Dr. Braden.
Betreffend: Das Landgestüt, hier die Bedeckung von Stuten durch die Landgestütsbeschäler in 1883. Friedberg am 9. October 1883.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Diejenigen von Ihnen, welche mit der Erledigung unserer Verfügung vom 29. September l. J., Kreisblatt Nr. 115, noch im Rück— stande sind, werden hieran mit Frist von drei Tagen erinnert. Dr. Braden.
Der Vorsand .
* J Casino.
g Abends 8 Uhr, General
gesordnung:
thvertrags,
kuͤten, insbesondere dit
Der Vorstand, 0„Deulsche Nähmaschinen!
5 8 2 13 S) a Vagylsuvf 1120
Eigcue Reparatur. Werkslätte.
Friedberg den 6. October 1883.
In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausf Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die 1883 sich folgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen:
Bekanntmachung.
Hafer M.
ührung des Reichsgesetzes über die Durchschnittspreise der nachbemerkten 15.—, Heu M. 6.—, Stroh M. 5.—.
Naturalleistungen für die bewaffnete Artikel für den Monat September
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 9. Oct. Heute trat die 2. ordentliche evangelische Landessynode zusammen. Nach Beeidigung der neu eintretenden Mitglieder, Verkündigung der ueuen Einläufe und Wahl eines zweiten Präsidenten, trat das Haus in die Tagesordnung,„Berathung des Entwurfes des Kirchengesetzes, betr. die Erhaltung der kirch— lichen Ordnung in Bezug auf Trauung, Taufe
und Confirmation“, ein. Die§§ 1—9 wurden angenommen.
Darmstadt. Dem ev. Pfarrer Bang zu Sellurod wurde das Ritterkreuz 1. Klasse des Philippsordens verliehen; der Hofgarten-Ass. Göbel wurde zum Hofgärtner in Mathildenhöhe, dem Hofsilberverwalter Joeckel die Schloßver— walterstelle zu Kranichstein provisorisch übertragen. Der Pfandmeister Grünewald in Alsfeld wurde nach Gießen versetzt, sowie der Steueraufs. Debo
Unglücklichen, Magyaren, die in früheren Zeiten ausgewandert sind, aber Magyaren blieben, im letzten Frühjahr nach Ungarn zurück. Nun stellt sich jedoch heraus, daß die armen Menschen von ihren bisherigen Wohnstätten im Auslande heim— gelockt wurden, weil ein Bauunternehmer zum Dammbau bei Pancsova billige Arbeitskräfte brauchte! Der Skandal, der Tausende von Men— scheu ins Elend gestürzt hat, wirbelt viel Staub auf und dürfte noch verschiedene Persönlichkeiten arg compromittiren.
9. Oct. Die Abgeordneten setzten die Debatte über den Antrag Tisza's fort.
Agram, 8. Oct. Ein durch ein falsches Tele⸗ gramm veranlaßtes Gerücht von angeblicher Ab— nahme von Wappenschildern veranlaßte Ansamm— lungen ohne aggressiven Charakter. Das Mili⸗ tär räumte die Straßen, worauf sich die Volks— menge, welche mittlerweile aufgeklärt worden, verlief. Es ist die theilweise Zurückziehung der
Truppen aus Zagorien(Banatgrenze) angeordnet.
Norwegen. Christiania, 8. Oct. In der heutigen Sitzung des Reichsgerichts wurde die Verhandlung gegen den Staatsrath Vogt auf den 1. Dezember verschoben, die Verhandlung gegen den Staatsminister Kierulf soll derselben voraufgehen. Der Ankläger wird beantragen, daß die übrigen Anklagesachen ebenfalls bis zum
zu Darmstadt zum Pfandmeister in Alsfeld ernannt. galt bei Damn, Straßburg, 9. Oct. Statthalter v. Man⸗ Carl 1 zeuffel ist gestern von Gastein wieder hier ein— 0 d zetroffen.
al⸗/ Farb- K Ausland. g Geschäf Oesterreich-Ungarn. Pest. Eine leb⸗ U lag. hafte Agitation bezweckte vor einiger Zeit die nen a0 Theis,„Heimberufung“ die Csango⸗Magyaren aus Ru⸗
P- 92114 mänien und der Bukowina. In der That kamen ge, 1 einige Hunderte und später einige Tausende dieser 1
Carl
1. Dezember verschoben werden.
Frankreich. Paris, 9. Oct. Nachdem die Generale Leval und Saussier, mit welchen Ferry verhandelte, das Amt eines Kriegsministers ab— gelehnt hatten, meldet ein Telegramm aus Paris, daß General Campenon zum Kriegsminister an Stelle Thibaudin's ernannt worden sei. Cam⸗ penon hatte das Portefeuille des Kriegs bereits Ende 188t in dem Ministerium Gambetta inne und für Ferry und die Gambettisten mag es erwünscht gewesen sein, ihren Sieg über Wilson und die Radicalen dadurch zu befestigen, daß sie einen der Ihrigen an die Spitze der Heeres— verwaltung stellten. In Campenon wird Ferry ein gefügiges Werkzeug erhalten.
— Auläßlich von Madrider Depeschen, wo— nach der spanische Zwischenfall noch nicht erle— digt sei, sagt der Temps: Spanien formulire keine neue Reclamation, die bezüglichen Gerüchte seien irrthümliche und nur aus einer Polemik zwischen den Parteien in Spanien entstanden.
— Amtliche Berichte aus Haiphong vom 26. September sagen, die schwarzen Flaggen begannen sich nach Laokai zurückzuziehen. Die annamitischen Bevollmächtigten sind in Haiphong angekommen und wollten sich nach Hanoi begeben. Nach Information des Figaro verständigte sich Frankreich, da es mit China zu keiner Ver— ständigung gelangen könne, mit den schwarzen
Flaggen durch Zahlung rückständigen Soldes


