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1882. Donnerstag den 19. Januar. N 8.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
3 f 4 Erscheint d woch ich a Dien Areisblatt für den Kreis Friedberg. 8 e e
Die einspaltige Petitzetle wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei groͤßerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Neclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bet uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Vost nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Ausführung des F. 3 Absatz 2 des Gesetzes betreffend die Freizügigkeit vom 1. November 1867 und F. 362 des Reichsstrafgesetzbuchs. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Jun das Verzeichniß der aus dem Großherzogthum Ausgewiesenen, welches wir Ihnen mit Ausschreiben vom 5. Januar 1882 mitgetheilt haben, sind versehentlich die Namen folgender Personen aufgenommen worden: Flinck, Mathias, von Nieder-Eschbach; Grünbeck, Wilhelm, von Heldenbergen; Greiner, August, von Lich; Grebel, Richard, von Mainz; Hirtz, Conrad, von Eichelsachsen; Häuser, Georg, von Bobenhausen. Wir veranlassen Sie die Namen dieser Personen in dem gedachten Verzeichniß zu streichen. Die Fortsetzung dieses letzteren wird in wenigen Tagen nachfolgen. Dr. Braden.
Bekanntmachung, die Zurückstellung der zum einjährig freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen betreffend. Diejenigen im Jahre 1862 geborenen Militärpflichtigen, welche im Kreise ihren dauernden Aufenthalt haben und Berechtigungs⸗ Schein zum einjährig⸗freiwilligen Dienst besitzen, werden, insofern sie ihre Zurückstellung vom Militärdienst bis jetzt noch nicht beantragt haben, dies zu thun aber beabsichtigen, hierdurch aufgefordert, ihre Berechtigungs Scheine alsbald dabier vorzulegen. Friedberg den 17. Januar 1882. Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatzcommission Friedberg. Dr. Braden.
Friedberg den 17. Januar 1882.
Bekanntmachung, die Zurückstellung der Reserve, Ersatzreserve und Landwehrmannschaften betreffend. Nachstehende Bestimmungen über die Zurückstellung der Reserve, Ersatzreserve und Landwehrmannschaften rücksichtlich ihrer haͤuslichen und gewerblichen Verhältnisse werden hiermit für die Betheiligten zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Bis zum 20. kommenden Monats haben die Großherzoglichen Bürgermeistereien die bei ihnen vorgebracht werdenden Gesuche anher einzusenden.
Friedberg den 17. Januar 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. J. Bei nothwendigen Verstärkungen oder Mobilmachungen werden die Mann und darüber eine an den Civilvorsitzenden der Ersatzeommission einzureichende Nach⸗ schaften des Beurlaubtenstandes, soweit die militärtschen Interessen es gestatten, nach] weisung aufstellt, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögens⸗
den Jahresklassen, mit den Jüngsten beginnend, einberufen. Hierbei können dringenden] Verhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwalt N 7 1 8 eg U. K N 1 bw häusliche und gewerbliche Verhaͤltnisse derartige Berücksichtigung finden, daß Reser⸗ lich sind, durch welche eine zeitweise zurückst
visten hinter die letzte Jahresklasse der Reserve ihrer Waffe oder Dienstkategorie, eingereichten Gesuche unterli der Entscheidr
nden besonderen Umstände ersicht⸗ n. 2) Die
Ersatzeommissien,
der
Landwehrmannschaften aber, sowte in besonders dringenden Fällen auch einzelne welche im Anschluß an das Musterungsgeschäft in öffentlich! machenden Term „* 0 inzein 0 5 9 haft in o tlich be nachenden Terminen
Reservisten, hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr ihrer Waffe oder Dienst jährlich einmal Sitzung hält. 3) Das Verfahren der Frsagen 77 5 8 1 9 Das Verfahren der rsatzeommission
kategorie zeitweise zurückgestellt werden. Jedoch darf in keinem Aus hebungsbezirke beim Classificationsgeschäft regelt sich nach F. 30,7 des Reick die Zahl der hinter der letzten Jahresklasse der Reserve zurückgestellten Mannschaften Entscheidungen sind entgültig, insofern nicht der Militär orsitzen uf Grund des zwei Prozent der Reserve und Landwehr übersteigen. Auf die Dauer der Gesammt F. 30,7 des chsmilitärgesetzes Einspruch erhebt. 5 vorg Entscheid⸗
dienstzeit(Dienstpflicht) hat die Zurückstellung keinen Einfluß. ungen behalten ihre Gu keit nur bis zum nächste 0. Im Falle 8 5 2 N Nn 4 2
II. Zurückstellungen im Sinne der vorbezeichneten Festsetzungen durfen aus des Bedürfnisses sind Anträge auf weitere zurück 0 zu erneuern folgenden Gründen(Classificationsgründe) eintreten: a. wenn ein Mann als der 6) Wenn Mannschaften einem Aushebungsbezirk einer verziehen, so einzige Ernährer seines arbeitsunfähigen Vaters oder seiner Mutter, beziehungsweise erlischt die gewährte Zurückstellung. seines Großvaters oder seiner Großmutter, mit denen er dieselbe Feuerstelle bewohnt, IV. Die vor erfüllter getiver Dienstpflicht n Mann⸗ zu betrachten ist, und ein Knecht oder Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch schaften bleiben bis zu dem ihrer Entlassung zun stermin die der Familie bei der Einberufung gesetzlich zustehende Unterstützung der dauernde hinter die letzte Jahresklasse der Reserve zurückgest und
Ruin des elterlichen Hausstandes nicht abgewendet werden könnte; b. wenn die Ein Anträge auf weitere Zurückstellung, wie alle übrie berufung eines Mannes, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat und Grundbe nach dem allgemeinen Entlassungstermin der Rese sitzer, Pächter oder Gewerbtreibender oder Ernährer einer zahlreichen Familte ist, fortige Zurückstellung einzelner der entlassenen M den gänzlichen Verfall des Hausstandes zur Folge haben und die Angehoͤrigen selbst lassen, so kann die vorläufige Zurückstellung solcher M bei dem Genusse der gesetzlichen Unterstützung dem Elende preisgegeben würde; f
g Classificationstermin hinter die letzte Jahresklasse der Reserve e. wenn in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung eines Mannes, dessen ge einkommen der ständigen Mitglieder der Ersatzeommission verf eignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Interesse der allgemeinen[als den unter II. vorbezeichneten Fallen sind außerterminliche Zurückstellungen un Landeskultur und der Volkswirthschaft für unabweislich nothwendig erachtet wird statthaft. Jusbesondere find Gesuche um Zurückstellung im Augenblick der Ein⸗ Mannnschaften, welche in Gemäß beit des 6. 67 und§. 69 des Reschsmilitärgesetzes[berufung unzulässig. Eine Wiederentlassung einzelner einberufener Mannschaften wegen Controlentziehung nachdtenen müssen, haben jedoch auch in den vorgenannten kann nur ausnahmsweise auf dem im§. 82,2 und F. 100,3 der Ersatzordnung vor
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Fällen keinerlei Anspruch auf Zurückstellung. 1. geschriebenen Wege herbeigeführt werden. Derartige Gesuche koͤnnen nur dadurch III. In Bezug auf das Verfahren bei derartigen Zurückstellungen bestehen begründet werden, daß seit dem letzten Clasificationstermin für den Eingestellten durch folgende Vorschriften: 1) die Mannschaften der Reserve, Landwehr, Seewehr und unabwendbare, nicht durch ihn selbst herbeigeführte Ereignisse, als Brandschaden,
Ersatzreserve erster Klasse, welche auf Zurückstellung Anspruch machen, haben ihre Ueberschwemmung, Tod eines nahen Anverwandten u. s. w. ein wirklicher Noth Gesuche bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes anzubringen, welche dieselben prüft stand eingetreten ist.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Nieder Erlenbach.
f Nachdem eine Anzahl Grundbesitzer und der Ortsvorstand in Nieder-Erlenbach die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Nieder⸗Erlenbach beantragt haben, wird Offenlegung der summarischen Darlegung und des Namensverzeichnisses auf dem Gemeindehause zu Nieder— Erlenbach von Samstag den 21. Januar laufenden Jahres bis Samstag den 18. Februar laufenden Jahres hierdurch angeordnet.“ Zugleich werden die stimmberechtigten Grundbesitzer aufgefordert im Termin Samstag den 18. Februar laufenden Jahres von Morgens 10 bis Mittags 1 Uhr über das Profect abzustimmen, mit dem Anfügen, daß die weder in Selbstperson noch durch gehoͤrig legitimirte Bevollmächtigte abstimmenden Stimmberechtigten als für die Ausführung der Zusammenlegung stimmend angesehen werden sollen.
Auswärtige Stimmberechtigte haben bis zu dem genannten Termin einen Bevollmächtigten in der Gemeinde zu bestellen, als sonst bei weiter nöthig werdenden Handlungen eine besondere Aufforderung nicht mehr ergehen wird.
Schließlich wird darauf hingewiesen, daß nur diejenigen Grundbesitzer, welche im Grund- oder Flurbuche stehen, oder deren Erben, zur Abstim mung legitimirt sind, daß jedoch bei zeitigem Antrag das Ab- und Zuschreiben noch waͤhrend der Dauer der Offenlegungsfrist erwirkt und durch das Großherzogliche Steuercommissarlat Friedberg gewahrt werden kann. 1
Friedberg, am 16. Januar 1882. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
226 Dr. Braden.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Jacob Dilges von Hoch-Weisel wurde als Fleischbeschauer für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet. Pachter Wilhelm Puth zu Okarben wurde auf den Feldschutz für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet.


