Ausgabe 
21.3.1878
 
Einzelbild herunterladen

5 1

51

* *

7

rere ugüm b) 9 1* 91

8 1

1 1J¶6878

Donnerstag den 21. März.

2

0

berhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Artis Friedberg.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere

berechnet, bei größerem Tabellen nicht J

oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. ahres-Conto bel uns haben), welchen der Betrag nicht beige

fügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Deutsches Reich. Darmsladt. Die Vereinbarung, welche zwischen der Regierung und der von der zweiten Kammer bezüglich der Civilliste bestellten Commission in ibrer Majorität(5 Mitglieder von 9) zu Stande gekommen ist und der zweiten Kammer demnächst

verlässiger Mittbeilung derNr. Fr Pr. folgende:

J. Die Civilliste des Großherzogs Ludwig IV.

eee festgesetzt. II. Das Frankfurter Palais wird mit 1-N

agnatischem Consens unter Verzicht auf Wieder derwendung des Erlöses zum Grundstock Seitens des Landes und der Agnaten veräußert, der Erlös fließt in die Staats Schulden-Tilgunge-Casse und wird von d eser verwendet zur Abtragung folgender Verpflichtungen: A. Der Verbindlichkeiten der Civilliste von a. der Restschuld des Cabincts-An lehens von 1834(25 fl. Loose); b. der Rest: schuld des der Civilliste gemachten Darlehens aus der Hauptcasse von 1 Million. B. Der Schuld

tag im September beginnen zu lassen, ist auf die gesetzliche Bestemmung(Gesetz vom 5. Mai 1875) zu verweisen, wonach die Mandate der ordneten drei volle Jahre gültig sind und mit dem Ausschreiben von Neuwahlen erlöschen, die Anordnung des Zusammentritts der Stände vor Ablauf des dritten Jahres also einen neuen Act der Gesetzgebung nöthig machen würde. Von einem Zusammentritt des neuen Landtags im September kann daher keine Rede sein. Als das einige und richtige Miltel, die Prolongationen der Finanz Perioden zu vermeiden, gilt in parlamentarischen Kreisen die Verlegung des An- fangs des Etats-Jahres auf den 1. Juli.

Gelegentlich der Verhandlungen über die Vereinbarung wegen der Civilliste kamen auch andere mit der Civilliste in keinem absoluten Zu

im Allgemeinen betreffende Punkte zur Besprechung, welche mit Genehmigung des Großhersogs zu nachstehenden Mittheilungen bezw. Zusagen der

Abge⸗

sammenhang stebhende, die Staats-Verwaltung 1c.

des verstorbenen Großherzogs a. im Betrage von Regierung führten: 1) In Bezug auf die Mu- 92,520 M. 26 Pf., b. im Betrage von 171,428 M. tationen der Domänen soll: a. den Ständen als- 57 Pf. unter gleichzeitiger Verwendung der zur bald Mittbeilung zur Prüfung, bezw. etwaigen Sicherstellung dieser Schuld posten deponirten Werth⸗ Remedur gemacht werden; b. den Ständen Vor vapiere. C. Der Verbindlichkeiten des Großherzogs lage über die Vertheilung der Kosten der Be zudwig IV.: a. aus der Restschuld des Anlehens richtigungen zugehen; e. Inventar über alle Do- on 300,000 M, b. aus der in England bewirkten mänen(Landes- wie Haus- Domänen) errichtet Zapltal- Aufnahme von 160,000 M., C. aus dem und an das ständische Archiv abgeliefert werden; Duthaben eines Bankhauses am 1. Juli l. J. d. in jeder Finanz- Periode alle Veränderungen on 164,202 M. 21 Pf.; jedoch mit der Maß- an dem Bestand der Domänen den Ständen zur abe, daß soweit der Erlös aus dem Frankfurter Kenntniß und Wahrung im Inventar mitgetheilt Dalais zur Tilgung dieser sämmtlichen Schuld- werden. 2) In nächster Zeit soll eine Commisston osten nicht hinreichen sollte, aus dem erzielten niedergesetzt werden, welche die ganze Staats Erlös die Schuld posten in vocstehender Reihen- Verwaltung einer Prüfung in der Richtung einer olge soweit thunlich abgeführt werden, und die Vereinsachung, namentlich in der Richtung: a. der ernach eiwa noch verbleibenden Schuldposten Aufhebung der Ressort-Ministerien und der Leitung urch Veräußerung von Allodial-Vermögen des der ganzen Staats-Verwaltung durch einen verant

steigerulg.

roßherzoglichen Hauses zu tilgen sind. Zu II. wortlichen Minister; b. der Bildung des Ministeriums B. und C. ist weiter verabredet: 1) der Ver- durch Fach- Sectionen; c. der Aufhebung der Ober

91 umd* zu- I Bete W 0 Wee

auf des Frankfurter Palais muß in 5 Jahren Forst- und Domänen-Direction, sowie der Ober ollzogen sein; 2) die fällig werdenden Ziele auf Steuer-Direction, und der Versegung der Functionen zas Cabinets⸗Anlehen von 1834 und das An- dieser Behörden in das Ministerium; d. der Er

hen von 1 Million werden gegen 3 pCt., bis

u 5 Jahren aus dem Fonds für Ergänzung der

woß herzoglichen Haus Domänen vorgelegt; die

bückvergütung der Zinsen an diesen Fonds er

gt aus dem Erlös für das Frankfurter Palais; 4) die von den Agnaten für Aufgabe eventueller

ren

Dutt

hellen in Höbe von 21,142 M. 87 Pf. jährlich

Haupt⸗Staats-Casse und der Staate-Schulden echte an das Frankfurter Palais und an die omainen in den neu(1866) erworbener Landes-

weiterung der Competenzen der Ober-Rechnungs Kammer, namentlich dahin, daß solche die Rech nungen, bezw. die Einnahmen und Ausgaben des Staates auch in Bezug auf ihre Verfassungs mäßigkeit zu prüfen hat; e. der Vereinigung der

Tilgungs-Casse;(. der Revision der Organisation der Local-Demanial- der Steue- und der Bau Behörden; g. der Klarstellung der Competenzen der

de unter III. angegeben, aufgebracht.

ahlt.

forderte Entschädigung, welche die Apanagen einzelnen Behörden; h. der Erhöbung der Compe ind Deputate um ein Sechstel ausbessern, wird, tenzen der unteren Localbehörden zi. der Vereinfachung III. Das des Geschäftsganges bei allen Behörden, unterziehen end verzichtet auf die Ansprüche an die Güter und nach dem Ergebniß der Prüfung Vorschläge Hötensleben und Orbisselde, dagegen werden alle für die NeuOrganssation der Staatsverwaltung 10. domainen in den neu(1866) erworbenen Landes- machen wird. Im Anschluß an die Competenz Vilen in ihrem Gestand im Jahr 1866, also auch Erweiterung der Ober Rechnungs- Kammer ist a an deren Stelle getretene Surrogate, Erlöse ic. endlich noch die Vorlage eines Gesetzentwurfs über % Landes-Eigenthum anerkannt; außerdem werden das Etats Recht der Stände in Aussicht gestellt. den Erträgen der erstgenannten Güter die Mainz. Gegen den ehemaligen bischöflichen ter II. 3 bezeichneten jährlichen Entschädigungen General. Vicar Dr. Heinrich ist wegen angeblicher IV. Das Hofgut Neu- Ulrichstein wird intellectueller Urheberschaft der gesetzwidrigen Pa- die Numeral- Verwaltung zurückgegeben, seinestoration zweier erledigten und nicht wieder be Aünfte fließen künftig in die Staatscasse. setzten Pfarreien gerichtliche Untersuchung einge Bezüglich der Nachricht von frühzeitiger leitet worden. mahme der Ergänzungs-Wahlen zur zwetten

Gesuch das Finanz- Ministers Camphausen ange- nommen haben, mit der Bitte, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers fortzuführen. Als Nachfolger wird aus guter Quelle General director Burghart genannt.

Graf Eulenburg, der seitherige Minister des Innern, soll einem befreundeten Parlamentarier geschrieben haben,seine Gesundheit habe sich derart gekräftigt, daß er die Besorgniß hegen müsse, der Kaiser werde in ihn dringen, daß er bei Ablauf seines Urlaubs die Geschäfte wieder übernehmen möge.

Innerbalb der Staats-Regierung finden die eingehendsten Erwägungen in Bezug auf die dem Reichstage vorliegenden Steuer- Projette, namentlich das Project der Tabak- Steuer statt. Es berrscht der lebhafte Wunsch, daß es in dieser Session, wenn auch nicht zum legislativen Ab- schluß, so doch zu einer Verständigung über den Weg kommen möge, welchen die Steuer-Gesetz gebung zu nehmen haben wird. Man ist bemüht, dem Reichstage noch einige positive Unterlagen unterbreiten zu können, um demselben ein be stimmtes Urtheil über die verschiedenen Steuer Formen zu ermöglichen.

Dem Bundesrathe ist der Gesetz- Entwurf einer Hendels⸗ Convention zwischen dem deutschen Reiche und Rumänien zugegangen. Dieselbe fußt auf der österreichisch-rumänischen Handels- Ueber- einkunft von 1875.

Nachrichten aus Panama zufolge befinden sich zwei deutsche Kriegsschiffe bei Panama und eins bei Aspinwall. Es heißt, in Port-au-Prince sei eine Revolution ausgebrochen.

19. März. Die Einladungen zum Con- greß sind noch nicht erfolgt; deutscherseits wird man abwarten, bis Aussichten auf Ergebnisse vor handen sind. Der Zusammentritt des Congresses ist verschoben.

19. März. Dem Bundesrathe ist heute vom Kanzler ein Gesetz-Entwurf, betr. statistische Erhebungen über Tabaks Fabrikation und den Tabaks-Handel, sowie die Feststellung eines Nach- trags zum Reichs Haus halts⸗Etats für 1878/79 zur Beschlußnahme zugegangen. Der Entwurf enthält 8 Paragraphen. Für Kostendeckung der Auf nahme statistischer Erhebungen werden 200,000 M. gefordert.

Ausland.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 18. März. Die österreichische Delegation votirte der Regierung Indemnität für das zweite Quartal und bewilligte die vom Kriegsministerium geforderten 657,000 fl. Verpflegungs-Vorschug.

18. März. Der Stand der Congreß⸗ Frage ist dermalen recht ungünstig. Falls nicht Besserung eintritt, wird ein Scheitern des Con gresses für wahrscheinlicher erachtet als das Zu standekommen. Rußland macht colossale Anstreng⸗ ungen, um die Rüstungen zu completiren. Englische Blatter bezeichnen geradezu den Krieg als under⸗ meidlich und deuten eine Allianz mit Oesterreich an. Erzberzog Albrecht unternimmt demnächst eine Inspections Relse nach Galizien.

19. März. Die ungarische Delegation setzte heute die Beratbung über die Vorlage des 60-Millionen Credits fort. Nachdem alle vorge

merkten Redner gesprochen, sprach Graf Andrassp

b Berlin, 17. März. Wie man derWes. Ztg.

mmer und angeblicher Absicht, den neuen Land(berichtet, soll der Kaiser das Entlassungs-

unter großer Ausmerksamkeit und lebhastem Bei-