Ausgabe 
5.7.1883
 
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1883.

Donnerstag den 5. Juli.

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erhessischer Anzeiger.

Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Artis Friedberg

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

ie einspaltige Petitzeile wind bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen⸗ Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Vetrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

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Mit dem 1. Juli 1883 begann Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird.

end bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unter

ein neues Abonnement auf denOberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten

haltende Aufsätze,

andwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt⸗ und Coursberichte, Verloosungen von Staatspapieren und

des hiesigen und der benachbarten Amtsgerichte, außerdem wöchentlich

okale Notizen, unter letzteren regelmäßig die

Berichte über die öffentlichen Gemeinderathssitzungen, sowie über die Schöffengerichtsverhandlungen einmal in dem gratis beigegebenen Unterhaltungsblatt interessante Novellen

and Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Räthsel; sodann monatlich ebenfalls gratis in dem praktischen Rathgeber für Landwirthe Aufsaͤtze und Notizen für die Land wirihschaft, in dem praktischen Rathgeber für's Haus interessante und belehrende Notizen für's Haus und die Familie.

Das Abonnement beträgt bei der Verlagstxpeduion ohne Brin gerlohn vierteljährlich 1 Mark,

durch die Post bezogen jedoch viertel

jährlich 1 Mark 50 Pfennig. In Bad⸗Nauheim kaun der Anzeiger auch bei Herrn Heinrich Bernhard(Schnurstraße), bestellt werden, der venselben für eigene Rechnung, per Quartal 1 Mark 30 Pfennig, vertreibt. i i

DerOberhessische Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden.

Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt.

Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das

vückliche Abbestellung erfolgt.

kommende Halbjahr zusenden, wenn nicht aus Die Expedition.

Antlicher Theil.

Zetreffend: Anträge auf Entlassung von Soldaten vor beendeter Dienstzeit und Gesuche um Beurlaubung

zur Disposition des Truppentheils.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 18. Mai laufenden Jahres, Kreisblatt Nr. oder Eutlassung von Soldaten vor beendeter Dienstzeit, sowie Gesuche um zeitweise Beurlaubung von Soldaten, Zuschrift des Königlichen General- Commando's XI. Armeecorps an den Herrn J. d. Cassel den 15. Juni laufenden Jahres zu Ihrer Kenntniß, indem wir zugleich die Erwartung aussprechen, betreffenden Gesyche auf dem vorgeschriebenen Wege zur Vorlage gelangen.

5 In der letzten Zeit gehen in stetig sich mehrender Zahl Gesuche von sesp. um Beurlaubung derselben zur Disposition des Truppentheils hier direct ein und müssen an Zum größten Theil sind diese Gesuche vom

vorgeschriebenen Reclamationsweg zurückgegeben werden.

Friedberg den 2. Juli 1883.

Polizeicommissariat Wickstadt. 58, betreffend Gesuche um Beurlaubung bringen wir nachstehend eine Civilvorsitzenden der Großherzoglichen Ersatzbehörde III. Instanz daß für die Folge die Dr. Braden. Angehörigen activ dienender Soldaten um Entlassung der die Bittsteller unter Verweisung Ortsvorstand bescheinigt resp.

Letzteren auf den oft auch

von diesem verfaßt. Das General-Commando glaubt sowohl im Interesse der Bittsteller selbst, denen Kosten durch die falsche Adressirung ihrer

Gesuche enistchen, als auch um das Schreibwesen zu verringern, das ganz ergebenste Ersuchen stellen zu müssen, Einhaltung der über die Anbringung von Reclamationen und Gesuchen um Beurlaubung von Soldaten zur Tisposition

zültigen Bestimmungen gefälligst hinweisen zu wollen. Kassel den 15. Juni 1883.

die Ortsvorstände auf die ihres Truppentheils

Der commandirende General v. Schlotheim.

Polizei⸗ Reglement.

Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz om 25. Juni 1883 zu Nr. M. J. 13,661 und 15,237 werden nach Vernehmung zer Loecalpolizeibehörde und des Gemeinderaths der Stadt Bad⸗Nauheim auf Grund des Artikel 78 des Gesetzes vom 12. Juni 1874, betreffend die innere Verwaltung ind die Vertretung der Kreise und Provinzen, folgende Vorschriften erlassen:

Artikel 1. Die Abtritte und Abtrittsgruben sämmtlicher Häuser, in welchen die zum Kurgebrauch hierher kommenden Fremden Aufnahme finden oder in welchen solche überbaupt in größerer Zahl verkehren, sollen während der Dauer der gewöhn chen Badesaison also vom 1. Mai bis 30. September wöchentlich wenigstens zwei Mal desinfieirt werden.

Artikel 2. Als Desirfeetionsmittel soll eine concentrirte Lösung von erystalli srtem Eisenvitrtol benutzt werden; es können jedoch, wenn von zustehender Seite sies als nothwendig bezeichnet wird, im Allgemeinen und auch in besonderen Fällen indere Mittel zur Anwendung gebracht werden.

Artikel 3. Die Personen, durch welche die Desinfeetion vorgenommen wird, werden durch den Großherzoglichen Bürgermeister ernannt und auf Grund der Be⸗ simmungen dieses Reglements verpflichtet. Denselben darf bei Ausübung ihres

ö Dienstes der Zutritt zu den Abtritten und Abtrittsgruben nicht verwehrt werden,

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se sollen jedoch bei Ausübung desselben so wenig wie möglich störend verfahren und snd Beschwerden über dieselben alsbald bet Großh. Bürgermeister vorzubringen.

Artikel 4. Jeder Hauseigenthümer oder der denselben vertretende Miether wer Hausverwalter ist verpflichtet, einen Eimer zur Desinfeetion zur Verfügung zu ellen und darf solcher zu anderen Zwecken nicht verwendet werden. Demselben ist en bestimmter Platz anzuweisen, damit er den mit der Desinfeetion betrauten Per sonen zu jeder Zeit zur Verfügung steht.

Artikel 5. Die zur Desinfeetion erforderlichen Mittel werden auf Kosten der Gemeinde vorlagsweise angeschafft und ebenso auch die Personen, welche die Des infeetton zu besorgen haben, bezahlt. Die sämmtlichen Kosten werden zu Anfang des Monats October eines jeden Jahres, soweit solche nicht vorher schon verrechnet sind, dem Verbrauch der Desinfectionsmittel entsprechend, auf die betreffenden Häuser vertheilt, und sind solche innerhalb 14 Tagen nach geschehener Aufforderung an die Gemeindekasse zu bezahlen. Die Abrechnung über die erwachsenen Desinfeetionskosten wird 8 Tage lang zur Einsicht offen gelegt und alsdann für executotisch erklärt. Bei Verzögerung der Zahlung wid der Betrag exeeutorisch beigetrieben.

Artikel 6. Alle seit Jahresfrist nicht entleerten Abtrittsgruben sind spätestens bis Ende April eines jeden Jahres zu reinigen und nach geschehener Entleerung gründlich zu desinfieiren. Die Entleerung hat der Hausbesitzer anzuordnen und zu veranlassen und zwar auf seine, ohne Vermittelung der Stadtkasse zu bestreitenden Kosten. Die sich an die Entleerung anschließende Desinfeetion hat aber von den verpflichteten Desinfecteuren zu erfolgen.

Artikel 7. Wer die mit der Desinfeetion betrauten Personen in Ausübung ihres Dienstes hindert oder überbaupt die Desinfection nicht zuläßt, und sonst gegen die Bestimmungen dieses Reglements handelt, soll in eine von dem zuständigen, Gericht zu erkennende Geldstrafe von 5 bis 20 Mark verfallen, welche im Unver⸗ mögensfalle in entsprechende Gefängnißstrafe umgewandelt wird. Beschwerden über mangelhafte Desinfection sind bei dem Großberzoglichen Bürgermeister vorzubringen.

Friedberg den 3. Juli 1883.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

den Vicepräsidenten v. Puttkamer statt. 2. Juli.

Deutsches Reich. Darmstadt. Sicherem Vernehmen nach Großherzogliche Familie nächsten Donnerstag Seeheim verlassen, um zunächst ein Seebad zu besuchen.

des

Fürst Bismarck ist heute nach Friedrichsruhe abgereist. Die Kraszewski-Affaire nimmt immer

Regierung wenden den bedroblichen Nachrichten über den Ausbruch und die Verbreitung der Cholera in Egypten gemeinschaftliche ernste Auf merksamkeit zu. Es sollen unverweilt Com missionen der betheiligten Resorts unter Zuzieh ung des Reichsgesundheitsamts zusammentreten,

Staatsministeriums

Postpersonalnachrichten. Versetzt sinds größere Dimensionen an. der Postsecretär Fuldner von Worms nach

Darmstadt und der Ober-Telegraphenassistent Steffens von Michelstadt nach Mainz.

e e ee des Abgeordnetenhauses der feierliche Schluß der laufenden Session des Landtages in einer gemeinschaftlichen Sitzung beider Häuser durch

Heute fand im Saale

Vom Untersuchungs

richter in Wilhelmshaven wird ein früher dort stationirter Oberbootsmannsmaat, Albert Her mann Glöge aus Dawermühle bei Deutsch-Krone, der in die Affaire verwickelt sein soll, wegen Landesverraths steckbrieflich verfolgt.

Die Nordd. Allgem. Ztg. schreibt: Die deutsche Reichs-Regierung und die preußische

um diejenigen prophylactischen Maßregeln zu erwägen, welche geeignet sind, dem Einbruch der Cholera in unsere Grenzen vorzubeugen.

3. Juli. Den Abendzeitungen zufolge, beabsichtigt der heute auf der Rückreise nach Paris aus Petersburg hier eingetroffene Fürst Orloff den Fürsten Bismarck in Fried richsruhe zu besuchen.