Ausgabe 
15.1.1878
 
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1878. Dienstag den 15. Januar.

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* ö U UN ö* 55* ltr, 0 Die Petitzeile 5 5 Erscheint jeben 00 wird mit 11 Pfennig berechnet. Areisblatt für den Areis Friedberg. Dienstag,2 Samstag. n N Na e * d, N 2 Amtlicher Theil. 8 5 Betreffend Die Führung der Register über die Zuzüge und Wegzüge. Friedberg am 11. Januar 1878 e lee Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. . D che, e J* a. 1. mim den Mit Verweisung auf die deßbezügliche Instruction vom 6. Januar 1876 sehen wir der Einsendung der Register über Zuzüge und Wegzüge Nunetel in 1877, insoweit dies noch nicht geschehen, längssens bis zum 30. laufenden Monats entgegen. Zugleich machen wir auf die Bestimmung in F. 6 * in der Instruttion aufmerksam, wonach die wahrscheinlichen Ursachen auffallender Erschtinungen, welche sich namentlich auch durch Vergleichung mit den nn Ergebnissen des Vorjahres berausstellen, auf der Rückseite des Titelbogens beizufügen sind. Weiter weisen wir darauf hin, daß nach§. 5 der Nn Instruttion die Formularen zu den betreffenden Registern auf Anfordern nach Art und Stückzahl jährlich im Monate November von der Großher⸗ . zoglichen Centralstelle für die Landesstatistik geliefert werden, an welche auch etwaige bezügliche Nachsendungen zu richten sind. dr dim, Dr. Braden. 2 e. Betreffend: Die Ausführung der Gesinde-Ordnung vom 28. April 1877. Friedberg am 12. Januar 1878. el 1 1* 1* . Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 1 an die Großhl. Bürgermeistereien, die Großh. Polizeiverwaltung zu Bad-Nauheim und den Großh. Polizei-Commissär zu Wickstadt. Man Nach Vorschrift der Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern in obigem Betresse vom 11. Juni 1877 Regierungs- blatt Nr. 31 von 1877 ist für das Gesinderegister, welches die Ortspolizeibehörden nach Art. 37 der Gesinde- Ordnung zu führen haben, das m vorgeschriebene Formular Anlage I. der Bekanntmachung zu benutzen und dürfen weiterhin nur Dienstbücher an Dienstboten abgegeben werden, welche den in dieser Bekanntmachung ertheilten Vorschriften entsprechen. Der Fortgebrauch von Diensibüchern, welche auf Grund der Verordnung

1 vom 7. April 1857 ausgestellt sind, ist zwar bezüglich der Dienstboten, welche bereits im Besitze ade Dienstbücher nicht weiter an Dienstboten von den Ortspolizcibebörden abgegeben werden.

c. worden sind, so machen wir hierauf nochmals aufmerksam und erwarten strengste Darnachachtung. unserem Bureau bezogen werden.

Bekanntmachung.

Die Amtstage des unterzeichneten Landgerichts werden Dienstag und Mittwoch in den

derselben sind, zulässig; es dürfen indessen solche

Da diese Bestimmungen bislang nicht allgemein befolgt

Die vorschristsmäßigen Dienstbücher können auf Dr. Braden.

Stunden von 8 12 Uhr Vormittags und von

25 Uhr Nachmittags abgehalten. n Altenstadt am 9. Januar 1878. Großhberzogliches Landgericht Altenstadt 5 Ma p. 9 Deutsches Reich. wegen der Kassendefckte in der Staatsschulden- beschästigt war, verhaftet. So weilt wir unter- ein. Darmstadt. Post- Personal- Nachrichten. Tilgungskasse. Nachdem Ministertal- Prästdent richtet sind, scheint sich gegen Beide die Anklage

1) Versetzt sind: die Postassistenten Maper von Schleiermacher die Haltung des Finanzministeriums Gießen nach Mainz und Lipke von Gelsenkirchen in dieser Sache gerechtfertigt und den Hergang n nach Friedberg. 2) Ernannt ist: der Postassistent sowohl der Entstebung des Desicits als auch den Mayer in Mainz zum Pestsekretär.. 3) In den bei der Endeckung und der Untersuchung dargelegt Ruhestand versetzt ist: der Postverwalser Engert hatte, entstand eine längere Debatte. Es folgt in Biblis. 4) Gestorben ist: der Ober-Postcom- schließlich die Berathung über die Anforderung für n missarius Sils in Darmstadt. Besoldungen und Kanzleikosten der Staateschulden⸗ Militärdienst nachricht. Frhr. v. Maltzahn, Tilgungskasse im Hauptvoranschlag pro 1876 78 Sec.⸗Et. vom 1. Großh. Drag. Regt. Nr. 23, im Betrag von 33,782 M. für's Jahr 1878. wurde als Adjutant zur 15. Cavalerie- Brigade Der Ausschuß beantragt: Das Ersuchen an die commandirt. Regierung zu richten, die Staatsschuldentilgungs⸗ an del 11. Jan. Heute beschäftigte sich die zweite kasse mit der Hauptstaatskasse zu vereinigen und Kammer zunächst mit dem Möllinger'schen Antrag, die Verwilligung nur bis zum 1. Juli 1878 ein⸗ wonach der Staat und nicht das betreffende Con- treten zu lassen, welcher Antrag einstimmig ange- sortlum der Gemeinden die Quote zu übernehmen nommen wurde. bat, welche auf die Gemeinden entfällt, die der 12. Jan. Der Großberzog begab sich gestern höchste Gerichtshof bezüglich der Eisenbahngelände⸗ in Begleitung des Hosmarschalls v. Westerweller zum Erwerbung auf Grund des Gesetzes vom 14. Aug. Besuch der Großherzoglich badischen Familie nach 1867 für beitragsfrei erklärt hat und stimmte Karlsruhe und kehrte heute hierher zurück. demselben bei. Hicrauf trat man in die Debatte Berlin, 10. Jan. In der beutigen Abend über die Vorlage der Regierung ein wonach die Sitzung verwies das Abgeordnetenhaus den Gesetz Wanderlager in den größeren Städten wöchent⸗ Entwurf, betreffend die evangelische Rirchen-Ver lich mit 40 M. besteuert werden sollen, wogegen fassung für Schleswig-Holstein und Nassau an sich der Ausschuß erklärt, der nur engen Anschluß eine Commisston von 14 Mitgliedern. Der Ge tauft. an die preußische Gesetzgebung wünscht, die solche setzentwurf betreffend den Holz-Diebstahl und der Geschäfte mit einer jährlichen Gewerbesteuer ron Entwurf des Feld- und Forst- Polizel Gesetzes 72 resp. 144 M. belegt. 12. Jan. In der wurden einer Commission von 21 Mitgliedern beutigen Sitzung der zweiten Kammer berieth man überwiesen. über die Vorlage wegen der Errichtung von 12. Jan. Der Kronprinz ist beute über 10 Güterstationen bei den Haltestellen Ranstadt und München und Verona nach Rom abgereist, um 661 Mittelgründau der Oberhessischen Eisenbahnen, so, den Kaiser bei den Feierlichkeiten des Leichenbe⸗ Ii wie die Herstellung einer Wasserleitung im Bahn gaängnisses des Königs von Italien zu vertreten. 5 hofe zu Gießen, Der Ausschuß Antrag, bierzu Im Gefolge des Kronprinzen befinden sich General

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tch e! 2 1 90 Bt 47,250 M. zu bewilligen, wurde angenommen. v. Blumenthal, Hofmarschall Graf zu Eulenburg Der Antrag auf Vorlage eines n die Adjutanten Oberst Mischke, Major Panne d über Abänderung des Art, 6 des Gesetzes über witz und Hauptmann v. Pfuhlstein.

e. das Besteutrungsrecht der Kirchen- und Religions- Zur Affaire Bishop berichtet diePost: 1.. tmeinschasten wurde abgelehnt. Es solgte sodannAußer Bishop ist nur ein Unteroffizier, der bei 1·˙¹ 0 2* 5 7 p g1 a 1 die Besprechung der Interpellation Schröder's[der General-Inspection der Artillerie als Schreiber

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wegen Landes-Verraths schwer seststellen zu lassen, dagegen scheint der Versuch hiezu, wie der der Beamten-Bestechung eine unumstößliche Thatsache

zu sein. Ausland.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 11. Jan. Erzherzog Rainer, welcher sich als Vertreter des Kaisers bei der Leichenfeier des Königs Victor Emanuel heute nach Rom begibt, ist gleichzeitig beauftragt, den König Humbert bei seiner Thron⸗ besteigung zu begrüßen.

12. Jan. Im Abgeordnetenhause inter- pellirte der Abgeordnete Hallwick wegen der Ver⸗ fügung der deutschen Regierung, welche den Grenz- Verkehr von Rohleinen beschränkt. Der Handels-Minister erwiederte, er habe gegen diese Verfügung bereits Vorstellungen erhoben und werde

dem Hause seiner Zeit das Resultat derselben miltheilen. 12. Jan. Im Abgeordnetenhause wurden

die Artikel 1 bis 5 des Zoll-Handels-Bündnisses mit Ungarn angenommen.

Frankreich. Paris, 12. Jan. In der heutigen Sitzung der Kammer sprach Präsident Grévy selnen Dank aus für die neuen Beweise ihres Ver- trauens und lobte das Verhalten der Kammer, die es verstanden habe, den Willen Frankreichs zur Geltung zu bringen und schwere Couft durch die Errichtung einer parlamentarischen Regierung quf friedlichem Wege zu lösen. Grépp gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Kammer auch in Zukunft diesen Geist der Klugheit bewahren und

stets gemäßigt und versöhnlich sich zeigen möge, 0 Big

indem sie alle Intertssen achte und als wachsame Hüterin der Republik sich angelegen sein lasse, die nötbige Eintracht unter den öffenlichen Gewalten aufrecht zu erhalten, die Eintracht, die allein im Stande sei, die Ruhe und Sicherheit der Arbeit zu gewährleisten, und daß sie so der Erwartung