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Bindernagel.
Jamst ia den 27. April.
N50.
berhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Areisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsendern
nee
(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der
Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
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Betreffend: Das Militär⸗Ersatzgeschäft pro 1878.
Amtlicher Theil.
Friedberg den 7. April. 1878.
Bekanntmachung. Das diesjährige Musterungs-Geschäft wird für den diesseitigen Kreis wie solgt vorgenommen:
Zu Friedberg, auf dem Rathhause daselbst. Montag den 13. Mai d. J., Vormittags 8½ Uhr. Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenbeim, Bad Nauheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod, Bönstadt, Bruchen— brücken, Büdesheim und Burg Gräfenrode. Dienstag den 14. Mai d. J., Vormittags 8½ Uhr. Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Butzbach, Dorbeim, Dorn Assenheim, Dortelweil, Fauerbach b. Fr. und Fauer— lbach v. d. H. Mittwoch den 15. Mai l. J., Vormittags 8½ Uhr. Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Friedberg, Gambach und Griedel. Donnerssag den 16. Mai l. J., Vormittags 8 ½ Uhr. Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Groß Karben, Parbeim, Hausen, Heldenbergen, Hoch Weisel, Holzhausen, Ilbenstadt, aichen und Klein- Karben. Freitag den 17. Mai l. J., Vormittags 8½ Uhr. Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Kirch⸗Göns, Kloppenheim, Langenhaln mit Ziegenberg, Matbach, Massenbheim, Melbach, Münster, Münzenberg, Nieder-Erlenbach, Nicder-Eschbach, Nieder-Florstadt, Nieder Mörlen, und Nieder-Rosbach. Samstag den 18. Mai d. J, Vormittags 8½ Uhr. Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder- Weisel,
Nieder-Wöllstadt, Ober Erlenbach, Ober⸗Eschbach, Ober-Florstadt, Ober—
Mörlen, Ober Rosbach, Ober- Wöllstadt und Ockstadt. Montag den 20. Mai l. J., Vormittags 8½ Uhr. Musterung der Militärpflichtigen aue den Gemtinden: Oes, Okarben,
DOppershofen, Ossenheim, Ostheim, Petterweil, Pohl- Göne, Reichelsheim,
Kendel, Rockenberg, Rodheim, Rödgen, Schwalheim, Södel, Staden und Stammheim.
Dienstag den 21. Mai l. J., Vormittags 8 ½ Uhr. 2 Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Steinfurth, Trais-Münzenberg, Vilbel, Weckesheim, Wickstadt, Wisselsheim, Wölsers— eim und Wohnbach.
Mittwoch den 22. Mai l. J., Vormittags 8½ Uhr,
a im Rathhaussaale zu Friedberg: Loosziehung sammtlicher Milttärpflichtigen des Kreises Friedberg.
1 In den genannten Musterungsterminen haben sich sämmtliche Mili— ärpflichtigen des Jahrgangs 1858 mit Ausnahme der zum einjährigen zeiwilligen Dienst Berechtigten, sowie diejenigen Militärpflichtigen der Füheren Jahrgänge, welche bie jetzt eine definitive Entscheidung noch nicht halten haben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Die— enigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen, gaben ihre Gestelungsscheine mitzubringen. Für Militärpflichtige, welche
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nurch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein ärztliches Attest zu übergeben. Nach F. 65 der Ersatz Ordnung ist das Erscheinen der Loo sungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr
Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen
in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatz-Commission die Loosungs⸗ nummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen.
Diejenigen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, ver— lieren das Recht, an der Loosung Theil zu nehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben. Außer- dem wird gegen dieselben das im§. 48 der Ersatz- Ordnung angedeutete Strafverfahren eingeleitet.
Die Großherzoglichen Bürgermcistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinden angehörigen oder in ibrer Gemeinde gestellungepflichtigen Militärpflichtige, die auswärts fich aufhaltenden schriftlich— auf Grund der Ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen.
Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vor— zunehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können, wie Harthörigkeit, Schwacksinnigkeit 1c. sind durch amtlich ausgestellte Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen.
Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, bat auf eigene Kosten drei Zeugen hierfür zu stellen, welche das Vorbandensein eidlich zu erhärten haben. Wenn tin Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krank— heit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Hast befindet, so ist darüber ein auf persönliche Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei beziebungsweise eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen. Ist ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig, haben die Großherzoglichen Bürgermeistertien hierauf aufmerksam zu machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.
Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche sind, insoweit es noch nicht geschehen ist, sofort und längstens im Termin vorzulegen. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeits-Unfäbigkeit eines Familienange— hörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familien- Angehörige sich selbst persönlich im Termine vor der Ersatz-Commission einzufinden. Recla⸗ mationen, welche der Ersatz-Commission nicht vorgelegen baben, werden von der Großherzoglichen Ober-Ersatz⸗Commission unnachsichtlich zurück⸗ gewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu der Reclamation erst nach dem Kreis ⸗Ersatzgeschäft entstanden ist. Mit dem Kreisersatzgeschäft ist die Classification der Reserve- und Landwehr-Mann— schaften sowie der Ersatz⸗Reservisten I. Klasse verbunden. Nach Erledigung der Zurückstellungsgesuche findet an den oben bezeichneten Tagen die Classi- ficirung derselben rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhält- nisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Vormittags 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort bei dim Unterzeichneten einzureichen sind, näher zu begründen.
Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten. 8
Der Civilvorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Friedberg. Dr. Braden.
Ersatz-Commission des Kreises Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und den Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt. Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen, die Militärpflichtigen, welche lestellungepflichtig sind, speclell darnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen pünktlich zur
führung kommen.
Dr. Br ad en.
Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für die Orte Wohnbach und Wölfersheim Mittwoch und zwar von Morgens
5 12 uhr und Mittags 2—5 Ühr als Amts- und Anrufetag beslimmt ist.
ö Donnerstag zu denselben Stunden ist Geschäftstag der frawilligen Gerlchts barkeit und zwar für sammtliche Orte unseres Bezirks. Außer om benannten Geschäffstogen wird Niemand, es sei denn in dringenden und absolutnothwendigen Fällen, vorgenommen werden.
Hungen den 25. April 1878.
Großherzogliches Landgericht Hungen. Ce lot.


