Ausgabe 
9.4.1878
 
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Dienstag den 9. April. 2 43.

berhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags,

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und N N 1 i 8 Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Areis Friedberg. Donnerstags und Samstags.

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5 Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. * 2 e 1 f 0 Annoncen don auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nscht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. d. Senat der Stil N

delt de, Amtlicher Theil. Betreffend: Das Militär⸗Ersatzgeschäft pro 1878. Friedberg den 7. April 1878.

Bekanntmachung. de Das diesjährige Musterungs-Geschäft wird für den diesseitigen Kreis wie folgt vorgenommen: in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatz-Commission die Loosungs⸗

Zu Friedberg, auf dem Rathhause daselbst. del Zöh Montag den 13. Mai d. J., Vormittags Uhr. Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad Nauheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod, Bönstadt, Bruchen üggabeln brücken, Büdesbeim und Burg- Gräfenrode. i f

1 Dienstag den 14. Mai d. J., Vormittags Ubr.

nummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen.

Diejenigen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, ver⸗ lieren das Recht, an der Loosung Theil zu nehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben. Außer- dem wird gegen dieselben das im§. 48 der Ersatz-Ordnung angedeutete Strafverfahren eingeleitet.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer

ö fur Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Butzbach, f N ne i* fut d. M Dorheim, Dorn Assenheim, Dortelweil, Fauerbach b. Fr. und Fauer⸗ Gemeinden angehörigen oder in ihrer Oemeinde gestellungspflichtigen Fobli U bach v. d. H. Militärpflichtige, die auswärts fich aufhaltenden r. 15 Grund 1 Mittwoch den 15. Mai l. J., Vormit 1. der Ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammro en zu der Musterung J Ill. 0 Ne J., 2 10 8 1 5 vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der def- Aera Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Friedberg, Stammrolle beizufügen agent 1 f* * Denbuch und Griedel. Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vor- . 1 nel. Donnerfsag den 16. Mai l. J., Vormittags Uhr. zunehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können, Musterung der Militärpflichtigen aue den Gemeinden: Groß- Karben, wie Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit ꝛc. sind durch amtlich ausgestellte rf, pestupezier. Harheim, Hausen, Heldenbergen, Hoch Weisel, Holzhausen, Ilbenstadt, Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen. beim 1 Kalchen und Klein Karben. Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, bat auf eigene 1 2 9 Freitag den 17. Mai l. J., Vormittags Ubr. Kosten drei Zeugen hierfür zu stellen, welche das Vorhandensein eidlich zu 1 Musterung der Militärxpflichtigen aus den Gemeinden: Kirch-Göns, er barten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krank. Kloppenheim, Langenhain mit Ziegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach, beit persönlich zu erscheinen nicht 3 Sind A eder d e. sich in ö en Münster, Münzenberg, Nieder-Erlenbach, Nicder Eschbach, Nieder-Florstadt, gerichtlicher 5 e 1 auf persbuliche Anschaumg 0 Nieder- Nöten, und Nieder- Rosbach. e ee eee, 3 S g 5 a i eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen. ein Militärpflichtiger en ldi Viet. nn Nn 18. Nai d. J, Vormittags 8 ½ Uhr.. wegen gerichtlicher Bestrasung des Milttärdienstes unwürdig, haben die e Ni 7 5 der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder-Weisel, Großberzoglichen Bürger meistercien hierauf ausmerksam zu machen und 5 f 5 Erlenbach, Ober Eschbach, Ober-Florstadt, Ober- hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. -Acbelthrau 85 8 er Rosbach, N und Ockstadt. Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche sind, insoweit es 2 5 ontag den 20. Mai l. J, Vormittags 8 ½ Uhr. noch nicht geschehen ist, sofort und längstens im Termin vorzulegen. Wild. Ben. Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Oes, Okarben, Wenn die Zurückstelung auf die Arbeits- Unsäbigkeit eines Familienange · Opppershofen, Ossenheim, Ostheim, Petterweil, Pohl Göns, Reichelsheim, hörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familien- Angehörige sich Lügde. RNaendel, Rockenberg, Rodheim, Rödgen, Schwalheim, Södel, Staden selbst persönlich im Termine vor der Ersatz-Commission einzufinden. Recla⸗ uk, and Stammheim. mationen, welche der Ersatz-Commission nicht vorgelegen baben, werden e ir von der Großherzoglichen Ober-Ersatz-Commission unnachsichtlich zurück⸗

Dienstag den 21. Mai l. J. i 1 f 9 559 1 14 tag n eee e gewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu der

n. Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Steinfurth, 1 f 3 ˖

rail 5 a 1 g a furt), Reclamation erst nach dem Kreis- Ersotzgeschäft entstanden ist. Mit dem 1 1 Wa r. e Wicstadt, Wisselsheim, Wölfers⸗ Rreisersatzgeschäft ist die Classification der Reserve- und Landwehr⸗Mann⸗ N 0 0 nag. 5 i 5 schaften sowie der Ersatz-Reservisten J. Klasse verbunden. Nach Erledigung e e e Mittwoch den 22. Mai l. J., Vormittags 8 ½ Uhr, der Zurückstellungsgesuche findet an den oben bezeichneten Tagen die Classi 1 im Rathhaussaale zu Friedberg: sicirung derselben rücksichtich ibrer häuslichen und gewerblichen Verbält⸗

nisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Vormittags 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort bei dem Unterzeichneten einzureichen sind, näher zu begründen.

Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit

Loosziehung sämmtlicher Militärpflichtigen des Kreises Friedberg. 1 In den genannten Musterungsterminen haben sich sämmtliche Mili särpflichtigen des Jahrgangs 1858 mit Ausnahme der zum einjährigen ur reiwilligen Dienst Berechtigten, sowie diejenigen Militärpflichtigen der n früheren Jahrgänge, welche bis jetzt eine definitive Entscheidung noch nicht n 3 lun Irhalten daben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Die- den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein uud dafür zu Hand jenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen,] sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern 5 haben ihre Gestellungsscheine mitzubringen. Für Militärpflichtige, welche[und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein 12* durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein ärztliches[anständiges und ruhiges Verhalten beobachten. b Attest zu übergeben. Nach F. 65 der Ersatz Ordnung ist das Erscheinen Der Civilvorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Friedberg. der Loosungs berechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr Dr. Braden.

Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission des Kreises Friedberg

n;/ 10 3 1 an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und den Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt. % 1 Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen, die Militärpflichtigen, welche get Uungepflichtig sind, speclell darnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen pünktlich zur d Kleie ann en Dr. Braden. l e er Bekanntmachung. 2 2. 1 Die Amtstage des unterzeichneten Gerichts werden wie seither an jedem Dienstag und Donnerstag Vormittags von 8 dis 12 und Rach 11 2 mittags von 2 bis 5 Uhr abgehalten. Außer dieser Zeit ist freiwilliges persönliches Erscheinen bei Gericht, d. i. bei den Richtern U 51 1

Ind dem Actuarlat, nur in besonders dringenden Angelegenheiten gestattet. a ö 5 Friedberg den 30. März 1878. g g Großberzogliches Landgericht Friedberg. i

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