e 1878. Donnerstag den 8. August. N 93.
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t„ Slauetadd n didendeg 8 Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und a 15:. Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags den dale Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Artis Friedberg. Donnerstags und Samstags. 5
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au 2 unde 0. 65 einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Zlffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. an Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
2 n Amtlicher Theil. Betreffend: Die Wahlen zum XXIII. Landtag. Friedberg am 6. August 1878.
N Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 5 an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Friedberg, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hoch-Weisel, Maibach, Bodenrod, Kirch⸗Göns, Münster, Hausen, Münzenberg, Trais-Münzenberg, Langenhain, Nieder-Mörlen, Nieder-Weisel, Ober-Mörlen, Oppershofen, Ostheim, Pohl-Göns und Rockenberg.
Bezugnehmend auf unser Ausschreiben obigen Betreffs vom 14. Juni bestimmten Fristen die Wahlmännerwahlen zu dem von Großherzoglichem laufenden Jahres, Oberhessischer Anzeiger Nr. 71, benachrichtigen wir Sie, Gesammtministerium festgesetzten Termine Dienstag den 27. August daß zufolge Verfügung Großherzoglichen Gesammtministeriums vom 3. laufenden Jahres vorgenommen werden können.
. laufenden Monats mit der Offenlegung der Wahllisten Montag den Die Bekanntmachung bezüglich Vornahme der Wahl(Anlage 6. urg. 12. August laufenden Jahres begonnen werden soll. zum Wahlprotokoll) hat daher spätestens am 23. laufenden Monats zu 144i 1878 Wir brauftragen Sie daher die Wahlcommissionen zu veranlassen, geschehen und sind hierbei die in§. 23 der Anleitung ertheilten Vor-
——— die nach§. 19 der Wahlanleitung vom 8. November 1872 aufgestellten] schriften genau zu beachten, insbesondere ist auch darauf Bedacht zu nehmen, e 2 Listen der Stimmberechtigten und Wählbaren(Anlagen C. und daß diese Bekanntmachung nicht früher als nach der Feststellung der Listen D. zum Wahlprotokoll) nach vorgängiger Bekanntmachung(Anlage F.) der Stimmberechtigten und Wählbaren(§. 21 der Anleitung) bethätigt
18 65 am 12., 13. und 14. August laufenden Jahres offen zu legen, wobei Sie werden darf.
57 insbesendere darauf achten wollen, daß den Vorschriften der§§. 19. und Wegen Mittheilung der Liste der Stimmberechtigten an die Groß- — 20 der Anleitung genau nachgekommen wird. herzogliche Distrietseinnebmerei, welche nach Feststellung dieser Liste zu un Bezüglich etwaiger Einwendungen gegen die Richtigkeit der Listen, erfolgen hat, verweisen wir auf die Vorschriften in§. 22, bezüglich des n Scetbliches. welche während der Offenlegungsfrist vorgebracht werden, sind die Vor⸗ Verfahrens bei der Wahl selbst auf die Vorschriften in§. 26 und folgende ee Senn schriften in§. 21 der Anleitung strengstens zu besolgen. der Anleitung, deren genaue Beachtung den Wahlcommisstonen anbefohlen wird. 171 N Die über die etwa erhobenen Reclamationen zu ertheilenden Entscheid— Ueber Ernennung der Wahlcommissäre wird demnächst Mittheilung ee, ngen sind dergestalt zu beschleunigen, daß unter Wahrung der in Art. 23 erfolgen. h des Wahlgesetzes und in§. 23 der Wahlanleitung vom 8. November 1872 Dr. Braden. etreffend: Der Ankauf von Simmenthaler Zuchtvieh. Friedberg am 6. August 1878.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. * 3 Im Anschluß an unsere früheren Ausschreiben in obigem Betreff benachrichtigen wir Sie, daß nicht allein Fasel sondern auch Mutter- Zieh Simmenthaler Race angekauft werden soll. Sie wollen dies in Ihren Gemeinden zur Kenntniß bringen. Wir bemerken zugleich, naß der letzte Termin zur Anmeldung von Bestellungen auf Donnerstag den 15. laufenden Monats sesigesetzt worden ist. Dr. Braden.
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* Culn Betreffend: n Kinder von im Großherzogthum wohnenden Angehörigen anderer Friedberg den 6. August 1878. ischen Wan Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an die Schulvorstände des Kreises. — 1. beildbe Nachstehendes Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten, zu Nr. 10195 vom 30. Juli
1878 bringen wir hiermit zu Ihrer Kenntniß und empfehlen Ihnen dessen Beachtung. 850 Dr. Braden.
tes Argen Das Großherzogliche Ministerium des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten, an die Großherzoglichen Kreis-Schulcommissionen. — 14 Mit Bezugnahme auf unsere Ausschreiben des obigen Betreffs vom 24. Juni 1876 zu Nr. M. d. J. S. 8837, 15. October 1877 zu r. M. d. J. S. 14311 und 26. Januar l. J. zu Nr. M. d. J. S. 1302 benachrichtigen wir Sie, daß inzwischen weiter mit den Regierungen des Königreichs Württemberg und des Großherzogthums Sachsen⸗Weimar die gleiche Vereinbarung wie mit der Königlich Preußischen Staatsregierung fahin getroffen worden ist, daß die dem Großherzogthum Hessen angebörenden Kinder, welche sich in den genannten Bundesstaaten aufhalten, und die
lafstebemel 0 tiesen Staaten angehörenden Kinder, welche sich im Großherzogthum Hessen aufhalten, nach Maßgabe der im Lande des Aufenthalts bestehenden Gesetze m pie Inländer zum Besuche der Schule herangezogen werden sollen, daß diese Nöthigung zum Besuche der Schule sich nicht nur auf die eigentliche
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Dittwe* Elementarschule(Volksschule), sondern, wo daneben eine sogenannte Sonntags- oder Fortbildungeschule mit obligatorischem Charakter besteht, auch auf 2 niese sich erstrecke, daß jedoch Kinder, welche sich durch ein Zeugniß der zuständigen heimischen Schulbehörde darüber ausweisen, daß sie der Schul- 1 Kaffee flicht, wie sie nach der Gesetzgebung ihrer Heimath normirt ist, vollständig Genüge geleistet haben, vom ferneren Schulbesuche zu entbinden seien,
1. uch wenn das am Ort ihres Aufenthalts geltende Gesetz eine größere Ausdehnung des obligatorischen Unterrichts vorschreibt. Wir bemerken dabei,
laß zur Ausstellung der Zeugnisse über Erfüllung der Schulpflicht im Königreiche Württemberg die Ortsschulbehörden und im Großherzogthum Sachsen⸗Weimar der Ortsschulausseher in Gemeinschaft mit dem Lehrer zuständig sind.. Aal 0 Darmstadt am 30. Juli 1878. Knorr. de Beauclair. U 5. 1 ne, e Bekanntmachung. i 1.6 Die letzte Generalversammlung der Mathildenstistung für die Provinz Oberhessen hat beschlossen, daß auch für dieses Jahr aus den Mitteln * 4 zes Vereins Unterstützungen an in der Provinz bestehende Kleinkinderschulen, insbesondere zu Subventionen der hieran thätigen Lehrerinnen verabfolgt A. Hake burden sollen. Es werden hiernach die Vorstände solcher Schulen, für welche eine Subvention beansprucht wird, aufgefordert, ihre Gesuche, mit Watt belchen eine Mittheilung über Ausdehnung, Mittel und Bedürfnisse der betreffenden Anstalt zu verbinden ist, bis zum 1. October laufenden Jahres an * un Unterzeichneten gelangen zu lassen. a ill* 117% 75 15 Auguft 1878 Namens des Vorstandes der Mathildenstistung der Provinz Oberhessen. * 1 Dr. Boekmann. 77% U Die Großherzogliche Districtseinnehmerei Vilbel an sämmtliche Bürgermeisterien des Kreises Friedberg. 1 U
5 satuf in bes er uchen Sie in Ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen, daß bis zum 25. dieses Monats an den Zahltagen Montags und a e f cer, d, 8- 12 Uhr, die For- und Felbstrasen III. Periode 1878 ohne Mahnung anher bezahlt werden können.
* 1 Vilbel den 5. August 1878. Gb del.
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