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1879.
Obberhessischer Anzei
Samstag den
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22. Marz.
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Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den
Erscheint dreimal per Woche
und zwar Dienstags, Donnerstags und
Samstags.
Artis Friedberg.
Tie einspaltige Petitzeile wird ber Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(sowelt Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigef
ügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
betreffend: Das Militär- Ersaßzgeschäft pro 1879.
Amtlicher Theil.
Das diesjährige Musterungsgeschäft wird für den diesseitigen Kreis
pie folgt vorgenommen: Zu Friedberg, auf dem Ralhhause daselbst.
Montag den 21. April d. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad- Nauheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod, Bönstadt, Bruchenbrücken
und Büdesheim. Dienstag den 22. April d. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Mtlitärpflichtigen aus den Gemeinden: Burg Gräfenrode, Butzbach, Dorheim, Dorn Assenheim, Dortelweil, Fauerbach b. Fr. und Fauerbach v. d. Höhe.
Mittwoch den 23. April d. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Friedberg u. Gambach. Donnerstag den 24. April d. J., Vormittags 8 Uhr, Nusterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Griedel, Groß-Karben, Harheim, Hausen mit Oce, Heldenbergen, Hoch- Weisel und Holzhausen. Freitag den 25. April d. J., Vormittags 8 Uhr, Mufterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ilbenstadt, Kaichen, Klein Karben, Kirch Göns, Kloppenheim, Langenbain mit Ziegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach, Münster, Münzenberg und Nleder Erlenbach. Samstag den 26. April d. J., Vormittags 8 Uhr, Mußkerung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder Eschbach, Nieder- Florstadt, Nieder⸗Mörlen, Nieder⸗Rosbach, Nieder⸗Weisel, Nieder- Wöllstadt und Ober Erlenbach.
Montag den 28. April d. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ober- Eschbach, Ober- Florstadt, Ober-Mörlen, Ober- Roebach, Ober⸗Wöllstadt, Ockstadt, Okarben, Oppershofen und Ossenheim,
Dienstag den 29. April d. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ostheim, Petter— weil, Pehl Göns, Reichelsbeim, Rendel, Rockenberg, Rodheim, Rödgen, Schwalheim, Södel, Staden und Stammheim.
Mittwoch den 30. April d. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Steinfurth, Trais- Münzenberg, Vilbel, Weckesheim, Wickstadt, Wisselsheim, Wölfersheim und Wohnbach.
Donnerstag den 1. Mai d. J., Vormittags 8 Uhr,
im RNathhaussaale zu Friedberg, Loosziehung sämmtlicher Militärpflichtigen des Kreises Friedberg.
In den genannten Musterungsterminen haben sich sämmtliche Militär- pflichtigen des Jahrgangs 1859 mit Ausnahme der zum einjährigen frei- willigen Dienst Berechtigten, sowie ditjenigen Militärpflichtigen der früheren Jahrgänge, welche bis jetzt eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten saben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen, haben ihre Gestellungsscheine mitzubringen. Für Militärpflichtige, welche durch Rrantheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein ärztliches Attest zu übergeben. Nach§. 65 der Ersatz Ordnung ist das Erscheinen
Der Civil-Vorsitzende der Großh an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises Die vorstehende
gestellungspflichtig sind, speciell darna Ausführung kommen.
Anspruch auf Bexrücksichtigung aus Retlamationsgründen erheben. dem wird gegen dieselben das im§. 48 der Ersatz- Ordnung angedeutete
erzoglichen Ersatz-Commission d und den Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt.
Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeind ch bedeuten und sich selbst darnach bemessen,
Friedberg den 18. März 1879.
Bekanntmachung.
der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatz Commission die Loosungs⸗ nummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen.
Diejenigen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, ver⸗
lieren das Recht, an der Loosung Theil zu nehmen und können keinen
Außer⸗
Straspverfahren eingeleitet.
Die Großherzoglichen Bürgermeistertien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ibrer Gemeinde gestellunge pflichtigen Mili⸗ tärpflichtige, die auswärts sich aufhaltenden schriftlich— auf Grund der Ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der
Stammrolle beizufügen.
Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vor
zunehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können,
wie Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit 1c. sind durch amtlich ausgestellte
Zeugnisse des Geistlichen, Lehrere, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen.
Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei Zeugen bierfür zu siellen, welche das Vorhandensein eidlich zu erhärten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krank⸗ heit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönliche Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei beziehungsweise tine Bescheinigung des Gerichtes vorlegen. Ist ein Militärpflichtiger
wegen gerichtlicher Bestrafung des Militär dienstes unwürdig, baben die Großherzoglichen Bürgermeistereien hierauf aufmerksam zu machen und
hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.
Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche sind, insoweit es noch nicht geschehen ist, sofort und längstens im Termin vorzulegen. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeits-Unsähigkeit eines Familienange⸗
hörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familien- Angebörige sich
selbst persönlich im Termine vor der Ersatz-Commission einzufinden. Recla-
mationen, welche der Ersatz-Commission nicht vorgelegen haben, werden von der Großherzoglichen Ober- Ersatz-Commission unnachsichtlich zurück⸗ gewiesen und nur dann berücksichtigt, Reclamation erst nach dem Kreis- Ersatzgeschäft entstanden ist. Mit dem
Kreisersatzgeschäft ist die Classification der Reserve- und Landwehr-Mann⸗
wenn die Veranlassung zu der
schaften sowie der Ersatz⸗Reservisten J. Klasse verbunden. Nach Erledigung
der Zurückstellungsgesuche findet an den oben bezeichneten Tagen die Classi-
ficirung derselben rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhält- nisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Vormittags 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort bei dem Unterzeichneten einzureichen find, näher zu begründen.
Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu
sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern
und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschafts ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten. Der Civilvorsitzende der Ersatz Commission des Kreises Friedberg. Dr. Braden.
es Kreises Friedberg. en auf ortsübliche Weise veröffentlichen, die Milltärpflichtigen, welche
auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen pünktlich zur Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Großherzoglichts Mi gelegentlich des am 16. und
Friedberg am 19. März 1879.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Peter Werner III. und Georg Joseph Falkenstein von Ober⸗Erlenbach wurden als Feldschützen
nisterium des Innern hat durch Verfügung vom 9. 17. Juli l. J. zu Fritzlar stattfindenden Pferdemarktes,
l. Mis. dem Pferdemarkt-Comité zu Fritzlar gestattet, Loose zu der, abzuhaltenden Verloosung in der Provinz Oberhessen zu vertreiben. Großberzogliches Kreisamt Frledberg. J. B. d. K.: Küchler, Kreis ⸗Assessor.
für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet.


