Ausgabe 
8.5.1877
 
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1877.

Dienstag den 8. Mai.

M 53.

berhessischer Anzeiger.

Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Betreffend: Die Bildung eines Wildschadensbezirks Harheim, Nieder- und Ober-Eschbach,

Amtlicher Theil.

für die Taunus-Waldungen der Gemeinden Ober- und Nieder Erlenbach, Massenheim,

Holzbausen, Petterweil und Rodheim v. d. H.; hier die Bestellung des zur Abschätzung

der Wildschäden im IX. Wildschadensbezirk

des Kreises Friedberg erforderlichen Personals.

Friedberg den 5. Mai 1877.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Harheim, Nieder- und Ober-Eschbach, Ober- und Nieder-Erlenbach, Massenheim, Holzhausen,

Petterweil und Rodheim v. d. H.

Indem wir Ihnen nachstehendes Verzeichniß des in rubricirtem Betreff bestellten Personals zur beziehungsweisen Publikation in Ihren Gemeinden nach§. 6 des Reglements vom 14. Juli 1854(Regierungeblatt Nr. 25) mittheilen, machen wir Sie zugleich darauf aufmerksam, daß, falls eine Wildschadensklage bezüglich der genannten Waldungen erhoben werden wollte, Sie hierüber dem Amtstaxator Großherzoglichen Forst⸗ meister Haberkorn zu Grünberg mit dem Antrage auf Besichtigung und Abschätzung Anzeige zu erstatten hätten. Hierbei wäre noch ausdrücklich anzufügen Seitens der Großberzoglichen Bürgermeistereien Holzhausen, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Rodbeim v. d. H. und Petterweil: daß der Schadensanspruch gegen die Jagdpächter, und Seitens der Großherzoglichen Bür germeistereien Harheim, Nieder-Eschbach, Ober⸗Eschbach, Ober⸗Erlenbach:

ob solcher gegen den Großherzoglichen Fiscus oder die Jagdpächter gerichtet würde. Ueber die erfolgte Publikation sehen wir binnen 5 Tagen Ihrer Anzeige entgegen.

berichtlich Nachricht geben.

Verzeichniß

Von einer solchen Antragsstellung werden Sie uns jedesmal

J. B. d Klietsch, Kreis ⸗Assessor.

des zur Abschätzung der Wildschäden im IX. Wildschadensbezirk(Taunusbezirk) des Kreises Friedberg bestellten Personals.

Von Großherzoglichem Kreis amt Friedberg 2 5 Namen 8 der bestellten Von den Ortsvorständen Von den Jagdpächtern Für den Großherzoglich Z betreffenden Gemeinden R bestellte Taxatoren. bestellte Taxatoren. Hessischen Fiscus bestellte und Gemarkungen. Techniker. Taxator. Taxatoren. 1 Harheim Großherzogl. Oberförster Großberzl. Forstmeister Großherzogl. Oberförster Fürstlicher Forstmeister Fürstlicher Forstmeister Strack von Ober- Rosbach Haberkorn von Grünberg! Frei von Alsfeld Übrig von Büdingen Uhrig von Büdingen 2 Holzhausen Gräflicher Forstmeister Derselbe Ihrig von Erbach i. O. 3 Massenheim Derselbe Obersörster Hensel zu Isenburger Warte bei Frankfurt a. M. 4Nieder⸗Eschbach Großberzogl. Oberförster) Fürstlicher Forsimeister Derselbe Frei von Alsfeld Uhrig von Büdingen 5 Nieder⸗Erlenbach Gräflicher Forstmeister Derselbe Ihrig von Erbach i. O. 6 Ober⸗Eschbach Gr. Forstmeister Heyer Derselbe Derselbe von Dieburg 7 Ober⸗Erlenbach Gräflicher Forstmeister Königl. Preuß. Oberförster[ Königl. Preuß. Oberförster Ihrig von Erbach i. O.] Schwab von Königstein] Schwab von Königstein 8] Rodheim v. d. H. Derselbe Fürstlicher Forstmeister Uhrig von Büdingen 9 Petterweil Derselbe Königl. Preuß. Oberförster Schwab von Königstein

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Behufs Vermeldung von Unglücksfällen bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Schießübungen der in Butzbach garnisonirenden Cavalerie auf dem Schießplatze im Nieder ⸗Weiseler Gemeindewald nächste Woche beginnen und fast das ganze Jahr hindurch, Manöver und einige

Wintermonate ausgenommen, andauern werden.

Die Großherzogliche Bürgermeisterei Nieder- Weisel und die der angrenzenden Gemarkungen wollen dies sofort bekannt machen lassen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Friedberg den 5. Mai 1877.

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B. d. K.: Klietsch, Kreis Assessor.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Großherzogliche Regier ungsblatt Nr. 22 enthält:

1. Gesetz, die Benutzung von Leichen zu wissenschaft⸗ lichen Zwecken auf ber Landes-Universität betreffend. 5

II. Gesetz, die Aufhebung der Bestimmungen über die Schadensersatzpflicht der Ortseinwohner und Gemeinden bei boshaften Sachbeschädigungen betreffend.

III. Gesetz, die Eheverlöbnisse in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend.

IV. Bekanntmachung, die Abänderung der Statuten ber Bank für Südbdeulschland betreffend.

V. Bekanntmachung, die zur Ausfertigung und Er⸗ lebigung von Uebergangsscheinen ermächligten Stellen betreffend.

VI. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.

VII. Ertheilung eines Erfindungspatentes. VIII. Coarakterertheilungen. a XI. Diensinachtichten. Seine Königliche Hoheit der

Großherzog haben Allergnäbigst geruht: am 16. März dem

ev. Pfarrer Draudt zu Vilbel die Pfarrstelle zu Wersau, am 21. März dem Schullehrer Jacob z Bau-Bickelheim die 2. Schulstelle zu Mühlheim, dem ed. Pfarramts kandidaten Fuchs aus Zwingenberg die 2. Pfarrstelle zu Reichelsheim zu übertragen; am 29. März dem Schul amsaspiranten Lutz aus Erbes-Büdesheim die Schulstelle zu Weinheim, dem Schullehrer Jung zu Zotzenheim die Schul stelle zu Gumbsheim, am 31. März dem Schulamts- aspiranten Brück aus Albach die 4. Schulstelle zu Bürgel zu übertragen; am 4. April dem Schullehrer zu Dorn heim, Früauf, die 2. Schulstelle daselbst, dem Schulamts aspiranten Ewald aus Groß-Gerau die 3. Schulstelle zu Dornheim, dem Schulamtsaspiranten Como aus Klein Welzheim die 2. Schulstelle zu Mainflingen, am 6. April dem Schulamtsaspiranten Kraußmüller aus Ober-Sorg die Schulstelle zu Bernsseld zu übertragenz am 11. April den Feldwebel Wagner aus Oberau, den Feldwebel Oehler aus Ober-Ohmen, den Militäranwärter Pitzer aus Botten horn, den Steueraufseher Scheld aus Holzhausen zu Steuer aussebern zu ernennen.

X. Ruhestandsversetzung. Seine Königliche Hoheit

den Schullehrer zu Rebgeshain, Heidenreich, in den Ruhe- stand zu versetzen.

XI. Concurrenzeröffnung. Erledigt ist: die Schul⸗ stelle zu Freienseen, Gehalt 771 M. 43 Pf. Dem Grasen von Solms-Laubach steht das Präsentationsrecht zu.

Das Großh. Regierungsblatt Nr. 23. enthält:

I. Bekannimachung, die Abänderungen der Postordnung vom 18. December 1874 betreffend.

II. Bekanntmachung, die Wabl der Geschworenen in der Provinz Starkenburg für 1878 betreffend.

III. Bekanntmachung, die für 1877 in der Gemeinde Uffbofen zu erhebenden Umlagen beireffend.

IV. Bekanntmachung, die Nichterhebung der Umlage der ier. Religionsgemeinde zu Nieder-Flörsheim für 1877 betreffend.

Darmstadt. Am 28. v. M. wurden die Landgerichts⸗Assessoren Dr. Arnold in Gernsheim, Dr. Eigenbrodt in Grünberg, Ebel in Homberg, Jung in Schotten, Raab in Seligenstadt, Herr

der Großherzog haben Allergnädigst geruht: am 11. April

mann in Beerselden und Kösterus in Seligenstad