Ausgabe 
1.5.1883
 
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ischer Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Dienstag den 1. Mai.

Oberhes

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 17 Pf., bei Reelamen mi i g U. 5 t 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post a

Amtlicher Theil.

Betreffend: Truppenübungen. Friedberg den 25. April 1883.

Das Hroßherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Nachstehenden Erlaß des Großherzoglichen Ministeriunms des Innern und der Justiz theilen wir Ihnen zur Nachachtung mit.

Dr. Braden.

i Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter.

Nach der Verordnung über die Ausbildung der Truppen für den Felddienst vom 17. Juni 1870 ist das Betreten der mit Taback bestellten Felder unbedingt untersagt. Wenn dessen ungeachtet bei den Uebungen der Truppen in einzelnen Fällen derartige Felder betreten, uns weiße beschädigt worden sind, so dürfte dies darauf zurückzuführen sein, daß die Culturart des betretenen Feldes nicht hinreichend t gewesen ist. Die Aufrechthaltung der oben erwähnten Bestimmung, soweit wie irgend möglich, erscheint aber umsomehr geboten, als ie Feststellung der Eutschädigung für den verursachten Schaden der Tabackspflanzungen leicht zu Weiterungen Veranlassung geben kann. Mit Rücksicht hierauf beaustragen wir Sie, die Besitzer der mit Tabackspflanzen bestellten Felder zu veranlassen, diese durch Warnungstafeln oder in sonst geeigneter Weise bei in der Nähe stattfindenden Truppenübungen kenntlich zu machen, damit sie von der Benutzung bei den Truppen

übungen ausgeschlossen werden.

Sach

Betreffend: Invaliden aus den Feldzügen 1813, 1814 und 1815.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Einzelne von Ihnen stehen noch mit Erledigung unserer Verfügung obigen Betreffs vom 30. v. Mts., Kreisblatt Nr. 38, im Rückstande.

Wir erwarten nunmehr Erledigung bis zum 5. k. Mts.

Betreffend: Maßregeln gegen das Vogantenthum.

de Beauelair.

Friedberg am 30. April 1883.

Dr. Braden. Friedberg am 30. April 1883.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeistereien des Kreises. Unter Bezugnahme auf die in der Bürgermeisterversammlung am 27. d. Mts. stattgehabten Besprechungen benachrichtigen wir Sie, daß mit nächster Post Ihnen ein Amtsblatt zugehen wird, in welchem die Beschlüsse und die zur Ausführung derselben nothwendig erachteten

Bestimmungen Ihnen mitgetheilt werden.

Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Das hiernach Erforderliche wollen Sie alsbald nach Empfang des Amtsblattes veranlassen.

Es wird hiermit in Gemäßheit des F. 58 der Reichsinstruction zu dem Reichsgesetz über die Abwehr und Unterdrückung von Vieh seuchen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in den Stallungen des Heinrich Allendörfer, Phil. Grill III., Jacob Kunz II., Johann Ludwig

Schütz, Johs. Kretz, sämmtlich zu Ober-Rosbach, die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist.

Friedberg am 28. April 1883.

Steckbrief.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Mais, Philipp von Vönstadt, früher Dienstknecht in Weckesheim, welcher flüchtig ist, ist auf Grund richterlichen Haftbefehls wegen Dieb stahls zu verhaften und im Betretungsfalle in das Amtsgerichtsgefängniß zu Friedberg einzuliefern.

Friedberg, 27. April 1883.

Der Großherzogliche Amtsanwalt. Dieffenbach.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 28. April. Der Großherzog begab sich heute Vormittag zum Besuch des Kaisers nach Wiesbaden und kehrte am Abend hierher zurück.

Seitens des Abgeordneten Wasserburg ist ein Antrag wegen Errichtung von Schutz dämmen gegen Mainüberschwemmungen oberhalb Offenbachs und Erboͤhung der Straße von Mül heim nach Rumpenheim bei der Kammer ein gebracht worden, durch welchen die Regierung ersucht werden soll: Im Allgemeinen die dor tigen Ueberschwemmungs-Verhältnisse näher zu prüfen, insbesondere die Errichtung von Schutz dämmen längs des linken Mainufers in Betracht zu ziehen; ebenso die Frage zu studiren, ob nicht einstweilen durch Erhöhung der Landstraße von Mülheim nach Bürgel ohne Gefährdung der Nachbarn ein Theil der Ueberschwemmungsge fahr abgewendet werden kann; ferner bezüglich der Kosten, insoweit andere Faktoren als der Staat zu deren Tragung verfflichtet sind, diese hierzu zu veranlassen und über einen den Ver hältnissen und der Billigkeit entsprechenden Beitrag aus Landes mitteln den Ständen Vorlage zu machen.

Berlin, 27. April. Der Reichstag ver sagte heute seine Zustimmung zur strafrechtlichen

Verfolgung des Abg. v. Vollmar. Bei fortge setzter Berathung des Krankenkassengesetzes war Dr. Hirsch für Streichung des§. 47, Hammacher dagegen. Bundes cemmissär Bosse machte die

Vorlage von der Annahme des darin aufgestellten Grundsatzes der Tragung eines Drittels der Ver sicherungsprämie durch den Arbeitgeber abhängig. Löwe ist für den Antrag. Dr. Hirsch will den F. 47 nur deshalb nicht, weil er die Mitwirk ung des Arbeitgebers an der Kassenverwaltung bedinge.§. 47 wurde unverändert angenommen; desgl.§. 48 und die§§. 30 und 34(Betheilig ung der Arbeitgeber an der Verwaltungskasse). 28. April. Der Reichstag genehmigte in zweiter Lesung die§§. 1, 2 und 3 des Gesetzes über die Reichskriegshäfen nach einer unerheb lichen Debatte mit einer redactionellen Aender ung in den§§. 2 und 3. F. 4 wird dahin abgeändert, daß unter den Strafbestimmungen das Wort Haft gestrichen wird und somit nur Geldstrafe zulässig ist. Die§§. 55 und 56 des Krankenkassengesetzes werden unverändert an genommen. F. 57 wird sodann mit dem Amen dements Gutfleisch angenommen, wonach der Bei tritt zu einer Fabrikkasse keinen Anspruch auf Unterstützung gewährt, falls bereits zur Zeit der Anmeldung eine Erkrankung vorliege.

27. April. Die Zuckersteuer Commission beendete die erste Lesung. Die vorläufige Ab stimmung ergab mit 10 gegen 8 Stimmen die Annahme des Antrages Stengel auf Herabsetzung der Exportbonification um 60 Pf. Der Regier⸗ ungs⸗Commissär erklärte: Für das Jahr 188/82 sei eine Reineinnahme aus der Zuckersteuer von

36,000,000 M., für 1882/83 aber eine solche von 44,000,000 M. zu erwarten. Die Börsensteuer Commission hat alle Anträge von Wedell-Malchow sowie die Resolution Hatzfeldt abgelehnt, dagegen einstimmig den Antrag von Beisert und Oechel häuser angenommen, welcher lautet: Die auf den Gesetzvorschlag Wedell-Malchow bezüglichen Peti tionen für erledigt zu erklären, die übrigen auf das Reichstempelgesetz vom 1. Juli 1881 bezüglichen Petitionen aber dem Reichskanzler zur Benutz ung als Material für die weiteren vom Bun desrath zu fassenden Beschlüsse über Auslegung und Anwendung des Reichsstempelgesetzes, even tuell als Material für eine unter Zuziehung von Sachverständigen zukünftige Reviston dieses Gesetzes zu überweisen.

27. April. Heute geht das Gerücht, daß die neue Note an die Curie noch nicht abgesandt sei, vielmehr soll ein kirchenpolitisches Gesetz, betr. die Aufhebung der Strafen für Sakrament spendung und Messelesen noch in dieser Session mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein.

Wegen des spanischen Handelsvertrages bestehen Differenzen zwischen Fürst Bismarck und Graf Hatzfeldt, von denen in den letzten Tagen viel gesprochen wurde.

29. April. Die heutigen Morgenblätter verzeichnen ein Gerücht, wonach der Minister Maybach zu demissioniren gedenke. Das Gerücht ist ossiziöser Versicherung zufolge unbegründet.