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Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Kreis Wiesbaden; Tomines Cholkopfsky aus Schubje; Selters, Nassau; Volkmar Dittmar aus Schweinsfurth, Kreis Ziegenhain; Franz Ludwig Böthner zu Eppi
Kutsch aus Ebsdorf bei Marburg;&
Heinrich August
Thomas Schalkowsky aus Schleipia, Amt Rawitsch.
Wegen Landstreicherei bestraft: Johannes Althaus von Arnol Wegen Bettels bestraft: Gustav Lorenz aus
Wangenheim bei Gotha; Christian Spaeth aus
8 erotter Bezi Bergzabern, Baiern; Heinrich aus Oberotterbach, Bezirksamt Bergze 1 He a 5 Johannes Michael Hoffmann aus Oberroestan, Oberfranken,
Anton Schmidt aus Niedersfeld, Preußen;
Weinz aus Neustadt a. d. H.,
Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Johannes Althaus von Arnoldshain, Emil Schaͤfer aus Breitenbach, Kreis Biedenkopf; Peter Fuchs aus Baumbach, Amt Bayern; Johannes Schmidt J. aus Hersfeld; Metzger Heinrich Klaholz aus Ober-Aula, ngen, Bad; Peter Fremmersdorf, Kreis Neuß, Reglerungsbezirk Düsseldorf; Johannes Salowsky aus Neukirch-Niederung, Kreis Elbing, Westpreußen; Adam Zier aus Buchenau;;
dshain, Kreis Wiesbaden; Ludwig Muͤller aus Weitershain. Münster i. W.; August Zischke aus Grimbuchhausen, ö Miunheim, Kreis Mittelfranken, Baiern; Konrad Fischer aus Illershausen;
Preußen; Arthur Robert Hey aus Johannes Boos Baiern; Ludwig Hansel aus Wingertshausen; Bezirksamt Hainsidel; Theodor Winter
aus Frankenberg, Marburg; Peter Plattner aus Enesdorf, Kreis Kirchhain; Johann Ludwig Bickel von Ober-Ohmen; Christian Friedrich
Wilbelm Steinker aus Starkendorf, Amt Helmstadt in Braunschweig; Joseph Hellwig aus Ess
Amt Rawitsch; Franz Ludwig Bothner aus Eppingen, Bad. 8 2 f a ö f ob antes Diehl von Groß-Linden und Jacob Schleifer von Gittersdorf sind im Betretungsfalle zu verhaften und ist uns sofortige
Nachricht zu senden.
Die Aufenthaltsorte des Johannes Höhr von Bobenhauf
en, Preußen; Thomas Schalkowsky aus Schleipia,
en, des Kaspar Momberger von Schmitten, des Taglöhners und
Leinwebers Christian Nieß von Herchenhain und des Peter Heß von Heldenbergen sind unbekannt und erbitten wir uns nach Ermittelung der—
selben sofortige Nachricht.
Deutsches Reich.
Darmstadt. In den letzten Tagen hat sich das Berathungsmaterial für die demnächst zusammentretende zweite Kammer abermals um einige Gegenstände vermehrt. Zunächst ist es eine Proposition Großh. Ministeriums, die Stände wollen ihre Zustimmung dazu erklären, daß zum Ankauf eines etwa 7000 Quadrat-Meter um— fassenden Grundstückes zur Erweiterung der Ge— müsegärten bei der Landesirrenanstalt Heppen—
heim der Betrag von 7000 M., und fuͤr Ein⸗[§
friedigung der Gärten der gleiche Betrag aus den im Budget dieser Anstalt für die laufende Finanzperiode sich ergebenden Ueberschüssen ent— nommen werde.— Ein Antrag des Abg. Möllinger gebt dahin, die Kammer wolle die Regierung ersuchen, sie möge Mittel ergreifen, um dem Ueberhandnehmen der Landstreicherei und des Bettels zu steuern.— Abg. Dittmar beantragt, die Kammer wolle die Regierung um Vorlage eines Gesetzentwurfs ersuchen, welcher die Revi— sion des Gesetzes über die Ausübung der Jagd und Fischerei in Starkenburg und Oberhessen bezweckt.— Weiter ist eingelaufen eine Vor— stellung der vereinigten hessischen Gemeinden und Gutsbesitzer, die Regulirung der Strom— bauten der Rheinniederung betreffend.— Eine Eingabe der Handelskammer Mainz als Vor— ort des hessischen Handelskammertags ist auf Aufhebung der Besteuerung der Weineinlagen der Weinhändler gerichtet.— Zwei weitere Eingaben betreffen die Erbauung von Secun— därbabhnen. Die erstestammt von dem Comite für Erbaung einer Secundärbahn von Grün— berg(Mücke) über Freienseen, Laubach, Hungen, Echzel nach Friedberg, die andere von den Vor— ständen der Gemeinden Wöllstein, Siefersheim, Volxheim, Freilaubersheim, Gumbsheim, Eckels— heim, Steinbockenheim und Wonsheim, den Bau einer Secundärbahn von Armsheim nach Kreuz— nach betreffend.
— Die Gerichtsaccessisten von Hombergk zu Vach und von Biegeleben wurden zu Hofjunkern ernannt und der Gerichtsvollzieher Pitzer zu Mainz anf Nachsuchen seines Dienstes entlassen.
Berlin, 16. Jan. Im Reichstag wird die Reblaus-Convention verhandelt. Thilenius beantragt die Ablehnung der Petitionen, welche gegen die Convention gerichtet sind, und die Ueberweisung der anderen, welche strengere Maßregeln verlangen, an den Reichskanzler. Auch Buhl spricht in diesem Sinne. In— zwischen läuft ein Schreiben des Reichskanzlers ein, daß der Abgeordnete Dietz seiner Haft in Stuttgart entlassen sei. Die Reblaus-Debatte wird fortgesetzt und in 1. und 2. Berathung geneh— migt.— 17. Jan. Die Wahlen von Schwarzen— berg, Frieß, Maltzahn-Gültz, Dohrn, Kleist-Retzow und Löwe werden für giltig erklärt, Clauswitz's Wahl jedoch beanstandet. Das Haus schreitet sodann zur zweiten Berathung des Gesetzentwurfs betreffend die Erhebung einer Berufsstatistik, sowie die Vornahme einer Vieh— zählung im Jahre 1882 und des Entwurfs einer Ergänzung des dem Reichstage vorliegenden Enwurfs des Reichshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1882—83.—§ 1 der Commissious—
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beschlüsse lautet: Im Jahre 1882 findet die Erhebung einer allgemeinen Berufsstatistik für den Umfang des Reiches statt.(Die Viehzählung hat die Commission abgelehnt).§ 1 wird in der Fassung der Commission genehmigt.
— Dem Abgeordnetenhaus ist folgendes kirchenpolitische Gesetz zugegangen: Art. 1. Die Art. 2, 3 und 4 des Juligesetzes treten mit Verkündigung dieses Gesetzes wieder in Kraft. Art. 2. Einem Bischof, welcher auf Grund des 24 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 durch gerichtliches Urtheil seines Amtes entlassen wurde, kann vom König die Stelle und Anerkennung als Bischof seiner früheren Diöcese wieder er— theilt werden. Art. 3. Das Staatsministerium wird ermächtigt, die Grundsätze festzustellen, nach welchen von dem Erforderniß der§§ 4 und 11 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 dis— pensirt werden, auch ausländischen Geistlichen die Vornahme geistlicher Amtshandlungen oder die Ausübung eines im§ 10 erwähnten Amtes gestattet werden kann. Art. 4. An Stelle des § 16 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 tritt die Bestimmung: Der Einspruch findet statt, wenn dafür erachtet wird, daß der Anzustellende aus einem Grunde, welcher dem bürgerlichen oder staatsbürgerlichen Gebiete angehört, für die Stelle nicht geeignet sei, insbesondere wenn seine Vorbildung der Vorschrift des Gesetzes nicht entspricht. Gründe für den Einspruch sind anzugeben. Gegen die Einsprucherklärung kann innerhalb 30 Tagen beim Cultusminister Ein— spruch erhoben werden, bei dessen Entscheidung es bewendet. Art. 5. Das Staatsministerium wird ermächtigt, für bestimmte Bezirke wider— ruflich zu gestatten, daß Geistliche, welche im Uebrigen die gesetzlichen Erfordernisse erfüllen oder von denselben dispensirt sind, zur Hilfe— leistung im geistlichen Amt verwendet werden.
— Das Abgeordnetenhaus wählte Köller wieder zum Präsidenten. Köller nahm die Wahl an. v. Heeremann wurde zum ersten Vice— präsidenten gewählt, zum zweiten wird Stenzel gewählt. Auf Vorschlag von Windthorst wurden die früheren Schriftführer durch Zu— stimmung des Hauses bestimmt.— Das Herren— haus beschloß, die Vorlagen über die Abän— derung der Grundbuchordnung und die Regelung des Kirchenwesens im Jadegebiet durch Schluß— berathung zu erledigen und verwies das Gesetz über die Fürsorge für die Hinterbliebenen un— mittelbarer Staatsbeamten an eine besondere Commission.
Ausland.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien. Die mei⸗ sten Blätter constatiren, daß von einem Auf— stand in der Krivoscje oder der Herzegowina keine Rede sei. Die entsendeten Truppen haben nicht die Aufgabe, den Aufstand zu unterdrücken, sondern demselben zuvor zu kommen. Die aus— wärts verbreitete Nachricht von dem Rücktritt des Kriegsministers Bylandt ist völlig unbegründet.
— Pest, 17. Jan. Das Abgeordnetenhaus setzte heute die Budgetdebatte fort.
Norwegen. Christiania, 17. Jan. Um den Handelsvertrag mit Frankreich zu geneh— migen, wurde das Shorthing auf heute zu—
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sammenberufen. In der Thronrede, die bei der Er— öffnung verlesen wurde, wurde die große Bedeutung des Vertrages für Handel und Seefahrt hervorge— hoben. Dann wurde der Vermählung des Kron— prinzen gedacht; zum Schluß eine Reihe von Ver— besserungen ökonomischer Verhältnisse angekündigt.
Frankreich. Paris. Die Regierung stellte der Kammer ein Gesetz über die Einfuhr von Schweinefleisch zu. Das Decret, welches die Einfuhr verbietet, wird aufgehoben. Pökelfleisch soll eingeführt werden, wenn es von Ursprungs— Attesten begleitet ist, welche die vollkommene Zubereitung bescheinigen. Die Importeure müssen deshalb das vollständige Einsalzen und Conser— viren feststellen lassen Frisches, nicht gekochtes Fleisch darf gar nicht eingeführt werden.
— Die Kammer nahm die Handelsverträge mit Schweden und Portugal an. Der Kriegs— minister beantragte, die Berathung der Rekru— tirungsvorlage zu vertagen, bis zur Einbringung verschiedener Gesetzentwürfe, welche theils das Militärregime modisiciren, theils schon von den Kammern votirte Gesetze verwerfen. Die Modi— ficationen sollten namentlich Herabsetzung des Militärdienstes auf das Minimum von drei Jahren sein und eine gerechtere Vertheilung militärischer Chargen betreffen; außerdem sollte die Bildung eines besonderen Armeecorps für Afrika vorgeschlagen werden. Der Kriegsminister wird die Befugniß verlangen, die Reserven ohne vorherige Genehmigung des Parlaments einbe— rufen zu durfen. Commission zur Vorberathung der Revistons— entwürfe solle aus 33 Mitgliedern bestehen. — Der Senat waͤhlte mit 141 gegen 85 nicht abgegebene Stimmen Say zum Präsidenten;
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Die Kammer beschloß, die!
zu Vicepräfidenten wurden Rampon, Leroyer,
Calmon wiedergewählt. Der französsisch-itali⸗ enische Handelsvertrag wurde vorgelegt. Großbritannien. London. Die„Mor⸗ ning Post“ erfährt: Lord Granville erklärte mehreren Vertretern der auswärtigen Mächte gegenüber: indem die britische Regierung ge— meinschaftlich mit Frankreich eine Note an den
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Khedive richtetete, beabsichtigte sie in keiner
Weise die Möglichkeit einer gemeinsamen Militar— Action in Egypten anzudeuten. Granville erließ ein Circular, welches die von England und Frankreich gethanenen Schritte erklärt.
— Nach den„Times“ beschloß die Regierung, Parnell und Dillon nicht in Freiheit zu setzen.
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Ein Circular von Northcote lud die Oppositions⸗ mitglieder ein, am 7. Februar in London zu sein, weil unzweifelhaft bald nach der Parla- ments-Eröffunung Verhandlungen über die gegen wärtige kritische Lage zu erwarten seien. 1
Türkei. Konstantinopel, 16. Jan. Lord Dufferin hatte eine Audienz beim Sultan. Sie hatte die armenische Frage zum Gegenstand. Der Sultan soll die Verzögerung der Reformen gerechtfertigt und versichert haben, die Frage be⸗ schäftige fortwährend die Aufmerksamkeit der Pforte,
— Dem Gleichheitsprincipe gemäß wird die Militärpflichtigkeit auch auf die nichtmohameda⸗ nischen Bewohner des ottomanischen Reiches ausgedehnt.
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Die Pforte ordnete eine Volks,
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