Ausgabe 
8.3.1883
 
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A.

1883.

Donnerstag den 8. März.

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Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

Annoncen von aus wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justi Zerfü 8 i ö ür di

. ö 1. z hat durch Verfügung vom 28. vorigen Monats genehmigt daß für die durch e vom 30. November 1882 zugelassene Verloosung von Faseln, Rindern, Schweinen und landwirthschaftlichen Geräthen auf dem iesjährigen Frühjahrs-Faselmarkt in Butzbach noch weiter 2000 Loose 21 Mark unter der Bedingung, daß von dem Bruttoerlös 70% zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind, ausgegeben und im Großherzogthum vertrieben werden dürfen.

Betreffend: Liquidation der Servisvergütung für 1881.

Friedberg den 1. März 1883.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien der unten genannten Gemeinden.

Wir benachrichtigen Sie andurch, daß die Servisvergütung für 1881 mit den den betreffenden Gemeinden beigesetzten Beiträgen zur

Zahlung angewiesen worden ist und beauftragen Sie, Einnahmeanweisung hierüber zu ertheilen und für Controlirung besorgt zu sein. Duplicat

und Triplicat der Liquidationen werden Ihnen zuge wieder an uns einzusenden.

Ordn. Betrag. Ordn.

Nr. Gemeinde. M. Nr. Gemeinde. 1. Assenheim 165,40 13. Gambach 2. Bauernheim 32,30 14. Groß-Karben 3. Beyenheim 2779 15. Heldenbergen 4. Bönstadt 131,88 16. Holzhausen 5. Bruchenbrücken 89,43 17. Ilbenstadt 6. Büdes heim e 18. Kaichen 7. Burg Gräfenrode 42,70 19. Klein-Karben 8. Butzbach 186,48 20. Kirch-Göns 9. Dorheim 212,06 21. Kloppenheim 10. Dorn-Assenheim 136,21 22. Melbach

11. Dortelweil 81,61 23. Münzenberg

12. Fauerbach b. Fr. 136,57 24.

Nieder Erlenbach

sandt, um Letzteres mit Ersterem gleichzustellen. Das Duplicat ist hiernach baldigst

J. V. d. K.: Fey, Regierungs-Accessist.

Betrag. Ordn. Betrag. Ordn. Betrag. Ordn. Betrag. M. Nr. Gemeinde. M. Nr. Gemeinde M. Nr. Gemeinde M. 72,63 25. Nieder-Eschbach 29% 3 Okarben 49,24 49. Staden 66,44

2 26. Nieder⸗Florstadt 200,62 38. Oppershofen 51,51 50. Stammheim 127,28 148,23 27. Nieder-Mörlen. 39. Ossenheim 74,93 51. Steinfurth 36,68 73,58 28. Nieder⸗Ros bach 43,92 40. Petterweil 72,89 52. Trais⸗Münzenberg 18,37 145,98 29. Nieder-Wöllstadt 225,20 41. Pohl-Göns 10,36 53. Vilbel 252,44 101,63 30. Ober⸗Erlenbach 17,48 42. Reichelsheim 130,52 54. Weckes heim 42,78 93,25 31. Ober⸗Eschbach I 24,34 55. Wissels heim 9,90 32,90 32. Ober⸗Florstadt 24,69 44. Rockenberg 48,79 56. Wölfersheim 43,95 73,3633. Ober⸗Mörlen 103,74 45. Rodheim 228,22 57. Wohnbach 49,58 96,82 34. Ober⸗Rosbach 112,89 46. Rödgen 14,04 f 134,76 35. Ober Wöllstadt 116,48 47. Schwalheim 119,77 16,78 36. Ockstadt 151,79. 48. Södel 53,47 Friedberg den 5. März 1883.

Betreffend: Verwendung der Ueberschüsse der Sparkasse(Mathildenstift) zu Vilbel pro 1882 zu Unterstützungen.

Das Großherzogliche an die Großh. Bürgermeistereien des früheren Kreises Vilbel, welche dem Kreise Friedber Die nachstehende, auf die Seelenzahl der betreffenden Gemeinden erfolgte Repartition von Mark bringen wir andurch zur öffentlichen Kenntniß und empfehlen Ihnen die betreffenden Beträge für Controlirung derselben besorgt zu sein. ssor. Groß⸗Karben 24 M. 84 Pf., Heldenbergen 41 M. 91 Pf.,

dustrie-Schulen für 1882 verwilligten 500

den Gemeinde-Einnehmern in Einnahme zu decretiren und J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Kreis-⸗Asse Altenstadt mit Engelthal 26 M. 26 Pf., Büdesheim 23 M. 37 Pf., Burg Gräfenrode 13 M. 39 Pf.,

Kreisamt Friedberg g zugetheilt wurden und dem Mathildenstift angehören.

zur Anschaffung von Material in den In⸗

Höchst a. d. N. 12 M. 35 Pf., Holzhausen 21 M. 20 Pf., Kaichen 15 M. 63 Pf., Klein⸗Karben 18 M. 6 Pf., Kloppenheim 6 M. 68 Pf., Ober⸗Erlenbach 24 M. 94 Pf.,

Nieder⸗Eschbach 16 M. 74 Pf., Ober⸗Eschbach 15 M. 58 Pf., Oberau 6 M. 16 Pf., Okarben 14 M. 39 M. 57 Pf., Rodenbach 6 M. 47 Pf., Rommelhausen 5 M. 26 Pf.,

Stammheim 20 M. 2 Pf., Steinbach

Bekanntmachung.

70 Pf., Petterweil 15 M. 76 Pf., Nendel 20 M. 43 Pf., Rodheim 17 M. 10 Pf., Vilbel 93 M. 58 Pf.

In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete

Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die 1883 sich folgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 13.

Friedberg den 6. März 1883.

Unter Beziehung auf unsere Bekanntmachung vom 23. bringen wir zur allgemeinen Kenntniß, daß die in den Stallungen

Bekanntmachung.

Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel Heu M. 6., Stroh M. 5..

für den Monat Februar

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

und 31. Januar dieses Jahres Oberhessischer Anzeiger Nr. 10 und 14 des Friedrich und Philipp Schmidt zu Assenheim, sowie des Pachter Reif

daselbst ausgebrochene Maul- und Klauenseuche erloschen ist. Die für das Klauenvieh, sowie für die Schafe und Schweine angeordnete

Gehöftesperre ist aufgehoben. Friedberg den 5. März 1883.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 6. März. liche Familie ist heute hierher über Kassel-Frank⸗ furt a. M. zurückgekehrt.

Darmstadt, 2. März. Der evangelischen Landessynode sind zwei wichtige Gesetzesentwürfe, nämlich der in Betreff der Ausübung der Kirchen zucht und ein Disciplinargesetz für die Geist⸗ lichen, vorgelegt, zu deren Berathung der Ge setzgebungsausschuß in den nächsten Tagen zu sammentreten wird.

Das Regierungsblatt Nr. 6 enthält: Bekanntmachung, die Leistung von Beihülfen zur Heilung der durch die Ueberschwemmungen veranlaßten Beschädigungen aus Mitteln des Staats betreffend.

Dem Vernehmen nach hat der Finanz⸗ ausschuß der zweiten Ständekammer einstimmig beschlossen zu beantragen:Der Vorlage Großh.

Regierung auf Gewährung einer Zinsgarantie

Die Großherzog für Einführung der Kettenschifffahrt auf dem

Main zuzustimmen.

Offenfach, 4. März. Das preußische Abgeordnetenhaus genehmigte heute unverändert die für den Bau der festen Mainbrücke bei Offenbach geforderte Summe.

Berlin, 5. März. Die Nat.⸗Ztg. erfährt, der Kriegsminister v. Kameke habe sein Ent⸗ lassungs⸗Gesuch eingereicht und dasselbe habe die kaiserliche Genehmigung erhalten. General v. Blumenthal sei zum Nachfolger v. Kameke's bestimmt. Die Ernennung wäre bereits erfolgt. Nach anderen Nachrichten wird Albedyll be zeichnet, an dessen Stelle Winterfeld Chef des Militärcabinets des Kaisers würde. Neuerdings spricht man auch von Bronsart.

5. März. Im Abgeordnetenhaus fand Elsaß und Württemberg

Nachtragsetat, sowie der Etat der allgemeinen Finanzverwaltung und der landwirthschaftlichen Verwaltung werden unverändert genehmigt. Es folgten die an die Commission zurückverwiesenen Titel des Cultusetats. Die Titel 25 und 29 wer den unverändert bewilligt. Die zweite Berathung des Etats ist damit abgeschlossen: nach den Be⸗ schlüssen zweiter Berathung balancirt derselbe in Einnahme und Ausgabe mit M. 1,082,961,988, wovon M. 43,102,244 auf das Extraordinarium entfallen. Die Anleihe erfordert einen Betrag von M. 23,153,000.

Von den dem Präsidenten des Reichs⸗ tags noch zur Disposition stehenden 900,000 Mk. für die Ueberschwemmten kommen heute zur Vertheilung 400,000 Mk. und zwar an die bayerischen Donaubezirke 20,000 Mk., an je 10,000, an Hessen,

die Berathung des Nachtragsetats statt. Der Unterfranken und die Pfalz je 80,000, an die