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1878.
Donnerstag den 11. Juli.
N51.
Oberhessischer A
ö Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Krei
— 2
nzeiger.
Erscheint dreimal per Woche Donnerstags und
und zwar Dienstags, Samstags.
sblatt für den Kreis Friedberg.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11
Freitag Abend ausgegeben. 25 1 Annoncen von auswärtigen Einsendern(sow
eit Letztere nicht Jah
—
Betreffend: Die Reichstagswahlen.
Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Zifferf
atz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
res⸗Conto bei uns haben), welchen der Vetrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. Friedberg am 9. Juli 1878.
den tan, Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. r. Daches Mit Bezug auf unsere Ausschreiben vom 13. und 17. vorigen Monats auf pag. 4 des Formulars die Aenderung der Worte„die vorstebende „ der di den— Oberhessischer Anzeiger Nr. 70 und 72— theilen wir Ihnen weiter[Wählerlisse“ in„das Hauptexemplar der vorstehenden Wählcrliste“ vorzu⸗ 2 Nahr nachstehende Bestimmungen in Betreff des Wahlgeschäfts zur Bemessung mit. nehmen. c. Nachdem die Wählerliste in der bezeichneten Weise abgeschlossen
a„ eine Ge 1. Die Wahlen zum Reichstag finden im ganzen Reiche Dienstag worden ist, darf darin eine Streichung oder Eintragung von Wählern e Waßggken durz den 30. Juli statt; die Abstimmung beginnt um 10 Uhr Morgens nicht mehr statifinden. d. Das Hauptexemplar der Wählerliste nebst zu⸗ lun, wird gesucht und wird geschlossen um 6 Uhr Abends. gebörigen Belegen ist bei den Bürgermeistereiacten sorgfaltig zu verwahren, * Nudelk 10 2. Tag und Dauer der Wahlhandlung ist alsbald und spätestens das zweite Exemplar dagegen von dem Großherzoglichen Bürgermeister, da 886 am 21. laufenden Monats in ortaeüblicher Weise bekannt zu wo er selbst Wahlvorsteher ist, zum Zweck der Benutzung bei der Wahl
. machen und wie geschehen, unter Angabe des Datums der Publikation, an sich zu nehmen, andernfalls dem betreffenden Wahlvorsteher zuzustellen. 4 In uns zu berichten. 5. Die Wahlvorsteher werden unter Hinweis auf ihre Verantwort— ö 5 3. Wo Einsprachen gegen die Liste während der Offenlage vorge- lichkeit und auf die Nothwendigkeit der pünktlichsten Beobachtung der das
eile bracht worden sind, über welche der Kreisausschuß zu entscheiden hat, Wahlgeschäft betreffenden Vorschriften angewiesen: a. aus der Zahl der
erwarten wir nunmehr sofort die Einsendung fabrik leu.
*
4. Hinsichtlich des Abschlusses der Wählerliste bem
Streichungen und Nachträgen in Folge erhobener Eins derichtigt werden müssen, sind am 23. Juli 187 zer Großherzoglichen Bürgermeisterei abzuschließen. Auf Wahlvporsteher bestimmten Exemplar ist nach Vorschrift der
tecHasclne
0 4 V sersor,
1 une Bürgermeistereien auf beiden Exemplaren der Wählerliste „ ee ee es Formulars am Schlusse abgedruckte Bescheinigung n 7„vom 1. Juli 1878 bis 8. Juli Ausfüllung des Datums zu unterzeichnen. feher bestimmten Exemplar ist nach Vorschrif
Eintrag der Worte:
Auf dem für
der betreffenden Acten, uf. Ausschreiben vom 17. vorigen Monata, Oberhessischer Anzeiger Nr. 72.
Folgende: a. die beiden Exemplare der Wählerliste, welche im Fall von prachen gleichmäßig 8 unter Unterschrift
Jag. 4 des Formulars nach dem Worte„Abgeschlossen“ der Zusatz:„mit zer amtlichen Bescheinigung, daß das gegenwärtige Exemplar mit dem Dauptexemplar der Wählerliste völlig übereinstimmt“, beizufügen. b. An em nämlichen Tage(23. Juli) ist ferner von den Großher
18787 und nach t der Anmerkung(Absatz 2)
Wähler ibres Wahlbezirks einen Protekollsührer und drei bis sechs Beisitzer, welche aber kein unmittelbares Staatsamt bekleiden dürfen, zu ernennen, und dieselben spätestens am 27. Juli 1878 einzuladen, am Wahllage zur Bildung des Wablvorstandes so zeitig im Wahllocale zu erscheinen, daß die Wahlhandlung um 10 Uhr Vormittags beginnen kann. b. Bei der Wahlbandlung selbst genau nach den Vorschristen in§. 11 bis 21 des Reglements vom 28. Mai 1870 zu verfahren und über die Wahl- bandlung ein Protokoll nach dem den Großherzoglichen Bürgermeistereien mitgetheilten Formulare aufzunehmen. c. Dieses Wahlprotokoll mit sämmt⸗ lichen zugehörigen Schriftstücken, nämlich der Gegenliste, der Wählerliste, welche beide von dem gesammten Wahlvorstand zu unter ⸗ schreiben sind, und denjenigen Stimmzetteln, über welche es einer Beschlußfassung des Wahlvorstandes bedurft hatte (ef.§. 20 des Wahlreglements), unverzüglich, jedenfalls aber so zeitig an den Wahlcommissär des Wablkreises einzusenden, daß dasselbe spätestens im Laufe des 2. August 1878 in dessen Hände gelangt. Dr. Braden.
erken wir das
dem für den Anmerkung auf
zoglichen die auf pag. 4 ach vorherigem
den Wahlvor—
madchen,
Setreffend: Die Reichstagswahlen. .
Die nachstehende gebracht.
Tenntniß Friedberg am
baumwollene 9. Juli 1878.
aha
ter jacken 1. die Bestellung der Wahlco
K. ʒriedrich 11 Zur Leitung der am 30. Juli l. J. stattfindend —ů— hiolements vom 28. Mai 1870, Bundes-Gesetzblatt Nr. 1 1. für den ersten Wahlkreis: der
71 2.„ h zweiten„ der
21„„„ dien 15 der
4 2 4.„„ vierten 7 der K II 1 5.„„ fünften 1 der . 2 6.„„, sechsten 77 der
7 7 siebenun der
4 8.„„ achten 1 der
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Es wird dies hiermit zur Darmstadt den 28. Juni 1878.
Bekanntmachung.
in Beilage Nr. 18 zum Großherzoglichen Regierungsblatt enthaltene Bekanntmachung wird biermit zur öffentlichen
Großberzogliches Kreisamt Friedberg. N
mmissäre für die Wahlen der Abgeordneten zum deutschen Reichstag betreffend.
en Wahlen der Abgeordneten zum deutschen Reichstage sind in Gemäßheit des§. 24 des 17, folgende Wahlcommissäre bestellt worden:
Großherzogliche Provinzialdirector Boekmann in Gießen, Großherzogliche Kreisrath Dr. Braden in Friedberg, Großherzogliche Kreisrath von Kopp in Lauterbach, Großherzogliche Regierungsrath Spamer in Darmstadt, Großherzogliche Kreisratg von Marquard in Offenbach, Großherzogliche Kreis rath Usinger in Bensheim,
Großberzogliche Kreisrath kotheißen in Worms,
Großherzogliche Kreisrath Parcus in Bingen,
Großherzogliche Provinzialdirector Freiherr von Röder in Mainz.
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Großherzogliches Gesammt⸗Ministerium. ve S a te Rothe.
72 . 19 de
—
7
Die Großherzoglichen Bürgermeistereten der umlieg
. 00
et jede l Friedberg den 9. Juli 1878.
7. 1
81. —
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Communication der in dem Feuerbereiche liegenden
Bekanntmachung.
Nach Mittheilung des Garnisons- Commando's zu Butzbach findet im Lauf auf dem großen Exercierplatze hinter dem Schrenzerberge statt,
e der nächsten Woche das Gefechtsschießen mit scharfer Munition was zur Verhütung von Unglücksfällen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. en Gemeinden werden dies mit dem Anfügen veröffentlichen, daß während der genannten Verkehrswege untersagt sei.
end
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Bf a d een
Nr
*
Deutsches Reich.
1 Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 10, a 1 ält: 1585
. Betanntmachung über die Signalordnung für die machung 1 bahnen Deutschlands.
II. Bekanntmachung wegen der Bahnordnung für nbahnen untergeordneter Bedeutung.
von Bahnpolizeibeamten und Lokomotiyf
Darmstadt. Das Regierungsblatt, Beilage 18 enthält:
e I. Bekanntmachung die Bestellung der Wahlcommissäre aͤhigung für die Wablen der Abgeordneten zum deutschen Reichs⸗ ührern.(tag betreffend.
Nr. as Regierungsbl. Nr. 11, enthält: Bekannt-
über die Bestimmungen über Bef


