Ausgabe 
21.5.1878
 
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1878.

Dienstag den 21. Mai.

J 60.

1 1 10* n 1 Adelchen. 9 9 * Ole 1 pa ein. U K K* 0 * 5 Veatrolper. * 6 Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und g 13 f: Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags eee ee geben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. n ee dag u 855 N* 78 die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bel Reclamen mit 22 J f.; ein Beleg kostet 9 Pf. ü 1 Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bel uns haben), welchen der Vetrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. 1. J Deutsches Reich. eine Gerichtsschreiber Ordnung erlassen werden. sammenstellung der finanziellen Ergebnisse des Ge⸗ dean, Darmstadt, 16. Mai. Die zweite Kammer[Die Regierung bestätigt bei dieser Gelegenheit, richts Kosten-Gesetzes und der Gebühren Ordnung

ker Stände setzte heute die Berathung über das Aus sihrungs-Gesetz zum Gerichts- Verfassungs⸗Gesetz ort und lehnte bei Art. 4 die Zusatz- Anträge der Abgg. Osann und Schröder und Genossen ab. ion, Art. 5 wurde nach dem Ausschuß Antrag ein immig angenommen, wogegen der Art. 6 Abs. zu einer sehr lebhaften Debatte Anlaß gab. dieser, sich stützend auf§. 11 des Einführungs- . zum Gerichts ⸗Verfassungs⸗Gesetz, bestimmt, dem Verwaltungs-Gerichtshofe die Vor utscheidung darüber zustehen soll, ob ein öffent- cher Beamter wegen einer in Aueübung seines Imtes vorgenommenen Handlung, sich einer Ueber

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9 breitung seiner Amts-Befugnisse oder der Unter- cheste 0 bssung ciner ihm obliegenden Amtshandlung ö bdulpig gemacht habe. Hierzu stellte Osann den

( erbeing Antrag, daß nicht der Verwaltungs- Gerichtsbof, Aeentg Fig, udern lediglich die Gerichte ohne eine solche

2 borentscheidung erkennen sollten. Der Antrag, ohhüte u welchem für den Fall seiner Annahme Conradi len Zusatz Antrag gestellt hatte, daß im Falle

i extra u 0 zes Sieges des gerichtlich belangten Beamten der

Staat die von ihm aufgewendeten Kosten zu ersetzen habe, soweit ste vom Gegner nicht beizutreiben, durde mit 25 gegen 21 Stimmen angenommen. Die Regierung und einige Abgeordnete machten zun geltend, daß der Antrag damit abgelehnt täre, weil er den Art. 23 der Dienst-Pragmatik dufhebe oder alterire, diese Dienst Pragmatik aber

7 aut drirberg. in Flitdbelg. inter dem Schutze der Verfassung stehe, und

ühle,

des halb Zwei-Drittels⸗Majorität erforderlich sei. Tach Eröffnung der Discussion über diese Zwischen tage, fragte Wolfskebl die Regierungs-⸗Vertreter, do denn die Verfassung bestimme, daß dieser Art. 3 unter ihrem Schutze stehe, da Art. 49 der Zerfassung nur die Bestimmungen über Pensionirung et Beamten und Witiwen- und Waisen⸗Gehalte veciell schütze. Hirschhorn beantragte bei der Dichtigkeit der Frage auf Grund des Art. 46 der di Heschäfts Ordnung Aussetzung der Diecusston, Jurückweisung dieses Punktes an den Ausschuß

erdit

daß den Richtern auch fernerhin Diäten und Transportkosten(keine Gebühren) bei auswärtigen Geschästen bewilligt werden. Bei denZustellungs⸗ und Vollstreckungs Beamten beantragt Dumont, da die Regierung die fraglichen Functionen zu trennen beabsichtigt, was er nicht billigt, Erlaß einer Gerichts- vollzieher-Ordnung im Weg des Gesetzes, was aber abgelehnt wird. 18. Mai. 68. Sitzung der zweiten Kammer. Die Art. 8 bis 11 des Gesetzentwurfs über die Ausführung des deutschen

für Gerichts- Vollzieher, wie solche sich in den Einzelstaaten herauestellen würden, binnen vier Jahren nach dem Inkrafttreten der Gesetze dem Reichstage vorzulegen, damit eine sichere Grund⸗ lage für eine etwaige Revision der Gesetze ge wonnen werde. Staats ⸗Seeretär Friedberg er⸗ klärte sich ermächtigt, die volle Zustimmung der Bundes⸗-Regierungen zu den Commissionsbeschlüssen und den Dank an die Commisston für ibre mühe⸗ volle Arbeit auszusprechen. Der Antrag Mar-

uind Vertagung der Entscheidung auf morgen,

delchem Antrage die Kammer beitrat. 17. Mai.

ci Die heutige Sitzung der zweiten Kammer führte,

e dlachdem der TitelDienst-Aussicht vorerst aus- eee, Feet war, zur Erledigung der Titel 10 bie 18, 1 pfesser, bandelnd von den Amtsgerichten, den Schöffen⸗

uind Schwur Gerichten, den Landgerichten und dem Ober- Landesgericht, den Gerichts- Schreibern 55* und den Zustellungs⸗ und Vollstreckungsbeamten. Felchen Vir heben aus den Verhandlungen hervor, daß

die Ausschuß⸗ Anträge überall zur Annabme ge- sangten, soweit sie von der Regierungs Vorlage abweichen. Die Vertretung der Amtsrichter in Verhinderungs⸗ Fällen soll auch für Amtsgerichte zu wehreren Amtsrichtern im Voraus durch das Mäsidium des Landgerichts geordnet werden. 16. 17, welcher außer den im§. 34 des Ge⸗

17100 chte Versassungs ⸗Gesetzes bezeichneten Beamten ne. 30 em Amt eines Schöffen und Geschwornen noch . undere Beamten auenthmen will, wird gestrichen. 11 8450 BalStaals-Anwaltschaft fragt Osann, ob bei i lex in Verhinderungs Fällen vorgesehenen Stell⸗ erlrelur g rurch Richter, diese den Besehlen der Jusst⸗Werwaltung Folge zu leisten hätten, was die Megiexung bejaht und was von Osann erfolglos be. eustandel wird. Für die Gerichteschreiber soll

Gerichts verfassungsgesetzes fanden nach den An- quardsen's auf en-bloc- Annahme aller drei Ent- trägen des Ausschusses, die Art. 36 bis 38 und würfe wurde mit sehr großer Majorität genehmigt. Art. 40 bis 42 Annahme in der Fassung N 17. Mai. In der heutigen Reichstagssitzung Regierungs-Vorlage. Art. 39 wurde mit einem wurde der Nachtrags Etat, betr. die Vertheilung Zusatz des Aussschusses mit großer Majorität an- der Matricular-Beiträge, in dritter Lesung ohne genommen. Es solgt die Berathung über den Debatte genehmigt. Bei der nun folgenden zweiten Gesetzentwurf wegen der Errichtung einer Landes- Berathung des Gesetz-Entwurfes, betreffend die Culturrentenkasse und wurde zunächst eine Vor- Tabaks Enguete, beantragte von Stauffenberg berathung über diesen Gesctzentwurf eröffnet. Nach folgende Tassung des§. 1: Ueber den Tabakbau, Beendigung derselben trat die Kammer in die die Tabak Fabrikation und den Tabak-Handel im Specialdiekussion ein. Der NameLandescultur-. Reiche sollen unter Zuziehung Sachverständiger rentenkasse wurde unter Ablehnung des Ausschuß- nach Maßgabe der vom Bundesrath festzustellen⸗ antrage, dasürLandescultur- Hypothekenbank zu den und bekannt zu machenden Bestimmungen setzen, beibehalten. Art. 1 sand, vorbehältlich der Erhebungen veranstaltet werden, deren Resultat für den Fall der Vereinigung der Staalsschulden. dem Reichstage mitzutheilen ist. Dieses Amende-

tilgungs-Kasse mit der Haupt, Staats-Kasse, vorzu- ment wurde in namentlicher Abstimmung mit nebmenden redattionellen Aenderung, Annahme 152 gegen 117 Stimmen angenommen. F. 2 mit 33 Stimmen. Die Art. 2, 3, 69 incl. der Vorlage wurde abgeleönt, ebenso§. 3. Die

und 14 15 excl. wurden nach der Regierungs- vier nächsten Paragraphen bis§. 9 sind dadurch Vorlage, die Art. 4, 5 und 1013 incl. nach hinfällig geworden. 8 10, die Höhe der ge der Fassung des Ausschußantrags im Einverständniß währten Mittel zur Vornahme der Enquete, sowie mit der Regierung, mit allen gegen 3 und 4 die Aufbringung derselben betr., wurde in einer Stimmen angenommen. von Stauffenberg beantragten Fassung angenom-

Der Finanzausschuß zweiter Kammer be- men; damit sst der Gesetzentwurf erledigt. Der antragt die Vorlage wegen der Verkinigung der Nachtrags⸗ Vertrag, betr. die Gotthard-Bahn, wurde StaatsschuldenTilgungskasse mit der Haupistaats- nach längerer Debatte, die Vorlage, betr. die kasse anzunehmen. Bei dem Besoldungsetat wird Anleihe für Zwecke der Reichs Heeres- Verwaltung, der Abslirich von 1700 M. für einen Buchhalter ohne Debatte in zweiter Lesung genehmigt. Bei 4. Classe und eines Schreibgehülsen 1. Classe mit der dritten Berathung der Novelle zur Gewerbe 1440 M. beantragt, dagegen soll die Gratification Ordnung entspann sich eine längere General- des landständischen Controleurs nicht 150 M., wie Discussion. Nach 4 Uhr vertagte sich das Haus proponirt, sondern 600 M. betragen. zur Weiterberathung der litztgenannten Vorlage auf

Die Regierung ist mit der Ausarbeitung morgen. 18. Mai. Der Reichstag genehmigte eines die Rechts Verhältnisse der Mitglieder det ohne Debatte in dritter Lesung den Auslicferungs- landesherrlichen Familie ordnenden Haus- Gesetzes, Vertrag mit Schweden; ebenso wurden in dritter welches dem näcksten Landtag vorgelegt werden Lesung die Uebersichten über Einnahmen und soll, beschäftigt und entspricht damit einem alten Ausgaben pro 1876/77, die Zusammenstellung Wunsch der Landes⸗ Vertretung. der Liquidationen über die aus der französischen

Berlin, 16. Mai. Der Reichstag erledigte Kriegs Entschädigung zu ersetzenden Beiträge, die heute die zweite Lesung der Uebersicht über die Vorlagen, betreffend die Ebren-Zulagen an die

Reichs⸗ Einnahmen und Ausgaben pro 1876/77, sowie die Zusammenstellung der Liquidationen über die aus der Kriegs Kosten Entschädigung zu er- sitzenden Aufwendungen. Sodann wurde der Gesetz⸗Entwurf, betreffend den Spielkartenstempel, in zweiter Lesung nach den Com misstons-⸗Anträgen mit unwesentlichen Amendements genehmigt; ferner in erster und zweiter Lesung die GesetzEntwürse, betreffend die Chren-Zulagen an die Inhaber des eisernen Kreuzes von 1870/71 und die Controle des Reichs haus haltes pro 1876/77 und des elsaß⸗ lothringischen Landeshaushaltes pro 1877. Darauf folgte die zweite Lesung des Gerichts⸗Kossen- Ge- setzes und der Gebühren- Ordnung für Geiichts- Vollzieher und für Zeuzen und Sachverständige. Die Commission beantragte hierzu eine Resolution, wonach der Reichskanzler ersucht wird, eine Zu

Inhaber des eisernen Kreuzes, sowie endlich die Controle des Reichs haus halte unverändert genehmigt. Es solgte sodann die sortgesetzte dritte Berathung der Gewerbe Ordnungs Novelle. Zu 8. 10⁵ erklärte Minister Hoffmann: Der Bundes Rath trage kein Bedenken, den meisten der von dem Reichs- tage in zweiter Lesung beschlossenen Aenderungen zuzusimmen. Zu den wenigen Punkten, wo der Bundts⸗ Rath die Wiederherstenlung der Regierungs- Vorlage oder wenigstens eine Abänderung der Beschlüsse zweiter Lesung wünsche, gehöre der §. 105(betreffend die Sonntags- Arbeit), da die Cemmissions Beschlüsse weiter gehen als die Regierungs- Vorlage. Nach mehrstündiger Debatte wurde der Antrag Alnoch auf Wiederberstellung der Regicrungs- Vorlage zu§. 105 angenommen. Im weiteren Verlaufe der Debatte werden die