* 1 1878. Dienstag den 18. Juni. M71.
a Oberhessischer Anzeiger.
f Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und 5 1* Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Uauuhein Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstags und Samstags. * 5 Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf' N K U Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahre
s⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
2 22 rr FE ͤͤ 1 ̃ ⁰ jm
winzat bütdel Amtlicher Theil. e den Betreffend: Die Wahlen zun XXIII. Landtag Friedberg am 14. Juni 1878. 1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Friedberg, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hoch-Weisel, Maibach,
Bodeurod, Kirch⸗Göns, Münster, Hausen, Münzenberg, Trais⸗Münzenberg, Langenhain, Nieder-Mörlen, Nieder-Weisel, Ober-Mörlen, Oppershofen, Ostheim, Pohl-Goͤns und Rockenberg
Nach Vorschrift des Art. 47 des Gesetzes vom 8. November 1872, die Zusammensetzung der beiden Kammern der Stände und die Wahlen de der Abgeordneten betreffend, baben demnächst in der Kreiestadt Friedberg, sowie im III. Wahlbezirk Zwecks Ersoatzes der austretenden Abgeordneten in neue Wahlmännerwahlen stattzufinden. Unter Mittheilung der betreffenden Wahlformularien verfügen wir daher wie folgt:
1) Die Gemeinden Hoch- Weisel, Maibach und Bodenrod, weiter die Gemeinden Münster und Hausen mit Oes, sowie die Gemeinden Münzenberg und Trais- Münzenberg werden behufs des Wahlgeschäfts vereinigt und steht die Leitung der Wahlmänner Wabl dem Bürgermeister der irt am meisten bevölkerten Gemeinden, sohin den Bürgermeistern von Hoch- Weisel, Münster und Münzenberg zu. In jeder der vorgenannten vereinigten —ů—— Gemeinde bat der Gemeinderath eine Urkundeperson aus den stimmberechtigten Einwohnern zu der zu bildenden Wahlcommission zu wählen, worüber 9 die betreffenden Protokolle— Anlage B— demnächst dem Wahlprotokolle beizufügen sind. In allen übrigen Gemeinden sind vorschriftlich Art. 20 1 eigetung. des Gesitzes und§. 14 der Wahlinstruction vom 8. November 1872 je 2 stimmberechtigte Einwohner als Urkundepersonen zu der Wahlcommission
, dee zu wählen und ist hierüber ebenmäßig Protokoll nach Anlage B aufzunehmen. Diese Wahlen haben sofort stattzufinden und ist Abschrift des eee betreffenden Protokolls anber einzusenden. r 2) Mil der Ausstellung der Liste der Urwähler—§. 3, 4 und 7 der Anleitung— ist unverzüglich zu beginnen und sind solche n eee spätessens in 8 Tagen dem betreffend en Großherzoglichen Steuer- Commissariate zu dem in§ 17 der Wahlanleitung bezeichneten Zwecke mitzutheilen. en 1 ae 3) Die Ausstellung der Listen der nach Art. 9 des Gesetzes vom 8. November 1872 zu Wahlmännern wählbaren stimmberechtigten Urwäbler e Setter list gleichfalls sofort vorzunehmen und sind solche demnächst mit den don Großberzoglichem Steuer ⸗Commissariat mitzutheilenden Verzeichnissen der . Wäblbaren genau zu vergleichen und richtig zu stellen. Ueber die vollzogene Aufstellung der Listen sub 2 und 3 erwarten wir ebenmäßig nach S Tagen berschtliche Anzeige. Bezüglich der weiteren Vorbereitungen zum Wahlgeschäft, namentlich wegen Offenlegung der Lifen und der Vornahme der Wahl der Wahlmänner werden Ihnen demnächst noch besondere weitere Verfügungen zugehen und hat daher die Offenlegung der Listen vorerst
—
micht stattzufinden. Dr. Braden. „ Betreffend: Die Reichstagswahlen. Friedberg am 13. Juni 1878. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und den Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt. seiger em Nachdem der Bundesrath für das Deutsche Reich unter dem 11. lau- Assenheim, Bainharde hof der Bürgermeisterti Ober-Rosbach, Straß⸗ keit 2. fenden Monats dem Antrage auf Auflösung des Reichstags zugestimmt beim der Bürgermeisterei Ockstadt und Hasselbeck der Bürgermeisterei nie Dat, fleht die Anordnung von Neuwahlen alsbald zu erwarten. Zufolge Ober-Mörlen angeschlossen. ee Verfügung Groß herzoglichen Gesammt. Ministeriume vom 11. 4 Mte. zu 2) Als Wahlvorsteher bat der Großherzogliche Bürgermeister, als
wee, Nr. G. M. 2193 sollen daher die zunächst erforderlichen Vorbereitungen zum Wahlgeschäfte, insbesondere die Aufstellung der Wählerlisten alsbald ein⸗ ein, geleitet werden. Auf Grund des§. 7 des Wahlgesetzes für den Reichs⸗ rn tz ria tag vom 31. Mai 1869 und ken 55. 6 bis 8 des Reglements zur Ausführung dieses Wablgesetzes vom 28. Mai 1870(abgedruckt im gunth, RMegierungsblatt Nr. 63 von 1870) werden daher für die Wahlen zum 2 iin. 1 d
Stellvertreter der Großberzogliche Beigeordnete zu fungiren.
3) Die Wahlen sind auf dem Gemeindehause vorzunehmen.
4) Friedberg wird in zwei Wahlbezirke getbeilt: Der erste Wabl— bezirk umfaßt die Wahlberechtigten der Hausnummern 1 bis 290. Der zweite Bezirk die übrigen Hausnummern. Für den ersten Wahlbezirk ist der Großherzogliche Bürgermetster Foucar als Wahl-
nächsten Reichstage und zwar sowehl für die ersten Wahlen als auch vorsteher und als dessen Stellvertreter der zweite Beigeordnete Reuß
** 4 etwaige Ersatzwahlen nachstehende Vorschriften ertheilt, welche Sie in bestellt und für den zweiten Bezirk als Wahlvorsteher der erste 4171 U bpyrtsüblicher Weise in Ihren Gemeinden bekannt machen lassen und, daß Beigeordnete Steinhäußer und als dessen Stellvertreter Gemeinde—
ies geschehen, anher anzeigen wollen.
1) Jede Bürgermeisterei des Kreises Friedberg mit Ausnahme von Friedberg bildet einen Wahlbezirk; die selbstständige Gemarkung Wickssadt wird für die Reichstagswahl der Bürgermeisterei
rathsmitglied Eduard Ruths ernannt.
Die Wahl für den ersten Bezirk ist auf dem Ratbhause und für
den zweiten Bezirk im neuen städtischen Schulhause vorzunehmen. Dr. Her g dee u;
4 betreffend: Die Reichstagswahlen. Friedberg am 13. Juni 1878.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und den Gr. Polizeicommissär zu Wickstadt. N Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben obigen Betreffs vom Ausdrücklich machen wir Sie auf die§§ 1 bis 3, 7 und 8 des Feutigen beauftragen wir Sie, zufolge Versügung Großberzoglichen[Gesetzes vom 31. Mai 1869 aufmerksam, worin die Voraussetzungen besammt⸗ Ministeriums vom 11. l. Mis. zu Nr. G. M. 2193 unge- bezüglich der Wahlfähigkeit und die Art und Weise der Listen-Auf⸗ saumt mit der Aufslellung der Wählerlisten zu beginnen und solche der⸗ stellung geregelt sind.
br.. e bestalt zu beschleunigen, daß deren Offenlegung unfehlbar am Schlusse Wir machen hierbei jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam, daß W 2 is laufenden Monats Juni erfolgen kann. die Offenlegung der Wahllisten vorerst noch nicht zu erfolgen hat, dieser⸗ a* 2 Det Die Wählerlisten sind nach Anleitung des unter Lit. A. dem Reglemente halb vielmehr demnächst noch besondere Verfügung ergeben wird. 1—
„ bm 28. Mai 1870 anliegenden Formulars aufzustellen und muß für jeden Die Formularien zu den Wahllisten werden wir Ihnen demnächst zahlbezirk eine besondere Wählerliste doppelt angefertigt werden. zugehen lassen. r. G i
etreffend: Gesuch des Vorstandes des Lokalgewerbevereins zu Friedberg um Erlaubniß zur Abhaltung einer Verloosung.
— Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
— D eee, Großherzogliches Ministerium des Innern hat dem Vorstand des Lokalgewerbevereins zu Friedberg die Abhaltung einer Verloosung von 10 Za Industriegegenständen und Erzeugnissen des Feld- und Gartenbaus aus Anlaß einer in Verbindung mit der General-Versammlung der Mitglieder des 2 1. e kendesgewerbevereins im Monat September laufenden Jahres in Friedberg stattfindenden Ausstellung von Producten der Industrie und der Land⸗ — 92 1 bir thschast gestattet und den Vertrieb der betressenden Loose im Großherzogthum genehmigt. Es sollen bei dieser Verloosung bis zu 6000 Loose à 1 M. . sgegegeben werden und sind 66% des Bruttoerlöses zum Ankauf von Gewinngegensländen zu verwenden. Dr. Braden.
Friedberg am 7. Juni 1878.


