1877. M 149.
Oberhessischer Anzeiger.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Donnerstag den 20. Dezember.
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Die Petitzelle
wird mit 11 Pfennig berechnet. Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
5 Mit dem 1. Januar 1878 beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kretsamtlichen Erla sse, sodann eine kurze Ucbersicht der interessantesten und bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aussaͤtze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschästliche Nachrichten, Markt- und Coursberichte, Verloosungen von Staatspapieren und lokale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem gratis belgegebenen Unterhaltungsblatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Rälhsel; sodann monatlich ebenfalls gratis in dem von Herrn Prosessor Dr. Tobisch redigirten praktischen Rath⸗ geber für Landwirthe interessante und belehrende Aufsätze die Landwirthschaft.—. Um einem uns mehrfach ausgesprochenen Wunsche zu U. begegnen, wird ferner von 1878 an wieder monatlich und ebenfalls gratis der Praktische RNathgeber für's Haus in derselben Weise
ier Hef ⸗ Ar gel J Binzel.
An. den dn wit früher erscheinen und haben wir für dessen Redaction bereits eine sehr geeignete Persönlichkeit gefunden. Daftnizt, wachn Das Abonnement beträgt bei der Verlagsexpedition ohne Bringerlohn vierteljährlich 1 M., durch die Post bezogen jedoch
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„dag vierteljährlich 1 M. 30 Pf. ofen wenden, In Bad⸗Nauheim kann ber Anzeiger auch bei Herrn A. Oertel bestellt werden und kostet derselbe mit Bringerlohn vierteljährlich 1 M. 40 Pf. 8 Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 11 Pf. berechnet, bei Tabellen und Ziffersatz mit 1A Pf. 0 Der Oberhessische Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden. ö Besscllungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt. 2 Den verchrlichen Abon nenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das kommende Halbjahr zusenden, wenn nicht ausdrücklich Abbestellung erfolgt. Die Expedition.
„ Hensttin III. 8. Krtuter Il. 5 f n e fannt m a ung. Auen Haus. Betreffend: unteriicht in Oufbeschlag 1878. 0 9 0 0 Der Unterricht im Hufbeschlag für junge Schmiede an der Großberzoglichen Veterinäranstalt zu Gießen für den laufenden Winter soll am Efe 14. Januar 1878, Vormittags 9 Uhr, beginnen und wird 6—7 Wochen dauern. Junge Schmiede aus Oberhessen, welche an demselben Theil 1 nehmen wollen, haben sich zeitig bei unterzeichnetem Präsidium schriftlich anzumelden und der Anmeldung Zeugnisse über erworbene Schulkenntnisse, 5 Pbillipi. bestandene Lehrzeit und gutes Betragen sowohl, als auch über die Mittel zu ihrem Unterhalt in Gießen anzulegen. Der Unterricht selbst wird unent⸗ 2— gelilich ertheilt; dagegen haben die Theilnehmer an demselben für ihren Unterhalt selbst zu sorgen. Unbemittelte müssen sich mit etwaigen Unter- waagen, stützungsgesuchen an die betreffenden Bezirksvereine oder ihre Heimathsgemeinden wenden.
g Friedelhausen am 14. December 1877. Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. garen, 0 Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau. ell, Deutsches Reich. regelt. Nach dem Gerichte- Verfassungs Gesetz— Der bessische Antheil an dem Baucapital Wein, Darmstadt. Der Geh. Overgerichts⸗-Rath wird die ordentliche streitige Gerichtsbarkeit durch der Main-Neckarbahn ist neuerdings vorbehältlich
Freiherr von Jungenfeld in Mainz erhielt den] Amtsgerichte und Landgerichte, durch Ober-Landes“ der definitiven Fesistellung auf 9,415,456 M. 92 Pf., K, Charakter als„Vitepräsident“ und der Substituts gerichte und das Reichs Gericht ausgeübt. In derjenige Badens auf 6,714,096 M. 83 Pf. nor⸗ des General- Staatsprokurators Schlippe in Mainz Folge dieser Organisations-Bestimmungen kommen mict worden, während Preußen mit 5,423,416 M. den Titel eines„Staatsprokurators“. Sodann wur- unsere dermaligen Gerichte in Wegfall, und es 43 Pf. in Betracht kommt.
den versetzt: der Landrichter v. Zangen von Büdingen müssen dafür die neu constituirten Gerichte einge— Nach dem Gesetzentwurf über den Spiel-
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Händler
nach Ortenberg, der Landrichter Fresenius von Ortenberg nach Büdingen, der Landrichter Hempel von Bad⸗Nauheim nach Lauterbach und der Land ⸗ richter Schuchard von Ulrichstein nach Bad⸗Nauheim.
— Bezüglich der Gesetzesvorlage der Regier- ung vom 26. October 1876, die Besteuerung der im Umherziehen mit vorübergehenden Verkaufsniederlagen beantragt die Mehrheit des Finanzausschusses der zweiten Kammer nach dem von dem Abgeordneten Möllinger erstatteten Be- richt, die Vorlage der Regierung abzulehnen, und dieselbe zu ersuchen, eine neue Vorlage zu machen, um unsere Gesetzgebung nach dem Beispiele Preußens abzuändern.
— Der Abgeordnete Ellenberger hat in der zweiten Kammer den Antrag eingebracht, die Re- gierung zu ersuchen, ein Gesetz wegen der Ablösung der auf Waldungen hastenden Berechtigungen und zwar unter Berücksichtigung der Vorzüge, preußtschen Gesetzes vom 25. Juli 1876, insbe- sondere des Ablösungsmodus, vorzulegen.
— Die„Darmst. Ztg.“ bringt einen dem Großherzog von dem Ministerium der Justiz über
den Stand der Vorbereitungs Arbeiten zur Ein⸗
führung der Reichs Justiz⸗ Gesetze erstatteten Bericht. Wir entnehmen demselben folgendes: Die Reichs- Justiz- Gesetze haben zunächst die Organisation und die Zuständigkeit der zur Verwaltung der Justiz in bürgerlichen Rechts⸗Sachen und Straf⸗
Sachen nöthigen Justiz- Behörden und Beamten in dem Gerichts. Versassungs⸗Gesetz für das ganze
veutsche Reich gleichmäßig geordnet und in den weiteren Gesetzen, der Civil Proceß Ordnung, Straf- Proceß Ordnung und Concurs⸗ Ordnung, das Verfahren in bürgerlichen Rechts Sachen,
Straf- und Concurs Sachen gleichmäßig ge—
richtet werden. Die Bildung der Gerichts-Bezirke und Bestemmung der Gerichts Sitze ist der Landes- Gesetzgebung überlassen, und es war daher zunächst unsere Aufgabe, einen Plan für die Bildung der Gerichts- Bezirke und Gerichts- Sitze nach dem Gerichts-Verfassungs⸗Gesetz zu entwerfen. Dies ist insoweit geschehen, als wir in Uebereinstimmung mit dem Gesammt⸗ Ministerium zu der Ansicht gelangt find, daß es den Verhältnisser des Groß herzogthums entsprechen werde, für das ganze Großherzogthum ein Ober-Landesgericht mit dem Sitz in Darmstadt, und für jede Provinz ein Landgericht zu errichten, so daß jede Provinz den Bezirk eines Landgericht bilden, und die Land- gerichte ihren Sitz in den drei Provinzial-Haupt- städten Darmstadt, Mainz und Gießen erhalten würden. Bei Bildung der Amts Gerichts-Bezirke
und Bestimmung der Amts-Gerichts⸗ Sitze beab-
des sichtigen wir, im Wesentlichen die Bezirke und Sitze
der jetzigen Landgerichte in den Provinzen Starken⸗ burg und Oberhessen und der Friedensgerichte in der Provinz Rheinhessen beizubehalten, und haben einen deßfallsigen Plan auch bereits entworfen. Für die Collegial- Gerichte, das Ober Landesge⸗ richt und der Landgerichte sind die nöthigen Räume in Darmstadt und Mainz vorhanden, und das in Gießen hierfür bestimmte neue Justiz Gebäude ist berelts im Bau begriffen. Für die Amts. Gerichte sind die Locale unserer jetzigen Land Gerichte in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen fast nirgends aus reichend, da in denselben ein größerer Raum für die öffentlichen Gerichts- Verhandlungen, insbesondere der Schöffen Gerichte, sast überall fehlt. Wir haben Einleitung getroffen, daß die nöthigen baulichen Veränderungen im Lauf des nächsten Jahres vorgenommen werden.
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kartenstempel soll das Gesetz mit dem 1. Juli 1878 in Kraft treten und sollen 50 Pf. für jedes Karten- spiel von 36 oder weniger Blätter und 1 Mark für jedes andere Spich erhoben werden. Berlin, 17, Dec, In der heutigen Sitzung des Abgeordnctenhauses wurde von Bachem und Genossen der angekündigte Antrag, betreffend die polizeilichen Maßregeln gegen die Gemeinde Mar- pingen eingebracht.“ Es folgte dann die dritte Berathung des Staats Haushalts Etats und des Etats Gesetzes. Es, wurde der Etat des Justiz-Ministeriums genehmigt; ebenso die folgen- den Etats.— 18. Dec. Heute fand die dritte Berathung des Cultusttats und des Etatsgesetzes statt und wurden beide genehmigt. — Ein bekannter freihändlerischer Abgeordneter der nationalliberalen Partei, welcher sich unter dem Pseudonym Johannes Berg verbirgt, erinnert daran, daß die 1857 bei Decker in Berlin erschienene Schrift„Der Zollverein und das Tabaks⸗Mono⸗ pol“, welche die unheilvollen Folgen der Rückkehr zu diesem Monopol schilderte und dadurch sehr wesent- lich dazu beitrug, die Gelüste nach Wiedereinführung desselben zu vereiteln, Delbrück zum Verfasser hatte. — Nach einer Privatdepesche des„Fr. Journ.“ bleibt der Prästdent des Ober-Kirchenraths Dr. Herrmann im Amte. Straßburg. Laut vom„Reichs Anzeiger“ veröffentlichter kaiserlicher Verordnung wird der Bezirks- Tag von Ober ⸗Elsaß zu einer außer- ordentlichen Session einberufen, welche am 8. Jan. beginnen und spätestens am 12. Jan, endigen soll.
Ausland.
HOiesterreich⸗Ungarn. Wien. Der Ein- gang an directen Steuern vom Januar bis ein-


