Ausgabe 
24.12.1878
 
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Oberhessi

bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission einzureichen.

iflegen; c. ein Unbescholten heitezeugniß,

1878. M 152.

er Anzeiger.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.

Dienstag den 24. Dezember.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und

Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Greis Friedberg.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Vetrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

. Mein lieber Minister von Starck! i In den schweren Prüfungstagen der letzten Zeit sind Mir aus dem ganzen Lande, von Gemeinden, von Corporationen und von Einzelnen so zahlreiche Beweise loyaler und inniger Theilnahme zugekommen, daß es unmöglich ist, Allen und Jedem Meinen beson deren Dank auszusprechen. Ich beauftrage Sie darum, durch Veröffentlichung dieses Meines Erlasses zur allgemeinen Kenntniß zu 1 bringen, wie diese vielen Beweise aufrichtigen Mitgefühls und das Bewußtsein mit Meinem Volke in schwerem Leide durch gemeinsamen Schmerz doppelt verbunden zu sein, Mir den besten Trost in Meinem Unglücke gewähren und wie Ich Allen dafür herzlichst danke. Darmstadt den 21. Dezember 1878. f Ludwig. Vorstehender Allerhöchster Erlaß wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. armstadt den 22. Dezember 1878. 9e

Amtlicher Theil.

5 Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt ist zu publiciren: N Beilage Nr. 31. 1. Bekanntmachung, die Arzneimitteltaxe für das Großherzogthum Hessen betreffend. 2. Bekanntmachung, die in den Apotheken des Groß erzogthums vorräthig zu haltenden Arzneimittel betreffend. 3. bis 5. nichts. 5

D

Bekanntmachung. detreffend: Die Nachsuchung der, Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ibrer Schulzeugnisse die[jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; Berechtigung zum ein jährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden[e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von böberen Schulen lierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachten:[(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch ten Vorschriften mit dem Ansügen aufmerksam gemacht, daß hiernach un-[den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die zollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. Polizesobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbebörde auszustellen ist; d. das

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission[ Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß zur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogtbhum Hessen[in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, lestellungepflichtig ist, d. b. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes

2) Die Berechtigung zum einjäbrig freiwilligen Dienst darf nicht unterhalten zu können, nicht fehlen darf. Zu pos. d.: daß die Schul⸗ wr vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar zeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die ses Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der 0. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen[Gymnasien und Realschrlen I. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben[zur Ersatzordnung(I. Tbeil der Wehrordnung vom 28. September 1875 Jahres zu erbringen. Regierungsblaft Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 93 und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briespapier) zu verwenden. und 94 der angeführten Ersatzordnung verwiesen.

Uuẽch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird Darmstadt im Dezember 1878.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburtszeugniß; Großherzogliche Prüfungs Commission für einjährig Freiwillige. J. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung Der Vorsitzende: iber Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Freiwilligen während einer ein- ö Spamer.

Bekanntmachung. Betreffend: Die Prüfung der Candidaten für den einjährig freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1879.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im nächsten benen Lebenslauf. Zu pos. b. wird noch besonders darauf bingewiesen, Frühjahr stattfindenden rubricirten Prüfung zu unterziehen, werden hier- daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormun⸗ turch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes des Ausschlusses von dieser Prüfung spätestens bis zum 1. Februar 1879 unterhalten zu können, nicht fehlen darf.

Hinsichtlich der 5) In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei frem⸗ Anbringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt: den Sprachen(Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs Commission] Meldende geprüft sein woll. nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen 6) Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung einge⸗ sanen dauernden Aufenthaltsort hat. reicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheits-

nicht

2) Die Zulassung zur Prüfung zeugniß beizulegen. 5 a

17. Lebensjahr erfolgen. Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt wer- 3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein

und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu verwenden.

den, gibt die Prüfungs- Ordnung(Anlage 2 zur Ersatz Ordnung Luch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

I. Theil der Webrordnung vom 28. September 1875 Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) Ausschluß. Bezüglich des Prüfungstermine, sowie des

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts- z ugniß; b. Einwilligungs Attest des Vaters oder Vormundes mit der

Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, ersolgt weitere Bekanntmachung. Erflärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Freiwilligen während

Eine spezielle Ladung erfolgt nicht. Darmstadt den 17. Dezember 1878. Fuer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu ver- welches von der Polizeiobrigkeit

Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. einen selbstgeschrie⸗!

Der Vorsitzende: Bekanntmachung.

Spamer. 26 des Regierungsblatte vom laufenden Jahre(abgedruckt in Nr. 149 des Oberhessischen Anzeigers) hat Nachstempelung der bereits mit dem Landesstempel versehenen Spielkarten bei uns, der unterzeichneten Gießen I, Gießen II und Trais Wohnenden können je nach ihrer Wahl die

kann vor vollendetem

ter der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist; d.

Fetrefsend: Den Spielkartenstempel.

Nach der Bekanntmachung in Nr. sär die Interessenten der Provinz Oberhessen die Na N f Stelle, zu geschehen. Die außerhalb der Districtseinnehmerei⸗ Bezirke

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