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berhessischer Anzeiger.
Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.
VSamstag den 5. Januar.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Kreisblatt für den Artis Friedberg.
t end: Die Auszahl d d ür d Le. Betreff I er für die in die Großherzogliche Landes-⸗Walsen Anstalt Friedberg den 4. Januar 1878.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Ben nachstehendem Ausschreiben Großherzoglicher Provinzial- Pirectton Starkenburg vom 15. vorigen Monats erhalten Sie hierdurch zu Ihrem Bemessen und zut Benachrichtigung der Interessenten Kenntniß, indem wir hiermit noch besonders auf den Schlußsatz desselben aufmerksam machen. Dr. Braden.
Die Großherzogliche Provinzial⸗Direction Starkenburg an die Großherzoglichen Kreisämter der Provinzen Oberhessen und Rheinhessen.
Die Pfleggelder der Waisen sind nach den bestebenden Vorschriften halbjährig— am 1. Januar und 1. Juli— zahlbar. Da in Gemäß⸗ heit des Gesetzets vom 29. August 1874 die Steuern nicht wehr in einnionatlichen, sondern zweimonatlichen Raten erhoben werden, so kann die Aus- zahlung der Pfleggelder an ditjenigen Pfleger, welche von der Einrichtung Gebrauch machen wollen, sich ihr Guthaben durch die Großherzoglichen Districis- Einnebmercien zussellen zu lassen erst in den Monaten März und September, also erst nach Ablauf von 2 Monaten nach der Verfallzeit, erfolgen. Zur Beseitigung dieses, für die Interessenten nachtbeiligen Anstandes, finden wir uns veranlaßt, mit Wirkung von 1878 an, die Fälligkeits⸗ termine für die Pfleggelder der Waisen in den Provinzen Oberbessen und Rheinhessen, welche zum größten Theile mittelst Anweisungen auf die Distriets-Einnebmereien zur Zablung gelangen, auf den 1. Februar und 1. August festzusetzen, wodurch die Interessenten in die Lage versetzt werden, ihre Gutbaben in den auf die Fälligkeitstermine naͤchstsolgenden Monaten in Empfang nehmen zu können. Indem wir Sie ersuchen, die Großherzog⸗ lichen Bürgermeistertien von dieser Anordnung zur Bedeutung der Interessenten in Kenntniß zu setzen, bitten wir zugleich, die letzteren noch besondets darauf aufmerksam machen zu lassen, daß in den biernoch, nicht zu Anfang des folgenden Monats, sondern erst zu Anfang des Monate Februar 1878 an den Rechner der Landes-Waisenkasse einzusendenden Quitlungen über die Pfleggelder aus 1877 auch die Pfleggelder für den Monat Jauuat 1878 in Ansatz kommen müssen, so daß z. B. bei einem vom 1. Juli 1877 an aus jährlich 90 Mark zu zahlenden Pfleggelde die Summe von 52 Mark
50 Pf. für die Zeit vom 1. Juli laufenden Jahres bie Ende Januar 1878, also für 7 Monate, zu quittiren ist. Küchler.
Ortsstatut,
betreffend die Bildung einer gegenseitigen Kranken-Unterstützungs-Kasse für Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeiter zu Ftiedberg.
Auf Grund des Gesetzes vom 8. April 1876, die Abänderung des Titels VIII. der Gewerbeordnung betreffend, wird zufolge Beschlusses des
Gemeinderaths vom 16. Juli 1877 für die Stadt Friedberg felgendes
Ortsstatut erlassen: F. 1. Zur Unterstützung von Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbei⸗ tern wird zu Friedberg eine Hülfskasse nach Maßgabe des Gesetzes über die
Kasse für alle Zahlungen, welche bei rechtzeitigem Eintritte von ihm zu ent⸗ richten gewesen wären, gleich einem Mitglied in Anspruch genommen werden. §. 4. Die Arbeitgeber haben ihre zum Eintritt in die eingeschrie⸗
bene Hülfskasse:„Allgemeine Arbeiter- Kranken- Untergütgungs⸗Kasse“ ver⸗
eingeschriebenen Hülfskassen vom 7. April 1876 gebildet und deren Ein⸗
richtung und Verwaltung von dem Orte vorstand durch ein für ditselbe zu erlassendes Statut geregelt.
§. 2. Den Gesellen, Gehülsen und Fabrikarbeitern, welche in der hirsigen Stadt wohnen und das 16. Lebensjahr überschritten baben, wird die Betheiligung an ditser Kasse, welche den Namen„Allgemeine Arbeiter— Kranken-Unterstatzungs- Kasse, eingeschriebene Hülfskasse“, sübren soll, zur Pflicht gemacht. Nur diejenigen Gesellen, Gehülsen und Fabrikarbeiter sind von diesem Beitritt befreit, welche nachweisen, daß sie einer anderen eingeschriebenen Hülsfskasse oder dem dahier bestehenden Krankenvercin als Mitglieder angeboren.
§. 3. Wer der pflicht zur Betheiligung nicht genügt, kann von der
pflichteten Arbeiter bei Großherzoglicher Bürgermeisterei anzumelden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, hat alle Zahlungen, welche bei rechtzeitigem Eintritt von den Arbeitern zu zahlen gewesen wären, gleich einem Mit⸗ glied zu entrichten. Friedberg den 16. Juli 1877. Großherzogliche Bürgermeisterei Fried berg. Foucar.
Vorstebhendes Ortsslatut wurde zu Folge Entschließung Groß berzog⸗ lichen Ministeriums des Innern vom 11. December 1877 zu Nr. M. d. J. 8497 genehmigt und wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Fried berg den 22. December 1877.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
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73 Sämmtliche bei der Zusammenlegung der Grundstücke in den Fluren VI. bis XIV. der Gemarkung Friedberg betheiligt gewesenen Grund— besitzer werten hiermit aufgefordert, längstens bis zum 1. März d. J. bei dem Unterzeichneten oder den Commisstonsmitgliedern Beigeordneten Steinhäußer, Konrad Reuß II., Georg Falck zu Friedberg uud Jacob Diener zu Ockstadt schristlich zu erklären, ob sie ihre zusammengelegten neuen Grundstücke unter einem Nummer und als eine Parzelle in das neue Steuerkataster und das neue Grundbuch wollen eingetragen, oder dieselben, und welche wieder in eine gewisse anzugebende Anzahl gleicher oder ungleicher Theile getheilt und diese in das neue Kataster ꝛc. wollen aufgenommen haben, wozu jedoch bemerkt wird, daß keines der einzelnen Theile kleiner als 200 Klafter oder 1250 Meter werden darf.
machung.
Ferner ist noch anzugeben, ob die Theilung der Grundstücke nur auf der Karte und in dem Grundbuche oder auch zugleich im Feld er— folgen und jedes einzelne Theil auch zugleich abgesteint werden soll, wozu aber wieder bemerkt wird, daß die Theilung auf der Karte kostenfrei, die Abmessung und Aussteinung im Felde aber nur auf Kosten der betreffenden Grundbesitzer erfolgen wird. Spaͤtere Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt und haben in einem solchen Falle es sich die betreffenden Personen selbst zuzuschreiben, wenn sie bei späteren Theilungen die hier- wegen bestebenden gesetzlichen Formalitäten erfüllen und bedeutende Extra- kosten bezahlen müssen.— Friedberg den 3. Januar 1877.
Der Vorsitzende der Ausführungs- Commisston: Küchler, Kreis Assessor.
liche„Gazette“
Deutsches Meich.
Berlin, 1. Jan. Bei der am heutigen Neujahretage stattgefundenen Beglückwünschung des Kaisers durch die Generalität unterblieb auf aller- höchsten Besehl eine Anrede, wle sie sonst üblich war. Der Kaiser kedete selbst die Generalität mit einigen beglückwünschenden, die Hoffnuug auf einen für das Ganze wie für den Einzelnen glück— lichen Verlauf des Jahres ausdrückenden Worten an.
Ausland.
Großbritannien. London. Die amt publicirt die Ernennung Sir
Elllots zum Botschafter in Wien, und Lapards zum Botschaster in Constantinopel. Ferner publicirt das nämliche Blatt die Verlängerung des italienischen Handelsvertrags bis zum 31. März.
— Der„Standard“ schreibt, der Vorschlag, die Türkei möge sich dirett an Rußland wenden, sei nicht unberechtigt, stehe auch mit dem Brauche unter Kriegführenden nicht im Widerspruche. Eng- land habe bis dahin kein Recht, sich durch solchen Vorschlag gekränkt zu fühlen, und selbst die An- nahme, daß derselbe als feindseliger Act anzu— sehen, erscheine durchaus nicht gerechtfertigt.
— In ganz England werden Volks versamm-
lungen gehalten, welche sich überall für striete Neutralität aussprechen. Auch Corporattonen ze. sprechen sich in gleichem Sinne aus. So nahm
der Stadtrath von Birmingbam eine Resolution gegen jede Action an, welche einen Krieg für einen barbarischen, dem Verfall entgegengehenden Despotismus für England involviren würde. Die Resolution nimmt an, daß kein wirkliches britisches Interesse gefährdet sei und dringt auf Aufrecht⸗ erhaltung strieter Neutralität. Ebenso nahm der Stadtrath von Leeds mit 41 gegen 7 Stimmen tine Petition an die Regierung zu Gunsten sierieter Neutralität an. Die Petition verlangt einen


