Ausgabe 
14.6.1877
 
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§. 89. Nachsuchung der Berechtigung.

1. Die Berechtigung zum Einjährig⸗Freiwilligen⸗Dienst darf nicht vor vollen 5 Der Nachweis derselben ist

detem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. bei Verlust des Antechts spätestens bis zu

Militärpflichtjahres(§. 20,2) zu erbringen.

2. Die Berechtigung wird bei derjenigen Prüfungs⸗Commission nachgesucht, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist(§. 23 und 24).

3. Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der unter Nr. 2 be⸗

zeichneten Prüfungs⸗Commission spätestens bis zum 1. pflichtjahres schristlich zu melden.

Dieser Meldung sind beizufügen:

a. ein Geburts⸗Zeugniß;

b. ein Einwilligungs⸗Attest des Vaters

der Erklärung über die Bereitwiligkeit und Fäbigkeit, den Frei⸗ willigen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszu⸗

rüsten und zu verpflegen;

o. ein Unbescholtenheits⸗Zeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen)

m 1. April des ersten

mission geschehen. Der Meldung bei der Zeugnisse,

Februar des ersten Militär⸗ 5.

oder Vormundes mit Termin ausgesetzt werden.

§. 1).

beizufügen ꝛc.

durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leule durch

die Polizei Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. Sämmtliche Papiere sind im Original einzureichen. 5 4. Außerdem bleibt die wissenschaftliche Befähigung für den Einjährig⸗Frei⸗ willigen⸗Dienst noch nachzuweisen. Dies kann entweder durch Beibringung von Schulzeugnissen oder durch Ablegung einer Prüfung vor der Prüfungs⸗Com⸗

Prüfungs⸗Commission sind daher entweder die Schul⸗

durch welche die wissenschaftliche Befähigung nachgewiesen werden kann(F. 90) beizufügen, oder es ist in der Meldung das Gesuch um Zulassung zur Prüfung auszusprechen.

Die Einreichung der Zeugnisse darf bis zu dem unter Nr. 1 genannten äußersten

In dem Gesuche um Zulassung zur Prüfung ißt anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen der sich Meldende geprüft sein will(Anl. 2, Auch hat der sich Meldende einen sebstgeschriebenen Lebenslauf

§. 91. Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung durch Prüfung.

1. Wer die wissenschaftliche Befähigung für den Einjähri

eine Prüfung nachweisen will, hat sich auf Vorladung der Prüfnngs⸗Commission

persönlich im Prüfungstermin einzufinden.

Am 3. April dieses Jahres wurde im Butzbacher Stadtwald die Leiche eines etwa 60jährigen erhängten Mannes aufgefunden. war bekleidet mit alten zerissenen Schuhen, leinenen zerissenen Hosen, blauer Tuchjacke und Tuchkappe. Es wird dies zur öffentlichen Kenntniß mit der Aufforderung gebracht, daß, wer Auskunft über die Persönlichkeit

nicht ermittelt werden können.

g⸗Freiwilligen⸗Dienst durch

Miet ente

geben kann, dies entweder bei uns oder Großherzoglichem Landgericht Butzbach sofort thun möge.

Friedberg den 12. Juni 1877.

2. Alljäbrlich finden 2 Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst. Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Febr., für die Herbsiprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden ꝛc.

Die Leiche Die Persönlichkeit des Erhängten hat bis jetzt

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Bi a d een.

Deutsches Reich. PEFC ˙¹dͥ̃ĩô

Friedberg, 13. Juni. Soeben, bei Schluß der Redaction, trifft die er schütternde Trauerkunde von Seeheim ein, daß Se. Königliche Hoheit, unser allverehrter Landesherr, heute Morgen 711 Uhr sanft verschieden ist.

Jugenheim, 12. Juni. Die Herzogin von Edinburg ist heute von Coburg hieher abgereist und wird sich von hier nach Potsdam und später nach Zarskoe⸗Selo begeben.

Berlin, 11. Juni. so weit genesen, daß er gestern Abend eine Spazier- fahrt machen konnte.

Der Kaiser ist bereits

DerReichs Anzeiger schreibt: Nach amtlichen Nachrichten hat am 5. Juni in Nokohama (Japan) eine Schlägerei zwischen Matrosen des deutschen KriegsschiffesElisabeth und französischen Seeleuten stattgefunden, wobei von den letzteren ein Mann getödtet und ein zweiter tödtlich ver- wundet wurde. Die Herausforderung scheine von französischer Seite ausgegangen zu sein. Es sei dafür Sorge getragen, daß die Untersuchung des bedauerlichen Vorfalles eingehend und unparteiisch erfolge.

Köln, 7. Juni. In dem Proeesse gegen Commercien⸗Rath Baare in Bochum wegen Be leidigung des Finanzministers Camphausen wurde die von beiden Seiten eingelegte Appellation ver worfen und das Urtheil der ersten Jastanz bestätigt.

Die Prozesse, welche seit geraumer Zeit zwischen dem erzbischöflichen Stuhl und dem Metro politan⸗Capitel einerseits und dem preußischen Staats- Fiscus andererseits bezüglich des Eigen⸗ thums⸗Rechts an dem erzbischöflichen Palast und an verschiedenen Dom⸗Curien beim hiesigen könig⸗ lichen Landgerichte schweben, sind kürzlich zum Vortrag gelangt. Die Entscheidung dürfte in nicht langer Zeit zu erwarten sein.

Marburg, 8. Juni. Vor der Strafkammer des hiesigen kgl. Kreisgerichts wurde heute die Privatklage des Professors v. Könen gegen Land rath Mayer wegen Beleidigung durch die Presse (in der Broschüre:Die Stiefel- Putzer) ver⸗ handelt. Das Gericht erkannte auf Zurückweisung der Klage und verurtheilte den Kläger in die Kosten.

Karlsruhe. DerBadischen Landeszeitung zufolge hat der seitherige Oberhofprediger Doll die ihm angebotene Stelle des Prälaten der

sevangelischen Landeskirche angenommen; derselbe gehört der gemäßigt liberalen Richtung an.

Ausland.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 12. Juni. Das Abgeordnetenhaus beschloß nach längerer Rede des Handelsministers in die Specialdebatte be⸗ züglich des Gesetz Entwurfs über die garantirten Eisenbahnen einzugehen. In Beantwortung einer Interpellation, erklärte der Handels ⸗Minister, ein Verbot der Ausfuhr von Roheisen und Commerzeisen nach Italien und Deutschland sei nicht erlassen worden.

Frankreich. Paris, 11. Juni. Groß- fürst Alexis ist heute Morgen hier eingetroffen.

Belgien. Brüssel, 10. Juni. In Folge der Annahme des Wahl-Reform⸗Gesetzes in der Kammer geht die Rede von der Einberufung eines liberalen Congresses nach Brüssel, um gegen das Gesetz zu protestiren, das den Geistlichen die Straflosigkeit für ihre Wahl- Umtriebe sichert.

12. Juni. DasB. T. will aus zu- verlässiger Quelle Folgendes erfahren haben: Die belgische Regierung hat ihren Gesandten bei den auswärtigen Staaten ein Rundschreiben übersendet, durch welches ausdrücklich die Redewendungen, welche die Zeitungen dem König der Belgier an- läßlich seines Aufenthalts zu Lüttich in den Mund legen, als unrichtig bezeichnet werden. Es wird in dem Rundschreiben auseinandergesetzt, es sei falsch, daß der König die Solidität der europäischen Garantien bezweifle, welche von den europäischen Mächten zu Gunsten der Unabhängigkeit Belgiens übernommen seien. Diesbezüglich herrsche in Brüssel nicht die geringste Beunruhigung über die Zukunft Belgiens. Demnach könne der König auch nicht einer derartigen Empfindung in Lüttich Ausdruck gegeben haben.

Großbritannien. London. DerA. H. zufolge soll die russische Note, welche Graf Schuwaloff dem britischen Cabinet überbracht hat und die auch den übrigen Mächten mitgetheilt ist, in durchaus beruhigender Form gehalten sein.

Italien. Rom, 5. Juni. Papst-Jubiläum und italienisches Verfassungs⸗Fest haben gleichzeitig hier stattgefunden; und an demselben Tage, ja nahezu zu derselben Stunde, in welcher der Papst eine 5400 Personen starke Deputation von Katho⸗ liken empfing, welche ihm ihre Huldigung dar brachten, empfing der König von Italien die Volksvertretung seines Landes und unzählige Depu⸗ tationen, welche ibm ihre treue Ergebenheit be wiesen und ihre Glückwünsche zum dreißigsten Jahrestage des italienischen Statutes ausdrückten. Tausende und Tausende von Menschen bevölkerten von früh Morgens bis spät Abends die Straßen derewigen Stadt, nationale Enthusiasten be

gegneten sich mit katholischen Pilgern, ohne daß

auch nur der geringste Conflict, die geringste Ruhestörung stattfand. Rom und die Römer haben einen glänzenden Beweis ihrer politischen Duldsamkeit gegeben; andererseits verdient aber auch die Regierung, welche durch energische Wach- samkeit jedem Conflicte vorzubeugen wußte, das größte Lob. Die beiderseitige Feier bewahrte von Anfang bis zu Ende ihren würdigen Charakter.

Türkei. Constantinopel. DieN. fr. Pr. veröffentlicht ein Telegramm ihres Special Correspondenten im türkischen Hauptquartier bei Zewin(in Armenien) vom 8. d. M., wonach daselbst die türkische Hauptmacht in concentrirter, günstiger und entsprechend befestigter Stellung steht, den Straßen⸗Knoten von Zewin beherrschend und bereit, nach allen Seiten anzugreifen. Mobile Colonnen sind von Erzerum, Zewin und Bardez gegen die russische Avantgarde bei Olti vorgegangen.

Der türkischt Gesandte zu Athen hat eine Depesche seiner Regierung erhalten, wodurch er angewiesen wird, vom griechischen Cabinet Auf⸗ klärungen über die dortigen Rüstungen zu ver⸗ langen; bisher ist jedoch die bezügliche Note dem griechischen Cabinet noch nicht überreicht.

Eine türkische Colonne hat Goransko ver- proviantirt. Die bei Krstae concentrirte türkische Streitmacht bereitet einen Angriff zur Entsetzung von Niksic vor.

11. Juni. Mit den Montenegrinern, welche vor Spuz und bei Podgorizza stehen, ist andauernd gekämpft worden. Mukhtar Pascha meldet vom 10. Juni: Die russische Colonne, welche zwischen Kars und Erzerum sich zeigte, ist in der Richtung gegen Kars zurückgegangen. DieAgence Havas meldet: In der Nacht vom Samstag auf Sonntag wurden fünf russische Torpedoboote gegen türkische Panzerschiffe vor Sulina abgelassen; durch das von den Türken gegen die Torpedoboote gerichtete Feuer wurden zwei von den letzteren zum Untergang gebracht; die anderen kehrten in der Richtung nach Kilia um, drei Torpedos explodirten, ohne die türkisch en Schiffe zu beschädigen.

Rustschuk, 9. Juni. Aarisi Pascha befreite gestern zwei im Matschin Canal durch Torpedos ein⸗ geschlossene Panzerschiffe und stieß darauf wieder zur Escadre. Suleymann Bey socht bei Jalomnitza gegen eine russische Batterie und demontirte drei feindliche Geschütze. Die Russen begannen heute Vormittag 15 Kilometer donauabwärts bei Giurgewo den Bau einer Batterie. Das Fort Maratin zerstörte in einer dreistündigen Kononade die russische Arbeit und zwang den Feind zum Rückzuge. Am Abend wurde die Kanonade wieder aufgenommen; der Feind schweigt aber.

Montenegro. Cettinje, 11. Juni. Die türkischen Truppen erlitten bei Martinice eine