Ausgabe 
1.3.1877
 
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1877.

Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Donnerstag den 1. März. N 25.

Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Für den Monat März kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags- Expedition mit 34 Pf., bei den Poststellen mit 50 Pf. abonnirt werden.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Ausführung des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874. Friedberg am 24. Februar 1877. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 2

an die Schulvorstände und Vorsteher von Privat-Lehranstalten des Kreises.

Mit Bezug auf die§§ 7, 8, 9 und 14 der Instruction vom 30. April 1875 benachrichtigen wir Sie, daß wir die vorigjährigen Listen über die Wieder⸗Impfung an Sie abgesendet haben. Die neuen Jahreslisten, sowie die Listen von 1876 sind den Großherzoglichen Kreisärzten bis spätestens zum 15. April laufenden Jahres mitzutheilen. e

Belreffend: Das Papierformat für die Akten der deutschen Reichs- und Staalsbehörden. Friedberg am 26. Februar 1877. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Kirchen- und Schulvorstände, Stiftungsvorstände und die Vorstände der israel. Religions- gemeinden, sowie die Bezirksbauaufseher.

Unter Bezugnahme auf die unten abgedruckte Bekanntmachung des Großherzoglichen Gesammt Ministeriums vom 12. Februar dieses Jahres, das Papierformat zu den Eingaben an die Behörden betreffend, empfehlen wir Ihnen, nicht nur sich selbst in der Folge für Ihre Akten eines Papier formats in der angegebenen Größe zu bedienen, sondern auch alle an Sie gelangenden Eingaben von Privaten nur auf dem vorgeschriebenen Größen papier anzunehmen. Die vorhandenen Papiervorrathe, welche dem seitherigen diesseitigen, von dem neuen ohnedies ganz unbedeutend abweichenden Papierformate entsprechen, können vorerst aufgebraucht werden; bei Neuanschaffungen ist aber auf die Einhaltung des neuen Vereinsformats sorgfältig Bedacht zu nehmen. Sie werden sich in Zukunft einer guten, starken, nicht zu feinen Papierqualität bedienen, da das seither verwendete zum großen Theil zu dünn und wenig haltbar war. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien wollen ditjenigen Geschästsleute, welche sich mit dem Verkauf von Papier ꝛc. befassen, hierauf noch besonders aufmerksam machen. Dr. Gad.

Darmstadt am 10. Februar 1877. Das Großherzogliche Ministerium des Innern an sämmtliche untergebene Behörden.

4 Die vorgeschriebene Größe für das Papierformat zu den Akten der sondern auch die Ihnen etwa unterstehenden Staats-, Kirchen- und Ge Großherzoglichen Behörden betrug bekanntlich bisher 13,3 Zoll(oder] meindebehörden entsprechend zu instruiren, was insbesondere Seitens der 33,25 Centimeter) in der Länge und 8,2 Zoll(20,50 Centimeter) in der[Großherzoglichen Kreisämter in den Kreisblättern zu geschehen bat. Breite.(Bekanntmachung vom 13. Dezember 1856, Regierungsblatt von[Die vorhandenen Papiervorräthe, welche dem seitherigen diesseitigen, von 1856, Seite 530). dem neuen ohnedies ganz unbedeutend abweichenden Papierformate ent

Mit Rücksicht auf den vielfachen schristlichen Verkehr der deutschen sprechen, sind vorerst aufzubrauchen; bei Neuanschaffungen ist aber auf die

Reichs und verschiedenen Landesbehörden untereinander sind die sämmt- Einhaltung des neuen Vereinsformats sorgfältig Bedacht zu nehmen. lichen deutschen Bundesregierungen dabin übereingekommen, ein gleich- Da wir auch wiederholt die Bemerkung machen mußten, daß manche mäßiges Papierformat von 33 Centimeter Höhe und 21] Behörden neuerdings wieder, zum Nachtheil der Conservirung ihrer Akten, Centimeter Breite, unbeschadet der für Briefpapier, Tabellen und in zu dünnes und wenig haltbares Papier für dieselben nehmen, so bringen etwaigen sonstigen Ausnahmefällen üblichen anderen Formate, für den Ge- wir auf's Neue bei Ihnen die in der obenallegirten Bekanntmachung din brauch der deutschen Reichs- und Staatsbehörden einzuführen, und wird sichtlich der Wahl einer guten, starken, nicht zu feinen Papierqualität ge demnächst eine diesbezügliche Bekanntmachung auch in dem Großherzoglichen[gebenen Vorschristen in Erinnerung.

Regierungsblatte erscheinen. F

Wir weisen Sie demgemäß an, nicht nur sich selbst in der Folge v. Gagern. für Ihre Akten eines Papierformats in der angegebenen Größe zu bedienen,

Bekanntmachung.

Der land wirthschaftliche Consumverein zu Friedberg hat eine bedeutende Quantität seidereinen Roth- und Luzerne-Klee-Samen zur Abgabe an die Laudwirthe der Wetterau angekauft. Da bekanntlich der von diesem Verein seit einigen Jahren abgegebene Klee-Samen sich als seiderein bewährt hat, so nehme ich Veranlassung, diese Bezugsquelle hierdurch umsomehr angelegentlichst zu empfehlen, als eine Vertilgung der Kleeseide nur

dadurch ermöglicht wird, daß lediglich seidereiner Samen zur Aussaat kommt.

Friedberg den 24. Februar 1877. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirks Vereins Friedberg.

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4* 0 enn. 1 Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 7. December vorigen Jahres bringen wir hiermit weiter zur Kenntniß der Betheiligten, daß die nächsten Prüfungen in folgender Weise vorgenommen werden: g 2 ö Freitag den 16. März dieses Jabres und folgende Tage für Diejenigen, welche in den Jahren 1857 und 1860 geboren sind. Freitag den 23. März dieses Jahres und folgende Tage für Diejenigen, welche in den Jahren 1858 und 1859 geboren sind. Die Prüfung beginnt an jedem Tag Morgens 8 Uhr dahier in der alten Kanzlei, Louisenplatz 2. Zugleich machen wir auf die neue prüfungs Ordnung zum einjährig freiwilligen Dienst, Anl. 2 zu§ 91 der Ersatz Ordnung vom 28. September 1875 wiederholt aufmerksam 1 und insbesondere auf§ 2, wotin die hinsichtlich der einzelnen Prüfungsgegenstände gestellten Anforderungen enthalten sind. . Darmstadt den 23. Februar 1877. Großherzogliche Prüfungs Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende: v. Marquard.

Berichtigung. Zn Nr. 21 des Kreisblattes in den Dienstnachrichten ist ürrthümlich Jakob Dörner II. angegeben, während es Jakob Daͤmon II. heißen muß.

Friedberg am 23. Februar 1877. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. H Ne