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Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.
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Samstag den 12. October. M21.
berhessischer Anzeiger.
Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und
Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres⸗Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. Betreffend: Den Grenzgang der Feldgeschworenen im Jahr 1878. Friedberg den 9. October 1878. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Sie wollen die Feldgeschworenen auf Grund des F. 20 ihrer Instruction zur Vornahme des Grenzgangs anweisen und bis zum Ende lau⸗ fenden Monats die Verzeichnisse über die vorgefundenen Grenzgebrechen, oder Bescheinigung, daß alle Grenzen in Ordnung sind, an uns einsenden. Dr. Braden.
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Betreffend: Den im Monat Oetober laufenden Jahres vorzunehmenden Wiesengang.
Friedberg den 9. October 1878.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Im Monat October muß nach den Bestimmungen der Wiesenpolizei- Wir beauftragen Sie daher, aufzunehmenden Protokolle bis zum 15. November laufenden Jahres längstens vorzulegen.
der Feldschützen und Wiesenwärter vorgenommen werden.
Ordnung der Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung dieselben hierzu aufzufordern und die über den Wiesengang In diesem Protokolle haben die Wiesenvorstände, was
denselben noch besonders zu eröffnen ist, hauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen: 1) Ob die Anordnungen, welche sie bei dem im Monat März l. J. vorgenommenen Wiesengang getroffen baben, befolgt worden sind und welche nicht.
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2) Welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitlgung der getroffen worden sind oder vorgeschlagen werden. Wir empfehlen den Wiesenvorständen ven Gestrüpp, Gesträuch, Moos, die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs aus den Be ⸗ Maulwurfshügel und dergl.(Art. 24 der Wiesen-Polizeiordnung) und auf die Unterhaltung der Ent- Bestimmungen zu verfahren.
Wiesen⸗Polizeiordnung) zu richten und bierbei nach den
bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel von Ihnen hierbei besonders ihr Augenmerk auf die Reinigung der Wiesen und Entwässerungsgräben, die Verebnung der und Bewässerungsgräben(Art. 28 und 29 der
3) Verbesserungs⸗Vorschläge in Bezug auf größere Wiesenfluren, namentlich solche, zu deren Ausführung das Wiesencultur⸗Gesetz vom
7. October 1830 Anwendung finden muß.
Wir erwarten, daß die Wiesenvorstände hiernach genau verfahren.
Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Herbstübungen der Truppen in 1878.
Nachstehender Erlaß des kommandirenden Generals des XI. Armee
Friedberg den 10. October 1878.
Bei den diesjährigen großen Herbstübungen vor Seiner Majestät dem
Corps wird zur Kenntniß der Kreis Angehörigen gebracht. Greßherzogliches Kreisamt Friedherg. Dr. Braden.
Kaiser und König haben die Truppen des XI. Armee ⸗Corps Seitens
der Bevölkerung überall trotz der durch die Dichtigkeit der Einquartierung entstandenen Schwierigkeiten freundliche Aufnahme und herzliches Entgegen⸗
kommen gefunden. Indem ich hierfür im Namen des mir unterstellten
liche Ministerium ganz ergebenst, den Ausdruck desselben zur Kenntniß der
Armee Corps meinen besonderen Dank ausspreche, ersuche ich das Großherzog⸗
betroffenen Kreise und Ortschaften bringen zu wollen. Der kommandirende General: von Bose.
Bekanntmachung.
Die Herbst⸗Control-Versammlungen pro 1878 im Kreise Friedberg, 3. und 1. Compagnie des 2. Bataillons(Friedberg) 1. Großh. Hess. Landwehr⸗Regiments Nr. 115, werden in nachstehender Weise abgehalten.
A. III. Compagnie.
1) In Vilbel auf der Frankfurter Chaussee, südliches Ende von Vilbel, in der Nähe des Bahnhofes.
Am 12. November 1878, Vormittags 8 Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen: Sämmtliche Reservisten und Landwehr⸗ Leute, sowie die zur Disposition der Truppentheile und Ersatzbehörden beurlaubten Mannschaften aller Waffen, aus den Orten: Dortelweil, Harheim, Massenheim, Nieder Erlenbach, Nieder-Eschbach, Vilbel.
Am 12. November 1878, Vormittags 10 Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Orten: Büdesheim, Groß ⸗Karben, Heldenbergen, Klein-Karben, Ober- Erlenbach, Ober- Eschbach, Rendel.
2) In Nieder⸗Wöllstadt auf der Gänsweide in der Nähe des Bahnhofes.
Am 12. November 1878, Nachmittags 215 Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Mannschaften vorgenannker Kategorien aue den Orten: Holzhausen, Kloppenheim, Nieder Rosbach, Nieder Wöllstadt, Ober ⸗Wöllstadt, Ober Rosbach, Okarben, Petter weil, Rodheim.
Am 12. November 1878, Nachmittags 4 Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Orten: Assenheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Burg ⸗ Gräfenrode, Ilbenstadt, Kaichen, Nieder- Florstadt, Ober⸗Florstadt, Staden, Stammheim, Wickstadt..
B. I. Compagnie.
1) In Friedberg im Hofe der Kloster Kaserne, in der Nähe
des Bahnhofes. Am 13. November 1878, Vormittags 8 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Mannschaften vorgenannter
Kategorien aus den Orten: Bad- Nauheim, Fauerbach b. Fr., Ockstadt, Friedberg, Dorheim. Am 13. November 1878, Vormittags 10 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Orten: Bauernheim, Beienheim, Dorn ⸗Assenheim, Langenhain mit Ziegenberg, Melbach, Ober-Mörlen, Nieder-Mörlen, Ossenheim, Reichelsheim, Rödgen, Schwalheim, Södel, Steinfurth, Weckesheim, Wisselsheim, Wölfersheim, Wohnbach. 2) In Butzbach auf dem kleinen Exercierplatz. Am 13. November 1878, Nachmittags 35 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Mannschasten vorgenannter Kategorien aus den Orten: Butzbach, Gambach, Griedel, Nieder-Weisel, Oppershofen, Ostheim, Rockenberg, Bodenrod, Fauerbach v. d. H., Hausen mit Oes, Hoch- Weisel, Kirch- Göns, Maibach, Münster, Münzenberg,
Pohl-Göns, Trais- Münzenberg.
Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu er⸗ scheinen und die in ihrem Besitz befindlichen Militärpapiere mit zur Stelle zu bringen haben.
Sollten Mannschaften wegen häuslicher ꝛc. Verhältnisse Dispensations- gesuche von den Control-Versammlungen vorbringen wollen, so sind diese, von der Ortsbehörde beglaubigt, mindestens 8 Tage vor der Control Versammlung dem betreffenden Bezirksfeldwebel vorzulegen.— Nur für außerordeutliche Fälle ist eine kürzere Frist stattbaft.— Wer Dispensation von der Control Versammlung erhält, bat sich spätestens 14 Tage nach der Control-Versammlung bei dem betreffenden Bezirksfeldwebel zur Nach- Controle anzumelden.
Außerdem werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, jeden Control Pflichtigen auf vorstehende Bekanntmachung aufmerksam zu machen.
Friedberg, 7. October 1878.
Großherzogliches Bezirks Commando Friedberg. Roemhel d.


