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1878.
Dienstag den 5. November.
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r Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.
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a die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahre
bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 8⸗Conto bei uns haben),
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Amtlicher Theil.
etreffend: Statistische Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernte—
ertrags im deutschen Reich.
Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Friedberg am 4. November 1878.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche noch mit der Einsendung der ausgefüllten Formulare in obigem Betreff rückständig sind, erinnern wir nochmals
Erledigung unserer Verfügung vom 22. Mai d.
J. innerhalb 3 Tagen bei 3 Mark Strase.
J, B d Küchler, Kreis-Assessor.
Landes⸗Baugewerkschule Darmstadt.
ö Die Landes⸗Baugewerkschule zu Darmstadt beginnt Auhres⸗Cursus am 15. November lauf. Jahres, welcher 5. März 1879 andanert.
Du selde soll, zwischen Handwerkerschule und techn
ultend insbesondere Baubandwerkern, sowie Maschinen- und Mühlenbauern, Gelegen— hit bieten, sich die für einen selbstpändigen Gewerbebetrieb erforderlichen theoretischen
enntmisse und die nothwendigen Fertigkeiten im Zeichnen
2. Hirschen.
Ildung von Werkmeistern, Par lieren, Bauaussebern ꝛc. die
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Schluß bestimmungen enthalten.
anes revidirten Zolltariss vorzulegen, und ob die
i die praklische Ausführung zu erwerben. Auch soll die
Der Unterricht wird an den Werktagen während
genden Herren ertbeilt: Architekt Professor Hermann Müller, Prosessor Dr. Nell, Urchitekt Kuhlmann, Ingenieur Reuter, Techniker L. W. Möser, Handelslehrer Peters
imd Bildbauer Föllx.
Die Schule umfaßt vorerst 2 Klassen mit folgenden Unterrichts⸗Gegenständen:
wkeihand⸗ und geometrisches Zeichnen, Darftellende Geome
Hbonstructionen und Perspeelive), Bau ⸗Constructionslehre(einschl. Stabilitäts- und zestigkeus⸗Verechnungen) Elemente der Maschinen Constructionen, Fachzeichnen, Ent⸗ verfen von Bauanlagen, kunsigewerbliches Zeichnen, lechnisches Rechnen, Algebra, Heometrie, Feldmeßkunst(einschl. Trigonometrie und Planzeichnen), gewerbliche Buch
Ahrung, Theile der Bauführung, insbes. Materialienkunde
1 totanschlägen, Grundlebren der Pyysik uno Mechanik, Mooelliren in Thon, Holz ꝛc.
Die Unterrichtslokale befinden sich Neckarstraße Nr.
bcalitäten, der Bibliothek und der technischen Mustersammlung des Gr. Gewerbevereins, daß die letzteren von den Schülern besucht und geeignet benutzt werden können.
ibren dritten 4 Monate, also bis zum
ischer Hochschule die Mitte
und Entwerfen von Plänen Baugewerkschule zur Aus- nen.
der ganzen Tageszeit von 2)
der darstellenden trie(einschließ ich Schaiten⸗
bis zum 30.
und Anfertigen von Kosten-[ Zulassung der Schüler nur erfolgen kann.
3, unfern von den Bureau⸗
Bedingungen zur Aufnahme find: 1) Für die untere Abtheilung, die J. Klasse: In der Regel werden nur solche Schüler aufgenommen, welche eine mindestens einjährige Beschäftigung in einem technischen Gewerbe nachweisen können; Ausnahmen hiervon werden nur in besonderen Fällen gestattet. nehmenden nur der Nachweis der Kenntnisse verlangt, welche den von der Ober⸗ klasse einer Volksschule Entlassenen zukommen sollen, damit jedem strebsamen Handwerker die Anstalt zugänglich werde. Für die obere Abtheilung, die II. Klasse, muß außerdem der Nachweis aus⸗ reichender Kenntniß der niederen Arxiihmetik, einer angemessenen Fertigkeit im Freihand⸗ und geometrischen Zeichnen, sowie in der Lösung einfacher Aufgaben Geometrie schrifllich verständlich machen zu können, geitesert werden. Das Schulgeld beirägt für die ganze Unterrichtszeit— 30 Mark und ic beim Beginn des Curses voraus zu bezahlen. Anmeldungen zur Aufnahme wolle man möglichst frühzeitig und längstens October l. J. schriftlich bei der unterzeichneten Stelle oder auch münd⸗ lich auf dem Bureau derselben— Neckarstraße 3 im III. Stock— bewirken, da die
Dagegen wird von den Aufzu⸗
sich im Deutschen gehörig
und der Befähigung
nach Maßgabe der vorhandenen Unterrichte⸗Localitä ten
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Darmstadt am 20. August 1878. Großherzogliche Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbverein.
Fink.
Deutsches Reich. Darmstadt. Militärdienstnachricht. Beutler, gzeug-Prem.-Lt. vom Art.⸗Depot in Mainz wurde am Zeughauptmann befördert. — Ueber den Inhalt des dem kommenden
bandtag vorzulegenden Gesetzentwurfs, die Aus
erselbe in vier Abschnitte zerfällt,
das geschehen sei, einen mit Conventional⸗Tarifen In dem Antwortschreiben heißt es: Die gestellten
Reichsregierung, bevor neuen Handels Vertrag nicht abschließen werde. des Fürsten Bismarck
können, wenn die verbündeten Regierungen über
In Ermangelung solcher könne er nur
hat der Unternehmer keinerlei Entschädigungs⸗ Anspruch. Die Hebungs Arbeiten geschehen ohne alle Assistenz der deutschen Marine. Während
der Contractsdauer bleibt das Schiff Eigenthum Anfragen würden amtlich nur beantwortet werden der Admiralität. Alle über Contractsbestimmungen
etwa entstehenden Streitigkeiten werden von den
ührung der deutschen Civilprozeß Ordnung und die zukünftige Zollpolitik bereits Beschlüsse gefaßt deutschen Gerichten entschieden.
Foncurs- Ordnung betreffend, erfahren wir, daß hätten. In oiche! 5 welche im seine persönlichen Ansichten mittheilen. Soweit es
e dem Kriegs Ministerium werden gegen- wärtig, wie die„Tribüne“ erfährt, aus allen
Hanzen 181 Artikel begreifen. Der erste Abschnitt ihm gelingen werde, letztere zur Geltung zu bringen, Zweigen der Militärverwaltung Uebersichten dar—
weinischen Provinzen, der dritte die für Rhein⸗ lassen besonderen Bestimmungen, Die beiden mitt⸗ ren Abschnitte schließen gleichzeitig die Vorschriften für die Behandlung der beim Inkrafttreten der Civilprozeß- und Concurs Ordnung anhängigen Rechtssachen in sich.
— Cyharakteristisch für die Ausschreitungen, welche die Beseitigung der Wuchergesetze möglich nachte, ist die Thatsache, daß im hessischen Oden⸗ Halde eine Adresse an den Reichstag aufliegt, welche Wiedereinführung der Wuchergesetze und
Aufhebung der allgemeinen Wechselfähigkeit ver-
lungt. Die Zerstörungen, welche die moderne Gesetzgebung in jener Richtung verursacht hat, uind bekannt und ist jedenfalls die Thatsache von wedeutung, daß selbst in volkswirthschaftlichen Lreisen, welche einst für Beseitigung der Wucher
frusetze eintraten, ein entschiedener Umschwung der Ansichten eingetreten ist.
Berlin. Die„Post“ enthält ein Schreiben
dees Reichstags Abgeordneteten v. Varnbüler an zen Fürsten Bie marck, worin an diesen die An-
age gerichtet wird, ob die Absicht bestehe, dem Keschstage in der nächsten Session den Entwurf
im letzten sind
dazu erforderlichen Anträge zunächst der Prüfung der verbündeten Regierungen zu unterbreiten. Die Vorarbeiten hierzu seien bereits in Angriff genommen. Den Abschluß neuer Handels Ver— träge mit Conventional Tarifen vermöge er so lange nicht zu befürworten, als die Frage der Revision des Tarifs nicht erledigt sei.
— Die„Nordd. Allg. Ztg.“ theilt die wesent— lichen Bestimmungen des mit einem englischen Unternehmer über die Hebung des„Großen Kur— fürst“ abgeschlossenen Contraetes mit. Danach muß der Schiffskörper in noch gebrauchsfähigem gegenwärtigen Zustande an die Oberfläche gelangen; die Hebung muß bis zum 1. Aug. 1879 vollendet sein. Die Ablieferung muß in einen sicheren eng- lischen Hafen geschehen und der Zustand des Fahr- zeuges ein derartiger sein, daß die ungefährdete Ueberführung nach, einem deutschen Kriegshafen ausführbar ist. Entscheidet sich die Admiralität für eine solche Ueberführung, so erhält der Unter- nehmer 40,000 Kstrl., und wenn sich unter dem gehobenen Zubehör Schiffs⸗Thürme mit Geschützen befinden, weitere 5000 Lstrl. Beschließt aber die Admiralität, das gehobene Schiff in England zu verkaufen, so erhält der Unternehmer die Hälfte des Netto Erlöses. Gelingt die Hebung nicht, so
erhandelt die für die drei Provinzen gemeinschast⸗ liege es allerdings in seiner Absicht, eine umfassende über unterbreitet, welche Ausgaben im laufenden ichen Bestimmungen, der zweite die für die rechts- Revision des Zolltarifes herbeizuführen und die
Rechnungsjahre bis jetzt, also in den verflossenen sieben Monaten, erwachsen sind, und welche Geld— mittel noch bis zum Ablauf des Rechnungsjahres, Ende März 1879, voraussichtlich erforderlich sein werden. Derartige Erhebungen haben auch in früheren Jahren um die jetzige Zeit stattgefunden und haben jedenfalls den Zweck, etwaige Etats- Ueberschreitungen zu vermeiden.
— Die in mehreren Zeitungen verbreitete Nachricht, daß Minister Hoffmann aus seiner Stellung im Reichskanzler Amt oder gar aus dem Reichsdienst überhaupt auszuscheiden beab⸗— sichtige, entbehrt der„Post“ zufolge der Begründ— ung. In unterrichteten Kreisen kenne man nicht einmal einen Anhalts-Punkt für diese Nachricht.
— 31. Oct. Der Kaiser und die Kaiserin sind heute mittelst Extrazugs von Baden-Baden nach Coblenz abgereist. l
— Der„Nordd. Allg. Ztg.“ zufolge ist die Nachricht, es werde dem Reichstage in Betreff der Revision der Gewerbe-Ordnung nichts Anderes zugehen, als eine Vorlage bezüglich des Schank- gewerbes, voreilig; es seien gegenwärtig eingehende Erwägungen darüber schwebend, inwieweit und auf welchen Gebieten, im Zusammenhange mit der Aufgabe der positiven Bekämpfung der Social—
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