Ausgabe 
22.2.1879
 
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Zum Schlusse vertraue ich der Intelligenz und dem Gemeinsinn der Wetterauer Vereinsgenossen, daß sie das Richtige zu finden, dem Herrn Einsender selbst am 23. d. M. die beste Antwort zu ertheilen wissen und ohne auffindbaren Grund einem Organismus nicht den Rücken kehren werden, welcher mit aus ihrer eigenen Initiative hervorgegangen ist und eine für die be theiligten 4300 Landwirthe segensreiche Wirksamkeit zu üben wußte.

Darmstadt am 1. Februar 1879.

desFortschritt gleichfalls diesen mit ihnen verbundenen Vereinen zuzumuthen! Uebrigens wird der erwähnte Delegirt.

f 1 1 Versammlungsbeschluß auf den Friedberger Verein selbstverständlich überhaupt keine Anwendung finden, sobald der Vorstand, wie sein Verwaltungsrath bereits beschlossen hat, fortab in Beachtung der genossenschaftlichen Grundsätze wie ö

aller übrigen 67 Vereine betheiligen will. Wenn der Vorstand des Friedberger Vereins es vorgezogen hat, seither ohne Vermittelung des Verbands und zwar theuerer einzukaufen und auf Zuwendung des durch den Verband für seine Mitglieder erreichbar gewesenen materiellen Nutzens zu verzichten, so trifft nicht den Verband die Verschuldung.

Das Lob, den Vereinsmitgliedern möglichst billig zu liefern, ist in höherem Maße den übrigen landw. Consumvereinen zu spenden. Wenn der Friedberger Verein bei 340 Mitgliedern und einer Jahresausgabe von rund 74000 Mark nach eigener Mittheilung in 1877 2250 Mark Verwaltungskosten hatte und dieselben sich dennoch auf 3 PCt. dieser Ausgabe oder 7 Mark pro Kopf berechnen, so stellt sich dem gegenüber der Kostenpunkt bei den anderen Vereinen auf durchschnittlich pCt., beziehungsweise 2 3 Mark pro Kopf der Mitglieder! Und hierbei sind die Zuschüsse zur Ver⸗ bandskasse eingerechnet.

Es hat bis jetzt nicht in der Absicht des Verbandes gelegen, dem Bestreben des Friedberger Vorstandes, den Vereins-

bezirk auf die halbe Provinz auszudehnen, ein wesentliches Hinderniß zu bereiten, obgleich er nur in örtlich organisirten aber selbständigen kleineren Vereinen die Betheiligung des bei seinem geringen Bedarf gerade am häufigsten übervor theilten kleineren Landwirths für möglich und die in Vereinen mit großen Bezirken bestehende solidarische Haftbarkeit eines Genossenschafters für andere, vielleicht viele Stunden weit entfernt wohnenden, ihm vollkommen unbekannten, seiner Controle gänzlich entrückten Vereinsmitglieder für allzu ge fahrbringend hält und diese Ansicht Friedberger Mitgliedern gegenüber unverhohlen ausgesprochen hat.

Nur in kleinen Vereinen ist eine wirkliche Theilnahme des einzelnen Mitgliedes an der Verwaltung, soweit es

solche in der Generalversammlung und durch eine gewisse Ueberwachung ausüben kann, denkbar und das Interesse der 1

Mitglieder am Betriebe und Gedeihen des Vereins unausgesetzt wach zu halten. D

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fassers desEingesandt ist gesetzlich ausgeschlossen, da nach dem Genossenschaftsgesetz einer Genossenschaft nur physische 1 Personen angehören dürfen.

Haas,

Vorsitzender des Verbandes hessischer landwirthschaftlicher Consumvereine.

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im eigenen und allgemeinen Interesse sich am gemeinsamen Bezuge der betreffenden Waaren gleich den 4000 Mitgliedern

.

Der Anschluß von Ortsvereinen an einen größeren Verein mit solidarischer Haftbarkeit im Sinne des Herrn Ver?

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