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uf. 1878.

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Dienstag den 9. Juli.

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Oberhessischer Anzeiger.

5 Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.

Annoncen von auswärtigen Einsendern

Betreffend: Den Einjährig Freiwilligen Militärdlenst.

ö Diejenigen Wehrpflichtigen, welche als Einjährig-Freiwillige dienen wollen und im Großberzogtbum Hessen nach§. 23 und 24 der Ersatz⸗Ordnung vom 28. Septbr. 1875(Reg.⸗Bl. Nr. 55 von 1875) gestellungspflichtig sind, werden auf die in§. 89 und 91 der Ersatz⸗ Ordnung enthaltenen, nachstehend im Auszuge mitgetheilten, Bestimmungen ausmerksam gemacht, mit dem Anfügen, daß die Bestimmungen über die Pflichten der zum Einjährig⸗Freiwilligen-Dienst Berech- tigten und die Meldung zum Dienstantritt in den§. 93 und 94 l. c. enthalten sind. Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschristen oder ver späteter Einreichung der Gesuche, kann die Zulossung zu der nächsten Prüfung nicht stattfinden, bezw. der Berechtigungeschein nicht verliehen werden. Die vorstehenden,

sowie die Bestimmungen des unten abgedruckten §. 89 gelten sowohl für diejenigen Wehrpflichtigen, welche sich der Prüfung unterzithen wollen, als auch für die, welche auf Grund eines Schul- zeugnisses den Berechtigungsschein nachsuchen.

5 1. Die Berechtigung zum Einjäbrig⸗Freiwilligen⸗Dienst

detem 17. Lebensjahr nachgesucht werden.

für bei Verlust des Anrechte späte 168 Militärpflichtjahres(§. 202)

darf nicht vor vollen Der Nachweis derselben ist stens bis zum 1. April des etrsten zu erbringen.

1

9 2. Die Berechtigung wird bei derjenigen Prüfunge, Commission nachgesucht, in deren 3 Bezuk der Wehrpflichtige gestellunge pflichtig it(§. 23 und 24). 45 Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der unter Nr. 2

bezeichneten Prüsungs⸗Cemmission spätestens erstien Militärpflichtjahres zu melden. Dieser Meldung sind beizufügen: e

a. ein Geburts⸗Zeugniß;

b. ein Einwilligungs⸗Altest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über die Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Fralwilligen während einer einjährigen ecliven Dienstzeit zu bekleiden, aus zurüsten und zu ver pflegen;

o. e in Unbescholtenbeits⸗Zeugniß, welches für Zöglinge von böheren Schulen(Eymnasien, Nealschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen)

bis zum 1. Februar des

1 1. Wer die wissenschaftliche Befähigung für den Eir jährig⸗Freiwilligen⸗Dienst durch 1 eine Prüfung nachweisen will, bal sich auf Vorladung der Prüsungs⸗Commission * E. persönlich im Prüfungstermin einzufinden. 11 55*

ö Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen⸗

oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil. Bekanntmachung.

Für die im nächsten Herbst stattfindende Prüfung sind die Gesuche um Zulassung spätestens bis zum 1. August 1878 bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission einzureichen. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuch nur ein Unbescholtenheitszeugniß beizulegen. Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden 1c. gibt die Prüfungs Ordnung(Anl. 2 zur Ers.-⸗Ord.) Aufschluß. Bezüglich des Prüfungs⸗-Termins, sowie des Locals, worin die Prüfung stattfindet, erfolgt weitere Bekanntmachung. Eine specielle Ladung erfolgt nicht. Darmstadt, den 31. Mai 1878. Großherzogliche Prüfungs-Commission für Einjährig- Freiwillige. Der Vorsitzende: Spamer.

§. 89. Nachsuchung der Berechtigung.

durch den Dircktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei- Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. Sämmtliche Papiere sind im Original einzureichen.

4. Außerdem bleibt die wissenschaftliche Befähigung für den Einjährig⸗ Freiwilligen ⸗Dienst noch nachzuweisen. Dies kann entweder durch Beibringung von Schulzeugnissen oder durch Ablegung einer Prüfung vor der Prüfungs⸗ Commission geschehen.

5. Der Meldung bei der Prüsungs⸗Commission sind daber entweder die Schul⸗ Zeugnisse, durch welche die wissenschaftliche Befähigung nachgewiesen werden kann(F. 90), beizufügen, oder es ist in der Meldung das Gesuch um Zulassung zur Prütung auszusprechen.

Die Einreichung der Zeugnisse darf bis zu dem unter Nr. 1 genannten äußersten Termin ausgesetzt werden.

In dem Gesuche um Zulassung zur Prüfung ist anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen der sich Meldende geprüft sein will(Anl. 2, §. 1). Auch hat der sich Meldende einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen c.

§. 91. Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung durch Prüfung.

2. Alljährlich finden 2 Prüfungen flatt, die eine im Frübjahr, die andere im Herbst. Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß sür die Frübjahrsprüsung spätestens dis zum 1. Febr., für die Herbstprüsung spätestens bis zum 1. August angebracht werden ꝛc.

Friedberg den 8. Juli 1878.

Kreisamis-Buregubüchse 1 M. 35 Pf., Assenbeim 5 M. 55 Pf., Bad⸗Nauhein 92 M. Pi Bouernheim 1 M. 5 Pf., Beienheim 60 Pf., Vodentod 2 M., Lönsladt 2 M. Pf., Eruchenbrücken 7 M. 70 Pf., Büdesteim 3 M. 6 Pf., Burg Gräfenrode M. 39 P.., Eutzbach 16 M. 47 Pf., Derheim 5 M. 90 Pf., Dorteweil 2 M., auerkoch b. Fr. 1 M. 84 P.. Frubkerg 70 M., Greß⸗Karben 2 M. 2 Pf., Harbeim M. 18 Pf., Hauen 94 Pf., Heldenbergen 22 M., Hech⸗Weisel 3 M. 50 Pf., 0 olzhausen 22 M. 51 P.., Ilbenstadt 10 M. 46 Pf., Kaichen 2 M., Klein⸗Karben 1. M. 85 Pfl., Kleppenteim' 50 Pf., Langenkain mit Zügenberg 1 M., Maibach 10 Pi. Mossenheim 3 M. 46 Pf., Münter 1 M. 80 Pf. Münzenberg 1 M. 40 Pl., Juder- Eschbach 5 M. 10 Pf., Nieder Florstadt 7 M. 34 Pf., Nieber⸗Mötlen 2 M.

1 Oeffentliche Nachricht.

1 Nachstehendes Verzeichniß der eingegangenen Waisenhausbüchsengelder von 1877 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 1

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

86 Pf., Niedex⸗Rosbach 1 M. 10 Pf., Nieder⸗Weisel 5 M. 20 Pf., Nieder⸗Wöllstadt 1 M. 1 Pf., Ober⸗Erlenbach 16 M. 27 Pf., Ober⸗Eschbach 3 M., Ober Florstadt 3 M. 55 Pf., Ober⸗Mörlen 9 M. 39 Pf., Ober⸗Rosbach 5 M. 84 Pf., Ober⸗Wöll⸗ stadt 2 M.., Ockstadt 24 M. 63 Pf., Oppersbosen 1 M. 30 Pf., Ossenheim 81 Pf., Ostheim 40 Pf., Pelterweil 8 M. 21 Pf., Pohl⸗Göns 2 M. 14 Pf., Reichelsheim 10 M. 85 Pf., Rendel 7 M. 10 Pf., Reckenberg 2 M. 20 Pf., Rodheim 19 M. 41 Pf., Rödgen 3 M. 85 Pf., Södel 2 M. 30 Pf., Staden 1 M. 35 Pf., Stamm⸗ beim 6 M. 3 Pf., Steinsurth 13 M. 58 Pf., Vilbel 43 M. 81 Pf., Weckesbeim 60 Pf., Wisselsheim 2 M. 50 Pf., Wölsersbeim 1 M. 66 Pf., Wohnbach 2 M. 33 Pf.

renn

Zufolge Beschlusses der gestern, am 3. d. Mts., stattgehabten Ver⸗ rmlung der land wirthschastlichen Section Vilbel findet Donnerstag den (B. Juli d. 3. auf dem Selzerbrunnen bei Groß-⸗Karben eine Prämilrung n jungem Rindvieh statt. Die hierbei zur Verwendung kommenden 0 Mark haben die gewählten Experten nach vorsichtiger genauer Prüf⸗ ig nur an die Besitzer der preiswürdigsten Stücke aus der Section übel zu verabfolgen.

Preise können erhalten: ö ) Ausgezeichnete junge Rinder von circa ½ Jahr bis zur sichtbaren 1200 Trächtigkeit. Junge vorzügliche Bullen, welche zur Zucht noch in keine Verwend f, 1 ung gekommen sind. 1 1 4 5% Plerzu ist weiter bestimmt, daß für 1. und 2.

n 1

machung.

a) solche, die vom Bewerber aus eigener Kuh gezüchtet sind, einen höheren, und b) solche, welche vom Bewerber angekauft, sich aber mindestens ein halbes

Jahr in dessen Besitz befinden, einen niedrigeren Preis erhalten.

Auf dem Musterungsplatz am Selzerbrunnen soll die Ausstellung der Thiere bis längstens Uhr Vormittags vollzogen und die Zucht⸗ stiere mit guten Stricken und Fallseilen versehen sein, widrigenfalls sie bei der Prämiirung keine Berücksichtigung finden.. ö i

Indem der Unterzeichnete Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß bringt, ladet er die Vereinsmitglieder, sowie Freunde der Landwirthschaft zu zahlreicher Theilnahme an dieser Preisvertheilung freundlichst ein.

Stammheim, 4. Juli 1878. 8

Ad f. Rullmann.