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1878. Donnerstag den 17. October.
123.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.
Die einspaltige Petitzeile wird bei
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Der Pferdezucht Verein im Großherzogtbum Hessen hat beschlossen,
die Pferdezüchter zu veranlassen, in ihrem Besitz befindliche edle Zucht⸗ guten zu längerer Zucht zu bebalten und nicht allzubald zu verkaufen; n diesem Falle gewährt der Verein fortlaufende Prämien an die Besitzer olcher Zuchtstuten, welche— als zur edlen Nachzucht vorzugsweise ge— zignet— von der betreffenden Vereins Commission als„Vereinsstuten“ anerkannt worden sind und zwar:
1) Vierzig Mark für das erste, nach Anerkennung der Stute als „Vereinsstute“ von derselben gefallene und mit ihr vorgeführte Saugfoblen.
2) Fünf und vierzig Mark für das zweite Fohlen aus dieser Stute.
Hiernach werden den 21. dieses Monats
Der prov.
Bekanntmachung.
Die Amtstage des unterzeichneten Gerichts werden Dienstags und Mittwochs
5 Uhr Nachmittage abgehalten. Außer diesen beiden Tagen ist freiwilliges persönliches Altenstadt am 12. October 1878.
Betreffend: Das Mutationsgesetz.
Das Großherzogliche Landgericht
Die Ortsgerichte haben sich vor Aufnahme meuesten Steuerzettel des seitherigen Eigenthümers un getteln angegeben sind, in die Noteln einzutragen und auf derselben die Gemarkungen begütert, so ist die Nummer des Steuerzettels aus derjen kpechselt, gelegen ist. Hat der neue Erwerber noch keinen Steuerzettel und sind auch keine anderen führen, so ist Beides unter der Notel zu bescheinigen; exi endung der Notel wegen der Nummer, welche dem dem Steuer ⸗Commissariat zu benehmen und die Nummer in der Notel aufzuführen, auch in d Steuern bezahlt, derselbe aber nach Benehmen mit dem Steuer Commissariat mit der in der Notel
d des neuen Erwerbers vorlegen zu lassen, die
Wir bringen diese Bestimmungen hiermit unter dem Anfügen in Erinnerung, daß für die
strase geahndet werden.
Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf.,
3) Fünf und fünfzig 4) Sechzig Mark für d Der Verein behält sich vor,
aus der Stute entsprechende Prämien zu gewähren.
in den Stunden von Erscheinen bei Gericht nur in
Nummern der Steuerzettel zu bemerken. igen Gemarkung anzugeben, in welcher das Grund
bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Mark für das dritte Fohlen. as vierte Fohlen. bei Züchtung noch weiterer Fohlen
eingeladen, dieselben
die Besitzer edler Zuchtstuten iedberg, Kaiserstraße,
„Vormittags 10 Uhr, zu Fr
vor das Hötel Trapp gelegentlich des Pferde⸗ und Fohlen⸗Marktes zur Prüfung durch die dazu Oppelshäuser
bestimmte Commission vorführen zu la ssen.
hof den 4. October 1878.
Vorsitzende der Prüfungs⸗Commission. Burg, sen.
8 bis 12 Uhr Vormittags und 2 bis dringenden Fällen gestattet. Großherzogliches Landgericht Altenstadt. May.
Vilbel am 14. October 1878.
Vilbel an die Großherzoglichen Ortsgerichte des Landgerichtsbezirks.
der Protokolle über Contracte, wodurch Eigenthum an J
mmobilien übertragen wird, jedesmal die selben genau so, wie sie in den Steuer- Ist ein Betheiligter in mehreren stück, dessen Eigenthum welche denselben Namen
Namen der
Ortseinwohner vorhanden,
stiren aber andere gleichnamige Ortseinwohner, so haben sich die Ortsgerichte vor Ein⸗ Namen des neuen Erwerbers beizufügen i erselben zu bemerken,
st und dieser für die Folge zu führen hat, mit daß der neue Erwerber noch keine angeführten Nummer bezeichnet worden sei.
Folge Verfehlungen dagegen mit der Ordnungs- Jager
der Obersörster v. Lehmann zu Darmstadt; am 30. Aug. der Schullehrer Schreiber zu Jügesheim; am 31. August der Forsiwart Schlag zu Hausen; am 1. Sept. der Schul⸗ lehrer Schüler zu Mombach; am 2. Sepl. der Forstwart Knöß zu Egelsbach und der Regierungsrath Folenius zu Büdingen; am 12. Sept. der Rechnungsrath Kehr zu Darmstadt.
Berlin, 14. Oct. Reichstag. Zweite Lesung des Socialisten-Gesetzes. Zu F. 6 sprach sich Richter(Hagen) gegen das Amendement Acker. mann aus, weil mit diesem das Gesetz rückwirkende Kraft haben und von dem Verdacht nicht frei bleiben würde, auf Verfolgung von Personen an- gelegt zu sein. Der Commissions- Vorschlag sei scharf genug. v. Kleist- Retzo w vertheidigte den Antrag Ackermann, namentlich denjenigen Theil disselben, wonach die Worte:„sobald auf Grund dieses Gesetzes das Verbot einer einzelnen Nummer erfolgt“, gestrichen werden sollen, so
V. Militärdiensinachrichten. daß also das fernere Erscheinen von periodischen
VI. Char kierertheitungen.. Druckschristen sofort untersagt werden könne.
VII. Dienstentlassung. Der Schullehrer Müller zu Minister Graf Enlenburg bezeichnete es als N. 1 10 e aeg. eine Unmöglichkeit, anzunehmen, daß die Be-
IX. ee e Der Landrichter Schäfer stimmungen des§. 6 auch auf andere als social⸗ in 1 3 ee. demoekratische Schristen angewendet werden würden. seiner Dienßse, ferner der Reallehrer Dr. Glaser d„.; N 8 Ann der Conduckeur bei der Main ⸗N dr, Einkehr 8 i e e ee de,
Der Minister bat, die Anträge Ackermann anzu⸗
Deutsches Reich. Darmstadt. Das Regierungsblatt, Beilage Nr. 25 enthält:
I. Bekanntmachung wegen der Erhebung und Con⸗ ltrolirung der Uebergangsabgabe von Branntwein.
II. Bekannimachung wegen der Verwaltung Disiriktseinnehmerei Bingen.
III. Ordensverleihungen.
IV. Dienfinachrichten. Dem ev. Pfarrer Köhler zu Eschenrod wurde die Pfarrstelle zu Heidenbach übertragen; der Brückengelderhebungs⸗Gehülfe Waldschmitt zu Castel, sowie die Bauaufseber Fey und Waller wurden zu Steuer⸗ aussehern ernannt; dem Schullehrer Sellin zu Utphe wurde die Schulstelle zu Climbach, dem Schulamisasp. Scharmann aus Ober⸗Meckfadt die 2. Schulstelle zu Kaichen, dem Schulamtsasp. Heilmann aus Bermersheim die Schulstelle zu Watzenborn, dem Schullehrer Gerhard zu Wöllstein die zweile Schulstelle zu Rockenberg, dem Schullehrer Länder zu Schaden bach die Schulstelle zu Rödgen übertragen; ferner wurde der auf die erste Schulstelle zu Nidda prä. Schullehrer Lorz zu Nidda und der auf die Schulstelle zu Kim bach präs. Schulamtsasp. Ebert aus Höller bach bestätigt.
der
Schmidt dahier, sewie der Brückengelderheber Harimann zu Caslal, fernet der Rendant Becker in Gießen guf Nach K
suchen unter Anckennung seiner Dien ste, und der Zoll- nehmen, also Hinzufügung der Worte; insbesondere insrykor Mann in Gießen, sewie der Pedell Roßmann zu die Eintracht der Bevölkerungs- Klassen n Darmstadt Ae 1 1 seiner Dienst⸗ Streichung der Worte: sobald auf Grund dieses U in den Ruhestand versetzt.: 8
b nene nin öffn. Erletigt ist: die 2. Schul- Gesetzes das Verbot einer einzelnen Nummer er fille zu Often ibal, Gehalt 900 M.; die kathelische Schul. folgt. Nachdem Eulenburg nochmals für ec e 5 Pf.; die§. 6 eingetreten war und Stetter(Reichs partei) Schulsele zu Kesselkach, Geball 695 M. 71. die Anträge Ackermann empfohlen halte, wurde
XI. Sterbesälle. Gestorben sind: om 24. Aua b g f
ter Feifwarl Feußner zu Ruhlkuchen; am 28. Angust[bei der Abstimmung das ersle Amendement Acker-
mann angenommen, die durch das zweite Amende⸗ ment beantragte Streichung aber abgelehnt. Hier⸗ auf wurde§. 6 nach der Regierungs-Vorlage abgelehnt, ebenso derselbe Paragraph nach der Commissionsfassung. Damit ist auch die Dis- cussion der auf§. 6 fußenden§8 7—10 zunächst abgeschnitten. Die Debatte wendete sich demnach zu§. 11, welcher angenommen wurde. 8. 12 (Strafbestimmungen gegen Betheiligung an ver- botenen Vereinen) wurde nach kurzer Debatte gleichfalls nach den Commissions- Anträgen ange nommen, ebenso§. 13(Hergabe von Räum- lichkeiten).§. 14, welcher sich auf§ 6 bezieht, wurde zunächst bei Seite gelassen.§. 15(Straf- bestimmungen gegen verbotene Sammlungen) wurde ohne Debatte angenommen. F. 15a(Strafbe⸗ stimmungen, betreffend fahrlässige Zuwiderhand- lungen gegen das Verbot der Theilnahme an Vereinen und Hergabe von Räumlichkeiten) wurde mit einem unwesentlichen Amendement angenommen. — 15. Oct. Die heutige Debatte beginnt bei F. 16, betreffend Aufenthaltsbeschränkungen gegen gewerbemäßige Agitatoren. Ackermann bean⸗ tragt Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Schmid(Württemberg) beantragt die Worte „außerhalb ihres Wohnortes“ zu streichen. Rei⸗ chensperger(Crefeld) spricht gegen den Para- graphen, warnt vor zu schroffer Anspannung des Bogens und meint, daß den Polizeibehörden durch diesen Paragraphen ein zu weiter Spielraum ein⸗ geräumt werde. v. Puttkammer(Löwenberg) tritt diesen Ausführungen entgegen und befür⸗ wortet den Antrag Ackermann's im Interesse einer durchgreifenden Wirksamkeit des Gesetzes. v. Ben- nigsen erklärt, die Commission habe sich ohne—


