Ausgabe 
24.11.1877
 
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1877.

Oberhessischer Anzeiger.

DTamstag den 24. November.

M 138.

Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg,

Für den Monat Dezember kann auf den Verlags-Expedition mit 34 Pf., bei den Poststellen mit 50 Pf.

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Oberhessischen Anzeiger

bei der abonnirt werden.

Amtlicher Theil.

Belresfend: Die Ausführung des Gesetzes vom 6. Juni 1853, die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr

und die Vergüsung der Brandschäden.

Friedberg am 22. November 1877.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Unter Bezugnahme auf§ 562 sub VII. von Küchler's Handbuch II. Band, beauftragen wir Sie, diejenigen Geschäfte, wenn es noch nicht geschehen sein sollte, mit dem Gemeinderath alsbald vorzunehmen, die Ihnen der Art. 11 des rubricirten Gesetzes übertragen hat. Binnen 8 Tagen

sehen wir Ihren Anträgen oder Berichten, daß keine zu stellen sind, entgegen.

Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, den nachstehend abgedruckten Art. 178 des Polizeistrafgesetzes in Ihren Gemeinden auf geeignete Weise

zu veröffentlichen, damit Diejenigen, die es berührt, sich vor Strafe schützen können.

Dr. Braden.

Art. 178. Die Eigenthümer der Gebäude sind verbunden, bis zum 1. Dezember des Jahres, in welchem der Bau vollendet wurde, oder wenn der Bau erst im Dezember vollenden wurde, bis zum Ende des Jahres sowohl die Aufnahme neu errichleter Gebäude in die Brandversicherung, als, wenn die Haupidimenfionen der Gebäude

wesentlich erweitert oder verringert worden sind, die angemessene Revision des Versicherungsanschlags zu beantragen. Die Unterlossung dieser Anzeige ist mit einer Strase von 1 bis 5 fl. zu ahnden)

) Vergl. Gesetz vom 6. Juni 1853(S. 453 des Regl., insbesondere Art. 10).

Deutsches Reich. den, der gesammte übrige Inhalt aber, ebenfalls Darmstadt. Militärdienstnachrichten. 1) Im mit besonderer Paginirung, als Beilage angereiht aktiven Heere: von Hagen, char. Port. Fähutich wird. Auf die beiden Theile des Regierungs- vom 1. Inf. Regt. Nr. 115 und Stubenrauch, blattes sollen getrennte Abonnements zugelassen char. Port. Fähnr. vom 3. Juf.-Regt. Nr. 117 werden und ist der Bezugspreis für den Haupt- zu Port-Fähnr., Fink und Frhr. v. Dücker, Port. theil auf 3 M., für die Beilage auf 2 M. fest⸗ Fäbnr. vom 4. Inf. Nr. 118 zu Sec. ⸗Ets. be- gesetzt werden. fördert. Wegner, Sec. Lt. vom 1. Drag.⸗Regt. Die Einführung der neuen Justiz⸗Gesetze Nr. 23, der Abschied bewilligt. 2) Im Beur- wird unserem Lande schwere Opfer auferlegen laubtenstande: Jllgen, Stammler. Vicefeldw. vom und zwar ganz abgesehen von der voraus- 1. Bat. 2. nass. Landw. Regts. Nr. 88 zu Sec. sichtlich nicht unbedeutenden Erhöhung des Pen Lis. der Reserve des 2. Inf. Regts. Nr. 116, sionsetats durch die unbedingte Nothwendigkeit Stelz, Rott, von Eschwege, Zimmermann, Viee größerer baulicher Herstellungen, da die wenigsten feldw. vom 1. Bat. 1. Landw.⸗Regts. Nr. 115, vorhandenen Gerichtslokalitäten den Ansprüchen Gerhard, Viceseldw. von dems. Bat. zum Sec.- genügen, welche das öffentliche und mündliche Et. der Reserve des 2. Inf. Regte. Nr. 116, Verfahren erheischt. Schmaltz, Jost, André, Müller, Hamm, Vicefeldw Berlin, 21. November. Abgeordnetenhaus. von dems. Bat. zu Sec.⸗Lts. der Res. des 4. Inf.. Eingegangen ist der Gesetzentwurf, betreffend Regts. Nr. 118, Nollenberger, Vicewachtm. von die Aufbringung der Gemeinde- Abgabe; ferner dems. Bat. zum Sec. Lt. der Reserve des Rhein. eine Anzeige seitens des Justiz Ministers, wo- Drag. Regts. Nr. 5, Becker, Wittich, Vicewachtm. nach das gegen den Abgeordneten Franssen bei von dems. Bat. zu Sec. Lts. der Res. 2. Drag.- dem Landgericht in Aachen anhängige Straf Regts. Nr. 24, Diefenbach, Vicewachtm, von Verfahren für die Dauer der Session sistirt ist. dems. Bat., zum Sec. Lt. der Reserve des 2. Der Vertrag mit Braunschweig wegen Bearbeitung hessischen Hus.-Regts. Nr. 14, Irle, Vicefeldw. der Auseinandersetzungs⸗Geschäfte in den Grenz- vom 1. Bat. 2. Landw. Regts. Nr. 116, zum Gebieten wurde in zweiter Lesung genehmigt. Sec. Lt. der Res. des 3. Inf. Regte. Nr. 117, Der Gesetzentwurf betreffend die Aufnahme einer Morneweg, Victwachtm. von dems. Bat., zum Anleihe für Eisenbahnbauten und sonstige Aus- Skec.⸗Lt. der Res. des 2. Drag. Regts. Nr. 24, gaben zu Eisenbahnzwecken wurde auf Grund der Zimmermann, Viceseldw. vom 1. Bat 4. Landw.- ersten Lesung an die Budget-⸗Commission verwiesen, Regis. Nr. 118 zum Sec. Lt. der Reserve des womit sich der Handelsminister einverstanden er. 2. nass. Inf. Regts. Nr. 88, Weimar, Viceseldw. klärte. Es solgte nunmehr die Interpellation von dems. Bat., zum Sec. Li. der Reserve des Richter über die Verwendung des Welsen⸗Fonds. 2. Inf. Regts. Nr. 116 befördert. Regierungs Commissär Homeper verlas folgende An der(echnischen Hochschule wurde Erklärung: die Staats Regierung hat schon bei Ingenieur von Willman aus S., Petersburg als früberen Veranlassungen sich dahin ausgesprochen, Lehrer für die Elemente der Bauconstruction und daß für dieselbe eine Verpflichtung zur Rechnungs- als Assistent für Ingenieurwissenschaft, L. Waibler legung über die Verwendung der in Beschlag ge von hier als Mechaniker am physikalischen Institute nommenen Revenuen des König Georgs an den ingagirt, zum zweiten Assistenten am chemischen Landtag nicht bestehe, weil die Einnahmen und Laboratorium würde Fr. Mann von hier ernannt. Ausgaben nicht für Rechnung der Staats Casse, Der Hosbibliothek. Sccretär zweiter Classe sondern für Rechnung des gedachten Fürsten er⸗ Es wird diesbezüglich auf das zur Kenntniß

biesonderer Pagintrung räumlich vorangestellt wer-

Dr. Nick wurde zum Hofbibliothek. Secretär erster solgen.

Classe ernannt.

Darmstadt. Bei dem Großh. Regierungs- platte wird vom 1. Januar k. J. an, nach dem Beschluß der Ständekammer, eine Trennung des segislanven von dem administrativen Theile in der Weise eintreten, daß die Ediete, Gesetze, Ver ordnungen, überhaupt alle Publikationen von plelbendem Inhalte in dem Regierungsblatte mit

des Hauses gebrachte Schreiben des Staats. ministeriums vom 10. Dezember 1869 und auf die bei Berathung des Staatshausbalts-Etats für 1874 ertheilte Auskunft Bezug genommen. In Gemäßzheit dieser Auffassung findet sich die Staats- Regierung nicht in der Lage, auf die geforderten Nachweisungen einzugehen. Hänel beantragte eine Besprechung der Interpellation; dieser vom Cen-

trum und der Fortschritts-Partei unterstützte An-

trag wurde angenommen. Virchow beantragte die sofortige Herbeirufung der Minister auf Grund des Artikels 60 der Verfassung. Lasker stellte anheim, in dieser Angelegenheit einen Antrag zu stellen, diesen in der nächsten Sitzung zu disecutiren und dann, wozu ja die gesetzliche Berechtigung vorhanden, die Gegenwart der Minister zu ver⸗ langen. von Schorlemer beantragte namentliche Abstimmung über den Antrag Virchow's auf Citirung der Minister, welcher Antrag darauf mit 200 gegen 151 Stimmen abgelehnt wurde. 22. Nov. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses begründete Richter seinen zum Etat der Eisenbahn-Verwaltung pro 1878/79 gestellten Antrag. Der Handelsminister replieirte nur in Bezug auf einige Punkte der Ausführungen Richter's und verwies im Uebrigen auf die bevor stehende Berathung in der Budget- Commisston, an welche sodann der Antrag überwiefen wurde. Es solgte nunmehr die Fortsetzung der Berathung des Etats des Cultus-Ministeriums von Titel 1 der Ausgaben an. Reichensperger erörterte die Wirkungen der Mai-Gesetze und die Nothwendig keit ihrer Revision. Petri bestritt diese Noth- wendigkeit und bemerkte, die Mai-Gesetze sollten lediglich das Recht des Staates gegen die Ueber grisse der Kirche schützen. Redner wünsche, es möge dem Reichskanzler gelingen, den Kampf mit Rom durchzuführen. Windthorst(Meppen) er⸗ klärt sich gegenüber dem Vorredner für Revision der Mai⸗Gesetze. Er kündigte einen Antrag be züglich der Marpinger Angelegenheit an und legte dar, wie der Friede durch Wiederherstellung des früheren Verhältnisses zwischen Staat und Kirche wiederhergestellt werden könne, ohne daß die Frage der Gleichstellung beider Gewalten be rührt werde. Der Cultusminister erklärte bezüglich der Frage der Aufhebung der Mai-Gesetze: diese Frage sei für die Regierung absolut indiscutabel, und die Regierung befinde sich nicht in der Lage, einer Aenderung der Mai-Gesetze und auch nicht einmal der Erwägung einer solchen Aenderung näherzutreten. Hierauf wurde der erwähnte Etats-

Titel genehmigt. Ausland.

Frankreich. Paris, 21. Nov. Der Budget- Ausschuß empfiehlt einem reactionären Cabinet die Votirung des Budgets zu verweigern. Die Wahl Prüfungen werden verschoben bis die Beamten vor dem Enquste Ausschuß erschienen sind. DieRepubl. frangaise sagt: Angesichts

der Prätentionen des Senats und der Weigerung