Ausgabe 
22.10.1878
 
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Dienstag den 22. October.

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Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Artis Friedberg.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der

mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der 6. Periode 1877 und von der

1. und 2. Periode 1878.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die

Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der 6. Periode ukommenden Forststrafen resp. Antheile an Holzwerth und Schaden Ersatz unter dem Auftrage mit, nmäßige Controlirung zu sorgen.

Von der 6. Periode 1877.

Beienheim 20 Pf. Stammheim 7 M. 33 Pf. Wohnbach 1 M. 10 Pf. dlein⸗Karben 10 Pf. g a 5 0

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Von der 1. Periode 1878.

Nieder⸗Florstadt 13 M. 6 Pf. Heldenbergen 5 M. 11 Pf. Oroß⸗Karben 7 M. 51 Pf. Klein⸗Ktarben 2 M. 52 Pf. Kirch-Göns 3 M. 75 Pf. Mark Mark Trais⸗ Münzenberg 28 Pf. Langenhain 1 M. 76 Pf.

Vilbel 7 M. 81 Pf.

Assenheim 56 Pf. Büdesheim, 2 M. 78 Pf. Butzbach 1 M. 30 Pf. Gambach 1 M. 5 Pf. Rockenberg 9 M. 62 Pf. Mark Griedel 56 Pf. Wölfersheim 4 M. 62 Pf.

Rodheim v. d. H. 62 Pf.

Nieder⸗ Bad⸗

Södel 4 M. 11 Pf. Weisel 3 M. 60 Pf.

Friedberg am 16. October 1878.

Bürgermeistereien des Kreises. 1877 und von der 1. und 2. Periode 1878 Einnahmedecretur zu ertheilen und für ordnungs; Dr. Braden.

Ober-Rosbach 43 Pf. Burgvorstadt

Großherzoglichen

Ober-Mörlen 72 Pf.

Von der 2. Periode 1878.

Bönstadt 2 M. 10 Pf. Assenheim 56 Pf. Nieder⸗Florstadt 22 M. 3 Pf. Burg Gräfenrode 2 M. 25 Pf. Heldenbergen 6 M. 30 Pf. Büdesheim 5 M. 99 Pf. Groß⸗Karben M. 6. Klein⸗Karben 6 M. 15 Pf. Butzbach 4 M. 45 Pf. Gam⸗ bach 1 M. 26 Pf. Kirch Göns 4 M. 5 Pf. Mark Griedel 1 M. 40 Pf. Mark Rockenberg 8 M. 65 Pf. Wölfersheim 3 M. 92 Pf. Langenhain 70 Pf. Hoch⸗ Weisel 10 M. 3 Pf. Nieder- Weisel 1 M. 9 Pf. Maibach 1 M. 59 Pf. Rod⸗ beim v. d. H. 4 M. 29 Pf. Vilbel 14 M. 74 Pf. Ober-Mörlen 84 Pf. Ober⸗ Rosbach 1 M. 20 Pf.

Nauheim 42 Pf. Friedberg 84 Pf.

Betreffend: Statistische Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags

im deutschen Reich.

Friedberg am 19. October 1878.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unsere innerhalb 8 Tagen entgegen.

Verfügung vom 22. Mai dieses Jahres sehen wir nunmehr der Einsendung der ausgefüllten Formulare

Dr. Braden.

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machung.

Die Amts tage des unterzeichneten Gerichts werden wie seither an jedem Dienstag und Donnerstag, Vormittags von 8 bis 12 und Nachmit⸗

tags von 2 bis 5 Uhr, abgehalten.

Friedberg den 16. October 1878.

Außer dieser Zeit ist freiwilliges persönliches Erscheinen bei Gericht, dem Aktuariat, nur in besonders dringenden Angelegenheiten gestattet.

das ist bei den Richtern und

Großherzogliches Landgericht Friedberg. r

Landes⸗Baugewerkschule Darmstadt.

Die Landes⸗Baugewerkschule zu Darmstadt beginnt ibren dritten Jahres⸗Cursus am 15. November lauf. Jahres, welcher 4 Monate, also bis zum 15. Mürz 1879 andauert.

Dieselbe soll, zwischen Handwerkerschule und technischer Hochschule die Mitte waltend, inebesondere Bauhandwerkern, sowie Maschinen- und Müßblenbauern, Gelegen cheit bieten, sich die für einen selbsißändigen Gewerbebetrieb erforderlichen theoretischen Kenntmisse und die nothwendigen Fertigkeilen im Zeichnen und Entwerfen von Plänen ffür die praktische Ausführung zu erwerben. Auch soll die Baugewerkschule zur Aus- bildung von Werkmeistern, Parlieren, Bauaussebern ꝛc. dienen.

Der Unterricht wird an den Werktagen während der ganzen Tageszeit von solgenden Herren ertbeilt: Architekt Professor Hermann Müller, Professor Dr. Nell, Alchilekt Kuhlmann, Ingenieur Reuter, Techniker L. W. Möser, Handelslehrer Peiers und Bildhauer Fölix.

Die Schule umfaßt vorerst 2 Klassen mit folgenden Unterrichts⸗Gegenständen: Freihand⸗ und geometrisches Zeichnen, Darstellende Geometrie(einschließ ich Schaiten⸗ Constiuctionen und Perspeelive), Bau-⸗Constructionslehre(einschl. Stabilitäts- und

ö ißestigkeue⸗ Berechnungen), Elemente der Maschinen Constructionen, Fachzeichnen, Ent⸗ sipersen von Bauanlagen,

kunstgewerbliches Zeichnen, lechnisches Rechnen, Algebra, Geometrie, Feldmeßkunst(einschl. Trigonometrie und Planzeichnen), gewerbliche Buch⸗ führung, Theile der Bauführung, insbes. Malerialienkunde und Anfertigen von Kosten⸗ votanschlägen, Grundlehren der Physik und Mechanik, Modelliren in Thon, Holz ꝛe.

Die Unterrichtslokale befinden sich Neckarstraße Nr. 3, unsern von den Bureau⸗ localiläten, der Bibliothek und der technischen Mustersammlung des Gr. Gewerbevereins,

Bedin gungen zur Aufnahme sind:

1) Für die untere Abtheilung, die J. Klasse: In der Regel werden nur solche Schüler aufgenommen, welche eine mindestens einjährige Beschäftigung in einem technischen Gewerbe nachweisen können; Ausnahmen hiervon werden nur in besonderen Fällen gestattet. Dagegen wird von den Aufzu⸗ nehmenden nur der Nachweis der Kenntnisse verlangt, welche den von der Ober⸗ klasse einer Volksschule Entlassenen zukommen sollen, damit jedem strebsamen Handwerker die Anstalt zugänglich werde.

2) Für die obere Abtheilung, die II. Klasse, muß außerdem der Nachweis aus⸗ reichender Kenntniß der niederen Arithmetik, einer angemessenen Fertigkeit im Freihand- und geometrischen Zeichnen, sowie in der Lösung einfacher Aufgaben der darstellenden Geometrie und der Befähigung sich im Deutschen gehörig schriftlich verständlich machen zu können, geliefert werden. Das Schulgeld beträgt für die ganze Unterrichtszeit

beim Beginn des Curses voraus zu bezahlen.

Anmeldungen zur Aufnabme wolle man möglichst frühzeitig und längstens bis zum 30. October l. J. schriftlich bei der unterzeichneten Stelle oder auch münd⸗ lich guf dem Bureau derselben Neckarsiraße 3 im III. Stock bewirken, da die Zulassung der Schüler nue nach Maßgabe der vorhandenen Unterrichts⸗Localitäten erfolgen kann.

Darmstadt am 20. August 1878.

Großherzogliche Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbverein. Fink.

30 Mark und ist

sso daß die letzteren von den Schülern besucht und geeignet benutzt werden können.

Deutsches Reich.

Darmstad t. DerW. Ztg. schreibt man won hier: Zwischen der Königl. Sächsischen und der Großh. Hessischen Regierung ist eine Verein- barung zu Stande gekommen, wonach bei ein lretenden Fällen der Scharfrichter im Königreich Sachsen seine Functien auch im Großherzogthum Hessen auszuüben hat. Es ist daraus wohl der

Schluß zu ziehen, daß an besonders schweren Ver

brechern, denen die Allerhöchste Gnade versagt ist, wie Todesstrafe wieder zur Anwendung kommen wird.

In gewerblichen Kreisen beginnt sich eine auf Ermäßigung der Gewerbsteuer gerichtete Agi nation kund zu geben. Daß die desfallsige Ge. setzgebung einer Revision bedürftig erscheint, hat seiner Zeit selbst die Regierung anerkannt. Die Gewerbsteuer in ihrer jetzigen Form ist jedenfalls

eigentlich nur eine doppelte, für den kleinen und mittleren Gewerbebetrieb recht empfindliche Belast⸗ ung des schon anderweit besteuerten Einkommens.

Das Wachsthum der Einkommensteuer⸗ kapitalien war im vorigen Jahre in der Provinz

Rheinhessen auffallend groß, da die Zunahme dort 129,400 Gulden betrug, während auf Starken burg und Oberhessen nur 48,260 resp. 47,905 Gulden entfielen.

Der Hofstallmeister Willich genannt v. Pöllnitz wurde zum Landstallmeister bei dem Landgestüt ernannt.

Militärdienstnachricht. Movis, Vicewachtm, vom 1. Bat. 1. Nassau. Landw. Regt. Nr. 87, wurde zum Sec. Lt. der Res. des 1. Großh.

Drag.-Regt. Nr. 23; Landmann, Vitefeldw. vom 1. Bat. 2. Großh. Landw. Regt. Nr. 116, zum

Sec. Lt. der Res. des 2. Großh. Inf.-⸗Regt. Nr. 116 befördert. Frhr. von Bouchenröder, Prem.⸗Lt. vom Rhein. Drag. Regt. Nr. 5, als Rittmeister, Spamer, Sec. Lt. von der Res. des 3. Großh. Inf.⸗Regt. Nr. 117 der Abschied be⸗ willigt.

Berlin, 18. Oct. Der Reichstag berieth heute das Socialisten-Gesetz in dritter Lesung. Als Resultat der zwischen den conservativen Parteien, der nationalliberalen Fraction und der Gruppe Löwe staͤttgehabten Verständigung lag ein von den Mitgliedern dieser Fractionen eingebrachter Com- promiß- Antrag vor, durch welche die in der zweiten Lesung gelassenen Lücken ausgefüllt werden sollen. Danach soll§. 6(Verbot von Druck

schriften) gemäß den Beschlüssen der Commission aufrechterhalten werden, periodische Druckschriften