Ausgabe 
6.4.1882
 
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In diesem& findet die Erklärung des Fürsten Bismarck vom 22. Jan. 1878 erst die richtige Würdigung. In Folge einer Interpellation wegen der fortwährenden, die Tabakinduftrie ruinirenden Beunruhigungen erklärte näm⸗ lich damals der Reichskanzler:

Wir wünschen nicht,

le icht zu entschädigen ha Entschädigung wohlfeiler gen, in der Hoffnung auf kün e är kandes väterliches Verfahren, und die zu Entschädigenden haben ein Recht auf Schutz ebenso gut. Seit dem Jahre 1867 mit Steuer projekten verfolgt, in den 70er Jahren stets bedroht mit dem Monopol, 1879 mit einer 12fachen Tabaksteuer und dem mehr als 3½⸗ fachen Zoll belegt und heute, wo wir auf dem Punkte stehen, uns nach und nach zu erholen, nachdem wir die unqualificirbare Concurrenz der Straß⸗ burger Manufaltur aus dem Felde geschlagen und die Sorten und Preise un⸗ serer Fabrikate den neuen Steuer⸗ und Zollsätzen angepaßt haben, bietet man uns den öfachen Betrag unseres Reingewinns in den letzten unmittel⸗ bar auf die Steuer⸗Erböhung folgenden Jahreu, wo unsere Industrie total darniedergelegen und hunderte von Fabriken und Händler ruinirt worden sind. Von dem Verdienste der Jahre 1880, 1881 und 1882, den wahren Hungerjahren unserer Judustrie, soll der Durchschnitt gezogen und wir darnach eneschädigt werden. Dies ist die Erfüllung der Er⸗ klärung des Reichskanzlers vor 4 Jahren, dies, heißt erlan- desväterlich handeln. Um dieser Entschädigung theilhaftig zu werden, muß der Betrieb aber schon 10 Jahre bestanden haben; besteht er kürzere Zeit, so wird nur die Hälfte gewährt. Wer sein Geschäft noch nicht 5 Jahre betreibt, geht leer aus, oder kann um Unterstützung bitten, während er doch wohlerworbene Rechte vertritt. a 3

Es ist kein Wunder, wenn die jetzt stipulirte Entschädigungssumme nach dieser Aufstellung gegen den Ansatz der Tabaks-Enquete von 1879 von

687 Millionen auf 234 Millionen zurückgegangen ist. Die Differenz wäre wahrscheinlich noch größer, wenn man die Fabrikanten, welche vielleicht die an dem Gewinn in Abzug kommenden 5% Zinsen in den letzten 3 Jahren noch nicht einmal verdient haben, anhalten würde, dem Staate eine Ent schädigung dafür zu zahlen, daß er ihnen die Betriebe abnimmt.

Bremen und Hamburg kommen bei den Entschädigungen gar nicht in Betracht; das Gesetz verweist sie einfach in das Zollvereinsausland; da mögen sie weiter vegetiren, so gut und so schlecht, als sie können; oder soll diese Bestimmung vielleicht nur ein Druck ꝛc. auf Anschluß an den Zollverein Seitens Bremens sein?

§. 67 lautet:

Eine Personalvergütung erhalten: 1) das für die Tabakfabrikation oder den Handel mit Rohtabak oder Tabakfabrikaten technisch ausgebildete Hilfspersonal(Fabrik⸗ direktoren, Inspektoren oder Aufseher, Tabakagenten, Tabakmakler, Tabakreisende u. s. w.); 2) die technisch gebildeten Tobalarbeiter, welche bei der Publikation dieses Gesetzes das 20. Lebensjahr bereits vollendet haben; 3) die Händler mit Tabakfabrikaten, wenn sie die bezeichnete Erwerbsthätigkeit mindestens während 5 Jahren, vom Tage der Publikation dieses Gesetzes rückwärts gerechnet, unausgesetzt ausgeübt und ausschließ⸗ lich oder überwiegend daraus ihren Erwerb gezogen haben. Von der Pexsonalver

ütung sind jedoch alle diejenigen Personen ausgeschlossen, welche eine Stelle im

Dienst der Monopolverwaltung oder als Tabaksverschleißer erhalten oder die Annahme

eines ihrer bisherigen Dienststellung angemesseneun Postens der bezeichneten Art ohne

ausreichenden Grund ablehnen. Die Personalvergütung besteht für das technisch ge bildete Hilfspersonal und die technisch gebildeten Tabakarbeiter in dem Fünffachen des im Durchschnitt der Jahre 1880, 1881 und 1882 jahrlich bezogenen Gehalts oder

Arbeitsverdienstes, für die Händler mit Tabakfabrikaten in dem Doppelten des durch⸗ doch wird die Ver

schnittlichen Reingewinns innerhalb der vorgenannten 3 Jahre,

gütung derjenigen Personen, welche den Erwerb noch nicht zehn Jahre ausgeübt haben,

auf die Hälfte der bezeichneten Beträge beschränkt.

Diesen§. kann ich nur als Leimruthe für die Arbeiter betrachten, er verspricht denselben den öfachen Durchschnittsverdienst der letzten 3 Jahre als Kapital und würde sich hiernach eine solche Entschädigung auf 2 3000 Mk. belaufen; dies ist allerdings ein Betrag, der gar manchen Arbeiter dem Reichskanzler in die Arme führen wird.

In Wirllichkeit liegt die Sache aber anders; denn, wie die Verhand⸗ lungen im Volkswirthschaftsrath darthun, will der Unterstaatssekretär v. Mayr sämmtliche Arbeiter übernehmen und er sagt aus, daß auch die über 40 Jahre alten übernommen würden, d. h. nur die guten und gesitteten.

Ich bin überzeugt, daß der Herr Unterstaatssekretär sein Wort ernst nimmt und auch ausführt, was er versprochen hat, er wird alle gesitteten, guten Arbeiter, die das 20. Lebensjahr überschritten und bereits 5 Jahre dauernd in der Tabakindustrie beschäftigt sind, übernehmen; denn dadurch ver- lieren sämmtliche Arbeiter ihren Anspruch auf Entschädigung. Wenn nun aber der Herr Unterstaatssekretär die Arbeiter vielleicht in kürzester Frist nicht mehr alle beschäftigen kann, dann liegt dies am geringen Geschäft durch den Nückgang des Consums und der Arbeiter wird entlassen, ohne

die Leute, welche wir später viel⸗ ben, zuerst zu ruiniren, damit die wird; dergleichen Abschlachtun⸗ ftige Ersparnisse wären kein

direktoren ꝛc. Das Gesetz schreibt vor, daß dieselben die ihnen angebo tene Stellen annehmen müssen, oder des Anspruchs auf Entschädigung verlustig

ohne ausreichende Gründe ablehnen.

gehen, wenn sie eine solche Stellung ausreichende Gründe?

Was aber sind für die Regierun Der F. 68 verweist die Ta tabak entzogen wird, sowie Personen, bei denen die in den 88. 66 und 6 bezeichneten Klassen nicht zutreffen, aus besonderen Billigkeitsgründen au Unterstützungen, welche ihnen gewährt werden können. Dieser Unterstützungs⸗ paragraph ist sicher geeignet, das Selbstgefühl und die Men⸗ schenwürde der Betreffenden bedeutend zu heben!?

Im F. 69 wird der Instanzengang bei Real⸗ und Personalentschädigung festgesetzt. die famose Central-Commission unter Ausschluß des Rechts⸗ wegs. Die Unterstützungsgesuche werden bei der Bezirks-Commission einge⸗ reicht, dann von der Central-Commission begutachtet und vom Reichskanzler entschieden. Den Ortsbehörden wird zur Pflicht gemacht, den Bezirksbehörden alle Auskünfte thunlichst zu ertheilen und die Auszahlungen der Entschädigungen zu vermitteln.

Der F. 70 trifft die Strafbestimmungen für die Uebergangsperiode; er bedroht die Versäumniß der Anmeldefristen mit 300 3000 Mk., stipulirt Confiscationen von Rohtabak und Fabrikaten, Maschinen u. s. w., und reiht sich so würdig seinen Vorgängern an.

Es liegt mir nun noch ob, auch die eminent politische Seite des Monopol⸗ gesetzes zu beleuchten. Nach dem Bericht der Tabaks⸗Enquete sind in Deutsch⸗ land ca. 700,000 Bürger bei der Tabakindustrie und dem Vertriebe der Fabrikate derselben betheiligt; werden nun von diesen Tabakpflanzern, Tabak⸗ händlern, Fabrikanten, Tabakverschleißern und Tabakarbeitern auch nur 33% vom Reichstabaksamt übernommen, so fallen in einem Tage 236,000) freie, unabhängige Männer unter den Erlaß vom 4. Januar d. J.

Rechnen wir hierzu das Heer von Grenzwächtern(Frankreich hat bei seinen bei weitem geschützteren Grenzen deren 20,000 Mann), so muß jedem Unbefangenen klar werden, daß die Einführung des Tabaksmonopols auch die politische Freiheit des deutschen Volkes untergraben und schwer schädi⸗ gen würde.

Gestatten Sie mir nun zum Schluß noch, einen weiteren Beweis dafür beizubringen, daß Jeder von uns das höchste Juteresse daran hat, das vor⸗ liegende Monopolgesetz zu bekämpfen.

Ich nehme an, daß Arbeiter, Fabrikanten und Händler, welche ihren Erwerb vorzugsweise aus der Tabakbranche ziehen, richtig entschädigt würden, und bin bescheiden und nehme nur das Mittel der beiden Entschädigungs⸗ summen, nämlich von den 687 Millionen der Tabak⸗Enquete und den 234 Millionen des Entwurfs. Es würde dies eine Summe von 460 Mill. ergeben; das Vermögen der Fabrikanten und Händler im deutschen Reich zusammen wird aber wohl reichlich das Doppelte obiger Summe betragen, also ca. 1000 Millionen und würden hiernach durch die Ablösung frei, rund Milliarden Mark.

Glauben Sie wohl, meine Herren, daß dieser Betrag aus Pietät gegen den Staat in Monopol-Anleihe-Werthen angelegt würde? Ich meines Theils glaube das nicht, sondern bin überzeugt, daß mit diesem Gelde, wie ja auch Herr v. Mayr meint, andere Geschäfte gegründet würden, welche die ohne⸗ hin schon schwer kämpfende deutsche Industrie noch mehr bedrücken

Einspruch gegen den Ansatz der

würden ohne Zweifel einer neuen Krisis entgegen gehen und ein groter Theil unsers Nationalvermögens würde nutzlos geopfert. Wir haben schon einmal in der Gründerperiode Milliarden im Handumdrehen von der Bildfläche ver schwinden sehen, bieten wir nicht die Hand dazu, dies Schauspiel zu erneuern! Die Enquete-Commission zählte im deutschen Reiche 360,000 Colonial⸗ waaren- und Spezereigeschäfte, welche den Verkauf von Tabakfabrikaten als Nebeugeschäft treiben und also keine Entschädigung erhalten; verlieren nicht alle diese Betriebe an Steuerkraft durch Wegfall ihres Nebeneinkommens? Seien Sie versichert, daß von den erhofften 175,5 Millionen Einkommen aus dem Tabakmonopol nach Abzug der Tabaksteuer und des Tabakzolls im Be⸗ trage von 45 bis 50 Millionen, der Gewerbe- und Einkommensteuer, des Aus⸗ falls an den Einnahmen der Post, Telegraphie und der Eisenbahnen, kaum so viel Erträgniß erzielt werden wird, wie beute die Privatindustrie einbringt Eine Nückvergütung an die Einzelstaaten und in Folge dessen Steuer⸗ erlässe ud noch lange nicht zu erwarten, dagegen werden unsere Communal⸗ lasten größer und unser Rauchmaterial theurer und schlechter. Eine große lebensfahige Industrie wird vernichtet, die Fertigkeiten von vielen Tausenden gehen verloren. Wohin sich auch der Blick wendet, überall zeigen sich nur Schädigungen durch das vom Reichskanzler erstrebte Monopol. Darum wehre sich jeder Geschäftstreibende, Kräften gegen die vorgespiegelten

Entischädigung zu bekommen. So geht es auch mit den Werkmeistern, Fabrik⸗

Darmstadt, 7. März 1882.

Drud von Gebr. Ebelmann in Darmstabt.

alpflanzer, welchen der Anbau von Roh⸗

würde durch Ueberproduction auf allen Gebieten und in allen Gewerben; wir

wehre sich jeder Steuerzahler nach seinen Segnungen des Reichstabaksmonopols.

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