Ausgabe 
27.4.1878
 
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Betreffend: Schluß und Beginn des Schuljahres, insbesondere Entlassung der Schüler, Schulbesuch der

Israeliten am Sabbath und Turn- und Zeichnen Unterricht.

Friedberg am 4. April 1878.

Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.

Indem wir Sie hiermit daran erinnern, daß das Schuljahr für die Volksschulen unseres Landes allgemein am ersten Montag im Monat Mai, in diesem Jahre also, wo nicht besondere Gemeindeordnung gebilligt ist, Montag den 6. Mai beginnt, empfehlen wir Ihnen hiermit, den Lebrern Ibrer Gemeinde bezw. dem Oberlehrer alsbald das Verzeichniß der in diesem Jahre nach Att. 19 und 20 des Volksschulgesetzes schul⸗ pflichtig werdenden oder doch zur Aufnahme in die Schule berechtigten Kinder unter Angabe des Geburtstages und der Eltern, bezw. Vormünder zuzustellen und sowohl bei der Entlassung, als auch bei der Aufnahme die Bestimmungen der angezogenen Artikel genau besolgen zu wollen.

Zugleich tragen wir Ihnen auf, bis zum 1. Mai d. J. berichtliche Vorlage zu machen, falls sich in Ihren Schulen Kinder befinden sollten, welche, nach Ablauf des 8. Schuljahres, ohne daß sie als schwachsinnig gelten können, vielmehr nur wegen Trägheit, öfteren Versäumnissen u. s. w. in den wesentlichen Unterrichtsgegenständen, namentlich in Religion, deutscher Sprache, Lesen, Schreiben und Rechnen, das Ziel der Volksschule nicht erreicht haben, damit wir alsbald durch unseren Kreisschulinspector nähere Ermittlungen hierüber eintreten lassen und die uns durch Art. 21 des Schulgesetzes zugewiesene Anordnung über die Fortdauer der Schulpflicht dieser Kinder auf ein weiteres Jahr zeitig genug treffen können. Bis zum Eintreffen dieser Entscheidung haben solche Kinder selbstverständlich die Schule weiter zu besuchen. Alsbald nach Beginn des Schuljahres und nach Einrichtung der vorgeschriebenen Schullisten, wollen Sie sich von den Lehrern die Zahl der in Ihrer Schule befindlichen Kinder, geordnet nach Klassen und Abtheilungen, wie sie gesetzlich vorgeschrieben sind, sowie nach dem Geschlecht angeben lassen und uns einberichten.

Bezüglich der Aufstellung neuer Stundenpläne, welche da nöthig ist, wo durch neue Einrichtungen wesentliche Veränderungen ent stehen sollten, während es bei Verlegung einer, oder der anderen Unter- richtsstunden genügt, uns hiervon nur berichktliche Anzeige zu machen, haben wir Sie noch auf zweierlei hinzuweisen:

1) Die oberste Schulbehörde hat zur Ergänzung ihres Ausschreibens vom 31. October 1876 zu Nr. 14455 durch Ausschreiben vom 18. d. M. zu Nr. 3943 den Schulbesuch der Israeliten am Sabbath betr., verfügt, daß, wenn in einer Gemeinde die Israeliten einen regelmäßigen Gottesdienst eingerichtet haben, die israelitischen Schulkinder zum Zweck des Besuchs des Gottesdienstes für die beiden ersten Schulstunden, d. h. von 8 10 Uhr, von dem Unterricht dispensirt werden können, sofern ein darauf gerichteter Antrag gestellt wird und diese Einrichtung nach dem Gutachten des betreffenden Schulvorstandes ohne erhebliche Störung des Unterrichts dadurch ermöglicht werden kann, daß auf diese beiden Stunden eine christliche Religions- und eine Schreibstunde verlegt werden.

Wir empfehlen Ihnen die Beachtung dieser Verfügung bei Auf- stellung neuer und Abänderung Ihrer Stundenpläne mit dem ausdrücklichen Bedeuten, daß die israelitischen Kinder die übrigen Unterrichtsstunden am Samstage zu besuchen verpflichtet sind.

2) An Schulen mit 2 oder mehr Klassen wird es sich empfehlen, den Unterricht im Turnen und Zeichnen in eine Hand zu legen. Nachdem nunmehr die Lehrer für den ersteren wiederholt Anleitung empfangen und die Gemeinden die Turnplätze in Kürze überall werden fertig gestellt haben, wollen Sie die Lehrer zur Ertheilung desselben in unserm Namen ernstlich auffordern. Wo, wie meistens der Fall sein wird, der zweite, oder bei mehrklassigen Schulen ein jüngerer Lehrer den Turn⸗ oder Zeichnen-Unterricht in der ersten, oder überhaupt einer anderen Klasse übernehmen sollte, ist dem dadurch erleichterten Lehrer in der Klasse des Turn- und Zeichnen Lehrers eine andere ersterem passende Unterrichtsstunde zu übertragen.

Schließlich sehen wir uns veranlaßt, die strenge Beachtung der Stundenpläne, welche nach Bestimmung der Verordnung vom 2. De- zember 1874, Abschn. III.§ 8 A. II. stets im Schulzimmer sich be⸗ finden müssen, hiermit wiederholt einzuschärfen.

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Bekanntmachung. Die Amtstage des unterzeichneten Gerichts sind Dienstag und Donnerstag für Termine, letzterer Tag zugleich für Acte der freiwilligen

Gerichtsbarkeit, Mittwoch zur Klagerhebung und Antragstellung. Bad⸗ Nauheim den 24. April 1878.

Großherzogliches Landgericht Bad⸗Nauheim. Schuch ard.

Bekanntmachung.

Die Amtstage des unterzeichneten Gerichts werden Dienstag und Mittwoch in den Stunden von 8 bis 12 Uhr Vormittags und 2 bis 5 Uhr

Nachmittags abgehalten. Altenstadt den 16. April 1878.

Außer diesen beiden Tagen ist freiwilliges persönliches Erscheinen bei Gericht nur in dringenden Fällen gestattet.

Großherzogliches Landgericht Altenstadt. May.

Deutsches Reich Darmstadt, 25 April. Prinz Wilhelm von Preußen(ältester Sohn des Kronprinzen)

ist das Befinden schlechter. auf Uclaub befindliche Hausarzt Doctor Struck wurde telegraphisch berufen.

Der in Wiesbaden bulgarischen Regimes und beschleunigt durch Excesse der Bulgaren. In einem blutigen und unent

(Die Gürtelrose ge- schledenen Gefecht bei Demotika am 18 April be⸗

ist gestern Morgen mit Gefolge dahier eingetroffen und im Neuen Palais abgestiegen, um dem heutigen Geburtstagsfeste der Großherzogin beizuwohnen.

Der Direktor und Hauptikassier bei der Hauptstaatskasse Feidel wurde in den Ruhestand versetzt.

Das Ministerium hat die Errichtung einer 2. Abtheilung zur Seminarklasse der höheren Mädchenschule dahier genehmigt.

Berlin. DieProv. Corr. theilt mit, daß die Reise des Kaisers nach Wiesbaden zweifelhaft geworden und vorläufig vertagt sei.

Der Vorschlag wegen des gleichzeitigen Rückzuges wurde von dem Fürsten Bismarck zu nächst an das Cabinet von Petersburg, das den selben im Prineip annahm und dann an das

Cabinet von St. James gerichtet, welches in

gleicher Weise annahm. Die Formel für die Einladung zum Zusammentritt des Congresses in

Berlin, ist etwa folgendermaßen abgefaßt: Ein⸗

ladung zu dem Zusammentritt eines Congresses in Berlin, um die Verträge von 1856 und 1871

in Berücksichtigung der neuen, durch die jüngsten

Ereignisse im Orient geschaffenen Lage zu revidiren. Diese Formel wurde auf officiösem Wege den Mächten mitgetheilt. Alle Cabinete, mit Ausnahme des Londoner, erklärten sich ohne Vorbehalt bereit, die Einladung anzunehmen.

224, April. Fürst Bismarck ist in Friedrichs⸗ ruh an der Gürtelrose erkrankt. Frau und Tochter wurden telegraphisch berufen und sind bereits da selbst eingetroffen. Der Sohn war bei dem Vater von Anfang anwesend. Die Behandlung leitet Doctor Andressen und der Director der Wasser heilanstalt Sophienbad, Reinbeck. Heute Morgen

hört zu den akuten Hautkrankheiten und ist als solche, falls sie nicht in Begleitung eines anderen tieferen Leidens auftritt, absolut ungefährlich.)

Ausland.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien. Die Ver⸗

handlungen betreffs des russisch englischen Conflicts sind bisher resultatlos. Der Erfolg der deutschen Vermittlung wird hier bezweifelt. Dem Auf- stand der Mohamedaner in Rumelien wird große Wichtigkeit beigelegt. DiePresse deutet an, England sei dabei mitthätig.

Spanien. Madrid. Im Congreß theilte der Finanz⸗Minister mit, die Regierung habe bei der Bank von Spanien 40 Millionen Realen zu 6 pCt. entliehen unter Verpfändung von Titres der 3pCt. consolidirten Rente.

Italien. Rom. DieRiforma bezeichnet die Nachricht von der Ankunft eines griechischen Special-Gesandten als unbegründet, mit dem Zu

satz, daß der gegenwärtige griechische Geschäfts⸗

träger die einzige Mittelsperson zwischen den Cabineten von Rom und Athen sei. Pater

Curci, welcher nach Rom berufen war, hatte eine Zusammenkunft mit Cardinal Franchi, der ihm den Wunsch des Papstes aussprach, daß Curci

fortfahren möge, die Kirche durch seine Lehre zu unterstützen.

Türkei. Constantinopel, Der Ausstand der Muselmanen in Rumelien nimmt große Dimensionen an. 30,000 Russen sind mit der Bekämpfung desselben beschäftigt. Der Auf-

stand umfaßt das Gebiet zwischen Tatarbasardschik

und Philippopel bis Gumuldschina und Tschirmen und wurde verursacht durch den Druck des neuen

24. April.

trug der Verlust der Russen 500 Mann, darunter acht getödtete Offiziere. Großfürst Nikolaus schlug dem Seraskierat vor, eine aus russischen und türkischen Offizieren bestehende gemischte Commission nach dem Schauplatze der Kämpfe zwischen den Muselmanen und Russen zu entsenden, um die Insurgenten zu pacificiren. Das Seraskierat nahm diesen Vorschlag an. Die Psorte erklärte übrigens, sie kenne den eigentlichen Charakter der Jusurrection nicht. Nachrichten aus dem Rhodope⸗ Gebirge zufolge befinden sich die rumelischen In⸗ surgenten auf dem vollen Rückzuge

Der Aufstand der Muselmanen und Pomaks (zum Islam bekehrte Bulgaren) gewinnt in den südöstlichen Theilen des Rhodope Gebirgs an Ausdehnung. Es wird die Zahl der Aufständischen auf 25,000 geschätzt; dieselben sind wohlbewaffnet und besitzen 3 Kanonen. Bei einem Zusammen⸗ stoß mit den Russen gab es wiederholt beiderseits mehrere Hundert Tode und Verwundete. Die Russen entsenden gegen die Aufständischen neuer⸗ dings Verstärkungen.

24. April. Ibrahim Pascha, Gouerneur von Thessalien, hat seine Entlassung genommen. Thessalien ist in drei Militär- Distriete getheilt.

24. April. Großfürst Nikolaus benach- richtigte die Pforte, und den griechischen Patriarchen, daß er am Sonntag(dem russischen Osterfeste) Offiziere und Soldaten Gottesdienste nach Constantinopel entsenden werde und bat, denselben hierfür eine Anzahl Kirchen einzuräumen.

24. April. Sadyk Pascha ist gegenüber den immer stürmischeren Allianz-»Werbungen Ruß- lands und Englands entschlossen, dem Sultan

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