Ausgabe 
28.6.1877
 
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Donnerstag den 28. Juni.

187. M 74.

Oberhessischer Anzeiger.

Die Petitzetile i 13 5 5 Erscheint jeden wird mit 11 Pfennig berechnet. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours-Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und lokale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs⸗Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte Anekdoten, Räthsel; sodann monatlich in dem praktischen Rathgeber interessante und belebrende Notizen für Haus- und Landwirthschaft.

Das Abonnement beträgt bei der Verlags-Expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 2 Mark, durch die Post bezogen jedoch vierteljährlich 1 Mark 50 Pfennig. len. Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 11 Pf. berechnet, bei Tabellen und Ziffersatz mit 14 Pf. 5 Der Oberhessische Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden. 2 Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt.

Den verehrlichen Abonnenten in biesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das zweite Halbjahr zusenden, wenn nicht aus drücklich Abbestellung erfolgt. Die Expedition.

* Amtlicher Theil. ä Nach verzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publicirt worden:

Nr. 27. Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen. Seite 529. Nr. 28. Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleibe. Seite 531.

Betreffend: Die Landwehr⸗Bataillons- und Compagnie-Bezirks-Eintheilung, hier den Stationsort für den 3 Compagnie⸗Bezirk Vilbel und die Vereinigung des Aushebungsbezirks Nieder-Wöllstadt mit dem 1 Aushebungsbezirk Friedberg.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und den Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt. Fritdberg. Die nachstehende Bekanntmachung wollen Sie in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß bringen mit dem Aufügen, daß die Vereinigung 5 der Aushebungsbezirke Nieder⸗Wöllstadt und Friedberg für das Musterungs- und Aushebungsgeschäft 1878 in Wirklichkeit tritt.

ak Dr. Braden.

Bekanntmachung, die Eintheilung der Landwehr-Bataillons-Bezirke, respective der Kreise in Aushebungs- und Musterungs-Bezirke betreffend. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 12. Februar 1875 Regierungsblatt Seite 101 und vom 12. Mai 1875 Regierungsblatt Seite 307 wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der Stationsort der 3. Compagnie 2. Bataillons(Friedberg) ö 1. Großherzoglich Hessischen Landwehr Regiments Nr. 115 am 30. laufenden Monats von Vilbel nach Friedberg verlegt wird und daß der Aus- hebungsbezirk Nieder⸗Wöllstadt mit dem Aushebungsbezirk Friedberg vereinigt worden ift, wonach die Musterung und Aushebung der Militärpflichtigen

Friedberg den 26. Juni 1877.

aus dem Bezirk der genannten Compagnie nicht mehr in Nieder⸗Wöllstadt sondern in Friedberg stattzufinden hat.

2 Darmstadt den 4. Juni 1877. Großherzogliches Ministerium des Innern.

Aan: Suit arsch.

allen W Rautenbusch. veireffend: Das Ober- Ersatzgeschäft in 1877. Friedberg den 11. Juni 1877.

9 11 Der Cioilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission des Kreises Friedberg

Aue, an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt.

Das diesjährige Ober ⸗Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg findet am 10., 11. und 12. Juli dieses Jahres statt und zwar für den Aus- hebungsbezirk Nieder-Wöllstadt Dienstag den 10. Juli dieses Jahres, Morgens präcis Uhr in dem Saale des Wirth Becker, und für den Aushebungsbezirk Friedberg Mittwoch den 11. Juli dieses Jahres, Morgens präcis Uhr, und Donnerstag den 12. Juli laufenden Jahres, Morgens präcis 8 Uhr, in dem Rathhaussaale zu Friedberg.

Es haben vor Großherzoglicher Ober-Ersatz⸗Commission zu erscheinen:

1) Dienstag den 10. Juli laufenden Jahres, Vormittags präcis uhr:

Die von Großherzoglicher Ersatz-Commission zur Ersatz-Reserve J. Classe in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen. Die Familien- glieder, deren Arbeitsunfähigkeit bei Ueberweisung eines Militär- pflichtigen zur Ersatz- Reserve I. Classe zur Sprache kommt, baben sich im Termin anzumelden und bleibt deren Vorladung Ihnen überlassen; 2) Die zur Dicposttion der Ersatz⸗ Behörden entlassenen Mannschaften; 3) Die von den Truppentheilen abgewiesenen Einjährig Freiwilligen; 4) Die untauglichen Reservisten, Invaliden und 5) Die von fremden Ersatz Commissionen zur Ausmusterung oder Ersatz- Reserve II. Classe in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen, sowie 6) Die von Großherzoglicher Ersatz-Commission zur Aushebung in Vor- schlag gebrachten Militärpflichtigen. Mittwoch den 11. Juli laufenden Jahres, Morgens präcis Uhr: 1) Die von Großherzoglicher ErsatzCommission als dauernd untauglich erkannten Militärpflichtigen; 5 2) Die zur Ersatz-Reserve I. Classe in Vorschlag gebrachten Militär- pflichtigen; *

3) Die zur Disposition der Ersatz- Behörden entlassenen Mannschaftenz 4) Die von den Truppentheilen abgewiesenen Einjährig⸗Freiwilligen; 5) Die untauglichen Reservisten, Invaliden und

6) Die von fremden Ersatz⸗Commisstonen zur Ausmusterung oder Ersatz-

Reserve II. Classe in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen.

Donnerstag den 12. Juli laufenden Jahres, Morgens präcis 8 Uhr:

Die von Großherzoglicher Ersatz-Commission für tauglich und ein-

stellungsfähig erachteten Militärpflichtigen.

Nicht zu erscheinen haben: Die aus irgend einem Grunde auf ein Jahr zurückgestellten Militärpflichtigen.

Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober-Ersatz Commisston vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Aushebungsbezirk überziehen, so ist hiervon nach§ 45 pos. 13 der Ersatz-Ordnung alsbald Anzeige zu machen.

Damit das Geschäft zur bestimmten Stunde ohne Verzug beginnen kann, müssen die Vorzustellenden pünktlich zur festgesetzten Zeit am Platze sein.

Unter Hinweisung auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen der Wehr Ordnung wollen Sie die betreffenden Militärpflichtigen be deuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen unter- lassenen oder nicht rechtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Bestim mungen bemerkten Strafen genommen werden.

Sie selbst haben sich an den genannten Tagen, sosern an denselben Militärpflichtige aus Ihren Gemeinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden.

Die erfolgte Ladung wollen Sie bescheinigen und angeben, wenn eine Ladung wegen Abwesenheit nicht hat besorgt werden können.

D Br a d e