Ausgabe 
3.5.1883
 
Einzelbild herunterladen

g*

i Uebung dle U

aid. uerweh

Kinder 50 J 1 30.

10

Schall.

ettel. 1665 on Friedberg er⸗ daß ich wit Er⸗ lösgieds⸗ Journal brublum, ind Schauspieler,

Ar 1 tiöherg e Uhr, Versamm⸗ it und Verresstsein

heinen gelten. A deln stär verein

lbends Uhr, scheinen wird er⸗

rr Puisdtnt.

era.

Ginterstein. 16595

ein und Exportbler enst ein Schneider,

zu Heldenbergen.

kung.

uthause befindet

e Vertrauen unter erner bewahren zu

voll 45

v

4 Schwann

füchen

n erbat

off eln,

.

blen

Call Bal

Conditor.

gel.

rng 5 de nrazel

Bind

1883. Donnerstag den 3. Mai.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und

Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzelle wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, Annoncen von aus wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben),

bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Ausführung der Bestimmungen der Gewerbe-Ordnung über die Arbeitsbücher, Arbeitskarten und Beschäftigung von Arbeiterinnen, sowie jugendlicher Arbeiter in den Fabriken.

Friedberg den 30. April 1883.

Das(r. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.

Bezugnehmend auf unser Ausschreiben vom 20. Februar 1880, Kreisblatt Nr. 24 von 1880, beauftragen wir Sie, uns bis zum 15. kommenden Monats die Summe der in der Zeit vom 1. April 1882 bis Ende März 1883 für Ausfertigung von Arbeitsbücher-Duplikaten vereinnahmten Gebühren anzugeben, oder zu berichten, daß derartige Duplikat-Ausfertigungen nicht stattgefunden haben.

Dr. Braden.

Betreffend: Die Einsendung der für die Landes-Waisenanstalt zu erhebenden Colleeten und Büchsengelder.

Friedberg den 1. Mai 1883.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.

Wir erinnern die Säumigen an umgehende Einsendung der rubricirten Gelder.

e kanu nt m ach unn g.

Dr. Braden.

In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete

Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Hafer M. 13., Heu M. 6., Stroh M. 5..

1883 sich folgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Friedberg den 30. April 1883.

Artikel für den Monat März

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Bekanntmachung, den Remonte-Ankauf pro 1883 betreffend.

Großherzogthum Hessen.

Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei, und

ausnahmsweise vier Jahren sind im Bereich des Großherzogthums

Hessen für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden, und zwar:

den 10. Juli in Alsfeld,

7 12.* 7 Nidda, I 1710* 77 Butzbach, I 28. 7 7 Nieder⸗Wöllstadt,

20. August in Groß-Biebe 21Bickenbach,

22.

. 1 7 ö 55Gernsheim, 24Groß-Gerau.

5 1 85 1 12 5 5 Die von der Remonte-Ankaufs⸗Commission erkauften Pferde wer den zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt.

Lampertheim,

(Kopper) vom

Fan

ist es erwünscht, Königl. Preuß.

auf besonders zu achten, sich innerhalb der ersten 8 Tage nach mit diesem Fehler behaftet zeigen, vermieden wird. ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke, rindlederne Trense mit starkem Gebiß und eine Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit zwei mindestens zwei Meter langen, starken hanfenen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.

Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden. Kriegsministerium, von Rauch.

Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, auch sind Krippensetzer Ankauf ausgeschlossen und wird es sich empfehlen, hier

sind vom Verkäufer gegen Erstattung des

damit die Zurückgabe derjenigen Pferde, welche dem Eintreffen in den Depots Die Verkäufer sind

Abtheilung für das Remontewesen. Gr. von Klinckowstroem.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 30. April. Der Großherzog begab sich heute, begleitet von dem Hofjäger meister v. Werner, auf mehrere Tage zur Auer hahnbalz nach Alsfeld und Grebenau. Die Prin zessin Carl erwartet heute die Herzogin von Hamilton zu Besuch.

1. Mai. Prinz Alcxander stattete gestern dem Kaiser in Wiesbaden einen Besuch ab.

Das Regierungsblatt(Beil. Nr. 7) enthält:

J. Bekanntmachung, die Ergebnisse der Verwaltung der Wittwen- und Waisenkasse der Volksschullehrer von 1880 betr.

II. Zusammenstellung der Ergebnisse der Rechnung über die Staatsschuldenverwaltung für das Etatsjahr 1879/80.

III. Dienstnachrichten. Es wurde: dem ev. Pfarrer Hof zu Babenhausen die erste Pfarrstelle zu Ba benhausen, dem ev. Pfarrer Hildebrand von Hungen die Pfarrstelle zu Echzell übertragen; dem Schullebrer Schöner zu Nau- heim die Lehrerstelle zu Reinhardshain übertragen; dem Schulamtsasp. Adam aus Effolder bach die Lehrerstelle zu Rüddingsbausen, dem Schullehrer Schreiber zu Appen⸗ heim eine Lehrerstelle zu Gou Algesbeim übertragen; dem M. Wolf aus Stadecken das Patent als Geometer 2. Kl. für den Kreis Mainz ertheilt.

IV. Conecurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die ev. Pfarrstelle zu Rohrbach, Gebalt 1385 M., das Präsen⸗ tationsrecht steht dem Fürsten zu Psenburg Büdingen zu; die Lehrerstelle zu Momart, Gebalt 900 M., dem Grafen

Lehrerstelle zu Rimhorn, Gehalt 900 M.; dem Fürsten zu Löwenstein⸗-Wertheim-Rosenberg und dem Grafen zu Erbach⸗ Schönberg steht das Präsentationsrecht zu; die

Lehrerstelle zu Hering, Gehalt 900 M.; eine Lehrerstelle

zu Klein Hausen, Gehalt 900 1000. Der Gerichtsvollzieher Zöller zu Bingen

1

zu Erbach⸗Fürstenau steht das Präsentatsorsrecht zu; die

wurde auf Nachsuchen entlassen. Der Gerichts-

accessist von Hombergk zu Vach aus Darmstadt wurde zum Polizei-Commissär in Darmstadt mit dem AmtstitelPolizei-Inspector ernannt.

Militärdienstnachricht. Bernhard, Prem. Lieut. vom Gr. Feldart.-Regt. Nr. 25 wurde als Adjutant zur 11. Feldart.-Brigade commandirt. Der Oberstabsarzt 2. Kl. vom 1. Gr. Juf. Regt. Nr. 115 Dr. Duesterburg wurde zum Oberstabsarzt 1. Kl. befördert.

Berlin, 1. Mai. Der Kaiser ist mit der Großherzogin von Baden heute hierher zurück gekehrt.

Gutem Vernehmen nach hat der Kaiser durch Cabinetsordre, d. d. Wiesbaden den 23. April, das Staats ministerium ermächtigt, die Auflösung der Berliner Stadtverordneten zu Neujahr 1884 anzuordnen.

30. April. Reichstag. Der Präsident widmet dem gestern verstorbenen Dr. Schulze Delitzsch warme Worte der Anerkennung und betont die social-politischen Verdienste des Ver storbenen, welche eine weit über Deutschlands Grenzen hinausreichende Bedeutung haben. Das Haus ehrt das Andenken durch Erheben von den Sitzen. Bei der hierauf fortgesetzten Berathung des Krankenkassengesetzes knüpft sich an den§. 69, betr. Gemeindeversicherung, eine längere Debatte principieller Natur, über deren Zulässigkeit und Organisation, woran die Abgg. Lohren, Günther, Dr. Hammacher, Dr. Greve, Eberty, Dr. Hirsch und Kayser theilnehmen. F. 69 wird mit sehr großer Majorität angenommen, ebenso werden

die§F. 69a bis 69e(Uebergangs- und Schluß bestimmungen) und§§. 70 bis 77 ohne wesent⸗ liche Debatte nach den Beschlüssen der Commis⸗ sion genehmigt. Damit ist das Krankenkassen gesetz in zweiter Berathung erledigt. l. Mai. Das Gesetz über die Reichskriegshäfen wird in dritter Lesung definitiv angenommen. Es folgen Wahlprüfungen. Kayser begründet sodann einen Antrag auf Einleitung des Strafverfahrens gegen Polizeibeamte, welche verfassungswidrig Reichs⸗ tagsmitglieder an der Ausübung ihres Maudats verhindern unter Hinweis auf die Verhaftung v. Vollmar's und Frohme's in Kiel. Windthorst befürwortet die Ueberweisung des Antrages nebst dem auf den Fall Frohme und Vollmar bezüg lichen Actenmaterial an die Geschäftsordnungs Cemmission. Das Haus beschließt demgemäß. Richter Hagen brachte für die zweite Be⸗ rathung der Gewerbeordnungsnovelle einen An trag ein, die Militärverwaltung aufzufordern, den Geschäftsbetrieb in den Militärwerkstätten für Privatrechnung, sowie den Handelsverkehr der Cantinen mit den Civilpersonen und die Ver wendung von Pferden der Militärverwaltung zum Lohnfuhrgewerbe zu untersagen.

30. April. Das Abgeordnetenhaus über wies die Vorlage betr. die Bewilligung von 157,000 M. zu Grunderwerbskosten für die Bahnen des Eifelgebiets an die verstaͤrkte Bud⸗ getcommission. Minister Maybach bat von einer; höheren Kostenberechnung abzusehen. v. Benda empfahl die Beseitigung von Ungleichheiten in