Ausgabe 
2.4.1881
 
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4 den falt

3 Pf.

Serrin zu

1881.

Oberhessischer Anzeiger.

Samstag den 2. April.

M 40.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzelle wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

zurück,

Betreffend: Visitation der Feuerstätten im Jahre 1881.

Amtlicher Theil.

Friedberg am 31. März 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Die von Ihnen eingesandten Feuervisitationsprotokolle erhalten Sie heute, soweit dieselben Gebrechen verzeichnen, unter der Auflage

sofort den betreffenden Hausbesitzern anzubefehlen, für Beseitigung der aufgefundenen Gebrechen innerhalb der von den Feuergeschwornen beantragten und von uns genehmigten Fristen Sorge zu tregen, widrigenfalls sich dieselben einer Bestrafung nach Maßgabe des F. 368 pos. 4 des Reichsstrafgesetzbuchs und Art. 145 des Polizeistrafgesetzes aussetzen. werden Sie solchen in der hierzu vorgesehenen Spalte des Protokolls bemerken. derselben zu überzeugen, die etwaige Erledigung zu notiren und das Protokoll sofort an uns einzusenden. Erledigung unseres Befehls im Rückstande sind, haben Sie ungesäumt Polizeianzeige zu erstatten.

Der Lauf der Fristen beginnt mit dem Tage der Publikation und Nach Ablauf der Frist haben Sie sich von der Einhaltung Soweit Hausbesitzer mit der

Dr. Braden.

Betreffend: Den im Monat October 1880 vorzunehmenden Wiesengang.

Friedberg den 31. März 1881.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche sich im Besitze der Wiesengangsprotokolle vom Herbst 1880 dermalen noch befinden, werden hierdurch

erinnert solche binnen 8 Tagen bei Meidung einer Ordnungsstrafe an uns einzusenden.

Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Erbauung einer Efsenbahn von Friedberg nach Hanau, hier Geländeerwerb in der Gemarkung

Heldenbergen.

Es wird hiermit zur Kenntniß der betheiligten Grundeigenthümer gebracht, daß die Pläne fiber das zur Erbauung der Eisenbahn Friedberg⸗Hanau in der Gemarkung Heldenbergen noch weiter erforderliche Gelände nebst dem Gelände- und Namensverzeichniß der Eigenthümer von Dienstag den 5. bis einschließlich Dienstag den 12. April laufenden Jahres auf dem Bürgermeistereibureau zu Heldenbergen zur Einsicht

der Betheiligten offen liegen.

Donnerstag den 14. April laufenden Jahres, Vormittags 9 Uhr, tritt die nach Vorschrift des Gesetzes vom

27. Mai 1821, die Abtretung von Privateigenthum für öffentliche Zwecke betreffend, gebildete Localcommission, bestehend aus dem Großherzog⸗

lichen Kreisrathe Dr.

Braden als Vorsitzender, dem Großherzoglichen Kreisbaumeister Reuß zu Friedberg als Sachverständiger, dem Großher⸗

oglichen Bürgermeister Geibel zu Bönstadt, Großherzoglichen Beigeordneten Ewald zu Assenheim und Gemeinderathsmitglied Christian Schäfer N 1 8* 1 1* 8 8 5* 1 1 zu Ossenheim, auf dem Gemeindehause zu Heldenbergen zusammen, um etwaige Einwendungen der Grundeigenthümer gegen die Nothwendigkeit

der Abtretung ihres Geländes entgegenzunehmen und den Betrag der zu leistenden Entschadigung zu ermitteln.

Glaubt ein Grundeigenthümer

verlangen zu sollen, daß an Stelle eines der obengenannten den betheiligten Ortsvorständen entnommenen Commissionsmitglieder ein Mitglied aus dem Ortsvorstande einer nicht betheiligten Gemeinde in die Commission zu berufen sei, so ist dieses Verlangen innerhalb der Offenlegungs⸗

frist bei uns vorzubringen.

Friedberg den 29. März 1881. 8 9 5

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Die Frühjahrs⸗Kontrolversammlungen pro 1881 im Kreise Friedberg, 1. und 3. Kompagnie des 2. Bataillons(Friedberg) 1. Großh. Hess. Landwehr⸗Regiments Nr. 115 werden in nachstehender Weise abgehalten: A. In Vilbel, auf der Frankfurter Chaussee, südliches Ende von Vilbel.

1. Appell am 4. April, Vormittags 8 ½ Uhr. Hierbei baben zu erscheinen sämmtliche Neservisten und Landwehrleute, sowie die zur Disposition der Truppentheile und Ersatzbehoͤrden beur⸗ laubten Mannschasten aller Waffen excl. derjenigen Wehrleute, welche im Herbst d. J. zum Landsturm übergeführt werden(das sind die jenigen Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. September 1869 in den Militärdienst eingetreten sind und bei der diesjährigen Herbst⸗Kontrol-Versammlung zu erscheinen haben gemäß F. 12, 4 C. O. und 8. 11 4 alin. 3 K. O. aus den, Ort⸗ schaften Dortelweil, Harheim, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Nieder i Eschbach, Vilbel.

2. Appell am 4. April, Vormittags 10 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Büdesheim, Groß Karben, Heldenbergen, Klein

Karben, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach, Rendel. B. In Nieder⸗Wöllstadt, am Eisenbahn-Viaduct über der Friedberger Chaussee.

1. Appell am 4. April, Nachmittags 2 ¼⁰ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Assenheim, Vönstadt, Bruchenbrücken, Burg Grafen rode, Ilbenstadt, Kaichen, Nieder-Florstadt, Ober-Florstadt, Staden,

Stammheim, Wickstadt.

2. Appell am 4. April, Nachmittags 3 ¼¾öͤ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Holzhausen, Kloppenheim, Nieder Rosbach, Nieder Wöllstadt, Ober Wöllstadt, Ober⸗Rosbach, Okarben, Petterweil, Rodheim.

C. In Friedberg, im Hofe der Kloster-Kaserne:

1. Appell am 5. April, Vormittags 8 Uhr. ö

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien

aus den Ortschaften Bad-Nauheim, Dorheim, Friedberg, Fauerbach b. Fr., Ockstadt, Rödgen, Schwalheim, Wisselsheim.

2. Appell am 5. April, Vormittags Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Bauernheim, Beienheim, Dorn-Assenheim, Langen⸗ hain mit Ziegenberg, Melbach, Nieder-Moͤrlen, Ober-Mörlen, Ossenheim, Reichelsheim, Soͤdel, Steinfurth, Weckesheim, Woͤlfersheim, Wohnbach. D. In Butzbach, auf dem Viehmarkt. 1. Appell am 5. April, Nachmittags 3 Ubr.

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch-Weisel, Kirch-Goͤns.

2. Appel am 5. April, Nachmittags Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Nieder-Weisel, Oppershofen, Ostheim, Rockenberg, Maibach, Münster, Münzenberg, Trais-Münzenberg, Pohl⸗Goͤns.

Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu erscheinen und die in ihrem Besitz befindlichen Militaͤrpaplere mit zur Stelle zu bringen haben.

Sollten Maunnschaften wegen häuslicher ze. Verhältnisse Dispen satlons-Gesuche von den Kontrol-Versammlungen vorbringen wollen, so sind diese von der Ortsbehoͤrde beglaubigt, mindestens 8 Tage vor der Kontrol-Versammlung dem betreffenden Bezirks Feldwebel vorzu legen. Nur für außerordentliche Falle ist eine kürzere Frist statthaft. Wer Dispensation von der Kontrol Versammlung erhalt, hat sich spaͤtestens 14 Tage nach der Kontrol Versammlung bei dem Bezirks Feldwebel zur Nachkontrole zu melden. i

Außerdem werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, eden Kontrolpflichtigen auf vorstehende Bekanntmachung und weiter darauf aufmerksam zu machen, daß keine besonderen Ordres zur Ge stellung ausgegeben werden.

Das Großherzogliche Bezirks Commando Friedberg. Roemheld.

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