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1883. Donnerstag d
en 10. Mai. W 54.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den
rscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
Areis Friedberg. Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet,
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Annoncen von auswärtigen Einsendern e e
bellen⸗ oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
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Amtliche
Betreffend: Die Bestandlisten der Fleischbeschauer.
soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
r Theil.
Friedberg den 5. Mai 1883.
Das Grobherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeistereien des Kreises. ie wollen die Namen der für Ihre resp. Gemeinden bestellten Fleischbeschauer und deren Stellvertreter anher berichtlich mittheilen. Dr. Braden. i
Bekanntmachung.
Es wird hiermit in Gemäßheit des F. 58 der Reichsinstruction
zu dem Reichsgesetz über die Abwehr und Unterdrückung von Vieh—
seuchen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in den Stallung 8 2 5 05 Si N 8 5 i 1. acht, S gen des Anton Jacobi, Konrad Simon II., Konrad Cuntz II. und Heinrich Brod— recht, sämmtlich zu Nieder-Rosbach, die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist. 5 l a
Friedberg am 5. Mai 1883.
8 Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Kreis ⸗Assessor.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
Karl Wächtershäuser I. von Ober⸗Eschbach wurde als Feldschütze dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet. Ferdinand Schmidt von Butzbach wurde als Polizeidiener dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.
Pferdezucht-Verein für das Großherzogthum Hessen.
Der Pferdezucht⸗Verein für das Großherzogthum Hessen veranstaltet auch im Jahre 1883 einen Ankauf von Stutfüllen für deine dend a 1 Aiteleder und solche Züchter, welche beabsichtigen dem Vereine beizutreten. Angekauft werden nur halbjährige Stutfüllen bester Qualität in Norddeutschland zum Durchschnitts— preise von 380 M. Die Bestellungen müssen bis halben Juni eingegangen sein und sind bei den Herren Dircetoren der land wirthschaftlichen Bezirksvereine, in Rhein— hessen bei dem Herrn Präsidenten des landwirthschaftlichen Provinzial-Vereins bezw. den Herren Vorstehern der Vereins bezirke, oder direct bei dem unterzeichneten Vor— stonde einzureichen. Der unterzeichnete Vorstand ist zu jeder weiteren Auskunft
Ordnung für den Ankauf von Stutfoh
. Der Landespferdezucht-Verein veranstaltet in Gemäßheit seiner statu— tarischen Bestim mungen alljährlich für die pferdezüchtenden Mitglieder des Vereins in den drei Provinzen einen gemeinschaftlichen Ankauf von Stutfohlen. Die An— kaufstermine werden vom Vorstande jeweils zeitig bekannt gegeben und ist in der betreffenden Einladung zur Bethelltgung der voraussichtliche Ankaufspreis anzugeben.
g§. 2. Angekauft werden halbjährige Stutfohlen in den durch eine vorzügliche Pferdezucht ausgezeichneten Gegenden, welche alljährlich näher zu bestimmen sind.
§. 3. Der Ankauf wird durch vom Ausschusse gewählte und vom Vorstand mit Instructien versehene Commissionen, bestehend: a. aus einem Vorstandsmitglied als Leiter, b. aus einem Veterinärarzt, c. aus Pferdezüchtern in der vom Ausschusse deen 15 2 i der Kauflustigen bewerkstelligt.
F. 4. Zur Betheiligung am i i e ö Perle besen heiligung Bezuge sind alle Mitglieder des Pferdezucht—
§. 5. Die Anmeldungen zur Betheiligung haben unter Angabe der Zahl der gewünschten Fohlen bei dem Director des 11 Vezirks⸗Vereins, in Rheinhessen bei dem Präsidenten oder den Vereins bezirks-Vorstehern des landwirth— schaftlichen Provinzial Vereins, oder bei dem Vorstande des Pferdezucht⸗Vereins in Darmstadt bis zu dem durch den Vorstand bekannt zu gebenden Termine zu geschehen. Die Besteller sind gehalten auf Erfordern des letztgenannten Vorstandes sich durch eine besondere Erklärung den Bezugsbestimmungen zu unterwerfen(Formular hierzu wird denselben zugesendet) und pro Stück der bestellten Fohlen eine Anzahlung von fünfzig Mark zu leisten. 6 f
§. 6. Die in der Zahl der eingelaufenen Bestellungen angekauften Fohlen werden unter den Bestellern an den vom Ausschusse bestimmten Orten versteigert. Die Besteller werden vom Versteigerungstermin rechtzeitig benachrichtigt.
§. 7. Das erstmalige Ausgebot erfolgt zum durchschnittlichen Ankaufspreise.
bereit und wird auf Wunsch die Ankaufsordnung im Abdruck mittheilen. Dle allge— meinen Kosten, als: Reisekosten der Commission, sowie die Kosten des Transports, der Fütterung und der Versteigerung der Fuͤllen trägt der Pferdezucht-Verein, so daß die Besteller nur den Ankaufspreis zu entrichten haben. Die Thiere werden wie in den Vorjahren unter den Bestellern versteigert. Der Termin und Ort der Ver— steigerung wird s. Z. bekannt gegeben. Darmstadt im April 1883. Der Vorstand des Pferdezucht-Vereins für das Großherzogthum Hessen.
len durch den Landespferdezucht- Verein.
vergütet, einen etwaigen Mindererlös haben dieselben nach demselben Maßstabe zu ersetzen. Jeder Besteller ist verpflichtet wie berechtigt, sich an der Versteigerung maß— geblich seiner Bestellung zu betheiligen. Die beiden letzten Thiere werden den durch die Versteigerung noch nicht versorgten Bestellern durch das Loos zugewiesen. Bleiben bei der Versteigerung weitere Thiere übrig, so werden solche ebenfalls durch das Loos denjenigen Bestellern zugeschlagen, welche an der Versteigerung sich nicht be⸗ theiligt, beziehungsweise Fohlen in der bestellten Zahl nicht ersteigert haben. Der hlerfuͤr zu bezahlende Preis wird nach dem Ausfalle der vorhergehenden Versteiger⸗ ung bemessen.
§. 8. Der Steigpreis ist sofort baar zu erlegen und erfolgt die Ueberweis— ung nach Schluß der Versteigerung.
§. 9. Die allgemeinen Kosten der Commission, des Transports und der Fütterung der Thiere bis zum Versteigerungsort, sowie der Versteigerung selbst trägt der Landes pferdezucht-Verein.
Revers. Gemäß umstehender„Ordnung“ und insbesondere unter Bezug auf 5. 5 pos. 2 derselben verpflichtet sich der Unterzeichnete zur Betheiligung an der durch den Vor⸗
Der etwaige Mehrerlös wird nach Maßgabe der Steigpreise an die Steigerer zurück—
Ausschreiben.
stand des Landespferdezucht-Vereins im Laufe dieses Jahres anzuberaumenden Ver⸗ steigerung der in 4 angekauften Stutenfüllen, oder im Verhinderungsfalle zur Uebernahme der bestellten Anzahl dieser Füllen zu demjenigen Preise, welcher nach§. 7 pos. 6 genannter Ordnung nachträglich sich ergeben wird.
Hiermit bestätigt außerdem der Unterzeichnete die Bestellung von g Stutenfüllen, wie solche durch die in§. 3 obiger Ordnung näher bezeichnete Com— mission angekauft werden sollen.
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Um Mtttheilung des jetzigen Aufenthaltsortes des Martin Ulrich von Alt-Gronau, fruͤher Drescher auf der Neuherberge bei Nieder—
Wöllstadt, wird ersucht. i Friedberg den 6. Mai 1883.
Der Großherzogliche Amtsauwalt. J. V.: Dieffenbach.
Deutsches Reich.
auf den 22. Mai wieder einberufen. Lesung den Consularve
Berlin, 7. Mai. Der Reichstag genehmigte den Handelsvertrag mit Mexiko. Zu letzterem in zweiter Berathung den Consularvertrag mit wurde die Resolution Kapp angenommen, den Serbien und den Handelsvertrag mit Mexiko. Reichskanzler zu ersuchen, bei Abschluß künftiger Richter beantragt: der ganze Etat müsse an derartiger Verträge dahin zu wirken, daß den die Budgeteommission verwiesen werden, welche deutschen Reichsangehörigen in Bezug auf Ver⸗ erst nach geraumer Zeit die Grundlagen zu einer mögens- und Grunderwerb dieselben Rechte ein— rationellen Etatsberathung schaffen solle. Bei der geräumt werden, wie den Angehörigen des den
Abstimmung über diesen Antrag erheben sich die Vertrag abschließenden
Parteien der Linken mit Einschluß sämmtlicher dann die zweite Berathung der Holzzölle. Der da die Rechte Reichstag lehnte die Vorlage definitiv mit 127
nur noch spärlich besetzt ist muß zur Auszählungs gegen 150 Stimmen ab. — 7. Mai. Die heutige, von 3000, zumeist
Nationalliberalen für denselben;
geschritten werden; das Resultat ist die Annahme!
des Antrags mit 105 gegen 97 Stimmen.— Darmstadt. Die zweite Kammer wurde 8. Mai. Der Reichstag genehmigte in dritter ö 3 0
socialdemokratischen Arbeitern und vielen Hand— lungsgehilfen besuchte Volksversammlung, worin mehrere Redner, darunter Abgeordneter Frohme, für gesetzliche Sonntagsruhe und Normalarbeitstag sprachen, wurde schließlich aufgelöst, als ein Redner ein Hoch auf die Socialdemokratie ausbrachte. Die Versammelten verließen das Lokal; auf der Straße fanden noch einige demonstrative An⸗ sammlungen statt, welche die Polizei zerstreute. Ein Arbeiter wurde verhaftet.
— Die Reichstags-Commission für das Un— fallversicherungsgesetz setzte zu§ 6(Leistungen im Falle der Tödtung) das Minimum des Sterb⸗ geldes nach dem Antrag v. Hertling auf 60 M., ferner das Minimum der Renten für Wittwen
rtrag mit Serbien und
Staates. Es folgt so—


