Ausgabe 
1.10.1878
 
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1878. Dienstag den 1. October. MN 116.

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Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags,

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Donnerstags und Samstags.

Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

reer ordiwir Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. 108. zr 1 Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bet uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

7 I 1 Aindemwagn Bekanntmachung.

Atte inder, Betreffend: Den Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirksvereins zu Friedberg.

Seiten zu! Der diesjährige Herbsifaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg soll Dienstag den 22. October laufenden

N Jahres zu Friedberg abgebalten werden. Die aufgetriebenen Fasel werden durch eine hierzu bestellte Commission gemustert und wird den Eigen-

thümern der als preiswürdig erkannten Thiere eine Geldprämie bewilligt. Der landwirtbschaftliche Bezirksverein und die Kreisstadt Friedberg haben hierzu entsprechende Beträge zur Disposition gestellt. Die eigene Züchtung der Thiere durch deren Eigenthümer erscheint nicht als eine Bedingung der Prämiirung. Von der Preisbewerbung sind Gemeinde Fasel ausgeschlossen, desgleichen Fasel, die um 9 Uhr Vormittags noch nicht am Blatze sind. ns W Pfennig an Für Fasel, welche als tauglich befunden, aber nicht prämlirt werden, wird auf Verlangen eine Wegvergütung ausgezahlt. Nicht genügend gefesselte Thiere werden vom Platze weggewiesen werden. Die zum Abschlusse kommenden Verkäufe wollen dem Großberzoglichen Bürgermeister Herrn Foucar dahier zur Anzeige gebracht werden. Zu recht zahlreichem Besuche des Marktes wird hiermit eingeladen.

Friedberg den 27. September 1878. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg.

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nahe gelegener Güter, sowie durch zahlreiche Lehrmittel unterstützt. und Arbeitsstunden statt und wird das Verhalten der Schüler in und außerhalb der Schule strenge überwacht. 14. Lebensjahre an, welche die in einer Volksschule erreichbaren Kenntnisse besitzen.

Bekanntmachung.

Dr. Braden. Friedberg am 27. September 1878.

Winter ⸗Ackerbauschule des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen betreffend.

Der Unterricht an der Ackerbauschule zu Friedberg beginnt am 4. November dieses Jahres in zwei Abtheilungen. Fortbildungsfächer sowie besonders auf die verschiedenen Zweige der Naturkunde und Landwirthschaftslehre. Vereins Wiesenbautechniker unterrichten noch mehrere Hülfslehrer, so daß jedes Fach entsprechend vertreten ist. Der Unterricht wird durch Besichtigung Jeden Abend von 7 bis 9 Uhr finden unter Aufsicht eines Lehrers Wiederholungs⸗

Derselbe erstreckt sich auf Außer zwei ständigen Lehrern und dem

Aufnahmsfähig sind junge Leute vom

Die neu Aufzunehmenden treten in die untere Abtheilung

ein, oder, wenn sie die nöthigen Vorkenntnisse besitzen, in die obere, welche von denjenigen Schülern gebildet wird, die im vorigen Jahre den unteren

benden Cursus besucht haben.

Friedberg am 30. September 1878.

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Das Schulgeld beträgt für den oberen Cursus 35 Mark und für den unteren 45 Mark. Anmeldungen nimmt das unter- zeichnete Curatorium entgegen, welches auch zu jeder weiteren Auskunft gern bereit ist.

Das Curatorium der Ackerbauschule Friedberg.

Dr. Braden, Kreisrath.

Schmidt, Kreisschulinspeetor.

Küchler, Kreisassessor.

Deutsches Reich.

zeleisen Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 21 J Errlich, enthält das Gesetz über die Landes Brandver 9* sicherungs-Anstalt.

Realschüle ö 26. Sept. In die erste Kammer wurden ee[heute Freiherr von Wambolt in Birkenau, und

Riedesel Freiherr zu Eisenbach gewählt. 5 Zint Der Rendant Becker in Gießen wurde auf U Nachsuchen unter Anerkennung seiner Dienste in

* den Ruhestand versetzt.

Militärdienstnachrichten. von Dieskau, f Küchenmagd Hauptmann vom 1. Inf.⸗Regt. Nr. 115 à la suite E Anu 17 des Regts. gestellt; Frhr. v. Kirchbach, Prem.⸗Lt.

à la suite des Hess. Füsilier⸗Regts. Nr. 80, unter (Beförderung zum Hauptm. in das 1. Inf.-Regt. Nr. 115 versetzt; Arnold, Prem. Lt. vom 1. Juf. Regt. Nr. 115, dem Regt., unter Beförderung zum Hauptm. ohne Patent, aggregirt; Soldan, Sec.⸗Et. von demselben Regt., zum Prem. Lt. be⸗ fördert; Stahl, Sec. Et. vom 3. Inf. Regt. Nr. 117, unter Versetzung in das Hess. Füsilier⸗ Regt. Nr. 80, als Adj. zur 44. Inf.⸗Brigade tommandirt; Meier, Prem. Lt. vom 8. Pomm. Inf.⸗Regt. Nr. 61, unter Belassung als Adj. der 49. Inf.⸗Brigade zum überz. Hauptm. befördert; Tietz, Prem Lt. von der Landw.-Inf. des 1. Bats. 4. Landw.⸗Regts. Nr. 118 der Abschied bewilligt. 0 28. Sept. Die deutsche Kronprinzessin ist mit dem Prinzen Heinrich und der Prinzessin Louise beute Vormittag hier eingetroffen und am Bahn- shof von der großherzoglichen Familie empfangen

[worden. Der Kaiser traf heute Abend auf der

Durchreise nach Baden-Baden hier ein. Auf dem Gahnhofe war die Kronprinzessin des deutschen we l geiches und die großherzogliche Familie zur Be

arüßung anwesend. Nach halbstündigem Aufenthalte sätzk! Moersammelten Publikum mit jubelnden Zurufen be⸗

letzte der Kaiser die Reise fort, von dem zahlreich zende zuitdtit 5

gleitet. Außer dem Kaiser passirte auch die Kaiserin auf der Reise nach Baden-Baden heute Abend den hiesigen Bahnhof.

Berlin, 26. Sept. Die Commission für das Socialistengesetz vertagte die weitere Debatte über den§. 19(Beschwerde-Instanz des Bundes- raths) wegen der Abwesenheit des Ministers von Eulenburg.§. 20(Belagerungs-Zustand) wurde mit einigen Lasker'schen Amendements angenommen. Hiernach lautet der Eingang: Für die Ortschaften oder Bezirke, welche durch die in§. 1 bezeichneten Bestrebungen mit un- mittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedroht sind. Bei Absatz 1 soll das Versamm- lungs- Verbot sich nicht auf Versammlungen für Reichstags und Landtagswahlen beziehen. Bei Absatz 3, wonach gewissen Personen der Aufenthalt in Bezirken und Ortschaften versagt werden kann, ist amendirt:Der Aufenthalt außerhalb ihres Wohnorts. F. 21 wurde unverändert ange- nommen. Zu§ 22 wurde der Antrag v. Schauß, wonach das Gesetz bis zum 31. März 1881 gelten soll, mit 13 gegen 7 Stimmen angenommen. 27. Sept. Die Commission berieth heute den §. 19, betreffend die Beschwerde Instanz. Der Antrag Harnier-Goßler- Schwarze wurde wit 11 gegen 9 Stimmen angenommen. Hiernach fungirt als Beschwerde⸗ Instanz eine Commission von 9 Mitgliedern, von denen der Bundesrath 4 aus seiner Mitte wählt, während die übrigen 5 den höchsten Gerichten des Reichs oder der Einzel- staaten angehören. Die Wahl letzterer Mitglieder erfolgt für die Zeit der Dauer des Gesetzes und ihres Verbleibens im richterlichen Amte. Der Kalser ernennt den Vorsitzenden und den Stell- vertreter desselben aus der Zahl der Mitglieder.

Die Commission entscheidet in der Besetzung von 5 Mitgliedern, von denen mindestens 3 richterliche

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sein müssen. Vor der Entscheidung über eine Beschwerde ist den Betheiligten Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Begründung ihrer Anträge zu geben. Die Commission entscheidet nach freiem Ermessen; ihre Entscheidungen sind endgültig. Die§§. 4 und 8 kamen hierauf dem nunmehrigen Inhalte des F. 19 entsprechend modi⸗ ficirt zur Annahme. Zu diesen beiden Paragraphen wurde noch ein Zusatz beschlossen, wonach ein gegen Vereine oder Druckschriften gerichtetes poli- zeiliches Verbot den Betheiligten schriftlich unter Angabe der Gründe zugestellt werden muß. Die Minister der Mittelstaaten werden zur zweiten Lesung der Socialisten⸗ Vorlage hier verbleiben. Auch der Reichskanzler gedenkt, wie verlautet, der zweiten Lesung in der Commission beizuwohnen. Die vorhandenen Differenzpunkte bei der Fassung des Socialistengesetzes sind die beschränkte Dauer desselben und die Frage der Recursinstanz. Die Reichsregierung verlangt die unbeschränkte Dauer des ersteren, ist aber bezüglich der Recursinstanz nicht einig, da Preußen sich dauernd gegen den Bundesrath erklärt, während die Mittelstaaten zäh an demselben festhalten.

28. Sept. Betreffs der Hebung des Großen Kurfürsten sind bereits 120 Projekte eingegangen. Contre-Admiral Werner hat seinen Abschied bis jetzt noch nicht eingereicht; er beab- sichtigt, zunächst Beschwerde zu erheben.

DieTribüne berichtet: Zur Ausführung der Reichs-Justiz-Gesetze ist im Justiz-Ministerium eine Reihe von Gesetzen ausgearbeitet worden, welche jetzt der vorbereitenden Berathung des Staatsministeriums unterliegen: nämlich ein Ge- setzentwurf, betreffend die Schiedmanns⸗Ordnung zur Ausführung der deutschen Civilproceßordnung, und ein Gesetzentwurf, betreffend die Uebergangs⸗ Bestimmungen für die Civilproceß- und Straf⸗