Ausgabe 
4.7.1878
 
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Donnerstag den 4. Zuli. M 78

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.

Areisblatt für den Kreis Friedberg.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen⸗

tzeile bei oder Ziffers it 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein B stet 5 Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht de etre nc Sitzen if: weben fa

Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Reichstagswahlen. Friedberg am 3. Juli 1878. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

en. ven Mit Erledigung unserer Verfügung vom 22. v. Mts. Ob. Anzei. 74 ˖ n ück. f

* ktrinnern dieselben hieran mit Frist von 24 Slunden. ee, 9 n 8 1 8

5 Kell. ö

alcaneler Betreffend: Das Ober-Ersatz-Geschäft pro 1878. Friedberg am 3. Juli 1878. 1 1 8 225 7 f 1 f ads 8 Uhr; Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission des Kreises Friedberg

-Uuntett an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt. Die Ihnen unter Couvert zugegangenen Ladungen zum Ober Ersatz Geschäft wollen Sie den betreffenden Militärpflichtigen sofort zussellen

Singtr⸗O llassen und une, unter Angabe der Namen derselben, unfehlbar bis zum 10. l. Mts. anzeigen, daß dies geschehen.

Lan Llartett Die Loosungsscheine sind gleichfalls sofort auszuhändigen. Pr. Ber a dee y.

in ri 1 1. kicdberg Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die katholischen Kirchenvorstände des Kreises. e Betreffend: Den Voranschlag über Einnahme und Ausgabe des allgemeinen katholischen Kirchenfonds für 1878. Friedberg den 28. Juni 1878.

. Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der an den allgemeinen katholischen Kirchensonde zu leistenden Beiträge für 1878 unter dem Auftrage mit, die Auszahlung derselben an die betreffenden Großherzoglichen Distrikts⸗Einnehmer zu veranlassen. Dr., B

5 Kirche zu! Friedberg 2 M. 38 Pf., Nicder⸗Mörlen 2 M. 21 Pf., Ober⸗Mörlen 5 M. 52 Pf., Ober⸗Wöllstadt 35 M. 54. Pf., Ockstadt 8 M. 99 Pf., Oppersbofen 15 M. 39 Pf., Rockenberg 4 M. 46 Pf., Wickssadl 3 M. 40 Pf., Ildentadi'9 M. 49 Pf., Heldendergen 5 M. 14 Pf., Holzhausen 54 Pf., Ober-Erlendach 7 M. 9 Pf., Vubel 77 Pf.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die evangelischen Kirchenvorstände des Kreises. Betreffend: Den Voranschlag des evangel. Centralk ds für 1878 f die Localkirchen⸗; ö . und milden Stistungssonds eee ee eee Friedberg am 28. Juni 18785 Wir beauftragen Sie für baldige Auszahlung der in nachstehend abgedrucktem Auszuge genannten Beträge an den Rechner des evangelischen Centralkirchenfonds, F. Lauteschläger zu Darmstadt, zu sorgen. a Dr. r d d en i Büdesbein. 162 M. 59 Pl., Butzbach Kugelhausfonds, 1978 M. 45 Pf., Fauerbach v. d. H., Kirche, 21 M. 99 Pf., Florstadt, Kirche, 736 M. 7 Pf., Friedberg, Pia corpora, 629 M. 15., Groß⸗Karben, Kirche, 74 M. 66 Pf., Klein⸗Karben 3 M. 65 Pf., Langenbain 28 M. 43 Pf., Münzenberg 5 M. 15 Pf., Nauheim 5 M. 78 Pf., Nieder⸗Erlenbach 121 M. 50 Pf., Nieder⸗Eschbad 52 M. 83 Pf., Nieder Weisel 28 M. 17 Pf., Ober⸗Eschbach 31 M. 8 Pf., Ober⸗Rosbach 51 M. 74 Pf., Oftheim 6 M. 12 Pf., Reichelsheim 156 M. 26 Pf., Rendel 338 M. 12 Pf., Rodheim 4 M. 84 Pf., Schwalheim 243 M. 15 Pf., Staden 168 M. 87 Pf., Trais⸗Münzenderg 23 M. 19 Pf.,

geen

Weckesheim 11 M. 52 Pf., Wohnbach 134 M. 63 Pf.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Militär ⸗Dienst Nachrichten. von Collas, Hauptm. vom 3. Großh. Inf.⸗Regt. Nr. 117 unter Ueberweisung zum großen General- stab in den Generalstab der Armee zurückversetzt; von der Goltz, Haupim, à la suite des 4. pomm. Inf.⸗Regt. Nr. 21 und Compagnieführer bei der Unteroffizierschue zu Potedam unter Entbindung

von diesem Verhältniß als Compagniechef in das

3. Großh. Inf. Regt. Nr. 117 persetzt; v. Zaftrow, Prem. Et. von demselben Regt. unter Belassung in seinem Commando als Adj. bei der 25. Inf. Brig, zum überzähligen Hauptmann befördert.

Der Landgerichts-Assessor Schäfer zu Langen würde zum Stadtgerichts-Assessor in Darmstadt, der Notar Gebhard zu Wörrstadt zum Friedens- richter in Wöllstein und der Bauaufseher Wein- gärtiner zum Haupt- Steueramtsdiener in Mainz ernannt.

Das Regierungsblatt Nr. S enthält das Besetz über die Besteuerung der Wanderlager, das mit dem 1. Juli d. J. in Kraft tritt. Personen, welche außer dem Meß- und Marktverkehr außer- halb ihres Wohnsitzes vorübergehend Verkaufs- ocale zum Absatz von Waaren halten oder solche

ersteigern, müssen für jeden Ort des Betriebes

end für jedes einzelne Verkaufslocal per Woche

Iii zweiten Kammer behandelte man eine Vorstellung der Loosholzberechtigten in den fiscalischen Wäldern Oberhessens, die Abgabe von Loosholz betr., und wurde die Regierung ersucht, im Archiv Nach- forschungen über die rechtliche Natur des Loos- holzes anstellen zu lassen und den Ständen hier über s. Zt. Mittheilung zu machen. Da die erste Kammer die Vorlage wegen Vereinigung der Staatsschuldentilgungekasse mit der Haupistaatskasse abgelehnt hat, hielt man zwar den früheren Be schluß auftecht, bewilligte jedoch die nothwendigen Mittel zur einstweiligen Fortführung der Staats- schuldentilgungskasse in ihrer gegenwärtigen Gestalt. Weiter verhandelte man über eine Petition der englischen Fräulein zu Mainz, wegen Ab- änderung des Gesetzes vom 23. April 1875 die religibsen Orden und ordensähnlichen Congrega tionen betr. Das Gesuch, welches hauptsaͤchlich darauf hinausläuft, daß den zu ihrem Lehrberuf untauglich gewordenen Ordens Schwestern das Wohnen in den Niederlassungen des Ordens fernerhin gestattet und behufs Vertretung ganz oder theilweise unfähig gewordener Lehrschwestern die Versetzung von einer Niederlassung im Groß berzogthum in eine andere zulässig erklärt werden soll, wurde abgelehnt. Sodann ersuchte man die

In der Nachmittagssitzung der auf den früheren Beschlüssen zu beharren, die ge

nannte Vorlage also abzulehnen. Hierauf kam der Gesetzentwurf über die Ausführung des deutschen Gerichts⸗Verfassungs-Gesetzes, beziehungsweise die Recommunication zweiter Kammer bierüber zur Berathung, und trat die erste Kammer im Wesent⸗ lichen den nunmehrigen Beschlüssen zweiter Kammer bei.(Nauheim verliert also das Amtsgericht.) Ein Gleiches gilt bezüglich der Gesetzentwürse über die Ausübung des Erziehungsrechts in Betreff der Religion der Kinder, sowie über die bürgerlichen Wirkungen des Aus tritts aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft, mit Ausnahme des letzteren von zweiter Kammer beschlossenen Ersuchens um baldige Aufhebung der Verordnung vom 23. Febr. 1850, welches abgelehnt wurde. Nach einer an die Präsidenten beider Kammern gerichteten Be nachrichtigung findet der Schluß des Landtags Mittwoch den 3. d. Vorm. 11 Uhr im weißen Saale des Residenzschlosses durch den Großherzog in Person statt.

Berlin, 1. Juli. Die Unabhängigkeit Serbiens ist anerkannt unter der Bedingung der Freiheit aller Culten. Die gleiche Bedingung wird für Ru- mäniens Unabhängigkeits- Erklärung gestellt wer⸗ den. In Verfolg der Seitens aller Congreß⸗ Mitglieder auf die Weigerung der Türkei, der

2 an den Städten Darmstadt und Mainz 40 M., Regierung noch, den von der ersten Kammer ab: Occupation Bosniens und der Herzegowina durch 2. u Offenbach, Gießen, Worms und Bingen 30 M., gelehnten Gesctzesentwurf wegen Errichtung einer! Oesterreich zuzustimmen, abgegebenen Erklärungen 50 u allen übrigen Orten 20 M. Gewerbsteuer ent. Landescultur Rentenkasse und die Steuergesetze, find die türkischen Vertreter veranlaßt worden, funds,. wovon ein Drittel in die Gemeindekosse die e leine Walen 1 ae den dees Betriebsortes fließt. Bei Trödelwaaren kommt nächsten Landtag wieder vorzulegen. 2. Juli. europaischen Mächke 8 7 5 5 0 0 7* 6 g 7 gie Hälste der Steuer in Ansatz; die Kreieämter In der heutigen 155 der 955 N 708 1 1 1 5 zu erbitten; solche liegen bis jetzt noch een etheilen die Patente für den Betrieb der Wander den zunächst eine Reihe von Petitionen erledigt. nicht vor. 55 ö f 141. nager und erheben die Gewerbsteuer und Ausser- Sodann kam die Recommunication der zweiten Berlin, 2. Jul. Der Kaiser Ae sich 4 Fic(gungegebühr mittelst Stempels. Defraudatlonen Kammer über den Gesetzentwurf über die Organi- fortwährend den ieee, 1 er verden mit dem doppelten Ansatze der Steuer bessrast. salion der Staateschuld und wurde beschlossen, Wunden am Kopf sämmtlich vernarbt sind, dat d . be 44 * ene

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