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1878.
Oberhessischer Anzeiger.
Dienstag den 22. Januar.
M 10.
Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.
Nr. 49. Instruetlon zur Dienstführung der Gemeinde Einnehmer.— Friedberg am 16. Januar 1878.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg
Erschelnt jeden
Donnerstag und Samstag.
Dienstag,
Amtlicher Theil. Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt ist zu publiciren:
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Brade n.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publicirt worden:
Nr. 42. Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Einhundertmarknoten der Rostocker Bank,
betreffend die Ausgabe von Schaßanweisungen, S. 577.
S. 575.— Nr. 43. Bekanntmachung,
Bekanntmachung.
In Gemäßbeit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Dezember 1877 sich folgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Haser M. 18.—, Heu M. 9—, Stroh M. 6.—.
Friedberg am 17. Januar 1878.
Betreffend: Ankauf von Setzkartoffeln.
Bekanntmachung.
Großberzogliches Kreisamt Friedberg Dr. Braden.
Nach Beschluß der Generalversammlung des land wirtbschastlichen Vereins von Oberhissen vom 6. November voriges Jahres, soll durch Vermittlung des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen tin größerer Ankauf von Setzkartoffeln, und zwar von Zwiebelkartoffeln, Riofrio und
der s. g. Gleason-Kartoffeln, bewerkstelligt werden Zweck meldet. heilung und Berechnung der Kosten vorzunehmen.
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wenn sich eine genügende Anzahl Landwirthe der Provinz mit zumachenden Bestellungen zu diesem Der Ankauf bätte durch eine Vereins Commission zu erfolgen und wäre gleicherweise auch durch dieselbe die demnächstige Ver-
Diejenigen Herren Land wirthe, welche sich bei diesem Ankauf zu betbeiligen wünschen, wollen die betreffenden Bestellungen bis spätestes zum 15. Februar laufenden Jahres direct bei dem Unterzeichneten oder bei der Bürgermeisterei Ihres Wohnortes machen, welch Letztere die dieserhalb
ertheilten Aufträge sofort anber mittheilen wollen. Friedberg am 18. Januar 1878.
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Der Director des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Friedberg.
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Bekanntmachung.
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Betreffend: Die Abhaltung eines Pferdemarktes zu Friedberg am 18. Februar 1878, bier Gesuch um Erlaubniß einer mit diesem Markte zu verbindenden Verloosung.
Großherzogliches Ministerium des Innern hat durch Verfügung vom 16.
laufenden Mon
ats zu Nr. M. d. J. 360 dem Stadtvorstand zu
Friedberg gestattet, bei Anlaß des im Februar laufenden Jahres daselbst staltfindenden Foblen- und Pferdemarktes eine Verloosung von Pferden und anderen landwirthschaftlichen Gegenstanden mittelst 5000 Loosen à 1 Mark 50 Pfennig zu veranstalten und die Loose im Großberzogthum abzusetzen, was bierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Friedberg am 19. Januar 1878.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Deutsches Reich. Darmstadt, 18. Jan. Die zweite Kammer
wird, so kann doch nach der günstigen Aufnahme, welche derselbe im Schooße des mit der Bericht—
— Treitschke macht in den„Preußischen Jahr- büchern“ folgende Enthüllung: Mehrere Beamte
fuhr heute in der Beratbung über die Steuer- erstattung betrauten Ausschusses gesunden hat, an- von gemäßigter kirchlicher Richtung haben die Auf⸗ gesetze und zwar bei Artikel 14 fort, welcher im genommen werden, daß diese Angelegenheit noch forderung, das Amt des Oberkirchenraths-Präsi⸗ Wesentlichen gemäß der Regicrungs vorlage ange- auf dem gegenwärtigen Landtag ihren befriedigen- denten zu übernehmen, sofort zurückgewiesen. Von
nommen wird. Der Artikel behandelt die Selbst— declaratienspflicht der Steuerzahler. Ebenso wur— den dit Artikeln 15 bis 18 angenommen. Den Actilel 19 beantragt der Ausschuß zu streichen, tr wurde jedoch nach kurzer Debatte ange— nommen. Ebenso die Artikel 20 bis 23. Zu den Artikeln 24 bis 27 hatte der Ausschuß bean lragt: dieselben zu streichen und dafür die Artikel 59, 60, 62, 63 und 65 erster Satz des sächsischen Gesetzes als Artikel 24, 25, 26, 27 und 27a aufzunehmen. Die Artikel 24 bis 26 der Re— gierungsvorlage wurden abgelehnt, der Artikel 27 angenommen. Der Artikel 24 wurde nach dem Uẽnsschuß Antrag im Wesentlichen angenommen, tbenso der Artikel 25, jedoch mit Strich des weiten Absatzes, desgleichen wurde der Art. 26 angenommen. Zu Artikel 27 entspann sich eine lebhafte Debatte, nach welcher der Artikel nach dem Antrag des Ausschusses angenommen wurde. Desgleichen Art. 27a, der ebenfalls eine lebhafte Debatte hervorrief. Schließlich fanden noch die Schlußartikel 28, 29, 30 und 32 Annahme.
den Abschluß finden wird.— Nach dem von dem Abg. Welcker erstatteten Bericht des vierten Aus- schusses der zweiten Kammer beantragt der letztere im Einverständniß mit der Regierung, dem An— trag des Abg. Büchner auf eine Vorlage, wonach bei Concessionen zur Errichtung von Schankstellen für Branntwein und Spiritus der Nachweis des Bedürfnisses zu erbringen wäre, keine Folge zu geben.
Berlin. Der Reichstag ist auf den 6. Feb. einberufen.
— Der Antrag Preußens bezüglich der Tabaks— steuer schlägt vor: An Eingangszoll seien zu er—
heben von einem Centner unbeanbeiteter Tabaks
den zahlreichen Candidaten, welche die orthodoxe Partei für die Präsidentenstelle zur Auswahl bereit bal, kann der gegenwärtige Cultusminister offen- bar keinen annehmen. Das Amt vorläufig unbe⸗ setzt zu lassen, gebt auch kaum an, da die evan— gelische Kirche inmitten der erregten Leidenschasten des Tages dringend einer sicheren Leitung bedarf. Darum scheint es noch immer möglich, daß die Krisis zuletzt mit einer Besestigung des gegenwär— tigen Kirchenregiments abschlietzt.
Kassel. Wie man bört, wird im kommen- den Herbst ein Kaisermanöver stattfinden, und zwar ausgeführt vom gesammten 11. Armeecorps—
Blätter und Stengel 42 M, von einem Centner 3 Divisionen, da bekanntlich die großherzoglich— sabricirten Tabaks(Cigarren) und Cigarectten darmstädtische Diviston zum 11. Armeecorps zählt, 90 Mark, von einem Centner anderen Tabaks im Ganzen ca. 30,000 Mann— in der Gegend 60 Mark. Der innerhalb des Zollgebietes vom zwischen Wabern und Friglar, wo bereits eine 1. April 1878 an erzeugte Tabak wird mit 24 M. Besichtigung des Terrains stattgefunden bat. Das
vom Centner nach Maßgabe des Gewichtes des Tabaks in getrocknetem, nicht sermentirtem Zu— stande besteuert.
— 19. Jan. Das Abgeordnetenhaus erle—
Artikel 31 wurde gestrichen.
— Wenn es auch zweifelhaft erscheint, ob der Gesetzenwurf wegen Errichtung einer Landescultur- Rentenbank und Anstellung von Cultur- Inge nituren noch bei dem dermaligen Zusammensein ber zweiten Kammer zur Verhandlung kommen
digte in mehrstündiger Debatte eine große Anzahl von Petitionen vorwiegend lokaler Natur nach den Anträgen der Commission. Die Petition der Stadt Frankfurt a. M., betreffend die Main-Canalisirung, wurde unter Zustimmung des Handelsministers der
Hauptquartier wird im Schloß Wabern aufge- schlagen, während der Kaiser mit Gefolge und den fremdländischen Ofsizieren in Kassel Wohnung nehmen wird. Nach Beendigung des Manövers beabsichtigt der Kaiser zu gleichem Zwecke sich nach Straßburg i. E. zu begeben.
Ausland. Oesterreichzlüngarn. Wien. Ungeachtet
Regierung zur Berücksichtigung überwiesen.
der entschiedensten Dementis erhalten sich die


