dran 1878.
Oberhessischer Anzeiger.
7* N,. f 8 Aer min end.
galsce Sabin Feri knartwöge
Konrier 8 Aier,
7
be: 15
Abd Ichremnet,
rn grucbnl Möbel
ler,. Hauser,
he, hun
fiihrung
2
5
1
1
Dienstag den 12. November.
134.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere
** 1 Die einspaltige Petitzelle wird bei Annoncen mit 11 Pf.
berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz
mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Vertilgung der die Holzzucht bedrohenden Mäuse.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen
Bezugnehmend auf unsere Verfügung, betreffend die Vertilgung der Feldmäuse, vom 30. v
bemerken
in's Benehmen zu trelen.
den Obstbaumwärter Cursus an der Ackerbauschule
Wir bringen hierdurch zur öffenlichen Keuntniß, daß in dem diesjährigen Ob Obstbaumwärter ausgebildet worden ist und empfeblen den Ortsvorständen und Privaten, sich bei vorkommenden
wir Ihnen, daß sich auch in den Waldungen des Kreises Mäuse in starker Anzahl zei durch die Großherzoglichen Oberförstereien anordnen zu lassen.
Wir weisen Sie hierdurch an, mit
gen und daß es sich empfiehlt,
Friedberg am 8. November 1878.
Bürgermeiste reien des Kreises.
Oberhessischer Anzeiger Nr. 130, die Vertilgung derselben den Großherzoglichen Oberförstereien dießbezüglich
origen Monats,
J. B. d. K.: Küchler, Kreis- Assessor.
Bekanntmachung, zu 7
riedberg betreffend.
stbaumwärter- Cursus Caspar Brucker von Ilbenstadt als
Verrichtungen zum Behufe der An-
pflanzung, Wartung und Behandlung der Obstbäume, deren Veredelung ꝛc. des ꝛc. Brucker zu bedienen.
Friedberg den 11. November 1878.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. r g d n.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
Adam Robmann von Friedberg und Johannes Brüchner von Butzbach wurden als Schornsteinfeger in Pflichten genommen.
Bekanntmachung.
Die Martini laufenden Jahres schuldigen Gefälle an Zeit“ und Briefpacht, sowie an Beiträgen der 14 Tagen an den bestimmten Zahltagen Dienstags und Donnerstags, von Vormittags 8 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr an das unterzeichnete Rentamt bezahlt
werden. Wir ersuchen die Großherzoglichen Bürgermeistereien dieses im Interesse ihrer Ortsangehörigen mit dem
obigen Termins die Mahnung erfolgt. Friedberg den 9. November 1878.
Gemeinden zu den Forstdienerbesoldungen müssen binnen Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nach Ablauf
Großherzogliches Rentamt Friedberg. Stoltz.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Dem Ministerial⸗Sekretär Frhr von Gagern wurde der Charakter als„Regier- ungsrath“ verliehen, und der Ministerialrath Reuling auf Nachsuchen, unter Anerkennung seiner Dienste, in den Ruhestand versetzt.
— Dem Vernehmen nach werden der evange— lischen Landessynode in Bälde Vorlagen wegen einer Dienstpragmatik der Geistlichkeit, sowie über die Pensions-Verhältaisse derselben zugehen.
— Dem„Frankf. Journ.“ schreibt man: Be⸗ kanntlich statuirt der§. 200 des Reichsstraf⸗ gesetzes bei öffentlichen Beleidigungen die Ver⸗ öffentlichung des Urtheils und, wenn solche in Zeitungen oder Zeitschriften erfolgen, Veröffent- lichung wo möglich durch die nämlichen öffentlichen Blätter, in welchen die Beleidigung erfolgte. Aus Veranlassung einer ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde hat der Cassationshof in Darmstadt sich, entgegen der Ansicht der Oberstaatsanwaltschaft, vor Kurzem dahin ausgesprochen, daß der Beleidigte in allen Fällen, also auch wenn die Beleidigung in einer Zeitung erfolgte, die Kosten der Bekanntmachung vorzulegen hat, und wegen des Wiederersatzes an den Verurtheilten verwiesen ist, daß aber der Fiscus in keinem Falle zur Vorlage oder gar bei Zahlungsunsähigkeit des Schuldigen zur definitiven Uebernahme der Kosten verbunden erscheine, wenn auch der Richter und resp. der vollstreckende Staatsanwalt da, wo die vorgeschriebene Inser⸗ tion in eine Zeitung auf Schwierigkeiten stoßen sollte, seine Mitwirkung zu deren Beseitigung auf den Antrag des Verletzten eintreten lassen müsse.
— Wie zu erwarten war, wird der Groß herzog den 23. Landtag selbst eröffnen; die Thronrede soll bereits festgestellt sein.
Berlin. Die„Tribüne“ berichtet: Nach den jetzigen Dispositionen wird der Kaiser in den ersten Tagen nach seiner Ankunft in Berlin, welche im December bevorsteht, die Regierung im vollen Umfange persönlich wieder übernehmen. Früher wurde bereits gemeldet, daß die Frage wegen
Fortführung eines Theiles der Regierungsgeschäfte durch den Kronprinzen erwogen worden ist. Wie wir jetzt hören, ist von einer solchen Anordnung Abstand genommen worden, nachdem der Kräfte zustand des Kaisers sich in so erfreulicher Weise gehoben hat.
— Zwei bier anwesende der Internationale angehörende Russen, die angeblich eine emsige Correspondenz auch mit den Führern der deutschen Social- Demokratie unterhielten, sollen, wie in den
Handels Ministers nach England abgereist, um das Canalwesen daselbst in Augenschein zu nehmen und sich mit der einschlägigen Gesetzgebung ver⸗ traut zu machen. Man will daraus schließen, daß die Regierung sich demnächst mit der Frage des Canalbaues ernstlicher beschäftigen werde.
D ueber die Bildung des Reichsschatzamts ist jetzt nach einer verläßlichen Nachricht Be⸗ stimmung getroffen. Es erweist sich als irrthüm⸗ lich, daß der Geschäfts Bereich des Amts im
biesigen Blättern verlautet, in Haft genommen Wesentlichen auf den Etat beschränkt bleiben soll. worden sein. Etwas Näheres konnte man über Das Reichskanzleramt verliert durch die Ein- diesen Fall, der sehr geheim gehalten wird, noch richtung des Schatzamts ein Drittheil des bis⸗ nicht erfahren. Zur Zeit befinden sich nach der herigen Geschäfts Umfanges und des Beamten⸗ „V. Ztg.“ 42 socialdemokratische Agitatoren im Personals; dagegen erhalten die bisher unter dem Gesfängniß. Reichskanzleramt vereinigten Verwaltungszweige,
1
Subseription aufgelegten 60 Millionen Aprocentige preußische consolidirte Anleihe einge— baben sich Institute, Versicherungs- Gesellschaften und ähnliche Cassen mit so großen Posten be theiligt, daß eine Ueberzeichnung gar nicht mehr zweifelhaft erscheint.
— 8. Nov. Eine gestern hier verbreitete, zugegangene Nummer einer Zeitschrift„Cpankali“ wurde vom Polizei ⸗Präsidium mit Beschlag be legt, weil sie eine Majestäts Beleidigung enthält.
— Wie man der„National-Ztg.“ schreibt, ist unter dem Vorsitze des Staats Secretärs Dr. Friedberg die Commission zur Vorberathung eines Gesetz Entwurfs, betreffend die rechtliche Sicherstellung der Pfandbrief-Gläubiger zusammen⸗ getreten. Der Entwurf geht darauf hinaus, den Zwiespalt aufzuheben, welcher zwischen der wirth⸗ schaftlichen und juristischen Bedeutung der Hypo- theken⸗ Pfandbriefe thatsächlich besteht, und damit die Inhaber solcher Briefe erst rechtlich zu bevor- zugten Gläubigern zu machen.
— Der im preußischen Handels-Ministerium
— Die Zeichnungen, die bisber auf die zur wie z. B. das Gesundheitsamt, einen festeren An- Mark schluß an dasselbe.
Die Vereinigung der Ab- theilung des preußischen Handelsministeriums für
laufen sind, sind sehr umfangreich, und namentlich Handel und Gewerbe mit dem Reichskanzleramt
ist für die ganze Anordnung ohne Bedeutung. Diese„Personalunion“ hat nur den Zweck einer Förderung der wirtbschaftlichen Reform-Pläne des Reichskanzlers, bei deren Ausführung dem jetzigen Präsidenten des Reichskanzleramts Hoffmann ein
mehreren Personen von Pest aus durch die Pot erheblicher Antheil zugedacht ist. Den Gerüchten
über den Rücktritt desselben sollen Motive zu Grunde gelegen haben. — Die„Nordd. Allg. Ztg.“ bringt einen längeren Artikel über das Verhältniß Deutsch⸗ lands zu den Samoa Inseln, an dessen Schluß es heißt: Die gegenwärtige Krisis auf den Samoa⸗ Inseln kann nur ihre Lösung finden, wenn die Regierung von Samoa mit Deutschland wie mit England einen die Stellung als meistbegünstigte Nation einräumenden Vertrag abschließt. Die Beschlagnahme der Häfen Salufata und Talcalili wird aufrechterhalten bleiben bis die durch Artikel 4 des Protokolls vom 3. Juli 1877 zugesicherte Gleichberichtigung und als deren Ausdruck der
tendenziöse
angestellte Hofrath v. Weber ist im Auftrage des
Abschluß eines Handelsvertrages auf dem Fuße der meistbegünstigten Nation gewährleistet ist
—
S—— ——
J
N
—


