Ausgabe 
2.11.1878
 
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Nachweisung des Activ⸗ und Passipstandes. 4

5 Friedberg Butzbach Zusammen Gesammtbetrag A. Activstand. 4 M. Pf. M. Pf.. M. Pf. 1 Ende 1875 betrugen die Kapitalien 1068505 6⁴ 767778 70 1836284 34 während 1876 wurden a. neu ausgeliehen 253020 145081 b. zurückbezahlt 144517 40 81777 25 folglich 5 1 5 ausgeliehen 108502 60 63303 75 171806 35 daher Ende 1876 Kapitalbestand 2008090 69 2 Ende 1875 betrugen die cedirten Kaufschillinge 79658 6⁴ 34125 70 113784 34 während 1876 wurden a. neu angekauft 9935 65 1157 b. zurückbezahlt 33635 65 5486 72 I mehr folglich weniger angekauft 28700 4329 72 28029 72 daher Ende 1876 Ausstand 85754 62 3 Ende 1875 betrugen die adjudieirten Güter 9⁵ 95 während 1876 wurden a. neu adjudieirt b. zurückbezahlt 95 ac mehr 5 folglich weniger ö adjudicirt 95 5 95 35 daher Ende 1876 Ausstand 4 Einnahme⸗Ueberschuß das Soll der Einnahme beträgt 543708 34 348295 52 die Ausgabe-Abstattung ist 481482 8⁴ 311373 45 Ueberschuß 62²ꝛ²ꝛ⁵ 50 36922 170 99147 57 Summe des Activstandes 2192992 88 B. Passipstand. 8 1 Bestand der Einlagen Ende 1875 1099928 2 807191 6 1907119 8 während 1876 wurden a. neu eingelegt 255761 75 201609 75 b. zurückbezahlt 155916 17 116968 43 mehr 99845 58 84641 32 184486 90 folglich weniger eingelegt daher Ende 1876 Stand der Einlagen 2094605 98 2 Die noch nicht bezahlten Zinsen von Einlagen betragen 1349 61 252 54 1602 15 Summe der Schulden ö 2093208 13 Vergleichung. Das Vermögen beträgt 1295192 38 897800 50 2192992 88 Die Schulden betragen 1201123 21 892084 902 2093208 13 Berglichen ist Reservefonds 99781 75 ; i Jahre 99784 75 Hiervon kommen auf Jahre 5 Zusammen wie oben 99784 75 Ende 1875 betrug der Reservefonds d. Mathildenstifts Friedberg⸗Butzbach 107232 17 77 12

und hat sich in 1876 vermindert um ö Diese Verminderung des Reservefonds verschwindet aber, wenn in Betracht gezogen wird, daß bei Friedberg für angeschaffte Mobilien 1630 M. und bei Butzbach für dergleichen, Umzugskosten und Ankauf eines Hauses 4000 M. bezahlt wurden, welche Beträge dem Activvermögen zugehen.

Betreffend: Die Erhebung und Verrechnung der allgemeinen evangelischen Kirchensteuer, hier pro 1877. Friedberg den 30. October 1878. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg ar die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bad Nauheim, Beienheim, Büdesheim, Burg-Gräfenrode, Butzbach, Dorheim, Fauerbach v. d. H., Friedberg, Groß⸗Karben, Harheim, Hausen mit Oes, Hoch-Weisel, Ilbenstadt, Nieder-Eschbach, Nieder-Mörlen, Nieder⸗Rosbach, Nieder⸗Weisel, Ober⸗Florstadt, Ockstadt mit Straßheim, Okarben, Ostheim, Pohl-Göns, Rockenberg, Rödgen, Södel, Staden, Trais⸗Münzenberg und Vilbel.

Nach einem uns vorliegenden Schreiben Großherzoglichen Oberconsistoriums vom 18. dieses Monats haben die Gemeinde ⸗Einnehmer der vorstehend genannten Gemeinden nach pos. 5 des Amtsblatts Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 3. Mai 1877, welches den Großherzog lichen Bürgermeistereien und den Gemeinde Einnebmern des Kreises mittelst unserem Amtsblatt Nr. 10 von 1877 mitgetheilt worden ist, sobald die Gemeinderechnung gestellt worden, zu fertigende Abschrift der die evangelische Kirchensteuer betreffenden Rechnungseinträge an den Rechner des Central⸗ Kirchenfonds noch nicht eingesandt, wodurch die Stellung der Rechnung dieses Fonds verzögert wird. Wir beauftragen Sie daher den betreffenden Gemeinde ⸗Einnehmern alsbald zu eröffnen, daß dieselben bei Vermeidung einer Strafe von 3 Mark die fragliche von Ihnen zu beglaubigende Abschrift binnen 3 Tagen an den Rechner des Central ⸗Kirchenfonds einzusenden und daß dies geschehen, hier anzuzeigen hätten. Wenn wegen mehrjäbriger Budgetperiode eine Rechnung für 1877 nicht zu stellen war, so sind bescheinigte Handbuchs Auszüge über die die evangelische Kirchensteuer

pro 1877 betreffenden Einträge binnen gleicher Frist an den Rechner des Central-Kirchenfonds einzusenden. J. B. d. K.: Küchler, Kreis Assessor.

Bekanntmachung.

Betreffend: Entwässerung der Grundstücke in den Fluren I., II., III, VI. und VII. der Gemarkung Södel. a Von einer Anzahl Grundbesitzer der Gemarkung Södel ist ein Plan über Entwässerung der rubricirten Fluren eingereicht und der Antrag gestellt worden, denselben nach Maßgabe des Gesetzes vom 2. Januar 1858 einer Abstimmung der Grundbesitzer zu unterwerfen, weil die Ausführung des Projectes ohne einen auszuübenden Zwang gegen Dritte zur Abtretung von Privateigenthum oder zur Theilnahme nicht ausgeführt werden kant

Es wird daher Plan und Kostenüberschlag 14 Tage lang von Montag den 4. bis Montag den 18. November laufenden Jahres auf dem Gemeindehause offen gelegt, zugleich aber werden die Passiobetheiligten, nämlich diejenigen, an welche zum Zweck der Entwässerung der Grundstücke ein Anspruch auf Abtretung, Veränderung ihres Eigenthums oder auf dessen Belastung mit Dienstbarkeiten gemacht wird, oder gegen welche ein Zwang zur Theilnahme stattfinden soll, oder deren Grundstücke durch die Entwässerung benachtheiligt werden, zur Erklärung über den Plan auf

Samstag den 7. December laufenden Jahres, Vormittags 9 Uhr,

auf das Gemeindehaus zu Södel unter dem Bemerken eingeladen, daß die weder in Selbstperson noch durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte in diesem Termin Abstimmenden als für die fragliche Drainirung stimmend angesehen werden.

Auch können bis zu diesem Zeitpunkt die Passivbetheiligten, wie auch dritte Grundbesitzer, welche der beabsichtigten Entwässerung, wegen der durch solche ihre Grundstücke treffenden Nachtheile, glauben widersprechen zu können, ihre Einwendungen und Bemerkungen zu dem Entwässerungsplan

bei dem unterzeichneten Kreisamte einreichen. Innerhalb gleicher Frist haben diejenigen Grundbesitzer, deren Theilnahme an der Entwässerungsanstalt in Anspruch genommen wird und die

es vorziehen ihre Grundstücke ganz oder theilweise eigenthümlich abzutreten, statt für solche an dem Unternehmen sich zu betheiligen, ihre deßfallsige Erklärung an uns gelangen zu lassen. Friedberg den 30. October 1878. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J D

3450 Küchler, Kreis- Assessor.