Ausgabe 
8.5.1877
 
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n dieser Reihenfolge an die Landgerichte zu Seligenstadt, Gernsheim, Grünberg, Offenbach, Schotten, Alsfeld und Beerfelden versetzt und die Gerichtsaccessisten Kullmann aus Engelrod und Ludwig aus Darmstadt zu Landgerichts Assessoren bei den Landgerichten zu Seligenstadt und Hom⸗ berg ernannt.

Mainz. In den am 13. und 14. v. Mts, verhandelten Anklagen gegen Bischof v. Ketteler, beziehungsweise gegen Kaplan Schaider wegen angeblicher Wiederbesetzung der Pfarrei Castel und wegen Ernennung des Dekanats verwalters zu Heppenheim a. d. B., wurden heute Vormittag von dem Obergericht die Urtheile publicirt. Das Obergericht verwarf den Appell der Staatsbehörde gegen das freisprechende Urtheil des Bezirksgerichts bezüglich der Ernennung des Dekanats verwalters, von Heppenheim und erklärt die Berufung der Angeschuldigten gegen die strafenden Verdicte des ersten Richters bezüglich der Pfarrei für begründet und sprach unter Verwerfung des erlassenen Ur⸗ theils, sowohl Ketteler wie Kaplan Schaider von Ladung und Kosten frei. a

Die Garnison unserer Festung wird dem⸗ nächst verstärkt werden durch Herbeiziehung von Truppen aller Waffengattungen. Die Gesammt. stärke der Friedens ⸗Besatzung dürfte jedoch die auch zu den Zeiten des Bundestages üblich ge⸗ wesene von 12,500 Mann, nicht übersteigen. Seit 1866 hatte Preußen nicht viel mehr als seinem früheren Antheil an der Garnison, nämlich mit etwa 7000 Mann, die hiesige Festung besetzt. Für die Stadt ist die Wiederherstellung des früheren Zustandes von willkommener ökonomischer Bedeutung.

Berlin, 3. Mai. Reichstag. In der heutigen Abendsitzung wurden die noch ausstehenden dritten Berathungen der kleineren Gesetz-Entwürfe debatte los erledigt, und darauf die Session durch eine von dem Präsidenten des Reichskanzler- Amts, Hofmann, verlesene kaiserliche Ordre geschlossen. Der Präsident v. Forckenbeck schloß die Session sodann mit einem dreifachen Hoch auf den Kaiser.

Cöln. In dem Proeesse des Finanzministers Camphausen gegen den Fabrikanten Baare er kannte das Zucht⸗Polizeigericht den Angeklagten Baare der öffentlichen Beleidigung schuldig und verurtheilte ihn in eine Geldstrafe von 500 M., sowie Publication des Urtheils in derWestf. Zig, derDüsseld. Ztg., derElberf, Ztg. und demDüsseld. Anz. auf Kosten des Verklagten.

Hagenau, 5. Mai. Der Kaiser ist heute Vormittag Uhr von Straßburg abgereist und äußerte sich über die Aufnahme sowie den Aufent- halt daselbst sehr befriedigt. Hier traf der Kaiser um 10 Uhr ein, wurde auf das Festlichste em- pfangen und setzte nach Musterung der Truppen um 11 ½ Uhr seine Reise nach Bitsch fort.

Ausland.

Oesterreich⸗UUngarn. Wien, 4. Mai. Im Abgeordnetenhause des Reichsrathes wurde die Interpellation Giskra's vom Minister v. Lasser folgendermaßen beantwortet: Die Haltung der Monarchie bei Ausbruch des Krieges ist dieselbe, welche während der Dauer der orientalischen Wirren consequent beobachtet ist. Ihre Bemühungen für die praktische Verbesserung des Looses der christ⸗ lichen Bevölkerung der Türkei sind allseitig gewürdigt. Gleichzeitig waren ihre Bestrebungen auf Erhaltung des Friedens gerichtet, und als diese sich unmög⸗ lich zeigte, auf die Localisirung des Krieges. Die österreichisch-ungarische Regierung sieht sich nun mehr vor die doppelte Aufgabe gestellt: einmal, Alles aufzubieten, damit eine europäische Com- plication vermieden werde, und weiter bezüglich der Folgen des Krieges auf die definitive Gestaltung der Dinge im Orient den der Lage und den Interessen der Monarchie entsprechenden Einfluß unter allen Umständen geltend zu machen. Behufs Wahrung ihrer Interessen behält sich die öster reichisch⸗ungarische Regierung auch nach Erklärung der Neutralität Oesterreich Ungarns ihre Actions- Freiheit vor. Bisher ist es gelungen, der Ent⸗ wicklung der Exeignisse ohne militärische Vorkehr- ungen zu folgen. Die Regierung wird dem Grundsatze, den Staatshaushalt durch keine un⸗

motivirte Mobilisirung zu belasten, treu bleiben,

und erblickt auch jetzt keinen Anlaß zu militärischen Maßnahmen.

5. Mai. Der Ausschuß zur Vorberathung der Ausgleichs⸗Vorlagen hat die General-Debatte geschlossen. Bei der Abstimmung wurde der An- trag Dumba, welcher dahin geht, alle mit dem Zoll⸗ und Handels-Bündnisse zusammenhängende zwischen Oesterreich und Ungarn nicht definitiv vereinbarte wirthschaftliche und finanzielle Fragen in den Ausgleich einzubeziehen, mit 17 gegen 15 Stimmen abgelehnt, dagegen der Antrag Klier mit großer Majorität angenommen, wonach dem für das Zoll- und Handels-Bündniß gewählten Comite anheimzugeben sei, auch auf die wirth schaftlichen und finanziellen Fragen Bedacht zu nehmen, über welche bisher Vereinbarungen nicht getroffen worden, obwohl dieselben gemeinsamer Natur sind.

5. Mai. Seit heute verhandeln die beider seitigen Cabinette über eine bevorstehende Reu tralitäts⸗Erklärung der Monarchie. Privatdepeschen erwähnen eines Gerüchts von dem Rücktritte Lord Salisburh's.

Pest, 4. Mai. Im Unterhause beantwortete der Minister- Präsident Tisza unter Beifalls- Bezeugungen die verschiedenen bezüglich der orienta- lischen Frage gestellten Interpellationen mit einer Erklärung, welche mit den bezüglichen Ausführungen v. Lasser's im österreichischen Abgeordnetenhause vollkommen übereinstimmt.

Frankreich. Versailles, 3. Mai. In der Deputirten-Kammer begründete Leblond seine gegen klerikale Umtriebe gerichtete Interpellation und beantragte deren unnachsichtliche Unterdrückung. Der Conseils-Präsident Simon erklärte, die Regierung achte aufrichtig die Religion, sei aber fest entschlossen, den Klerus über seine religiösen Befugnisse nicht hinübergreifen zu lassen. Die Regierung werde namentlich Angriffe gegen ein be nachbartes Land zu verhindern und die Beobachtung der Landesgesetze durch Jedermann zu sichern wissen.

4. Mai. Deputirten-Kammer. Bei der heute fortgesetzten Discussion über die Interpellation Leblond bezüglich der klerikalen Agitationen traten Gambetta, Lavigne, Simon und de Mun als Redner auf. Von den Vorständen der 3 Linken wurde hierauf folgende Tages-Ordnung beantragt: In Erwägung, daß die erneute Heftigkeit der ultramontanen Kundgebungen eine Gefahr für den inneren und äußeren Frieden darstellt, richtet die Kammer an die Regierung das Ersuchen, die gesetzlichen Mittel, über welche sie verfügt, in An wendung zu bringen. Nachdem Ministerpräsident Simon erklärt hatte, die Regierung nehme diese Tages- Ordnung an, wurde dieselbe mit 361 gegen 121 Stimmen genehmigt.

Großbritannien. London, 3. Mai. Im Unterhause erklärte der Schatzkanzler North cote auf eine Anfrage: England würde der Neu tralisirung des Suez Canals oder einem Abkommen, durch welches das Durchpassiren von Kriegsschiffen in Kriegszeiten gehindert würde, nicht zustimmen, denn damit wäre das Passiren von Schiffen mit Truppen von oder nach Ostindien unmöglich. Die Regierung werde Maßregeln ergreifen, um die Schifffahrt durch den Canal zu schützen. Unterstaatsseeretär Bourke erklärte auf eine An⸗ frage, es gebe keine internationale Vereinbarung darüber, welche Artikel zur Kriegs- Contrebande gehörten; auch sei es nicht opportun, die krieg führenden Parteien zur Specification der unter die Kriegs-Contrebande zu rechnenden Artikel auf zufordern. Aegypten sei durch den Firman über sein Vasallen-Verhältniß zur Stellung eines Con tingentes von 30,000 Mann für die Türkei ver⸗ pflichtet, in Kriegszeiten könnte diese Zahl erhöht werden. Die Zahlung von Tribut stehe zur Stellung des Contingentes in keiner Beziehung.

DieMorning ⸗Post schreibt: Die Re gierung hat Angesichts etwaiger Eventualitäten im Orient beschlossen, möglichst schleunig alle

kleineren Tburmschiffe mit Mannschaften zu ver sehen. DieTimes veröffentlicht eine Liste derjenigen Truppen, welche, falls die orientalischen Ereignisse es erheischen würden, unverzüglich nach

ö

Malta eingeschlfft werden sollen; diese Liste umfaßt

7 Cavalerie Regimenter, 4 Artillerie- Brigaden und 59 Infanterte⸗Bataillone.

5. Mai. Das in Corfu stationirte britische Geschwader erhielt Befehl, nach Creta abzugehen.

Italien. Rom, 5. Mai. Der Senat trat heute in die Berathung des Gesetzentwurfes über den Mißbrauch des geistlichen Amtes ein. Justizminister Mancini führte einzelne Beispiele des Mißbrauches an und hob den guten Erfolg der von der Regierung eingeschlagenen Kirchen politik hervor. Neuerdings hätten acht Bischöfe das Exequatur nachgesucht, und dreißig dasselbe bereits erhalten. Was den Papst anbelange, so habe das Ministerium Alles gethan, um seine Freiheit und vollständige Unabhängigkeit zu sichern, und das Garantie-Gesetz auf das Skrupulöseste beobachtet. Der vorgelegte Gesetz⸗Entwurf sei in keinem Punkte der Gewissensfreiheit zuwiderlaufend. Von 24 General-Procuratoren hätten sich 20 für die Nothwendigkeit desselben ausgesprochen. Die gegenwärtige Gesetzgebung reiche nicht aus, die Geistlichkeit für Mißbräuche zur Rechenschaft zu ziehen. Der Minister that ferner der Umtriebe der Klerikalen im Auslande Erwähnung und wiederholte die in einer früheren Sitzung gegebene Versicherung, daß von den fremden Regierungen sich keine der italienischen gegenüber diesbezüglich ausgesprochen habe. Italien dürfe sich durch solche Umtriebe nicht beirren lassen. Er gebe zu, daß der erste Artikel des Gesetz- Entwurfs in der Fassung mangelhaft sei, und erklärt sich mit den vom Senat bei Berathung des Strafgesetzbuchs gemachten Vorschlägen einverstanden; er sei bereit, weitere Verbesserungs- Anträge anzunehmen und bitte den Senat, auf die Berathung der einzelnen Artikel einzugehen. Nachdem Cadorna als Be richterstatter des Central-Bureaus hierauf erklärt hatte, daß der Antrag auf Uebergang zur Tages- ordnung bis dahin, wo die Berathung des Straf gesetzbuches stattgefunden habe, zurückgezogen werde, wurde die General- Discusston geschlossen.

Türkei. Constantinopel, 3. Mai. Ein russisches mit Salz beladenes Fahrzeug wurde auf der Fahrt nach Constantinopel von den Türken aufgebracht.

DerAgence Russe zufolge wäre die Pforte von der Absicht, alle Russen aus der Türkei auszuweisen, zurückgekommen und wolle sich nur vorbehalten, die Ausweisungs Maßregeln gegen die Begünstiger von Ruhestörungen und andere Verdächtige in Anwendung zu bringen.

5. Mai. Der türkische Commandant von Tultscha hat einen Befehl erlassen, wonach, da eine Belagerung bevorstehe, alle Einwohner, die nicht gehörig verproviantirt sind, binnen 3 Tagen die Festung verlassen müssen. Die Pforte hat ver ordnet, daß alle sich im türkischen Reiche auf- haltenden Rumänier als türkische Unterthanen und ihre Schiffe als türkische Schiffe zu behandeln seien. Bis gestern haben auf der von Bukarest aus diesseits Braila liegenden Eisenbahnstrecke keine russischen Truppen Transporte stattgesunden.

Die Pforte hat den auswärtigen Mächten notificirt, daß die russische Küste des Schwarzen Meeres vom 5. Mai an in Blokadezustand er., klärt werde.

Der Minister des Aeußeren hat dem ru⸗ mänischen Agenten die mündliche Mittheilung ge⸗ macht, daß im Hinblick auf die zwischen der rumänischen und russischen Regierung abgeschlossene Convention die Funktionen der rumänischen Agenten in Constantinopel suspendirt worden sind.

Mukhtar Pascha meldet unter dem 30. April: Nachdem die Russen in großer Zahl in westlicher Richtung gegen Kars in der Absicht vorgerückt sind, seine Verbindungen mit Erzerum abzu⸗ schneiden, habe er mit 9 Bataillonen Kars ver⸗ lassen, zugleich aber ausreichende Stteitkräfte zurückgelassen, um das Dorf Tschilakli nächst Nardiz, westlich von Kars, zu besetzen. Ein weiteres Telegramm Mukhtar Paschas vom 1. Mai meldet: Einwohner von Kars hätten ihm mit

geheilt, daß die Russen Kars angegriffen hätten,

aber mit Verlust zurückgewiesen worden seien. Der Commandant von Batum berichtet vom