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Oberhessischer Anzeiger.
b 1 3 Erscheint dreimal wöchentlich un Di Kreisblatt für den Kreis Friedberg. ae e. A
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Die einspaltige Petltzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
—— Amtlicher Theil. Betreffend: Die Verwendung der bei der Landes-Waisenkasse eingehenden milden Gaben zum Vortheil der Waisen.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
f Wir machen Sie zu ihrem eigenen Bemessen und entsprechender Verbreitung darauf aufmerksam, daß die bei der Landes-Waisenanstalt eingehenden milden Gaben(Collecten, Büchsen- und Opferstockgelder, Geschenke und Vermächtnisse), welche bisher zur Bestreitung der Bedürf⸗ nisse der Landes-Waisenanstalt im Allgemeinen verwendet wurden und somit den Waisen nur indirect zu gut kamen, künftig, und zwar mit Wirkung vom Jahr 1879,80 an, nicht mehr in dieser Weise Verwendung finden, sondern an die in jedem Etatsjahre aus der Anstalt nach zurückgelegtem 14. Lebensjahre, beziehungsweise stattgehabter Confirmation oder ersten Communion austretenden Kinder zu gleichen Theilen vertheilt werden, den Waisen also, wie es dem Sinne der Geber eutspricht, unmittelbar zufließen. Demnächst werden beispielsweise pro 1879/80 37 Mark, pro 1880/81 21 Mark auf jedes in diesen beiden Jahren aus der Anstalt eutlassene Waisenkind entfallen, welche Beträge den betreffenden Vormundschaftsbehöͤrden zur geeigneten Verwendung für die Curanden überwiesen werden. Wir geben Ihuen anläßlich dieser Aenderung, die einen im Verhältniß zu früher reichlicheren Zufluß von Gaben für die bedürftigen Waisenkinder gewähren möchte, auf, dafür Sorge zu tragen, daß an den bestimmten oder sonst geeigneten Orten Waisenbüͤchsen angebracht werden und zu dem Ende Ihrerseits den ein— schlägigen Bestimmungen gemäß verfahren werde. Dr. Braden.
Friedberg am 12. Juni 1882.
Betreffend: Die Ausführung der Bestimmungen der e über die Arbeltsbücher Arbeitskarten,„; a 20 und Beschäftigung von Arbeiterinnen, sowie jugendlicher Arbelter in fen Fabriken. N 5 Friedberg am 10. Juni 1882. Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. * Mit Bezug auf unser Ausschreiben vom 20. Februar 1880, in Nr. 24 des Oberhessischen Anzeigers von 1880, beauftragen wir Sie, uns die Summe der in der Zeit vom 1. April 1880 bis Ende März 1882 für Ausfertigung von Arbeitsbücher-Duplikaten vereinnahmten Gebühren anzugeben, oder, wenn derartige Duplikats-Ausfertigungen nicht stattgefunden haben, dies einzuberichten. Dr. Brad en.
Betreffend: Einquartierung, insbesondere Streulieferung für Dienstpferde.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. Eine in obigem Betreff erfolgte Declaration theilen wir Ihnen nachstehend abgedruckt zur Kenntuißnahme und geeigneten Bekannt—⸗
machung in Ihren resp. Gemeinden mit. Dr. Braden.
3 F. 10 der Beilage Lit. A des Quartierleistungsgesetzes vom 10. Juni 1868.
Für die Stallungen ist an Streustroh, Stalllicht, Stalleinrichtung und Stallgeräth nur das Nothwendigste und Hausübliche zu beanspruchen.
Der Dünger verbleibt dem Quartiergeber.
Friedberg am 12. Juni 1882.
Berlin den 18. Februar 1880.
ist bei der vorübergehenden Inanspruchnahme von 2 ichnah
Wenn es nun
Kriegsministerium. 5 Nach F. 10 der Beilage Lit. A des Quartierleistungsgesetzes vom 12. Juni 1868 Stallungen für Dienstpferde von den Quartierträgern an Streustroh das Nothwendigste und Hausübliche zu beanspruchen. auch keinem Zweifel unterliegt, daß mit dem„Hausüblichen“ lediglich die Art des Streustrohes gemeint ist, mithin nicht Stroh einer bestimmten Getreidegattung beziehungsweise Richtstroh verlangt, sondern eben jedes in dem Haushalte des Quartiergebers beziehungsweise am Orte der Quartierung als Streu gerade übliche Stroh geliefert werden kann, so hat sich doch in Folge eines durch den Herrn Minister des Innern zur Sprache gebrachten Beschwerdefalles, als erforderlich erwiesen, der Frage näher zu treten, welches Quantum der an betreffender Stelle gewählten Bezeichnung, d. h. dem„Nothwendigsten“ zu verstehen und von den Quartierträgern zu leisten ist. Um den Pferden die dürftigste Gelegenheit zur nothwendigen Nachtruhe zu verschaffen, muß erfahrungsgemäß fur Ställe, welche vorher unbenutzt gewesen und ohne jede Streulage zur Benutzung überwiesen werden, für den ersten Tag der Einquartierung die Darreichung von ½ Bund Stroh(5 kg) pro Pferd als die mindeste Forderung gelten. Für die spätere Zeit, oder wenn der überwiesene Stallraum bisher mit Streu versehen gewesen ist, genügt der tägliche Satz von 1750 f Stroh, als Differenz des Strohtheiles der Garnison- und Marschration.
Steckbrief.
Der unten signalisirte Musketier Johann Wilhelm Geck der 3. Compagnie 2. Nassaulschen Infanterte-Regiments Nr. 88, war bis zum 30. Mai dieses Jahres Derselbe hat einen Brief hinterlassen, in welchem er die Absicht aus⸗
nach Frankfurt a. M. beurlaubt und ist bis jetzt noch nicht zu seinem Truppentheil zurückgekehrt. spricht, sich seiner Dienstpflicht zu entziehen, weßhalb der Verdacht der Fahnenflucht gegen denselben vorliegt. Sämmtliche Civil, und Militärbehörden werden dienst⸗ ergebenst ersucht, auf den ꝛc. Geck zu vigiliren, denselben im Betretungsfalle zu verhaften und an das unterzeichnete Commando oder an die nächste Militärbehörde zum Weitertransport hierher abzuliefern.
Mainz den 1. Juni 1882. Königliches Commando des 2. Nassauischen Infanterie-Regiments Nr. 88.
5 Signalement: Geburtsort Friedberg, Kreis Friedberg, Großherzogthum Hessen; 20 Jahre 7 Monate alt; katholisch; Stand und Gewerbe Cartonagearbeiter; Größe 1,685 m, Statur schmächtig; Kinn gewöhnlich; Nase gewöhnlich; Mund gewöhnlich; Zähne vollzählig; Haare dunkelblond; Bart fehlt; Stirne hoch; Augen meist halb geschlossen; Augenbrauen dunkelblond; Gesicht mager; Gesichtsfarbe bleich; besondere Kennzeichen: hat häufig den Mund offen; Sprache deutsch. Da die Montirungs⸗ stücke des ꝛc. Geck in die Hände des Truppentheils zurückgelangt sind, so ist anzunehmen, daß derselbe mit einem nicht näher zu bezeichnenden Civilanzug bekleidet war.
Deutsches Reich. den Bahnhof geleitet; Sergius und Amadeus ziehe er seine Aufklärung zurück!(Stürmische—
Darmstadt. Der Amtsrichter Herrmann hatten sich nach dem Diner von den Majestäten] Heiterkeit.) Es folgt die Berathung des Tabak⸗ in Fürth wurde zum Amtsrichter in Herbstein, verabschiedet, Letzterer vom Kronprinzen und monopols. Bismarck sagt: das Monopol der Gerichts-Accessist Lindenstruth aus Zwingen— Prinzen Wilhelm auf dem Bahnhofe verabschiedet; sei gewählt worden, nicht allein zur Vermehrung berg zum Amtsrichter in Herbstein, der Gerichts— Sergius wurde von dem Prinzen Wilhelm nach der Einnahmen, sondern auch zur Erreichung
Accessist Funk aus Ulrichstein zum Amtsrichter dem Bahnhof geleitet. anderer Zwecke, wie der Steuererleichterung, Kardorffs wobei er auf die Motive hinweist. Er sei nie
in Fürth, der Registratur-Assistent Spamer in 1 an Nachstag. 0 a ist. Darmstadt zum Registrator bei dem Ministeriums berichtet über die Verwendung des Decker'schen im Zweifel darüber gewesen, daß das Monopol Grundstücks für das auswärtige Amt. Rickert ein Uebel sei; es frage sich aber, ob nicht andere
ernannt.
— 13. Juni. Der Fürst von Bulgarien spricht gegen den Plan. Bismarck begründet Uebel größer wären. Dem Landtage liege die reiste heute via Stuttgart nach Wien ab. die Nothwendigkeit des Planes. Die jetzige Verwendung der Mittel, dem Reichstage die
Berlin, 12. Juni. Der Kronprinz und Dienstwohnung fur den Chef des auswärtigen Beschaffung dieser Mittel ob.„Wir sind ja Prinz Wilhelm besuchten Abends den Fürsten] Amtes sei unbewohnbar; er gibt weitere Auf- überzeugt— erklärte der Reichskanzler weiter Bismarck. Der säͤchsische König, Kronprinz klärungen, in Folge deren Rickert seine Bedenken— daß das Monopol abgelehnt wird; aber Rudolph, Prinz Amadeus und Großfürst Sergius zurückzieht. Löwe-Berlin beantragt in Folge wir brauchen diese Ablehnung, um nicht die sind heute Abend abgereist, die ersten Beiden vom der Aufklärung des Kanzlers die Rückverweisung n zu tragen, als hatten wir nicht Kalser, Kronprinzen und Prinzen Wilhelm auffssan die Commission. Bismarck bemerkt: Dann lunsere Pflicht gethan, wenn eine nachfolgende


