Ausgabe 
3.7.1883
 
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Oberhessischer Anzeiger.

1883. Dienstag den 3. Juli. M 76.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Donnerstag und Samstag.

Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Artis Friedberg.

Ole einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei grö Zi ö lle. größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres conko bei uns haben), welchen der Betrag nicht keigefügt ist, werden stets 25 Post Ae

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Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Ausführung der VBestimmungen der Gewerbe- Ordnung über die Arbeitsbüch Arbeitsk re 1 18 5 5 3* t g 0 f 2 und Beschäftigung von Arbeiterinnen, sowie jugendlicher Arbeiter in den Fabriken. e Friedberg am 27. Juni 1883.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiste reien des Kreises.

Dicjenigen von Ihnen, welche mit Erledigung unserer Verfügung vom 30. April laufenden Jahres, Kreisblatt Nr. 51, noch im Rück stalde sind, werden hieran mit Frist von fünf Tagen erinnert. J. V. d. K.: Fey, Regierungs-Accessist.

Betreffend: Die Ausfertigung von Abfuhrscheinen für Holz aus Gemeindewaldungen. Friedberg den 30. Juni 1883.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

f Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die Abfuhrscheine für Holz aus den Gemeindewaldungen öfters nicht richtig ausgefertigt, üsbesondere in dem vorgedruckten Formular die Abfuhrzeiten, durch welche allein eine ordnungsmäßige Ueberwachung der Holzabfuhr ermöglicht woltd, nicht angegeben werden. Diejenigen von Ihnen, welche in dieser Richtung seither nicht genau verfahren sind, werden hierauf zur Ver⸗ meidung von Unzuträglichkeiten aufmerksam gemacht. J. V. d. K.: Fey, Regierungs-Accessist.

Hetreffend: Statistische Nachweisungen über das Volksschulwesen. Friedberg den 28. Juni 1883.

Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.

ö Nach Ausschreiben der obersten Schulbehörde zu Nr. M. J. 14,290 vom 8. dieses Monats in obigem Betreff soll in diesem Jahre cpieder die Aufstellung der betreffenden statistischen Nachweisungen in dem Umfange stattfinden, wie für das Jahr 1877 angeordnet und zur Ausführung gekommen war. Die Großherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik hat uns auch mit Zuschrift vom 11. dieses Monats die hierzu erforderlichen Formulare und die Anleitung übersandt. Wir lassen Ihnen alsbald mit der Post und zwar in Gemeinschaft mit einem Amts blatte verschiedenen Inhalts, wovon Sie jedem Ihrer Lehrer und der Großherzoglichen Bürgermeisterei daselbst je ein Exemplar zustellen wollen und mit einem uns von der obersten Schulbehörde für die in Ihrer Gemeinde bisher schon bestandene Schülerbibliothek übersandten Schriftchen nicht blos je ein Exemplar der Anleitung, sondern auch je zwei Exemplare des Formulars A und je ein Exemplar des Formulars B zur Ausstellung zugehen. Letztere wollen Sie nach den aussührlichen deutlichen Bestimmungen der Anleitung unter Benehmen mit Ihren Lehrern bezw. Oberlehrern ohne Säumen vornehmen und wie in F. 3 derselben ausdrücklich bemerkt, längstens bis zum 15. Juli l. J. in je einem Exemplar der Ausfertigung) an uns mit Bericht einsenden. Dr. Braden.

2) In voriger Nummer des Oberhessischen Anzeigers hieß es irrthümlichAnleitung stattAusfertigung.

Bekanntmachung.

Betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke zu Ilbenstadt; hier insbesondere III. Offenlegung der Arbeiten des II. Abschnitts.

c schnitt II. ausgewiesenen Massegrundstücke.

Auf Grund des Artikel 29 des Gesetzes vom 18. August 1871 ind des F. 45 der Instruktion vom 7. November 1876 wird andurch bekannt gemacht, daß wir die Offenlegung der Zutheilungsarbeiten des J. Abschnitts beziehungsweise Zusammenlegungsfeldes verfügt haben.

Es kommen zur Offenlegung:

1. Das hinsichtlich der Besitzwechsel u. s. w. fortgeführte topo hraphische Güͤterverzeichniß.

2. Die topographischen Verzeichnisse über die Zutheilung im J. und II. Abschnitt nebst den Protokollen der Commission vom 14. Februar

5 Ind 14. Juni 1883.

3. Die Guͤtergeschosse mit Angabe der alten und neuen Grund sücke, sowie Angabe der Entschädigungen für Pacht, Obstbäume und sür zu viel oder zu wenig erhaltenes Gelände.

4. Die Karten über die Zutheilung der Grundstücke des II. Abschnitts.

5. Der allgemeine Plan für die Gesammtarbeiten vom 21. Juli 1882.

6. Repartition der Kosten bei den Meliorationen der Grundstücke in der Gemarkung Ilbenstadt.

7. Hebregister über die zu 6 genannten Kosten. 8. Verzeichniß der Werthserhöhungen, welche durch Ausfüllung Grundstücken mit der aus der Nidda gewonnenen Erde entstanden sind.

bon 9. Verzeichniß der Obstbäume, welche im Abschnitt II. an andere

Besitzer übergegangen sind.

10. Verzeichniß der bei der Zusammenlegung der Grundstücke im

Kbschnitt II. ausgewiesenen Massegrundstücke. ö 11. Protokoll der Commission über Verwerthung der im Ab⸗

April 1883 über Abaͤn⸗

12 Protokoll der Commission vom 27. Juli 1882

derung und Ergänzung des allgemeinen Plans vom 21. lel. oben pos. 5).

13. Desgleichen vom 14. Juni 1883.

14. Versteigerungsprotokoll vom 16. April 1883 über die bereits verwertheten Massegrundstücke des J. Abschnitts.

15. Verzeichniß über die pro 1883 zu zahlenden beziehungsweise zu empfangenden Pachtentschädigungen für diejenigen Grundstücke, welche aus Abschnitt II. nach I. und umgekehrt verlegt worden sind.

16. Hebregister über die zu bezahlenden Eutschädigungen für Pacht pro 1883, Obstbäume und zu viel erhaltenes Gelände.

17. Desgleichen über die zu empfangenden Entschädigungen für Pacht pro 1883, Obstbäume und zu wenig erhaltenes Gelände.

18. Gutachten des Großh. Landesculturinspectors Dr. Klaas.

19. Begutachtungsprotokoll des Gemeinderaths vom 22. Juni d. J.

Die Offenlegung findet auf dem Bürgermeistereiburean zu Ilben⸗ stadt und zwar in der Zeit von Dienstag den 3. bis Montag den 23. Juli d. J., an Werktagen täglich von 10 bis 12 Uhr Vormittags und an Sonntagen von 12 bis 1 Uhr, sowie von 3 bis 4 Uhr Nach⸗ mittags statt. Innerhalb dieser Frist oder aber in dem Termin Mitt⸗ woch den 25. Juli 1883, Vormittags von 10 bis 12 Uhr, sind etwaige Reclamationen gegen die offen gelegten Arbeiten, soweit über solche bis dahin nicht bereits abgestimmt ist um so gewisser vorzutragen, als sonst Einverständniß mit denselben unterstellt werden würde und als spätere Reclamationen, die sich auf die nunmehr offen gelegten Arbeiten beziehen würden, nicht zugelassen werden. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumniß der Reclamationsfrist ist ausgeschlossen.

Friedberg den 29. Juni 1883. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Heinrich Hermann von Butzbach wurde als Jagdausseher der Gemeinde Nieder-Weisel ernannt und verpflichtet.