Ausgabe 
28.11.1878
 
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betrauten Bezirksämter und die Magistrate; d. in den ubrigen Polizeibezirken die Bezirksämter, die exponirten Bezirksamts-Assessoren und die Buͤrgermeister. ö Königreich Sachsen. Landes Polizeibehörde: Die Kreis hauptmannschaften. Polizeibehörde: Die Poltzeidkreetion in Dresden. Die Amtshauptmannschaften. Die Ver waltungs-Commission für die Schönburgischen Reeeßherr schaften. Die Polizeiämter in Leipzig und Chemnitz, in den übrigen Städten mit revidirter Städteordnung die Stadträthe, sowie hinsichtlich der Vereinszusammenkünfte und Versammlungen innerhalb der in der Verordnung vom 22. August 1874(Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen S. 126) bestimmten Competenz grenzen, in den mittleren und kleineren Städten! Bürgermeister und in den Landgemeinden die Gemeinde

Vorstände. s g n 8 Württemberg. Landes-Polizeibehörde: Die Kreisre gierungen. Polizeibehörde: Im Sinne des§. 10 des

Im Sinne des§. 15 des die Oberämter Ortsvorsteher. Stadtdireetion

Gesetzes: die Ortsvorsteher. Gesetzes: die Stadtdireetion zu Stuttgart, und außerhalb des Sitzes derselben die Im Sinne des F. 28 des Gesetzes: die zu Stuttgart und die Oberämter. 2 Baden. Landes-Polizeibehörde: Die Landescommissäre. Polizeibehörde: Die Bezirksämter. Hessen. Landes- Polizeibehörde: Die Polizeibehörde: Die Lokal-Polizeibehörden. Mecklenburg-Schwerin. Landes Polizeibehörde: Das Ministerium des Innern. Polizeibehörde: Die Orts obrigkeiten. i Großherzogthum Sachsen. Landes- Polizeibehörde: Die Bezirksdireetoren. Polizeibehörde: In den Ortsge meinden die Gemeindevorstände, in den vom Gemeinde

Kreisämter.

die

verband ausgeschlossenen Grundbesitzungen die Bezirks directoren

Mecklenburg-Strelitz. Landes- Polizeibehörde: Die Landesregierung. Polizeibehörde: Im Domanium die Aemter, in der Ritterschaft die Gutsherrschaften, im Fürstenthum Ratzeburg die Landvogtei.

Oldenburg. Landes-Polizeibehörde: Im Herzogthum Oldenburg das Staats-Ministerium, Departement des Innern, in den Fürstenthümern Lübeck und Birkenfeld die Regierungen. Polizeibehörde: Im Herzogthum Olden burg und im Fürstenthum Lübeck die Verwaltungsämter und die Stadtmagistrate der Städte erster Klasse, im Fürstenthum Birkenfeld die Bürgermeister.

Braunschweig. Landes- Polizeibehörde: Die Kreis⸗ direetionen und die Poltizeidireetion in Braunschweig. Polizeibehörde: Die Ortspolizeibehörden.

Sachsen- Meiningen. Landes- Polizeibehörde: Das Staats-Ministerium, Abtheilung des Innern. Polizei behörde: Die Landräthe und die Ortsvorstände(Magist rate, Bürgermeisterämter beziehungswetse Bürgermeister, Schultheißen, Gemarkungsvertreter), außerdem im Sinne des§. 10 des Gesetzes die zur Ueberwachung von Ver⸗ sammlungen, öffentlichen Festlichkeiten oder Aufzügen von den vorbenannten abgeordneten Polizeibeamten.

Sachsen- Altenburg. Landes-Polizeibehörde: Das Ministerium, Abtheilung des Innern. Polizeibehörde: In den Städten die Stadträthe, in den Ortschaften des platten Landes die Landrathsämter.

Sachsen-Coburg-Gotha. Landes-Polizeibehörde: Die mit landräthlichenBefugnissen versehenen Behörden. Polizei behörde: Die Ortspolizeibehörden(Gemeindevorstände.

Anhalt. Landes-Polizeibehörde: Die Regierung, Abthei lung des Innern. Polizeibehörde: Die Ortspolizeibehörden.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Landes Polizeibehörde; Die Landräthe. Polizeibehörde: Die Ortspolizeibehörden,

Schwarzburg-Rudolstadt. Landes-Poltzelbehörde: Die Landrathsämter. Polizeibehörde: Die Ortspolizeibehörden,

Waldeck. Landes-Polizeibehörde: Der Landesdirektor. Polizeibehörde: Die Ortspolizeibehörden.

Reuß ä. L. Landes-Polizeibehörde: Das Landraths⸗ amt. Polizeibehörde: Das Landrathsamt.

Reuß j. L. Landes-Polizeibehörde: Die Landraths⸗ ämter. Polizeibehörde: Die Gemeindevorstände.

Schaumburg-Lippe. Landes- Polizeibehörde: Der Polizeidirektor der Residenzstadt. Polizeibehörde: Die Ortspolizeibehörden(auf dem platten Lande die Aemter),

Lippe. Landes-Polizeibehörde: Die Regierung. Polt zeibehörde: Die Aemter und Magistrate.

Lübeck. Landes- Polizeibehörde: Das Polizeiamt in Lübeck. Polizeibehörde: Die in den einzelnen Gebiets

theilen zuständigen Polizeibehörden.

Bremen. Landes-Polizeibehörde: Die Senats-Com⸗ mission für Polizeiangelegenheiten. Polizeibehörde: In Bremen die Polizeidirektion, im Landgebiet der Land⸗ herr, in den Hafenstädten die Aemter.

Hamburg. Landes-Polizeibehörde: Die städtische Polizeibehörde. Polizeibehörde: Die in den einzelnen Gebietstheilen zuständigen Polizeibehörden.

Elsaß⸗Lothringen. Landes-Polizeibehörden: Die Be⸗ zirks-Präsidenten. Polizeibehörde: 1. Die Bürgermeister, mit Ausnahme derjenigen zu Straßburg, Metz und Mühl⸗ hausen; 2. in den Städten Straßburg, Metz und Mühl⸗ hausen die Polizeidirektoren beziehungsweise der Kreis⸗ direktor zu Mühlhausen als Vorstand der Poltzeidirektion daselbst; 3. die Kreisdirektoren.

An die Großherzoglichen Bürgermeistereien in den Großherzoglichen Distriets-Einnehmereien Friedberg und Nieder- Wöllstadt.

Wir ersuchen Sie,

in Ibren Gemeinden durch die Schelle bekannt machen zu lassen, daß die Berichtigung der Forst- und Feldstrafen für

die 5. Periode 1878 dom 1. bis 25. December dieses Jahres an den Zahltagen Dienstags und Donnerstags ohne Mahnung anher geschehen kann. Großherzogliche Districts- Einnehmereien Friedberg und Nieder- Wöllstadt.

Friedberg am 26. November 1878.

Weigel.

Nieß.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 25. Nov. Auch beute ist in dem Befinden der hohen Patienten eine Besserung zu bemerken. Dr. Eigenbrobt. Dr. Jäger. Prof. Dr. Oertel ist, da die bohen Patienten sich nunmehr außer Gefahr befinden, wieder nach München zurückgekehrt. 26. Nov. Sr. K. H. der Großherzog haben heute zum zweitenmale auf einige Stunden das Bett verlaͤssen. Der Groß- herzog widmet sich bereits wieder den Regierungs geschäften, die einen speciellen persönlichen Vortrag nicht nothwendig erscheinen lassen. Die Prinzessin Victoria unternahm gestern wieder die erste Ausfahrt.

Darmstadt. Vom Landtag bringen die N. H. V. und dasFr. J. folgende interessante Notizen:

Am Schluß der Sitzung vom 25. November brachte Wolz den Antrag ein, die Regierung zu ersuchen, beim Bundesrath dahin zu wirken, daß die Wechselfähigkeit auf die im Handelsregister Eingetragenen beschränkt, die Maximalhöhe des Zinsfußes festgesetzt und dessen Ueber schreitung wieder als Wucher bestraft werde. Der Finanz⸗Ausschuß hat Kugler, der Gesetzgebungs-Ausschuß Königer, der Petitions-Ausschuß Wadsack und der vierte Ausschuß endlich Matty zum Präsidenten gewählt. Die Staatsschuldentilgungskasse besitzt noch ein beträcht liches in Werthpapieren verzinslich angelegtes Vermögen, welches sich nach den dermaligen Coursen auf 759,582 M. berechnet. Für in den Jahren 187981 vorzunehmende Forsteulturen in den Großh. Domanialwaldungen ist im Budget der Betrag von 278,404 M. vorgesehen. Diese Ausgaben sind größtentheils auf den Windbruch vom 12. März 1876 zurückzuführen. Der jährliche Holz fällungs⸗Etat ist auf 351,646 Festmeter veranschlagt und ein Einheitspreis von 8 M. 70 Pf. vorgesehen. In Folge der ungünstigen Erwerbsverhältnisse hat in dem Entwurf des neuen Budgets für Ausfälle und unein⸗ bringliche Posten aller Art ein gegen früher um 79,200 M. erhöhter Betrag in der außerordentlichen Ausgabe vor gesehen werden müssen. Seitens der Kreis bauämter waren Strombau-Correctionen im Kostenbetrag von 382,200 M. beantragt gewesen, wovon jedoch nur ein Theil, der zu 127,00 M. veranschlagt ist, im Laufe der nächsten Finanzperiode zur Ausführung gebracht wer⸗ den soll. Es sind das in erster Linie Rheincorrectionen bei Gernsheim, Nackenheim und Oppenheim, während für Fortsetzung der Maineorreetion im Baubezirke Offen bach, wo umfassende Felssprengungen bei Klein-Steinhelm und Baggerarbeiten unweit Rumpenheim vorgenommen werden sollen, einstweilen 30,000 M. vorgesehen sind. Für den im Interesse der Sicherheit des Verkehrs ge botenen Umbau und die Erweiterung des Bahnhofes der oberhessischen Eisenbahnen in Gießen sind 450,000 M., für die damit im Zusammenhang stehende Herstellung einer neuen Werkstätteanlage 284,000 M. vorgesehen. Die Regterung hat sich nach stattgehabter Erwägung nicht dazu entschließen können, eine Erhöhung der Pferde fouragevergütung der Kreis-Veterinärärzte eintreten zu lassen. Es liegt in der Absicht der Staatsregierung, in Zukunft jährlich eine Summe von 1000 M. für Förderung des Molkereiwesens aufzuwenden und hat der

deßfallsige Betrag im Budget Aufnahme gefunden. Die Verzinsung der eigentlichen Staatsschuld wird in der nächsten Finanzperiode jährlich die Summe von 1,654,697 M. beanspruchen. Unter den außerordent lichen Ausgaben, welche im Budget für die kommende Finanzpertode figuriren, sind namentlich hervorzuheben: für den Neubau eines Gymnastums in Bensheim ein⸗ schließlich der Ausstattung mit Geräthschaften 163,000 M., für das Landes-Hospital Hofheim Bauten und bezw. Ein⸗ richtungen weiterer Räume für Kranke 42,000 M., für die Landes-Irrenanstalt in Heppenheim Erbauung zweier Pavillons zum Zweck der Erweiterung der Abthellungen für unruhige und unreine männliche und weibliche Kranke um je 50 Betten 204,000 M., für die Universität Gießen: akademisches Klinieum 99,000 M., für das alte Collegien gebäude 16,900, neues Universitätsgebäude 18,000 M. Der hessische Antheil an dem 53 Millionen Mark be tragenden Baukapital der Main-Weserbahn dürfte sich

dermalen auf etwa 16,700,000 M. belaufen, für welche,

wenigstens für die nächste Zeit noch, eine Verzinsung von

4,6 pCt. in ziemlich sichere Aussicht gestellt ist, obgleich

fortdauernde Mindereinnahmen zu verzeichnen sind. Der Ministerial-Kanzlei-Inspektor Scherff wurde auf Nachsuchen in den Ruhestand versetzt und demselben unter Anerkennung seiner Dienste der Charakter alsKanzleirath verliehen. Der Präsident des Finanzministeriums Wirklicher Ge beimerath Schleiermacher wurde zum Bevoll⸗ mächligten beim Bundesrath ernannt. Berlin. Die Beschlüsse betreffend die Rück kehr des Kaisers zur vollen Uebernahme der Ge schäste sind mit ärztlicher Zustimmung erfolgt. DasMontagsblatt berichtet: Schu- waloff's Rückkehr nach London gilt hier als ein Zeichen, daß Rußland vorläufig in dem englisch⸗ afghanischen Conflict Neutralität bewahrt.

Der Handels- und Schifffahrts Vertrag zwischen Deutschland und Italien ist in Folge getroffener Vereinbarung bis Ende 1879 verlängert.

26. Nov. Abgeordnetenhaus. Berathung des Gesetzentwurfs, betr. eine anderweitige Fassung des Gesetzes wegen Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungs-Wohnsitz. Der Gesetzent wurf wird in erster und zweiter Berathung er ledigt. Es folgt sodann eine Interpellation Schorlemer- Alst, betr. die Wucher⸗Gesetze. Der Justizminister erklärt sich zur Beantwortung sofort bereit. Interpellant rechtfertigt die Interpellation. Der Justizminister erklärt: die Regierung könne die gestellten Anfragen zu ihrem Bedauern präcise weder bejahen noch verneinen. Bestimmte Ant- worten erheischten große Vorarbeiten und Unter- suchungen. Die Regierung verkenne keineswegs die Bedeutung und Wichtigkeit der gestellten Fragen und werde denselben nach wie vor leb⸗ haftes Interesse zuwenden. An die Interpellation knüpft sich eine Besprechung. Nach einer längeren

Debatte über die Geschäftsordnung, wird die erste Berathung des Entwurfs, betr. die Feststellung des Nachtrags zum Etat pro 1878/79 ohne Debatte erledigt,

Der Kronprinz hat eine Notabilitäten

Commission eingesetzt, welche unter dem Vorsitz von Moltke die Vorschläge zur Verwendung det Wilhelmsspende erwägen und sormuliren soll. e 26. Nov. Bei dem gestrigen Beginn der Thätigkeit der Reichscommission, welche als Recurs, Instanz auf Grund des Socialistengesetzes fungirt, lag, wie man hört, an Beschwerden aus verschie denen Bundesstaaten bereits ein ziemlich umfang reiches Material vor.

Ausland.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien. Die Ver⸗ handlungen zwischen der Pforte und Zichy betreffs der Besetzung des Distriets Novibazar dauern fort; die Pforte beschloß, dieselbe unter der Be⸗ dingung zu acceptiren, daß Oesterreich-Ungarn auf Verlangen der Pforte drei bestimmte strategische Punkte im Distriet räume und von türkischen Truppen besetzen lasse.

Der Herzog v. Cumberland zieht mit der Prinzessin Thyca nach Wien, nicht nach London.

Pest, 25. Nov. Der Budget-Ausschuß der österreichischen Delegation hat über die Vorlage in Betreff der Nachtrags- Credite für die Oceu⸗ pation berathen. Nach langer Debatte, in welcher Graf Andrassy wiederholt das Wort ergriff, wurde der Antrag Herbst's, die Delegation möge mit Rücksicht auf den unvollständigen Nachweis der verausgabt'n Summen und in Erwägung, daß die verfassungs mäßige Zustimmung des Reichs rathes zu dem Berliner Vertrage auf Grund dessen die Verausgabung geschah, noch nicht ertheilt, über die Vorlage zur Tagesordnung übergehen, angenommen. Zufolge der Ablehnung der Okel⸗ pations⸗ Vorlagen durch den Delegations Aus schuß herrscht in Pest Verwirrung überall. Die Regierungs- Partei wird morgen bean- nagen, auf die Berathung der Vorlagen ein- zugehen unter Vorbehalt der Einholung der In⸗ demnität des Reichsraths, sowie dessen Zustimmung zum Berliner Vertrag. Andrassy verlangt vor einem zuständigen Forum gehört zu werden, was nach der Annahme des gestrigen Ausschuß- Antrags unmöglich wäre. Die Fraction Herbst beabsichtigt die Beratbung der Vorlagen im Plenum jeden falls zu vereiteln; sie will eventuell einen Strile arrangiren. Die Fraction Herbst wird den Dis- positionssonds für Andrassy verweigern.

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