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1878.
Dienstag den 13. August.
N 95.
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3 1 75
Oberhessis
er Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Krtis Friedberg.
Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.
um zeitweise Beurlaubung von Soldaten.
Nach einer Mittheilung des Commando's der Großherzoglichen Division an Großherzogliches Ministerium des Innern werden Gesuche um Beurlaubung von Soldaten zur Disposition des Truppentheils am allgemeinen Entlassungstermin der Reserven im Herbst jeden Jahres in großer Zahl von den Bitt— stellern unmittelbar bei der Großherzoglichen Division oder dem betreffen⸗ den Truppentbeil eingerkicht, während dergleichen Gesuche nach dem Aus— schreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 26. Oct. 1869 zu Nr. M. d. J. 10,516,(s. Kreisblatt Nr. Bürgermeisterei des Wohnorts des Bittstellers vorzubringen und von dieser mit dem vorgeschriebenen Bericht an das Kreisamt einzusenden sind.
Ebenso sind Gesuche um Entlassung von Soldaten vor beendeter Dienstzeit auf Grund des§. 30, a— e der Ersatz⸗Ordnung zur Disposition der Ersatz⸗ Behörden ef.§. 82 der Ersatz⸗Ordnung) bei der Bürgermeisterei einzureichen, welche dieselben mit den in unserem Ausschreiben vom 25. April 1872,
Amtlicher Theil.
Betreffend: Gesuche um Beurlaubung oder Entlassung von Soldaten vor beendeter Dienstzeit, sowie Gesuche
131 von 1869) bei der
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf Annoneen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der B
etrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Friedberg den 10. August 1878.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
III. Instanz zur Entschließung vorgelegt werden. In nicht seltenen Fällen werden aber auch Gesuche dieser Art nicht bei der Bürgermeisterei des Wohnorts des Bittstellere vorgebracht, sondern unmittelbar bei der Groß⸗ herzoglichen Division oder dem betreffenden Truppentheil eingereicht und hierdurch wie in dem ersterwähnten Falle, unnöthige Belästigungen und Schreibereien veranlaßt.
Nur die Gesuche um zeitweise Beurlaubung eines im activen Dienst u stehenden Soldaten sind unmittelbar bei der Militär-Behörde und zwar bei dem betreffenden Regiments- oder Truppen ⸗ Commando und nicht bei der Großherzoglichen Diviston einzureichen.
Gesuche, welche nicht auf den oben bezeichneten Wegen zur Vorlage gelangen, haben eine Berücksichtigung und Bescheidung Seitens der Groß— herzoglichen Division, bezw. der Truppentheile für die Zukunft nicht zu erwarten.
Wir weisen Sie hierdurch an, sich nach den Vorschriften der oben- genannten Ausschreiben genau zu bemessen und in vorkommenden Fällen
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1
Amtsblatt Nr. 6 von 1872, bezeichneten Verhan
einzusenden hat, von welchem sie der Großherzoglichen Ersatz-Behörde
Die Amtstage des unterzeichneten Gerichts werden wie seit
von 2 bis 5 Uhr abgehalten und zwar Die nst
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and Mittwoch für die Orte:
Obbornhofen, Bellersheim, Bettenhausen, Lan
dlungen an das Kreisamt
geeignet zu belehren.
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ag für die Orte:
die Betheiligten über den bezüglich ihres Gesuchs vorgeschriebenen Weg
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her an jedem Dienstag und Mittwoch, Vormittags von 8 bis 12 und Nachmittags 1 Langd, Rodbeim, Steinheim, Inheiden, Trais⸗Horloff, Utphe, Villingen, Nonnenroth und Röthges
gsdorf, Wohnbach, Berstadt, Wölfersheim und Hungen.
Der Donnerstag ist zu den besagten Stunden für die freiwillige Gerichtsbarkeit bestimmt und zwar für sämmtliche Orte des Bezirks.
Außer dieser Zeit ist freiwilliges persönliches Ers
ö Angelegenheiten gestattet. Hungen am 6. August 1878.
cheinen bei Gericht, bei den Richtern und bei dem Actuariate nur in besonders dringenden
Großherzogliches Landgericht Hungen. Cee lla ni u.
Deutsches Reich. Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 15 athält: I. Gesetz über die Abänderung des Art. 10 der Ver— sissungsurkunde. II. Gesetz über das Civildienerwittwen-Institut.
— Das Regierungsblatt, Beilage Nr. 20, enthält:
I. Bekanntmachung über den Verkehr zwischen dem roßherzogthum Hessen und den angrenzenden Vereins aten mit steuerpflichtigen Getränken.
II. Verzeichniß der Vorlesungen, welche auf der Uni— Arsilät zu Gießen im Winterhalbjahre 1878/79 gehalten werden und die am 4. November ihren Anfang nehmen. III. Diensinachrichten. Dem evang. Pfarrer Berck zu Feidelbach wurde die Pfarrstelle zu Romrod übertragen; i Heizer bei der Main⸗Neckar⸗Bahn Kötter, Bangert und Ahl wurden zu Locomolivführern, die Hülfsheizer Nau⸗ unn aus Darmstadt, Vollhardt aus Langen, Erle von odheim, Schmank aus Darmstadt, Lorenz von Darmstadt e Alt ron Darmstadt zu Heizern, die Hülfswagenwärler
0 tri von Weiterstadt und Sproß von Darmstadt zu Wagen—
ertern bei obiger Eisenbahn, der Ptofessor Dr. Schäffer um Director der technischen Hochschule sür die Zeit vom . Seplember 1878 bis dahin 1879 ernannt. Der Schul⸗ Mleaspiranuin Jäger aus Mainz wurde die erste Mädchen. gulstelle zu Kostheim, der Schulamtsaspirantin Marck— mrbt aus Mainz die zweite Mädchenschule zu Kostheim, 10 Lehrer an der zweilen Schulstelle zu Dauernheim, , die erste Schulftelle daselbst, dem Schulamisasp. Strack
e Haar hausen die Schulstelle zu Rainrod, dem Schul⸗
71 Pf.
Schulstalle zu Ockenheim, Gehalt 900 M. VII. Sterbesälle.
Adam zu Darmstadt, der Forstrath Wimmenauer zu Darm⸗ stabt, der evang. Pfarrer Weitzel zu Stockstadt, der Hof⸗ musiker Frank zu Darmstadt, der Professor Dr. Beck zu Mainz, der Rendant Danzinger zu Worms, der Geh. Obergerichtsrath Uhler zu Mainz, der Schullehrer Krauß zu Groß⸗Umstadt.
Darmstadt. Der Forstaccessist Krauß aus Himbach wurde zum Oberförster in Grebenau und der Forstaccessist Kullmann aus Engelrod zum Oberförster in Feldkrücken ernannt.
Berlin, 9. August. Der für Constantinopel designirte Vertreter Deutschlands, Graf Hatzfeld, wurde gestern Abend telegraphisch nach Kissingen berufen und ist sofort dahin abgereist.
— 9. Aug. Der Kaiser kann bereits dauernde Schreibversuche mit der rechten Hand ausführen. Dieser günstige Kurersolg dürfte den Verzicht auf alle Absichten veranlassen, die eine vorzeitige Kur- unterbrechung fördern würden, wie z. B. die Be⸗
Aten p. Zimmer aus Eschenrod bie erste Schulstelle zu theiligung am Hochzeitsfest des Prinzen der Nieder-
Ua übertragen.
IV. Charakterertheilungen.
VF. Ruhestandsversetzung. Der Schullehrer Drentlau n Neuisch wurde in ben Ruhestand versetzt.
VI. Concurrergeröffnungen. Erledigt ist die zweite gulstelle zu» tob, Gehalt 685 M. 71 Pf.; die zweile ichulstelle z.„„ gestern, Gehalt 685 M. 71 Pf.; die Me Schulstelle zu Klein⸗Krotzenburg, Gehalt 716 M. uh; bie dritte Schulstelle zu Dreseschenbain, Gehalt M.; die Schulstelle zu Schönnen, Gehalt 685 M.
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lande mit der Tochter des Prinzen Friedrich Carl. Die„Post“ will wissen, der Reichskanzler würde nach beendeter Kissinger Kur noch auf einige Wochen nach Gastein sich begeben, um dann beim Beginn der Reichs tagstagssession wieder in Berlin zu sein.
Kissingen, 10. Aug. Die Nachricht, daß Masella noch nicht von hier abgereist sei, welche
Das Präsenlationsrecht steht dem Grafen zu vielfach bezweifelt wurde stellt un d Erbach⸗Erbach zu; eine mit einem evang. Lehrer zu be⸗ ai een 2 sic nun doch als
setzende Lehrerstelle zu Bessungen, Anfangsgehalt 1114 M. 29 Pf.; die mit einem kath. Lehrer zu besetzende dritte
richtig heraus. Der„K. Z.“ telegraphirt man nämlich von hier, daß er gestern beim Reichskanzler gespeist habe; weiter heißt es in dem Telegramm:
Gestorben sind: der Geh. Bergratb Allem Anscheine zufolge ist die Verständigung zwi⸗ Geyger zu Theodorshalle, der Schullehrer Weis zu Ellen zg;*. bach, der Schullehrer Müller zu Trebur, der Rendant chen dem päpstlichen Nuntius und dem Fürsten
Bismarck bereits erzielt und dürfte binnen Kurzem veröffentlicht werden.
Heidelberg, 9. Aug. Die Finanzminister⸗ Conserenz ist, nachdem volles Einvernehmen über ein Steuerreform Programm erzielt ist, gestern geschlossen worden.
Ausland.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 10. Aug. Die serbische Regierung hat das Wiener Cabinet in loyalster Weise von der Aufstellung von Truppen an der bosnischen Grenze verständigt, um den Pflichen der Neutralität zu genügen und eine etwa beabsichtigte Verletzung derselben hintanzuhalten. Der Belgrader Correspondent der„N. fr. Pr.“ bemerkt, daß man diese Maßregel als einen Aet dankbarer Pflichterfüllung Serbiens darstelle, welches der Intervention Oesterreichs die Zutheilung des Vilajets Pirot verdanke.
— Eugenie, die Ex-Kaiserin von Frankreich, sucht nach einer passenden Partie für ihren Lulu. In Dänemark, woselbst die Prinzessin Tyra noch zu haben ist, war nichts zu machen. Nun hält Eugenie Brautschau in Wien. Bei aller Höflich⸗ keit und Zuvorkommenheit, welche der Kaiser und der Hof ihr dort erweisen, dürfte die Gräfin Pierre— sonds— so nennt sich die Ex-Kaiserin jetzt— doch bald herausfinden, daß, was in Danemark


