Ausgabe 
29.10.1878
 
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Dienstag den 29. October. N 128

erhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und

f f f N Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstags und Samstags. g

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bet Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. * Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Für die Monate November und Dezember kann auf denOberhessischen Anzeiger bei . der Verlags-Expedition mit 67 Pf., bei den Poststellen mit 1 Mark abonnirt werden.

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18 2 8 7 eihfest 14 Amtlicher Theil. n. Betreffend: Die Anschaffung des Holzsamens zu den 18791 Culturen in den Gemeinde- Waldungen. Friedberg am 28. October 1878. 51 en e Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 5 d Hal. an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Butzbach, Kirch-Göns, Gambach, Wohnbach und Wölfersheim. 0 Wir weisen Sie an, die Beschaffung der nachstehend verzeichneten Eicheln, welche nicht aus dem Großherzoglichen Magazin bezogen werden weih önnen, der Großherzoglichen Oberförsterei Butzbach zu überlassen. J. V. d. K.: Küchler, Kreis- Assessor.

Verzeichniß des Holzsamens, welcher nicht aus dem Großh. Magazine für die Communalwaldungen auf das Jahr 1879 zu liefern ist.

wücht tinladet Oberförsterei Butzbach. 1) Butzbach Eicheln 2000 Pfund. 2) Kirch ⸗Göns Eicheln 300 Pfund. 3) Gambach Eicheln 300 Pfund. 4) Wohnbach Eicheln Dilleudurger. 2000 Pfund. 5) Wölfersheim Eicheln 1200 Pfund.

enheit Bekanntmachung.

r Markt etreffend: Die Chaussirung des Wegs von der Station Groß-Karben bis zum Selzerbrunnen. 4 5 bir 88 Die Reparatur des rubricirten Wegs macht dessen Sperrung vom 5. bis 25. k. Mts. nöthig. Es wird dieses zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 1 Buß Friedberg den 26. October 1878. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

3 Dr. Braden.

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Bekanntmachung. Stent, Nachstehende Verordnung wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß der Interessenten gebracht. a 6 Friedberg den 26. October 1878. Oroßherzogliches Kreisamt Friedberg. * an Nübel J. B. d. K. Küchler, Kreis ⸗Assessor. 77 Polizei- Verordnung. 1 Auf Grund der§§. 6 und 11 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867(Gesetz- Sammlung pro 1867 Seite 1529) über sche ie Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen wird für den Umfang unseres Verwaltungsbezirks verordnet was folgt: ö*§ 1. An jedem Fuhrwerke ohne Unterschied der Bespannung also namentlich auch an dem mit einem oder mehreren Hunden bespannten velches in Ausübung des Lohnsuhrgewerbes oder welches als Eigenthum von Gewerbetreibenden zur An- und Abfuhr der bei dem Gewerbebetriebe elm Fertsch. lenöthigten oder gewonnenen Materialien, Produkte, Fabrikate 1c. ꝛc., oder welches als Eigenthum von Landwirtben und Ackerbürgern neben dem f Landwirthschaftebetriebe noch fortgesitzt oder zu gewissen Zeiten zum Lastfahren und Lohn benutzt wird, muß vom 15. April dieses Jahres ab beim Gebrauche auf öffentlichen Wegen jeder Art auf einer leicht sichtbaren Stelle mit deutlichen und unverwischbaren weißen Buchstaben auf schwarzem Ne Grunde der Vor- und Familien⸗Name, sowie der Wohnort des Eigenthümers angebracht sein. Nl. 1§. 2. Jedes von mehreren Fuhrwerken eines und desselben Eigenthümers muß außerdem über dem nach§. 1 anzubringenden Namen ö inverwischbar nummerirt sein. 5 14§ 3. Alle Fuhrwerke ohne Unterschied, welche sich in der Zeit zwischen der ersten Stunde nach Sonnenuntergang und der letzten Stunde Cut Ew, jor Sonnenaufgang auf einem öffentlichen Wege befinden, müssen mit einer an gut sichtbarer Stelle angebrachten brennenden Laterne versehen sein. N 777§. 4. Die Nichtbeachtung vorstehender Anordnungen wird mit einer Geldstrafe von 3 bis 30 Mark oder verhältnißmäßiger Haft bestrast. neste ö F. 5. Alle ortspolizeiliche Bestimmungen, welche mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, werden hierdurch vom 15. April d. J. ab aufgehoben. e Wiesbaden den 11. Februar 1878. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. a 0 v. Meusel. irn Holter, 5 5. l e Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Johannes Maurer von Wohnbach wurde als Fleischbeschauer für die Gemarkung Wohnbach ernannt und verpflichtet.

enden,

rhosen 1 Deutsches Reich. der Justiz beauftragt. Der Hofjunker Freiherr werden. Bekanntlich ist die Sache auf dem vorigen

Unte 5 Darmstad t. Militärdienstnachrichten. Frhr. von Hertling wurde Kammerjunker ernannt. Landtag an dem Widerspruch der ersten Kammer,

Ulcnbeine. Trotba, General der Kav. und Generaladj. Eine größere Anzahl von Mitgliedern des welche sich mit der Art und Weise der proponirten ulte des Großherzogs, wurde zur Dieposttion geszellt, deutschen Reichstags bat eine Eingabe an den Ausführung nicht befreunden konnte, gescheitert.

Westerweller v. Anthoni, Oberst und Flögeladl. Reichekanzler, gerichtet, in welcher die Einführung Nach einer aus amtlichen Quellen ge⸗

e britbber, des Großberzoge, mit den Funktionen des General- von Schutzzöllen, resp. die Revision des Zoll- schöpften Zusammenstellung der im Jahre 1877

nde Aci. beauftragt, Wernher, Major, commandirt, tarifs in schutzzöllnerischem Sinne nach Beendigung zur Erhebung überwiesenen directen Staatssteuern

ur Dienstleistung bei dem Großberzog, zum der eben stattfindenden Enqueten verlangt wird. im Nettobetrag von ungefähr 7,400,000 Mark

Flügelat jutanten ernannt, Pfaff, Vicefeldw. vom Die Eingabe hat 202 Unterschriften erhalten, also trägt die Provinz Rheinhessen etwa 39 5 pCt.,

N, 1 Bat. 4. Großh. Landwehr ⸗Regts. Nr. 118, 3 Stimmen mehr als die absolute Majorität des Starkenburg 36,5 pCt. und Oberhessen 24 pCt. dtkit um Ste- Et. der Res. des Großh. Feld. Art.- Reichstags beträgt. Von den 9 Abgeordneten des zur Aufbringung jener Gesammtsumme bei.

Jegts. Nr. 25 befördert. Großherzogthums Hessen haben nur Dr. Moufang Da dieses Jahr die Feldfrevel in sast allen

a ö Der Präsident des Ministeriums der Justiz, und Dr. Schröder unterzeichnet. ö Landestheilen ganz enorm zugenommen haben, so

847 ½ Virk. Gebeimer Rath Kempff wurde auf Nach 8 25. Oet. Die für die Reichs ⸗Tabaks. appellirt man in landwirthschaftlichen Kreisen wie

1 el 8 sichen, unter Anerkennung seiner Dienste und enquete niedergesetzte Bezirks»Commission, welche der für eine Revision resp. Verschärfung unseres

i snter Verleihung des Großkreuzes des Verdienst⸗ seither unter dem Vorsitze des Obersteuerraths Feldstrafgesetzes.

dens Phillppe des Groß müthigen, in den Rahe⸗ Hahn im Ständehaus lagte, hat ihre Arbeiten Sicherem Vernehmen desFrankf. Journ.

3 fund versetzt und der Präsident des Gesammt- vollendet und wird heute ihre letzte Sitzung abhalten. nach ist die früher eine Zeit lang bestandene Ab-

gar ninisteriums, Minister des Großherzoglichen Hauses Wie man hört, soll die Frage der Er- sicht, bebufs Vereinfachung der Staats- Verwaltung

* ind des Aeußern, sowie des Innern, Freiherr richtung einer Landescultur-Rentenkasse demnächstssauch das Finanz- Ministerium als selbstständiges

147 un Starck, mit der Leitung des Ministeriums in der Kammer wieder in Anregung gebracht] Ressort eingehen zu lassen und bezw. mit dem

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